Verteidigungsvorsorge-Curriculum · VV4 von VV8

Arbeitssicherstellungsgesetz: Dienstverpflichtung, Kündigungssperre, Auskunftspflichten

Für Geschäftsführung · Personalleitung · Betriebsrat · Rechtsstand 13.08.2026 · jede Aussage mit Fundstelle im Gesetzestext

Dauerhaft kostenlos45 Min.ASG · ArbSV
  • Reservedienst
  • Wehrpflicht
  • Ehrenamt
  • Dienstverpflichtung
  • Dauerhaft kostenlos

Worum es geht

Das Arbeitssicherstellungsgesetz ist das unbekannteste und zugleich schärfste Instrument der Verteidigungsvorsorge – es wirkt in beide Richtungen. Erstens kann Personal in einen Betrieb HINEIN verpflichtet werden. Zweitens darf Personal den Betrieb unter Umständen nicht mehr verlassen: Die Kündigungssperre erfasst mit Zustimmungsvorbehalt der Agentur für Arbeit auch die Eigenkündigung und den Aufhebungsvertrag. Drittens trifft den Arbeitgeber eine Auskunftspflicht über die eigenen Beschäftigten.

Der Kurs trennt diese drei Wirkungen sauber, geht das Verpflichtungsverfahren mit Rangfolge und Ausnahmen durch und erklärt die Beteiligung des Betriebsrats. Für Arbeitgeberverbände relevant: Die Arbeitskräfteausschüsse bei den Agenturen für Arbeit sind paritätisch besetzt – die Arbeitgeberseite kommt aus der Selbstverwaltung. Bußgeld- und Straftatbestände werden benannt, nicht dramatisiert.

Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzentwürfe – etwa das Reservestärkungsgesetz – sind ausdrücklich als Entwurf gekennzeichnet und werden nicht als geltendes Recht dargestellt.

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Paragraphengenau erarbeitet aus den amtlichen Gesetzestexten (gesetze-im-internet.de) – im Kurs trägt jede Aussage ihre Fundstelle.

Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) §§ 1–10, 14, 15, 17, 24, 29, 32

Dienstverpflichtung, Kündigungssperre, Auskunftspflichten und die Sanktionsnormen – der Kern des Kurses.

Arbeitssicherstellungsverordnung (ArbSV) §§ 6–10

Das Verwaltungsverfahren, in dem die ASG-Instrumente konkret vollzogen werden.

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