Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach Behörde- Konkurransetilsynet 421,7 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Datatilsynet 1,87 Mio. € 0 % · 2 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 421,7 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Elkjøp Nordic AS, Elkjøp Norge AS 1,85 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Lab Pharma AS 18.745 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 421,7 Mio. € |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 1 | 1,85 Mio. € |
| Q3 2026 | 1 | 18.745 € |
3 Fälle
21.08.2024 drei norwegische LebensmittelhandelskettenDrei norwegische Lebensmittelketten: 4,93 Mrd. NOK wegen Preisjäger-Zusammenarbeit 421,7 Mio. €
Konkurransetilsynet verhängte gegen die drei größten Lebensmittelhandelsketten Norwegens Bußgelder von insgesamt 4.926.981.000 NOK: gegen die erste Kette 2.313.418.000 NOK, gegen die zweite 1.321.024.000 NOK sowie gegen die dritte Kette und ihre Muttergesellschaft gesamtschuldnerisch 1.292.539.000 NOK. Die Ketten hatten sich von Januar 2011 bis mindestens April 2018 gegenseitig weitreichenden Zugang für Preiserheber („prisjegere“) in ihren Filialen eingeräumt, was die Preistransparenz zwischen den Wettbewerbern erhöhte und den Preiswettbewerb schwächte; zudem wurde die Beendigung der Zusammenarbeit angeordnet. Die Konkurranseklagenemnda bestätigte die Entscheidung am 21.08.2025; laut der amtlichen Terminliste der Gerichte verhandelt Gulating lagmannsrett ab 12.10.2026 eine Klage der zweiten Kette gegen die Gültigkeit dieser Bestätigung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch scheinbar harmlose Branchenvereinbarungen, etwa über gegenseitigen Zugang zur Preiserhebung, können als wettbewerbswidriger Informationsaustausch Milliardenbußgelder auslösen.
Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 10 konkurranseloven, Art. 53 EWR-Abkommen; §§ 12 und 29 konkurranseloven; § 6 Abs. 1 EØS-konkurranseloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
Originalbetrag 4.926.981.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2024.
- Konkurransetilsynet, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- Norges domstoler, Terminliste (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.08.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.08.2026 Lab Pharma ASLab Pharma AS: 205.000 NOK für Drohungen gegen Datatilsynet-Mitarbeitende 18.745 €
Datatilsynet verhängte gegen den Online-Händler für Nahrungsergänzungsmittel Lab Pharma AS ein Bußgeld von 205.000 NOK wegen Verletzung der Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 31 DSGVO): Das Unternehmen hatte Sachbearbeitende mit Strafanzeigen und Klagen bedroht, um die Prüfung einer Beschwerde zu beenden, und angeforderte Unterlagen verspätet eingereicht. Zugleich ordnete die Behörde an, Namen und Bilder einer früheren Werbepartnerin (Influencerin) von allen Websites des Unternehmens zu löschen und ihre Daten bis zum Nachweis einer Rechtsgrundlage nicht mehr für Marketing zu verwenden, weil der zugrunde liegende Vertrag bereits im März 2017 ausgelaufen war.
Wer eine Anordnung der Aufsicht für rechtswidrig hält, muss den Rechtsbehelf nutzen – Drohungen gegen Sachbearbeitende und verschleppte Fristen werden selbst zum sanktionierten Verstoß.
Umgang mit Aufsichtsbehörden und Mitwirkungspflichten
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 31, Art. 58 Abs. 2 lit. f, g und i, Art. 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Datatilsynet rechnete das vorsätzliche Handeln der Unternehmensleitung dem Unternehmen zu.
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 205.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr til Lab Pharma AS (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om overtredelsesgebyr og pålegg om sletting og stans – Lab Pharma AS, 23/00435-62, 12.08.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
01.06.2026 Elkjøp Nordic AS, Elkjøp Norge ASElkjøp: 20 Mio. NOK Bußgeld wegen ungültiger Einwilligung im Kundenclub 1,85 Mio. €
Datatilsynet verhängte gegen Elkjøp Nordic AS und Elkjøp Norge AS ein Bußgeld von 20.000.000 NOK. Nach einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2022 stellte die Behörde fest, dass die Einwilligung für den Kundenclub weder informiert noch spezifisch noch freiwillig war, Clubdaten ohne Rechtsgrundlage für das Werkzeug „kundematch“ weiterverwendet wurden, die Rechtmäßigkeit sogenannter Offline-Konversionen nicht geprüft und dokumentiert war und Berichtigungsanträge nicht fristgerecht bearbeitet wurden. Die Entscheidung erging im Kooperationsverfahren mit den Aufsichtsbehörden Schwedens, Islands, Finnlands und Dänemarks; in den nordischen Ländern waren über sechs Millionen Clubmitglieder betroffen.
Wer Rabatte an eine Clubmitgliedschaft knüpft, muss für jeden Werbezweck vorab eine gesonderte, informierte und freiwillige Einwilligung einholen und darf Clubdaten nicht ungeprüft für neue Zwecke wie Zielgruppenabgleiche nutzen.
Wirksame Einwilligung in Kundenclubs und Treueprogrammen
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 4, Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12 Abs. 3 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Verbesserungen nach der Prüfung, lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet und fehlender Nachweis der Verarbeitung sensibler Daten; der Betrag liegt deutlich unter dem Ausgangswert der EDSA-Leitlinien (0,4–0,8 % des Konzernumsatzes).
- Veröffentlicht
- 04.06.2026
Originalbetrag 20.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr til Elkjøp (04.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om overtredelsesgebyr – Kundeklubb og de registrertes rettigheter, 22/00049-13, 01.06.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink