Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.838 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Department of Internal Affairs (DIA) – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 0 | – |
| Q1 2024 | 0 | – |
| Q2 2024 | 0 | – |
| Q3 2024 | 0 | – |
| Q4 2024 | 0 | – |
| Q1 2025 | 1 | – |
| Q2 2025 | 0 | – |
| Q3 2025 | 0 | – |
| Q4 2025 | 0 | – |
| Q1 2026 | 0 | – |
| Q2 2026 | 0 | – |
| Q3 2026 | 0 | – |
| Q4 2026 | 0 | – |
1 Fall
18.03.2025 NZForex LimitedNZForex: Verwarnung wegen 3.182 nicht gemeldeter Transaktionen Verwarnung
Das Unternehmen legte der DIA offen, dass wegen eines Systemfehlers bei der Meldung vorgeschriebener Transaktionen zwischen November 2017 und Februar 2024 3.182 nicht auf Neuseeland-Dollar lautende Transaktionen nicht an die Financial Intelligence Unit der Polizei gemeldet worden waren. Die DIA sprach am 18. März 2025 eine förmliche Verwarnung nach dem AML/CFT Act 2009 aus und sah wegen der raschen freiwilligen Offenlegung von schärferen Maßnahmen ab; NZForex muss den Abschlussbericht einer unabhängigen Prüfung vorlegen und über die Abhilfe berichten.
Meldeprozesse für vorgeschriebene Transaktionen brauchen regelmäßige Abgleiche, damit Systemfehler nicht jahrelang unbemerkt bleiben; eine frühe Selbstmeldung kann die Sanktion deutlich mildern.
Vollständige Meldung vorgeschriebener Transaktionen an die FIU
- Behörde / Gericht
- Department of Internal Affairs (DIA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Freiwillige und rasche Offenlegung, Eingeständnis, Behebung des Systemfehlers, Nachmeldung aller Transaktionen und eine freiwillige unabhängige Prüfung.
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink