Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | 500.000 € |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 1 | 100.000 € |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 2 | 11.250 € |
| Q1 2026 | 2 | 246.231 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | 95.588 € |
7 Fälle
30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung 500.000 €
Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).
Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Erntehelfer um Mindestlohn betrogen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld 95.588 €
Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.
Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Rechtbank Noord-Nederland, ECLI:NL:RBNNE:2026:3722 vom 27.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen 13.731 €
Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).
Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.
Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Zoll ahndet Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei Logistikunternehmen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung 232.500 €
Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).
Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld (Hauptzollamt Singen) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.12.2025 Spargelhof ohne verlässliche Arbeitszeiterfassung: Raad van State bestätigt 11.250 € 11.250 €
Die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Spargelbetriebs (im Urteil anonymisiert) wichen im Mai/Juni 2022 strukturell von den tatsächlich geleisteten Stunden ab, u. a. blieb Sonntagsarbeit unerfasst, sodass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten nicht kontrollierbar war. Der Raad van State bestätigte das 2023 ohne vorherige Verwarnung verhängte Bußgeld von 11.250 € einschließlich des Erhöhungsfaktors 1,5.
Eine Arbeitszeiterfassung, die nicht die tatsächlichen Stunden abbildet, gilt als fehlend – Betriebe werden dann ohne Vorwarnung sanktioniert.
Korrekte Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten
- Behörde / Gericht
- Raad van State, Afdeling bestuursrechtspraak (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 4:3 Abs. 1 Arbeidstijdenwet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Raad van State, ECLI:NL:RVS:2025:6142 vom 17.12.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt Anordnung
Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).
Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.
Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung
- Behörde / Gericht
- Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen (Bundessozialgericht) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller 100.000 €
Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).
Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.
Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Overijssel (economische kamer)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.
- Rechtbank Overijssel, ECLI:NL:RBOVE:2025:711 vom 10.02.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink