Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
342.745 €Summe der Geldbeträge
342.745 €Größter Einzelfall: Telenor ASA
342.745 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Datatilsynet 342.745 € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 342.745 € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Telenor Norge AS 4,21 Mio. € 92 % · 1 Fall
  2. Telenor ASA 342.745 € 7 % · 1 Fall
  3. Timegrip AS 21.331 € 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20251342.745 €
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

10.03.2025 Telenor ASATelenor ASA: 4 Mio. NOK wegen Mängeln bei Datenschutzbeauftragtem und Kontrolle NorwegenDatenschutz 342.745 €

Nach einer Prüfung verhängte Datatilsynet gegen Telenor ASA ein Bußgeld von 4.000.000 NOK, weil die Konzernmutter keine geeigneten organisatorischen Maßnahmen und Richtlinien für die Stellung ihres Datenschutzbeauftragten getroffen hatte (Art. 24 Abs. 1 und 2 DSGVO). Zusätzlich sprach die Behörde eine Verwarnung aus, weil rund ein Jahr lang keine Berichtslinie des Datenschutzbeauftragten zur obersten Leitungsebene bestand, und ordnete an, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten dokumentiert zu prüfen und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu überarbeiten. Laut Datatilsynet ist die Entscheidung angefochten; eine Entscheidung der Personvernnemnda wird für Herbst 2026 erwartet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten muss dokumentiert sein – mit direkter Berichtslinie zur obersten Leitung, klaren Regeln zu seiner Beteiligung und einer Prüfung möglicher Interessenkonflikte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stellung und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 30, Art. 37 Abs. 7, Art. 38 Abs. 2 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. b, d und i DSGVO; § 26 personopplysningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine konkreten Schäden für Betroffene festgestellt; die lange Verfahrensdauer wurde bei der Bemessung berücksichtigt.
Veröffentlicht
14.03.2025

Originalbetrag 4.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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