Branchenpaket Immobilienverwaltung · IV06 von 20 · Strang B — Die Gemeinschaft

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach § 28 WEG

Begleiten Sie Sabine Ortmann durch die kaufmännische Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Für Kaufmännische Objektbetreuung und Buchhaltung in der WEG-Verwaltung.

1 h 105 Module mit AbschlusstestAnlage 1 MaBV: Nr. 3 (kaufmännische Grundlagen)

Worum es geht

Seit der WEG-Reform wird nicht mehr die Jahresabrechnung beschlossen, sondern die Abrechnungsspitze — die Differenz zwischen den beschlossenen Vorschüssen und den tatsächlichen Kosten. Diese Verschiebung ist klein im Wortlaut und groß in der Folge: Ein Beschluss, der die gesamte Abrechnung zum Gegenstand macht, ist angreifbar, und genau daran scheitern Abrechnungen bis heute regelmäßig im Anfechtungsverfahren.

Der Kurs geht das Rechnungsjahr in seiner Reihenfolge durch: Wirtschaftsplan und Beschlussgegenstand, Jahresabrechnung und Abrechnungsspitze, dann der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG, den viele Verwaltungen noch als Anhang behandeln statt als eigene Pflicht. Ein eigener Teil gilt der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG und der Änderung des Verteilungsschlüssels. Den Abschluss bildet der Fehlerkatalog: die Punkte, an denen eine Abrechnung im Verfahren tatsächlich kippt.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Der Wirtschaftsplan: Aufstellung und Beschlussgegenstand

Der Wirtschaftsplan: Inhalt, Aufstellung und was die Gemeinschaft daran beschließt

2 Die Jahresabrechnung und die Abrechnungsspitze

Die Jahresabrechnung und die Abrechnungsspitze als eigentlicher Beschlussgegenstand

3 Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG

Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG

4 Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG und Schlüsseländerungen

Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG und die Änderung des Verteilungsschlüssels

5 Beschlussanfechtung und typische Abrechnungsfehler

Häufige Fehler, an denen eine Abrechnung im Anfechtungsverfahren scheitert

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 28

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze als Beschlussgegenstand und der Vermögensbericht.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 16 Abs. 2

Der gesetzliche Verteilungsschlüssel und die Befugnis der Gemeinschaft, ihn zu ändern.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 19 Abs. 2 Nr. 6

Der Anspruch jedes Eigentümers auf Rechnungslegung und Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.

Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.

Alle zwanzig Kurse mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch — und am Ende steht der Nachweisstand je Person und Betrieb zum Stichtag, mit den Zeitstunden, die § 15b Abs. 2 MaBV verlangt.

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