Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.033 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank 2,64 Mio. € 48 % · 3 Fälle
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission) 1,85 Mio. € 34 % · 8 Fälle
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA) 859.161 € 16 % · 8 Fälle
- Regional Court Bredasdorp (Ermittlungen: Department of Forestry, Fisheries and the Environment) 112.512 € 2 % · 1 Fall
- Information Regulator (South Africa) 35.595 € 1 % · 4 Fälle
- High Court Johannesburg (Gauteng) (Ermittlungen u. a. Department of Employment and Labour) 14.584 € 0 % · 1 Fall
- South African Reserve Bank (SARB) 8.005 € 0 % · 1 Fall
- National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission) 2.427 € 0 % · 1 Fall
- Financial Intelligence Centre (FIC) 1.269 € 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 3,47 Mio. € 63 % · 8 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 1,85 Mio. € 34 % · 8 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 112.512 € 2 % · 1 Fall
- Datenschutz 35.595 € 1 % · 4 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 35.180 € 1 % · 2 Fälle
- Lieferkette und Menschenrechte 14.584 € 0 % · 1 Fall
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht – 0 % · 4 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 4,97 Mio. € 90 % · 11 Fälle
- Chemie und Pharma 236.068 € 4 % · 1 Fall
- Lebensmittel und Landwirtschaft 218.781 € 4 % · 6 Fälle
- Handel und E-Commerce 46.020 € 1 % · 1 Fall
- Öffentlicher Sektor 30.533 € 1 % · 3 Fälle
- Industrie und Maschinenbau 14.584 € 0 % · 1 Fall
- Gesundheitswesen 5.062 € 0 % · 1 Fall
- Bau und Immobilien 2.596 € 0 % · 1 Fall
- Automobil 2.427 € 0 % · 1 Fall
- Transport, Logistik und Schifffahrt – 0 % · 2 Fälle
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 0 | – |
| Q1 2024 | 0 | – |
| Q2 2024 | 0 | – |
| Q3 2024 | 0 | – |
| Q4 2024 | 3 | 270.140 € |
| Q1 2025 | 5 | 774.327 € |
| Q2 2025 | 4 | 883.281 € |
| Q3 2025 | 3 | 1,48 Mio. € |
| Q4 2025 | 6 | 566.067 € |
| Q1 2026 | 1 | 52.689 € |
| Q2 2026 | 4 | 3.124 € |
| Q3 2026 | 2 | 1,49 Mio. € |
| Q4 2026 | 0 | – |
28 Fälle
11.09.2026 Capitec Bank LimitedCapitec Bank: 28 Mio. ZAR wegen Mängeln bei Kundensorgfalt und Schulung 1,49 Mio. €
Nach einer Prüfung 2023 bemängelte die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt sowie verstärkte und laufende Sorgfaltsprüfungen in Stichproben, fehlende laufende Schulungen stichprobenartig geprüfter Beschäftigter und Lücken im Risikomanagement- und Compliance-Programm, etwa Handbücher zum Namens- und Zahlungs-Screening, die vor ihrer Einführung nicht von der Leitung genehmigt worden waren, und unzureichend dokumentierte Regelungen zur Meldung terroristischen Vermögens und zu Finanzsanktionen. Verhängt wurden fünf Verwarnungen und Geldbußen von 28 Mio. ZAR, davon 5,5 Mio. ZAR ab 13. Oktober 2025 für 36 Monate ausgesetzt; die Bank war bereits im Dezember 2024 mit 56,25 Mio. ZAR sanktioniert worden. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer bereits sanktioniert wurde, wird bei der nächsten Prüfung an der vollständigen Umsetzung gemessen – Sorgfaltspflichten und Schulungen müssen nachweisbar laufen.
Laufende Sorgfaltspflichten und regelmäßige Geldwäsche-Schulungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Sections 21, 21A und 21C i. V. m. 42(1), 42(2)(d), (e), (g) sowie Sections 42 und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Kooperation bei der Behebung der Mängel; 5,5 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt.
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
Originalbetrag 28.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.09.2026.
- SARB Media release, 11 September 2026: Prudential Authority imposes administrative sanctions on Capitec Bank Limited Pressemitteilung einer Behörde
- SARB/Prudential Authority: Administrative sanctions (Banks), frühere Einträge Capitec Bank Limited (2015 und 20.12.2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- SARB Media release, 20 December 2024: South African Reserve Bank imposes administrative sanctions on Capitec Bank Limited (Vorsanktion, 56,25 Mio. ZAR) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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17.07.2026 80 Eight South Africa (Pty) Ltd (vormals Ela Asset Management (Pty) Ltd)80 Eight South Africa: fehlender Schutz der Kunden vor Betrug Bußgeld
Der Finanzdienstleister hatte nicht sichergestellt, dass Kunden keine Verluste durch Diebstahl, Betrug oder andere unredliche Handlungen von Beschäftigten erleiden; durch das Fehlverhalten einer Person entstanden Kunden erhebliche Verluste. Das Unternehmen wurde angewiesen, binnen zwei Monaten eine Richtlinie zum Schutz vor solchen Risiken einzuführen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Finanzdienstleister brauchen wirksame Kontrollen gegen Betrug durch eigene Beschäftigte – auch selbst entdeckte und gemeldete Verstöße können zu Geldbuße und Anordnungen führen.
Betrug durch eigene Beschäftigte und interne Kontrollen
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Sections 2 und 11 General Code of Conduct for Authorised Financial Services Providers and Representatives (2003); Section 13(3)(a) Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; Section 42(1) Determination of Fit and Proper Requirements for Financial Services Providers (2017)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Laut Ergänzung der Behörde vom 22. Juli 2026 hatte das Unternehmen die Verstöße, die sich 2021 ereigneten, selbst entdeckt und gemeldet.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
- FSCA Press Release, 17 July 2026 Pressemitteilung einer Behörde
- FSCA Press Release, 22 July 2026: Update regarding 80 Eight South Africa (Pty) Ltd Pressemitteilung einer Behörde
- FSCA Enforcement Actions, entry of 17 July 2026 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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15.06.2026 The South African Breweries (Pty) LtdFusionsauflage: SAB muss Mitarbeiterbeteiligung für frühere Beschäftigte neu berechnen Anordnung
Das Competition Tribunal ordnete am 15.06.2026 auf Grundlage eines Vergleichs zwischen Competition Commission, The South African Breweries (Pty) Ltd (SAB) und den Treuhändern des Zenzele-Mitarbeiterbeteiligungsprogramms an, die Zuteilung aus dem Programm neu zu berechnen und dabei frühere SABMiller-Beschäftigte zu berücksichtigen, die zur CCBSA-Gruppe (Coca-Cola Beverages South Africa) gewechselt waren; die seit 2020 treuhänderisch zurückgehaltenen Mittel sind mutmaßlich binnen 30 Tagen auszuzahlen. Anlass war die mutmaßliche Nichteinhaltung einer Auflage aus der Fusionsfreigabe von 2017, wonach diese Beschäftigten durch die Transaktion keine Leistungen aus dem Programm verlieren durften. Einwände, die im Namen aktueller Beschäftigter erhoben wurden, wies das Tribunal zurück.
Auflagen aus einer Fusionsfreigabe – auch zugunsten von Beschäftigten – bleiben bindend und werden notfalls Jahre später durchgesetzt; ihre Umsetzung braucht eine klare Zuständigkeit im Unternehmen.
Umsetzung von Fusionsauflagen zu Beschäftigtenbeteiligungen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998: Durchsetzung der Fusionsauflage 4.6 aus LM021Apr17 über Section 27(1)(d) i. V. m. Section 16(3); Antrag nach Section 49D i. V. m. Section 58(1)(b)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Competition Tribunal, CO166Jan22, Competition Commission v The South African Breweries (Pty) Ltd and Others, Reasons for Decision and Order, 15.06.2026 Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO166Jan22 (Outcome: Confirmed, Order date 2026-06-15) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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27.05.2026 Seed Bearing Fields (Pty) LtdLebensmittel-Ausschreibung: Seed Bearing Fields räumt Preisabsprache ein 528 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 27.05.2026 eine Einigung, in der die Seed Bearing Fields (Pty) Ltd aus Limpopo einräumte, mit der Mogodumo Bakone Holding (Pty) Ltd Preise für eine Ausschreibung des Limpopo Department of Health über die Lieferung verderblicher Lebensmittel abgesprochen zu haben. Die Direktoren beider Bieter sind familiär verbunden; die Unternehmen teilten sich Büro und Dienstleister und reichten auffällig ähnliche Angebote ein. Seed Bearing Fields zahlt mutmaßlich eine Verwaltungsstrafe von 10.044 ZAR und muss an einer Kartellrechtsschulung der Competition Commission teilnehmen.
Verbundene Unternehmen, die getrennt bieten, dürfen ihre Preise nicht abstimmen – gemeinsame Büros, Dienstleister und ähnliche Unterlagen machen Absprachen leicht erkennbar.
Verbundene Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 10.044 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.
- Competition Tribunal, CO008Apr26, Order confirming consent agreement Competition Commission v Seed Bearing Fields (Pty) Ltd, decided 27.05.2026 (mit Consent Agreement) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO008Apr26 (Remedy: Penalty; sections 4(1)(b)(i), (iii)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Central Johannesburg TVET College (CJC)Central Johannesburg TVET College: Anordnung nach Fehlversand von Personalprüfberichten Anordnung
Die öffentliche Berufsschule hatte Berichte zur Überprüfung von Qualifikationen und Vorstrafen dreier Beschäftigter im September 2022 versehentlich per E-Mail an weitere Mitarbeitende verschickt, weder die Behörde noch die Betroffenen informiert und keinen Information Officer (Informationsbeauftragten) registriert. Abweichend von der Einschätzung ihres Enforcement Committee (Durchsetzungsausschuss) sah die Behörde darin auch eine unzulässige Weiterverarbeitung und stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht, Zweckbindung, Datensicherheit und Meldepflicht fest; am 22. Mai 2026 ordnete sie u. a. die Registrierung, die nachträgliche Meldung, eine schriftliche Entschuldigung, ein Compliance-Framework und POPIA-Schulungen für alle Beschäftigten an.
Sensible Personalunterlagen gehören getrennt abgelegt – und auch ein interner Fehlversand ist ein meldepflichtiger Sicherheitsvorfall.
Fehlversand von E-Mails und Umgang mit Personalunterlagen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Sections 8, 15(1), 19(1) und 22(1) Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice nach Section 95 POPIA
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Mildernde Umstände
- Die Schule rief die E-Mail zwei Tage später zurück, informierte die Beschäftigten über den Fehler und ergriff Maßnahmen gegen die Verantwortlichen; das entband sie laut Behörde aber nicht von der Meldepflicht.
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Information Regulator: Enforcement Notice (Section 95 POPIA) – Central Johannesburg TVET College, dated 22 May 2026 (redacted) Entscheidung einer Behörde
- Information Regulator Media Statement, 02 June 2026: Information Regulator issues enforcement notices for the contraventions of POPIA and PAIA by public and private bodies Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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21.04.2026 Gwalimba Construction (Pty) LtdMutmaßliche Absprache bei Behördenauftrag: Gwalimba Construction zahlt mutmaßlich 50.000 ZAR 2.596 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 21.04.2026 eine Einigung mit der Gwalimba Construction (Pty) Ltd. Nach einer Beschwerde des Department of Home Affairs hatte die Competition Commission festgestellt, dass Gwalimba und die Superway Construction (Pty) Ltd vereinbart hatten, bei bestimmten Ausschreibungen nicht gegeneinander anzutreten – betroffen war unter anderem eine Preisanfrage für Instandsetzungsarbeiten zum Brandschutz an einem Amtsgebäude in Pretoria. Ohne Haftungsanerkenntnis zahlt Gwalimba mutmaßlich 50.000 ZAR Verwaltungsstrafe, kooperiert bei der Verfolgung von Superway und führt ein Kartellrechts-Compliance-Programm ein.
Auch kleine Bauunternehmen müssen bei Angeboten an öffentliche Auftraggeber jede Abstimmung mit Wettbewerbern unterlassen – die Behörden verfolgen solche Absprachen auch gegenüber Kleinbetrieben.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i), (ii) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Nach Angaben der Parteien: Kooperation mit der Behörde, kleines Unternehmen ohne frühere Verstöße, Auftrag nicht erhalten.
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.
- Competition Tribunal: Press Release: Tribunal confirms settlement of alleged collusion by Gwalimba Construction in public sector collusive tendering case (23.04.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal, CO107Oct25, Order confirming consent agreement Competition Commission v Gwalimba Construction (Pty) Ltd, decided 21.04.2026 Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO107Oct25 (Order date 2026-04-21; sections 4(1)(b)(i), (ii), (iii)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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18.02.2026 Wilmar SA (Pty) LtdSpeiseöl-Verfahren: Wilmar SA zahlt mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt Gemeinwohlmaßnahmen zu 52.689 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 18.02.2026 einen Vergleich zwischen der Competition Commission und Wilmar SA (Pty) Ltd (früher Wilmar Continental Edible Oils and Fats) im seit 2016 laufenden Verfahren wegen mutmaßlicher Preisabsprachen und – später ergänzt – Marktaufteilung bei Speiseölen, Backfetten und Margarine. Ohne einen Verstoß einzuräumen, zahlt Wilmar mutmaßlich 1.000.000 ZAR und sagt über fünf Jahre Gemeinwohlmaßnahmen im Wert von 49,5 Mio. ZAR zu, unter anderem Stipendien, Schulinfrastruktur einschließlich der Beseitigung von Grubenlatrinen und einen Förderfonds für Kleinunternehmen; hinzu kommen ein Compliance-Programm und Investitionszusagen.
Vergleiche mit der südafrikanischen Wettbewerbsbehörde können Gemeinwohlzusagen enthalten, die den Zahlbetrag um ein Vielfaches übersteigen – das gehört in die Risikobewertung.
Preisabsprachen in der Lebensmittelindustrie
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und/oder (ii) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf, ohne Anerkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.02.2026.
- Competition Tribunal: Competition Tribunal confirms settlement in edible oils alleged price-fixing matter (18.02.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Commission: The Commission welcomes Tribunal confirmation of the settlement agreement concluded with Wilmar SA (Pty) Ltd (24.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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09.12.2025 Banxso (Pty) LtdBanxso: Geldbußen wegen Missbrauchs von Kundengeldern Bußgeld
Die Untersuchung ergab, dass der Finanzdienstleister unter anderem Kundengelder zweckwidrig verwendete, Kunden und der Aufsicht falsche oder irreführende Angaben machte, unrealistische Renditen versprach und nicht im Interesse der Kunden handelte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Trennung und Schutz von Kundengeldern, keine Renditeversprechen
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- Financial Sector Regulation Act 9 of 2017; Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; General Code of Conduct for Authorised Financial Services Providers and Representatives (2003); Financial Institutions (Protection of Funds) Act 28 of 2001; Determination of Fit and Proper Requirements for FSPs (2017); Financial Markets Act Regulations (2018)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- FSCA Press Release, 09 December 2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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09.12.2025 The Relocations Group (Pty) LtdFSCA: The Relocations Group wegen Versicherungsgeschäft ohne Lizenz Bußgeld
Nach Kundenbeschwerden stellte die FSCA fest, dass das Unternehmen und seine Rechtsvorgängerin South African Relocations ohne Zulassung Transportversicherungen an die Öffentlichkeit ausgegeben und damit als nicht lizenzierte Versicherer gehandelt hatten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer Kunden eigene Versicherungspolicen ausstellt, betreibt erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft und braucht dafür eine Lizenz oder einen lizenzierten Versicherer als Partner.
Erlaubnispflicht für das Ausstellen von Versicherungspolicen
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Short-term Insurance Act, s. 7(1); Insurance Act, s. 5(1); Financial Sector Regulation Act 9 of 2017, s. 139
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- FSCA Press Release, 09 December 2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.11.2025 Blouberg Local MunicipalityInformation Regulator: 500.000 ZAR gegen Gemeinde Blouberg wegen Personaldaten im Netz 25.309 €
Die Gemeinde hatte personenbezogene Daten einer früheren beschäftigten Person verarbeitet, die im Internet offengelegt wurden; der Information Regulator wertete dies als schweren Eingriff in die Privatsphäre und erließ eine Enforcement Notice. Weil die Gemeinde die Abhilfeanordnungen nicht umsetzte, folgte eine Geldbuße von 500.000 ZAR; da sie nicht zahlte, hat der Regulator die Beitreibung gerichtlich eingeleitet.
Personaldaten bleiben auch nach dem Ausscheiden geschützt; wer Anordnungen der Aufsicht ignoriert, riskiert eine hohe Geldbuße und ein Beitreibungsverfahren.
Schutz von Personaldaten ehemaliger Beschäftigter
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice und Infringement Notice
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 500.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.
- Information Regulator: Media briefing – high-level cases on POPIA and PAIA (13.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.11.2025 Lancet LaboratoriesInformation Regulator: 100.000 ZAR gegen Lancet Laboratories, Datenpannen nicht gemeldet 5.062 €
Eine Prüfung nach mehreren Sicherheitsvorfällen ergab, dass das Laborunternehmen die Vorfälle weder dem Information Regulator noch den betroffenen Personen gemeldet hatte. Nach einer Enforcement Notice, die es nicht befolgte, erhielt es eine Infringement Notice mit 100.000 ZAR Geldbuße, die inzwischen bezahlt ist.
Datenpannen müssen sowohl der Aufsicht als auch den Betroffenen gemeldet werden; wer mehrere Vorfälle nicht meldet, zieht eine Prüfung und Sanktionen nach sich.
Meldung von Datenpannen an Aufsicht und Betroffene
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA), s. 22
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 100.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.
- Information Regulator: Media briefing – high-level cases on POPIA and PAIA (13.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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17.10.2025 Access Forex (Pty) LimitedAccess Forex: 162.500 ZAR gegen Devisenhändler wegen Geldwäsche-Mängeln 8.005 €
Der Devisenhändler mit eingeschränkter Zulassung (Authorised Dealer in foreign exchange with limited authority, ADLA – dazu zählen Wechselstuben) hatte wesentliche Vorgaben des FIC Act nicht in sein Risikomanagement- und Compliance-Programm übernommen, einige Kunden nicht identifiziert und verifiziert und seine Beschäftigten nicht ausreichend geschult. Die Geldbußen betragen 100.000 ZAR (Section 42(1)), 37.500 ZAR (Section 20) und 25.000 ZAR (Section 43), zusammen 162.500 ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch Devisenhändler und Wechselstuben müssen ihr Compliance-Programm an alle gesetzlichen Pflichten anpassen und ihr Personal regelmäßig schulen.
Kundenidentifizierung und Pflichtschulungen bei Devisenhändlern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- South African Reserve Bank (SARB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Sections 20, 42(1) und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
Originalbetrag 162.500 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2025.
- SARB Press release, 17 October 2025: The South African Reserve Bank imposes administrative sanctions on Access Forex (Pty) Limited, an Authorised Dealer in foreign exchange with limited authority Pressemitteilung einer Behörde
- SARB Media release page: Access Forex sanction Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.10.2025 Sanlam Collective Investments (RF) (Pty) LtdSanlam Collective Investments: 10,6 Mio. ZAR wegen Verstößen gegen Geldwäschepflichten 527.691 €
Bei einer Prüfung im März 2024 zeigte sich, dass der Verwalter von Investmentfonds sein Risikomanagement- und Compliance-Programm (RMCP) insbesondere bei der Risikoeinstufung von Kunden nicht wirksam umsetzte, das Programm inhaltliche Lücken aufwies, einige Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend identifiziert und verifiziert waren und die gebotene laufende und verstärkte Sorgfaltsprüfung fehlte. Neben einer Anweisung zur Behebung und einer Verwarnung wurde eine Geldbuße von 10,6 Mio. ZAR verhängt, von der 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre unter Bedingungen ausgesetzt sind; berücksichtigt wurden frühere Verstöße gegen andere Gesetze, darunter eine durchsetzbare Verpflichtungserklärung (Enforceable Undertaking) und eine Geldbuße nach dem Collective Investment Schemes Control Act (CISCA). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Große Gruppengesellschaften werden an erhöhten Maßstäben gemessen – ein dokumentiertes Programm ohne gelebte Risikoeinstufung schützt nicht vor hohen Geldbußen.
Risikoeinstufung von Kunden sowie laufende und verstärkte Sorgfaltspflichten
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Sections 42(1), 42(2), 20A, 21, 21A, 21B, 21C, 21E und 21F–21H Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 (FIC Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Bisherige Abhilfemaßnahmen; 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Mängel vollständig behoben werden und die Pflichten dauerhaft eingehalten werden.
- Veröffentlicht
- 13.10.2025
Originalbetrag 10.600.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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10.09.2025 Beautiful City (Pty) LtdMenschenhandel und Kinderarbeit: Strafe für Fabrik Beautiful City 14.584 €
Der High Court in Johannesburg verhängte am 10.09.2025 gegen die Beautiful City (Pty) Ltd, eine Fabrik für Baumwollfaserprodukte in Village Deep (Johannesburg), eine Geldstrafe von 300.000 ZAR. Eine gemeinsame Kontrolle des Department of Employment and Labour, der Polizei und des Department of Home Affairs hatte im November 2019 überwiegend ausländische Beschäftigte ohne Aufenthaltsrecht, darunter Minderjährige, in verschlossenen Räumlichkeiten angetroffen; das Gericht hielt unter anderem Löhne unter dem Mindestlohn, fehlende Registrierung bei Compensation Fund und UIF sowie einen unsicheren Arbeitsplatz fest.
Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel in der Produktion
- Behörde / Gericht
- High Court Johannesburg (Gauteng) (Ermittlungen u. a. Department of Employment and Labour)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Straftatbestände Menschenhandel, Beihilfe zum Menschenhandel, Schuldknechtschaft und Nutznießung aus Menschenhandel; Verstöße gegen Vorschriften zu Unemployment Insurance Fund, Compensation for Occupational Injuries and Diseases Act, National Minimum Wage und Occupational Health and Safety; Beihilfe zum illegalen Aufenthalt (laut Department of Employment and Labour, ohne Paragrafenangaben)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
Originalbetrag 300.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.
- Department of Employment and Labour, media statement of 10 September 2025 Pressemitteilung einer Behörde
- Department of Employment and Labour: Seven Chinese nationals plus their company charged with human trafficking and child labour found guilty (25.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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08.09.2025 Kia East Rand (Pty) LtdMangelhafter Gebrauchtwagen: Geldbuße und Erstattungspflicht für Kia East Rand 2.427 €
Das National Consumer Tribunal stellte am 08.09.2025 auf Antrag der National Consumer Commission fest, dass das Autohaus Kia East Rand (Pty) Ltd gegen Section 56(3) des Consumer Protection Act verstoßen hatte: Ein im September 2022 verkaufter Gebrauchtwagen blieb trotz mehrerer Reparaturversuche mangelhaft, die verlangte Rückabwicklung lehnte das Autohaus ab. Das Tribunal ordnete die Erstattung des Kaufpreises von 245.075 ZAR binnen zehn Tagen an und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 50.000 ZAR.
Scheitert die Nachbesserung, muss der Händler nach dem Consumer Protection Act ersetzen oder erstatten – wer dies verweigert, riskiert neben der Rückzahlung eine Geldbuße.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Section 56(3) Consumer Protection Act 68 of 2008; Verwaltungsstrafe nach Section 112
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Wiederholungsfall
- nein
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.
- National Consumer Tribunal, NCT/396874/2025/73(2)(b), National Consumer Commission v Kia East Rand (Pty) Ltd and Another, Judgment and Reasons, dated 08.09.2025 (veröffentlicht von der National Consumer Commission) Gerichtsentscheidung
- National Consumer Commission: Summary of Judgements (Liste der NCT-Entscheidungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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25.08.2025 FirstRand Bank Ltd (WesBank); Toyota Financial Services South Africa Ltd; Toyota Motor Corporation u. a. (6 Unternehmen)Competition Tribunal: WesBank und Toyota-Firmen zahlen mutmaßlich 30 Mio. ZAR wegen Wettbewerbsverbot 1,46 Mio. €
Laut Competition Commission verpflichtete ein Wettbewerbsverbot im Gesellschaftervertrag von Toyota Financial Services South Africa (TFSSA) aus dem Jahr 2000, an der WesBank zu einem Drittel beteiligt ist, die Beteiligten, bei der Finanzierung von Toyota-Fahrzeugen nicht miteinander zu konkurrieren; WesBank leitete deshalb Finanzierungsanfragen von Kunden an TFSSA weiter (Marktaufteilung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis wird das Verbot gelockert, sodass WesBank Privatkunden und Händlern auf deren Wunsch Finanzierungsangebote machen darf, und die sechs Beteiligten (FirstRand Bank, deren Sparte WesBank, TFSSA, Toyota Motor Corporation, Toyota Financial Services (UK), Toyota South Africa) zahlen mutmaßlich gemeinsam oder einzeln 30 Mio. ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wettbewerbsverbote in Gesellschafterverträgen von Gemeinschaftsunternehmen müssen regelmäßig überprüft werden, weil sie Kunden die Wahl zwischen Anbietern nehmen können.
Wettbewerbsverbote in Gemeinschaftsunternehmen und Kundenwahlfreiheit
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(ii); ss. 49D, 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis zur Beendigung langwieriger Verfahren.
- Veröffentlicht
- 25.08.2025
Originalbetrag 30.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2025.
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08.05.2025 Ninety One Fund Managers SA (RF) (Pty) LtdFSCA: mutmaßlich 3 Mio. ZAR gegen Ninety One Fund Managers wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm 146.313 €
Eine Prüfung im September 2023 ergab, dass der Fondsverwalter sein Risikomanagement- und Compliance-Programm, besonders die Risikoeinstufung der Kunden, nicht wirksam umgesetzt und einige Kunden und wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend identifiziert und laufend überwacht hatte. Die FSCA verhängte im November 2024 mutmaßlich eine Geldbuße von 3 Mio. ZAR, eine Abhilfeanordnung und eine Verwarnung; nach einem vor dem FIC Act Appeal Board im April 2025 bestätigten Vergleich wurde die Beschwerde zurückgenommen und 500.000 ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Ein schriftliches Geldwäsche-Programm genügt nicht, wenn die Kundenrisikoeinstufung im Alltag nicht danach erfolgt.
Risikoeinstufung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21, 21B, 21C, 42(1), 42(2); Vergleich nach s. 45D(7)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen; 500.000 ZAR bedingt ausgesetzt.
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
Originalbetrag 3.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.
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25.04.2025 Absa Bank LimitedPA: 10 Mio. ZAR gegen Absa wegen mangelhafter Prüfung politisch exponierter Kunden 468.147 €
Nach einer Prüfung 2022 beanstandete die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt und verstärkte Sorgfalt bei ausländischen und inländischen politisch exponierten Kunden sowie über 8.500 nicht innerhalb von 48 Stunden bearbeitete Monitoring-Alarme. Verhängt wurden zwei Verwarnungen, ein Verweis und Geldbußen von 10 Mio. ZAR (7 Mio. Kundensorgfalt, 3 Mio. Verstöße gegen Directive 5). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Kunden mit politischer Exponiertheit brauchen dokumentierte verstärkte Sorgfaltsprüfungen, auch wenn es nur um wenige Akten geht.
Verstärkte Sorgfalt bei politisch exponierten Personen
- Behörde / Gericht
- Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21(1), 21A; FIC Directive 5 of 2019; Regulation 24(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation und Abhilfemaßnahmen der Bank.
- Veröffentlicht
- 25.04.2025
Originalbetrag 10.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.04.2025.
- SARB: Prudential Authority imposes administrative sanctions on Absa Bank Limited (25.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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22.04.2025 African Bank LimitedAfrican Bank: 700.000 ZAR für Kreditwerbung als „Investment“ in sozialen Medien 32.753 €
Eine Social-Media-Kampagne der Bank vom Dezember 2023 (#KeFestive) mit einer bekannten Persönlichkeit stellte Privatkredite als Investition dar; die Behörde wertete das als sachlich falsch und irreführend und stellte zudem Mängel im Freigabeprozess für Werbung fest. Von der Geldbuße über 700.000 ZAR wurden 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt; 500.000 ZAR hat die Bank gezahlt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Werbung für Kreditprodukte – auch mit bekannten Persönlichkeiten – braucht eine fachkundige, dokumentierte Freigabe, die den Produktcharakter korrekt darstellt.
Werbefreigabe und Influencer-Marketing bei Finanzprodukten
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Sections 6(1), 6(3)(a), 6(3)(b) und 6(9) Conduct Standard 3 of 2020 (Banks)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation während der Untersuchung und zügige Abhilfemaßnahmen; 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Bank den Conduct Standard einhält.
- Veröffentlicht
- 22.04.2025
Originalbetrag 700.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2025.
- FSCA Press Release, 22 April 2025: FSCA imposes administrative penalty on African Bank Limited for misleading advertising Pressemitteilung einer Behörde
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08.04.2025 Pailpac (Pty) LtdVorwurf des Marktmachtmissbrauchs: Pailpac zahlt mutmaßlich 5 Mio. ZAR und beendet Exklusivverträge 236.068 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 08.04.2025 einen Vergleich mit Pailpac (Pty) Ltd, einem Hersteller spritzgegossener Kunststoffeimer für die Farben- und Lackindustrie. Die Competition Commission warf dem Unternehmen vor, als marktbeherrschender Anbieter von Behältern für wasserbasierte Farben Großkunden mit (nahezu) exklusiven Lieferverträgen gebunden und Preise unter Kosten eingesetzt zu haben; Pailpac bestreitet dies. Es zahlt dennoch mutmaßlich 5.000.000 ZAR Verwaltungsstrafe, entlässt Kunden aus Exklusivitäts- und automatischen Verlängerungsklauseln, bezieht fünf Jahre lang Verpackungsabfälle von Kleinunternehmen und informellen Sammlern und führt ein Compliance-Programm ein.
Marktstarke Lieferanten sollten Exklusivitäts- und automatische Verlängerungsklauseln kartellrechtlich prüfen lassen, bevor sie Großkunden daran binden.
Exklusivverträge und Preise unter Kosten bei Marktbeherrschung
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Section 8(1)(d)(i) und 8(1)(c) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf der Competition Commission, ohne Anerkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
Originalbetrag 5.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2025.
- Competition Tribunal: Tribunal confirms Pailpac consent agreement: R5 million administrative penalty and an end to exclusive supply arrangements (09.04.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal case file CR055Jun24/SA142Dec24 (Outcome: Confirmed, Order date 2025-04-08) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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27.03.2025 Coca-Cola Beverages South Africa (Pty) LtdCoca-Cola Beverages South Africa: Geldbuße wegen fehlender Registrierung beim FIC 1.269 €
Nachdem Schedule 1 des FIC Act mit Wirkung zum 19. Dezember 2022 u. a. um Kreditgeber erweitert worden war, hätte sich das Unternehmen binnen 90 Tagen als verpflichtete Institution beim Financial Intelligence Centre registrieren müssen, was es versäumte. Verhängt wurde mutmaßlich eine Geldbuße von 25.000 ZAR, ermäßigt auf 10.000 ZAR bei Registrierung bis 1. April 2025 und Zahlung bis 10. April 2025; das Unternehmen nahm die Sanktion am 27. März 2025 an.
Auch Industrie- und Handelsunternehmen, die Kunden Kredit gewähren, können geldwäscherechtlich verpflichtet sein – Registrierungspflichten nach Gesetzesänderungen prüfen.
Geldwäschepflichten für Nicht-Finanzunternehmen mit Kundenkrediten
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Centre (FIC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Section 43B(1) Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 i. V. m. Regulation 27A(2) Money Laundering and Terrorist Financing Control Regulations; Sanktion nach Section 45C(3)(e) FIC Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung auf 10.000 ZAR bei fristgerechter Registrierung und Zahlung.
Originalbetrag 25.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2025.
- FIC Notice of Sanction (Annexure B): Acceptance of administrative sanction issued in terms of section 45C(3)(e) FIC Act – Coca-Cola Beverages South Africa (Pty) Ltd Entscheidung einer Behörde
- FIC: Sanctions issued by the FIC (Liste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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04.03.2025 Vermont Sales (Pty) LtdCompetition Tribunal: mutmaßlich 900.000 ZAR gegen Vermont Sales wegen Rabattgrenze für Händler 46.020 €
Der Importeur und Großhändler von Elektrowerkzeugen soll Händlern ohne eigenen Lagerbestand untersagt haben, Festool-Produkte unter der Listenpreisempfehlung zu bewerben, und höchstens 15 % Rabatt zugelassen haben (Mindestpreisbindung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt Vermont mutmaßlich 900.000 ZAR in drei Raten und führt ein Compliance-Programm mit jährlich aktualisierten Schulungen ein.
Auch Vorgaben zur beworbenen Preishöhe oder maximale Rabattsätze gegenüber Händlern können verbotene Preisbindung sein.
Rabattvorgaben und Werbebeschränkungen für Händler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 5(2); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b), 59
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Vermont ging von sich aus auf die Commission zu, um die Sache einvernehmlich zu beenden; Schulungen hatten bereits begonnen.
- Veröffentlicht
- 04.03.2025
Originalbetrag 900.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2025.
- Competition Tribunal, CO141Dec24: Order confirming consent agreement, Competition Commission v Vermont Sales (Pty) Ltd (04.03.2025) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal confirms R900 000 settlement in matter involving alleged minimum resale price maintenance (04.03.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
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17.02.2025 DH Brothers Industries (Pty) Ltd t/a WillowtonCompetition Tribunal: Willowton zahlt mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt 100 Mio. ZAR für Gemeinwohl zu 51.783 €
Die Competition Commission hatte 2016 gegen mehrere Speiseölhersteller wegen mutmaßlicher Preisabsprachen und Marktaufteilung ermittelt; die Willowton-Gruppe hatte die Ermittlungen jahrelang gerichtlich angefochten, Feststellungen gab es nicht. Mit dem bestätigten Vergleich zahlt Willowton ohne Schuldeingeständnis mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt über fünf Jahre Gemeinwohlleistungen von 100 Mio. ZAR zu (20 Mio. Bildungsstiftung, 30 Mio. Lebensmittelspenden, 50 Mio. Einkauf bei B-BBEE-Unternehmen) sowie ein Compliance-Programm.
Auch ohne festgestellten Verstoß kann ein Kartellverfahren mit erheblichen Zahlungs- und Gemeinwohlzusagen enden; ein wirksames Compliance-Programm ist die bessere Vorsorge als jahrelanger Rechtsstreit.
Umgang mit kartellrechtlichen Ermittlungen und Vergleichsoptionen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i) und (ii); ss. 49D, 58(1)(b)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kein Schuldeingeständnis und keine Feststellungen der Commission; pragmatischer Vergleich nach langer Prozessdauer.
- Veröffentlicht
- 17.02.2025
Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.02.2025.
- Competition Tribunal, CO155Jan25: Order confirming consent agreement, Competition Commission v DH Brothers Industries (Pty) Ltd t/a Willowton (17.02.2025) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal greenlights R101m settlement with Willowton Group over price fixing and market division allegations (17.02.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
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06.02.2025 Kings International Removers (Pty) LtdKings International Removers: Versicherungspolicen ohne Lizenz ausgegeben Bußgeld
Nach der Beschwerde eines Kunden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen ohne FSP-Zulassung Finanzdienstleistungen erbracht und ohne Versicherungslizenz kurzfristige Nichtlebensversicherungspolicen an Privatpersonen ausgegeben hatte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Erlaubnispflichten für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- Sections 7(1) und 8(9)(c) Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; Sections 7(1) und 8(2)(d) Short-term Insurance Act 53 of 1998; Section 5(1) Insurance Act 18 of 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- FSCA Press Release, 06 February 2025 Pressemitteilung einer Behörde
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24.01.2025 The Standard Bank of South Africa LimitedPA: 13 Mio. ZAR gegen Standard Bank wegen verspäteter Meldungen an die FIC 675.255 €
Nach einer Prüfung 2022 stellte die Aufsicht fest, dass die Bank 17.259 Verdachtsmeldungen und 1.466 Bargeldmeldungen verspätet und eine Verdachtsmeldung gar nicht abgegeben, bei 43 Verdachtsmeldungen das Einreichungsdatum nicht festgehalten, laufende Sorgfaltsprüfungen bei zwei Kunden unterlassen und rund 75.700 Monitoring-Alarme nicht fristgerecht bearbeitet hatte. Sanktion: sechs Verwarnungen und Geldbußen von insgesamt 13 Mio. ZAR (4 Mio. verspätete Verdachtsmeldungen, 1 Mio. fehlende Meldung, 8 Mio. Verstöße gegen Directive 5). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer Verdachtsfälle erkennt, aber nicht fristgerecht meldet, verstößt ebenso gegen die Meldepflicht wie jemand, der gar nicht meldet; Meldeprozesse brauchen Kapazität und Fristenkontrolle.
Fristgerechte Verdachts- und Bargeldmeldungen
- Behörde / Gericht
- Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21C, 23(c), 28, 29; FIC Directive 5 of 2019; Regulation 24(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation und Abhilfemaßnahmen der Bank.
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
Originalbetrag 13.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.01.2025.
- SARB: Prudential Authority imposes administrative sanctions on The Standard Bank of South Africa Limited (24.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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27.11.2024 Unathi-Wena Fishing CCFischfang im Meeresschutzgebiet De Hoop: Geldstrafe gegen Unathi-Wena Fishing 112.512 €
Das Regionalgericht Bredasdorp verhängte am 27.11.2024 Geldstrafen gegen die Unathi-Wena Fishing CC, Betreiberin des Fischereischiffs „The White Rose“, weil das Schiff im Mai 2019 an drei Tagen unerlaubt im Meeresschutzgebiet De Hoop gefischt hatte; ermittelt hatte die Umweltinspektion (Green Scorpions) des Department of Forestry, Fisheries and the Environment. Das Gericht verhängte 150.000 ZAR für drei Verstöße gegen das Fischereirecht (MLRA) und 2.000.000 ZAR für einen Verstoß gegen den National Environmental Management Act, davon 1.000.000 ZAR zur Bewährung ausgesetzt; der Fang war beschlagnahmt worden.
Eine Fischereigenehmigung deckt nicht automatisch den Fang in Meeresschutzgebieten ab – Reedereien sollten Positionen und Fanggebiete ihrer Schiffe laufend überwachen, denn Behörden können Verstöße auch Jahre später mit Überwachungsdaten nachweisen.
Fanggenehmigungen und Meeresschutzgebiete
- Behörde / Gericht
- Regional Court Bredasdorp (Ermittlungen: Department of Forestry, Fisheries and the Environment)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Regulation 75 Marine Living Resources Act (MLRA); Section 49A(1)(f) National Environmental Management Act (NEMA) (Bezeichnungen laut Ministeriumserklärung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 09.12.2024
Originalbetrag 2.150.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2024.
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21.11.2024 Tana Africa Capital Managers (Pty) LtdFSCA: 2,9 Mio. ZAR gegen Tana Africa Capital Managers, vom Appeal Board bestätigt 152.404 €
Bei einer Prüfung zeigte sich, dass das Risikomanagement- und Compliance-Programm des Vermögensverwalters mangelhaft war und nicht wirksam umgesetzt wurde und dass Kundendaten nicht gegen die Finanzsanktionslisten des UN-Sicherheitsrats abgeglichen wurden. Die FSCA verhängte 2,9 Mio. ZAR, davon 1 Mio. ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt; das FIC Act Appeal Board wies die gegen die Höhe gerichtete Beschwerde am 6. November 2024 ab und hielt fest, dass die Berufung auf einen externen Compliance-Berater nicht entlastet. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer Compliance an einen externen Dienstleister auslagert, bleibt für die Einhaltung der Geldwäschepflichten selbst verantwortlich, auch bei nur einem einzigen Kunden.
Sanktionslisten-Screening und Verantwortung trotz externer Compliance-Beratung
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 42(1), 42(2) i. V. m. s. 21(1); s. 28A i. V. m. ss. 26A–26C
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- 1 Mio. ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt.
- Veröffentlicht
- 21.11.2024
Originalbetrag 2.900.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Electoral Commission of South Africa (IEC)Information Regulator: 100.000 ZAR gegen Wahlkommission nach Leck der Kandidatenlisten 5.224 €
Nach der unbefugten Veröffentlichung von Kandidatenlisten für die Wahlen 2024 stellte der Information Regulator unzureichende organisatorische Schutzmaßnahmen fest und erließ am 10. September 2024 eine Enforcement Notice. Weil die Wahlkommission die Umsetzung nicht fristgerecht (31 Tage) nachwies, folgte eine Infringement Notice mit einer Geldbuße von 100.000 ZAR.
Nach einer Datenpanne ist nicht nur Abhilfe nötig, sondern auch der fristgerechte Nachweis gegenüber der Aufsicht; versäumte Fristen führen direkt zur Geldbuße.
Umsetzung behördlicher Abhilfeanordnungen nach einem Datenleck
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice und Infringement Notice
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
Originalbetrag 100.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink