Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Magistrat der Stadt Wien, Verwaltungsgericht Wien) 15.000 € 57 % · 1 Fall
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich) 11.000 € 42 % · 1 Fall
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Landesverwaltungsgericht Steiermark) 500 € 2 % · 1 Fall
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH); Strafbehörde: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck — 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | 500 € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 2 | 11.000 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | 15.000 € |
4 Fälle
21.07.2026 Unterentlohnung von zwölf Beschäftigten: VwGH bestätigt 15.000 € gegen GmbH-Chef 15.000 €
Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH (in der Entscheidung anonymisiert als „L GmbH“, 2025 insolvent) hatte zwölf Arbeitnehmer teils 2023 und vorwiegend 2024 in beträchtlicher Höhe unterentlohnt. Der Magistrat der Stadt Wien verhängte 38.000 €, das Verwaltungsgericht Wien setzte auf 15.000 € herab; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2026/11/0064).
Unterentlohnung wird in Österreich je Arbeitnehmer bestraft und trifft den Geschäftsführer persönlich – Lohnabrechnung gehört ins Compliance-Monitoring.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Magistrat der Stadt Wien, Verwaltungsgericht Wien)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung der Strafe durch das Verwaltungsgericht Wien.
- Haftung von Führungskräften
- Strafe richtet sich gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer.
- VwGH Ra 2026/11/0064 vom 21.07.2026 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 Polnisches Bauunternehmen: Unterentlohnung von Eisenbiegern – 11.000 € bestätigt 11.000 €
Der Geschäftsführer eines polnischen Bauunternehmens mit zwölf Arbeitnehmern (in der Entscheidung anonymisiert als „P Sp. z o.o.“), das als Subunternehmer auf einer Autobahnbrücken-Baustelle in Oberösterreich tätig war, hatte fünf Eisenbieger im März 2023 unter dem kollektivvertraglichen Entgelt bezahlt. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte 12.500 €, das Landesverwaltungsgericht setzte auf 11.000 € herab; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0196).
Bei Entsendungen nach Österreich zählt die korrekte kollektivvertragliche Einstufung jeder Tätigkeit – sie ist gerichtlich voll überprüfbar.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung der Strafe durch das Landesverwaltungsgericht.
- Haftung von Führungskräften
- Strafe richtet sich gegen den Geschäftsführer als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen.
- VwGH Ra 2025/11/0196 vom 12.02.2026 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 X Betriebsgesellschaft m.b.H. (Krankenhausbetreiberin, im Erkenntnis anonymisiert)Tiroler Klinikbetreiber: VwGH bestätigt Stechuhr-Daten bei Ruhezeitverstößen Bußgeld
Die Bezirkshauptmannschaft bestrafte den Geschäftsführer eines Tiroler Krankenhausbetreibers, weil Ärzten im September 2022 nach verlängerten Diensten keine ausreichende Ruhezeit gewährt und Höchstdienstzeiten überschritten worden seien; das Landesverwaltungsgericht hob mehrere Punkte auf, weil die Stechuhr-Daten falsch gewesen seien. Auf Amtsrevision der Arbeitsministerin hob der VwGH diese Aufhebung teilweise auf: Gegen Stechuhr-Aufzeichnungen genügen Zeugenaussagen allein nicht.
Zeiterfassungsdaten gelten als Beweis – wer sie für falsch hält, braucht ein zweites Kontrollsystem, nicht nur Zeugen.
Arbeitszeiterfassung und Ruhezeiten im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH); Strafbehörde: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- §§ 4 Abs. 4 Z 1, 7 Abs. 3, 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG); § 9 VStG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Geldstrafen gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG.
- VwGH, Erkenntnis vom 12.02.2026, Ra 2025/11/0035 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.07.2025 Ungarischer Frachtführer: Lkw-Fahrer bei Entsendung unterbezahlt – 500 € rechtskräftig 500 €
Ein ungarischer Lkw-Fahrer eines in Ungarn ansässigen Güterbeförderungsunternehmens (in der Entscheidung nicht namentlich genannt) erhielt für eine Entsendung nach Österreich im März 2020 nur 137,94 € statt der kollektivvertraglich gebotenen 319,55 €. Die Bezirkshauptmannschaft Weiz verhängte gegen den Geschäftsführer 500 €, das Landesverwaltungsgericht bestätigte; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0049).
Auch kurze grenzüberschreitende Transporte lösen österreichische Mindestentgelt-Pflichten aus – Speditionen müssen Entsendetage gesondert abrechnen.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Landesverwaltungsgericht Steiermark)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Strafe richtet sich gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer.
- VwGH Ra 2025/11/0049 vom 22.07.2025 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink