Verteidigungsvorsorge-Curriculum · VV7 von VV8

NIS-2 für die Geschäftsleitung: Billigung, Überwachung, Schulungspflicht

Für Geschäftsführung · Leitungsorgane · Rechtsstand 13.08.2026 · jede Aussage mit Fundstelle im Gesetzestext

Dauerhaft kostenlos30 Min.BSIG

Worum es geht

Die NIS-2-Umsetzung im BSI-Gesetz verpflichtet die Geschäftsleitung PERSÖNLICH: Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen ihres Unternehmens billigen, deren Umsetzung überwachen — und sich selbst schulen. Diese Schulungspflicht ist nicht delegierbar, und aus ihrer Verletzung folgt die Haftung. Dieser Kurs ist deshalb bewusst auf die Leitungsebene zugeschnitten, nicht auf die IT.

Er deckt die drei Kompetenzfelder ab, die eine Leitungsschulung tragen muss — Risiken erkennen, Risikomanagementmaßnahmen bewerten, Auswirkungen auf die erbrachten Dienste einschätzen — und macht den dokumentierbaren Teilnahmenachweis zum expliziten Ergebnis. Technische Maßnahmen im Detail gehören in den Bibliothekskurs „NIS2 — Pflichten für Unternehmen"; dieser Kurs ist dessen Leitungs-Ergänzung, nicht seine Wiederholung.

Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzentwürfe — etwa das Reservestärkungsgesetz — sind ausdrücklich als Entwurf gekennzeichnet und werden nicht als geltendes Recht dargestellt.

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Paragraphengenau erarbeitet aus den amtlichen Gesetzestexten (gesetze-im-internet.de) — im Kurs trägt jede Aussage ihre Fundstelle.

BSI-Gesetz (NIS-2-Umsetzung) (BSIG) §§ 28–32, 38, 39, 60, 61, 65

Pflichten der besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen, die persönlichen Leitungs- und Schulungspflichten, Meldeverfahren und Sanktionen.

Der ganze Kurs ist kostenlos — dauerhaft.

Mit Zuweisung an Ihr Team, automatischen Erinnerungen, Abschlusstest und Zertifikat. Registrieren ohne Zahlungsmittel.

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