Branchenpaket Immobilienverwaltung · IV03 von 20 · Strang B — Die Gemeinschaft
Bauliche Veränderung und Erhaltung am Gemeinschaftseigentum
Begleiten Sie Sabine Ortmann durch Beschlussfassung, Anspruchsprüfung und Kostenverteilung. Für WEG-Verwaltungen, Beiräte und technische Objektbetreuung.
Worum es geht
Erhaltung oder bauliche Veränderung — an dieser einen Abgrenzung hängen Beschlussart, Mehrheit und Kostenverteilung. Wird ein Bauteil in den vorhandenen Zustand zurückversetzt, ist es Erhaltung und über § 19 WEG zu beschließen; wird es darüber hinaus verändert, greift § 20 WEG mit seiner eigenen Systematik. Die WEG-Reform hat diese Systematik 2020 umgebaut, und ein erheblicher Teil der heute anfechtungsanfälligen Beschlüsse stammt daher, dass noch nach der alten gearbeitet wird.
Der Kurs arbeitet die vier privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG durch — Barrierefreiheit, Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, Einbruchsschutz, Glasfaseranschluss —, auf die ein einzelner Eigentümer einen Anspruch hat, und zieht die Grenze zu § 20 Abs. 4 WEG: grundlegende Umgestaltung und unbillige Benachteiligung. Der zweite Teil gehört der Kostenverteilung nach § 21 WEG samt der Nutzungsbefugnis — der Frage also, wer die Maßnahme bezahlt und wer sie danach benutzen darf.
Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.
Der Aufbau
5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.
Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.
Erhaltung und bauliche Veränderung voneinander abgrenzen und die Folgen für Beschluss und Kosten
Die vier privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG und ihre Grenzen
Grundlegende Umgestaltung und unbillige Benachteiligung als Schranken des § 20 Abs. 4 WEG
Die Kostenverteilung nach § 21 WEG einschließlich der Nutzungsbefugnis
Gestattung gegenüber Beschluss: Was ein einzelner Eigentümer verlangen kann
Rechtsgrundlagen
Diese Vorschriften behandelt der Kurs
Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.
Bauliche Veränderungen: Beschluss, die vier privilegierten Maßnahmen und die Schranken des Absatzes 4.
Wer die Kosten trägt und wer die veränderte Sache nutzen darf — beides hängt an der Beschlussart.
Erhaltung als Gegenstand ordnungsmäßiger Verwaltung — die Gegenseite der Abgrenzung.
Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.
Alle zwanzig Kurse mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch — und am Ende steht der Nachweisstand je Person und Betrieb zum Stichtag, mit den Zeitstunden, die § 15b Abs. 2 MaBV verlangt.