White Paper für Geschäftsführung, Vorstand & Beiräte
Die Schulung, die Sie nicht delegieren können.
NIS2, KRITIS-Dachgesetz und KI-Verordnung nebeneinandergelegt: was jedes von der Leitungsebene verlangt, was delegierbar bleibt und was im Ernstfall in der Akte liegen muss.

Das Problem, um das es geht
Der eingespielte Reflex bei jeder neuen Pflicht lautet: zuständige Person benennen, Thema übergeben, Vollzug abhaken. Bei diesen drei Gesetzen funktioniert er nicht, weil die Person, die geschult werden muss, diejenige ist, die sonst delegiert.
§ 38 Abs. 3 BSIG verlangt seit dem 6.12.2025 regelmäßige Schulungen der Geschäftsleitung; das KRITIS-Dachgesetz verlangt seit dem 17.3.2026 zusätzlich den Nachweis auf Anfrage. Wer die Pflicht verletzt, haftet nach den gesellschaftsrechtlichen Regeln – im Schadensfall bis ins Privatvermögen.

Das steckt drin
- Die drei Gesetze nebeneinander – Auslöser, Stichtag, Adressat und Bußgeldrahmen in einer Übersicht
- Die Trennlinie: was Sie abgeben dürfen (Umsetzung, Vorbereitung, Betrieb) und was an Ihnen hängen bleibt (Kenntnis, Billigung, Überwachung, Haftung)
- Vier Bestandteile eines belastbaren Nachweises – wer namentlich, in welchem Takt, worüber, mit welchem Ergebnis
- Warum eine Teilnahmebestätigung im Streitfall anders gelesen wird als ein bestandener Abschluss
Für Geschäftsführungen und Vorstände, die wissen wollen, was sie persönlich schulden, bevor eine Aufsicht, ein Versicherer oder ein Gericht die Frage stellt.
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- 11 Seiten
- Stand August 2026
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