Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
11,2 Mio. €Summe der Geldbeträge
9,79 Mio. €Größter Einzelfall: Landsvirkjun
5,59 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Samkeppniseftirlitið 11,2 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Missbrauch von Marktmacht 9,79 Mio. € 88 % · 1 Fall
  2. Fusionskontrolle 1,39 Mio. € 12 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Energie und Versorgung 9,79 Mio. € 88 % · 1 Fall
  2. Telekommunikation, IT und Software 1,39 Mio. € 12 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 202519,79 Mio. €
Q4 20250—
Q1 202611,39 Mio. €
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

18.03.2026 Míla hf.Island: Míla zahlt 200 Mio. ISK wegen Verstoßes gegen Fusionsauflagen IslandFusionskontrolle 1,39 Mio. €

Die Telekom-Infrastrukturgesellschaft Míla hf. räumte in einem Vergleich mit Samkeppniseftirlitið ein, von Oktober 2023 bis Dezember 2024 gegen die Auflagen aus dem Vergleich vom September 2022 zur Übernahme durch Ardian verstoßen zu haben: Häufigkeit und Umfang ihrer Kontakte zu Síminn waren geeignet, dessen Anreiz zu schwächen, über die vertragliche Abnahmepflicht hinaus Vorleistungen bei Míla-Wettbewerbern einzukaufen. Míla zahlt eine Geldbuße von 200.000.000 ISK und übernimmt zusätzliche Auflagen; zugleich wurden einzelne Auflagen wegen veränderter Marktverhältnisse auf Gebiete mit erheblicher Marktmacht von Míla beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fusionsauflagen gelten auch für den laufenden Vertriebskontakt; wer ihnen unterliegt, muss Kundenansprache und Vertriebsaktivitäten gegen die Auflagen prüfen und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen im Tagesgeschäft, insbesondere im Kontakt mit Großkunden

Behörde / Gericht
Samkeppniseftirlitið
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Verstoß gegen Fusionsauflagen (Art. 4 und 8 eines früheren Vergleichs); Vergleich nach Art. 17f Abs. 1 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 200.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.08.2025 LandsvirkjunIsland: 1,4 Mrd. ISK Geldbuße gegen Landsvirkjun wegen Preis-Kosten-Schere IslandMissbrauch von Marktmacht 9,79 Mio. €

Samkeppniseftirlitið stellte fest, dass der marktbeherrschende Stromerzeuger Landsvirkjun von 2017 bis 2021 in den Ausschreibungen des Netzbetreibers Landsnet für Übertragungsverluste in vielen Fällen niedriger bot, als er Wettbewerbern Strom im Großhandel verkaufte, sodass diese nur mit Verlust mithalten konnten (Preis-Kosten-Schere). Die Behörde wertete das als vorsätzlichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte eine Geldbuße von 1.400.000.000 ISK; erschwerend wirkten die lange Dauer und dass das Verhalten noch zunahm, nachdem Landsvirkjun von der Untersuchung wusste.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein marktbeherrschendes Unternehmen, das Wettbewerber zugleich beliefert, muss seine eigenen Angebote so kalkulieren, dass diese Abnehmer im nachgelagerten Markt noch kostendeckend mithalten können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht: Preis-Kosten-Schere gegenüber Wettbewerbern, die zugleich Kunden sind

Behörde / Gericht
Samkeppniseftirlitið
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 11 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz) und Art. 54 EWR-Abkommen; Geldbuße nach Art. 37 Samkeppnislög
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
18.08.2025

Originalbetrag 1.400.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die hängen bleiben?

14 Tage kostenlos testen — ab 1 Nutzer, ohne Kreditkarte, endet automatisch.

Kostenlos testen