Branchenpaket Betreiberverantwortung · GB03 von 16 · Strang A — Die Anlage
Aufzüge und Fahrtreppen: zwei Prüfregime in einem Gebäude
Begleiten Sie Andrzej Nowak bei der rechtskonformen Organisation von Aufzügen und Fahrtreppen. Für Technische Objektleitung, Facility Management, Betreiberverantwortliche für Förderanlagen.
Worum es geht
Aufzug und Fahrtreppe stehen oft zwanzig Meter voneinander entfernt und unterliegen zwei verschiedenen Rechtsregimen. Der Aufzug ist eine überwachungsbedürftige Anlage: Er braucht die zugelassene Überwachungsstelle, Haupt- und Zwischenprüfung. Die Fahrtreppe ist es nicht — sie ist Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV, geprüft von der befähigten Person. Wer beide im selben Wartungsvertrag führt und dasselbe Prüfregime annimmt, hat bei einer von beiden eine Lücke.
Der Kurs trennt die beiden Regime sauber und geht die Prüfkette des Aufzugs durch, einschließlich der Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein eigener Teil gilt dem Notruf — ständig besetzte Zentrale, organisierte Befreiung, Funktionsprüfung, Verhalten beim Ausfall der Leitung —, weil hier die meisten Organisationsfehler sitzen. Den Abschluss bildet die Bewertung von Bestandsanlagen nach EN 81-80 und EN 115-2 als Grundlage eines priorisierten Modernisierungsprogramms.
Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.
Der Aufbau
5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.
Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.
Warum Aufzüge überwachungsbedürftige Anlagen sind und Fahrtreppen nicht — und was daraus für die Prüfung folgt
Die Prüfkette des Aufzugs: ZÜS, Hauptprüfung, Zwischenprüfung, Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung
Der Notruf: ständig besetzte Zentrale, organisierte Befreiung, Funktionsprüfung, Ausfall der Leitung
Die Fahrtreppe nach § 14 BetrSichV: tägliche Sichtkontrolle, Wartung, Prüfung durch die befähigte Person
Bestandsanlagen bewerten: EN 81-80 und EN 115-2 als Grundlage eines priorisierten Modernisierungsprogramms
Rechtsgrundlagen
Diese Vorschriften behandelt der Kurs
Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.
Der Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage: Prüfung durch die ZÜS, Haupt- und Zwischenprüfung, Notbefreiung.
Die Fahrtreppe als Arbeitsmittel: Gefährdungsbeurteilung, Prüfung durch die befähigte Person, Fristenfestlegung.
Stand der Technik für Neuanlagen und die Bewertung von Bestandsanlagen — im Kurs zitiert, nicht abgeschrieben.
Die Kette ist nur so belastbar wie ihr Nachweis.
Alle sechzehn Kurse einzeln zuweisen, entlang der Rollen — Asset, Property, Facility, Dienstleister. Erinnerungen laufen automatisch, Zertifikat je Person, Audit-Export fürs Ganze.