Verteidigungsvorsorge-Curriculum · VV1 von VV8
Spannungsfall, Verteidigungsfall, Bündnisfall — was das für den Betrieb bedeutet
Für Geschäftsführung · Personalleitung · Krisenstab · Rechtsstand 13.08.2026 · jede Aussage mit Fundstelle im Gesetzestext
Worum es geht
Das Grundgesetz kennt drei Ausnahmelagen — den Spannungsfall, den Verteidigungsfall und den Bündnisfall — und jede löst UNTERSCHIEDLICHE Rechtsfolgen für Arbeitgeber aus. Welche Notstandsgesetze werden „entsperrt", wer stellt die Lage fest, und was gilt dann im Betrieb? Dieser Einstiegskurs zeichnet das Lagebild, in dem alle weiteren Kurse des Curriculums stehen: nüchtern, ohne Alarmismus, streng am Gesetzestext.
Im Zentrum steht eine Unterscheidung, die in der Praxis fast immer verwischt wird: Im Bündnisfall lebt die Wehrpflicht nicht automatisch wieder auf, und das Arbeitssicherstellungsgesetz wird dafür nicht entsperrt. Der Kurs benennt außerdem die vier Wege, auf denen Personal den Betrieb verlassen kann — Reservedienst, Wehrpflicht, Ehrenamt im Bevölkerungsschutz und Dienstverpflichtung — und verweist für jeden auf den vertiefenden Kurs des Programms.
Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzentwürfe — etwa das Reservestärkungsgesetz — sind ausdrücklich als Entwurf gekennzeichnet und werden nicht als geltendes Recht dargestellt.
Rechtsgrundlagen
Diese Vorschriften behandelt der Kurs
Paragraphengenau erarbeitet aus den amtlichen Gesetzestexten (gesetze-im-internet.de) — im Kurs trägt jede Aussage ihre Fundstelle.
Zweck und Anwendungsbereich der Arbeitssicherstellung — wann das Gesetz überhaupt anwendbar wird.
Wehrpflicht und die Bedingungen, unter denen sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder auflebt.
Aufgaben des Zivilschutzes und die Schnittstelle zum betrieblichen Selbstschutz.
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