Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

31Fälle aus 7 Jurisdiktionen
48,4 Mio. €Summe der Geldbeträge (14 Fälle mit Betrag)
12,9 Mio. €Größter Einzelfall: eine britische Auskunftei
2,16 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202229,63 Mio. €
20231318,2 Mio. €
202464,76 Mio. €
2025612 Mio. €
202643,86 Mio. €

31 Fälle

05.08.2026 Order Express, Inc.NYDFS: 250.000 $ gegen Geldtransferdienst Order Express wegen Cyber-Mängeln USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 216.375 €

Der lizenzierte Geldtransferdienstleister hatte keine angemessenen Richtlinien für System-Updates und unzureichende Risikobewertungen nach der New Yorker Cybersecurity-Verordnung. Das Unternehmen hat die Mängel bereits behoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Finanzdienstleister müssen Patch-Richtlinien und regelmäßige Risikobewertungen dokumentiert vorhalten.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Wegen geringen Umsatzes war das Unternehmen von vielen Part-500-Pflichten ausgenommen; Mängel bereits behoben.
Veröffentlicht
05.08.2026

Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 Luk Fook Securities (HK) LimitedLuk Fook Securities: 2,1 Mio. HKD wegen mangelhafter Cybersicherheit vor Ransomware HongkongSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 235.595 €

Luk Fook Securities (HK) wurde öffentlich gerügt und mit 2.100.000 HKD gebüßt, weil unzureichende Cybersicherheitskontrollen dazu beigetragen haben könnten, dass ein Ransomware-Angriff am 19. September 2022 zahlreiche zentrale Server traf und die vollständige Wiederherstellung bis 7. Oktober 2022 dauerte; Kunden konnten so lange nicht per App oder Internetplattform handeln. Festgestellt wurden unter anderem fehlender Firewall-Schutz, veraltete Betriebssysteme und Virenschutz, schwache Zugangs- und Passwortkontrollen mit unverschlüsselt gespeicherten Zugangsdaten, unzureichende Kontrollen von Fernzugängen und externen Geräten, mangelhafte Datensicherung sowie eine letzte Sicherheitsschulung im Jahr 2018.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Grundlegende Cyberhygiene – Patches, Zugangs- und Passwortkontrollen, Backups und regelmäßige Mitarbeiterschulung – ist für Finanzdienstleister eine aufsichtsrechtliche Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ransomware-Abwehr, Passwortsicherheit und Security-Awareness-Schulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, GP 3, GP 7, paras. 12.1, 18.5 und Schedule 7; Guidelines for Reducing and Mitigating Hacking Risks Associated with Internet Trading
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Ursachenanalyse mit unabhängigem Prüfer, verstärkte Kontrollen, kein nachweisbarer Kundenschaden, Kooperation, keine früheren Disziplinarmaßnahmen.
Veröffentlicht
28.07.2026

Originalbetrag 2.100.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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29.04.2026 Delta Dental Insurance Company und Delta Dental of New York, Inc.NYDFS: 2,25 Mio. $ gegen Delta Dental nach MOVEit-Angriff und verspäteter Meldung USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,92 Mio. €

Über eine Zero-Day-Lücke in MOVEit Transfer erbeuteten Angreifer 2023 Dateien mit Sozialversicherungs-, Führerschein-, Konto- und Gesundheitsdaten. Das NYDFS rügte unzureichende Aufbewahrungseinstellungen, Richtlinien und Kontrollen sowie die verspätete Meldung der Cybersecurity-Vorfälle an die Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten in Transfer-Tools nur so lange vorhalten wie nötig – und Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die Aufsicht melden.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
30.04.2026

Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.02.2026 FIIG Securities LimitedFIIG Securities: 2,5 Mio. AUD wegen unzureichender Cybersicherheit vor Datenabfluss AustralienSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,48 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 2,5 Mio. AUD gegen den auf festverzinsliche Anlagen spezialisierten Finanzdienstleister, weil er zwischen März 2019 und Juni 2023 keine angemessenen Cybersicherheitsmaßnahmen, Ressourcen und Risikomanagementsysteme vorhielt – u. a. fehlten Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe, regelmäßige Penetrationstests und verpflichtende Sicherheitsschulungen. Bei einem Angriff 2023 wurden rund 385 GB vertraulicher Daten entwendet und etwa 18.000 Kunden benachrichtigt; das Gericht ordnete zusätzlich ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für lizenzierte Finanzdienstleister ist Cybersicherheit Teil der Lizenzpflichten: Grundmaßnahmen wie MFA, Patching, Überwachung, Schulung und ein geübter Notfallplan müssen finanziert und tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cyber-Grundschutz: Multi-Faktor-Authentifizierung, Patch-Management, Security-Awareness-Schulung, getesteter Incident-Response-Plan

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) s 912A(1)(a), (d) und (h) i. V. m. s 912A(5A)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Eingeständnisse und gemeinsame Tatsachenfeststellung; keine früheren Verstöße; die bekannten finanziellen Schäden (Sanierungskosten rund 1,5 Mio. AUD) trug im Wesentlichen das Unternehmen selbst.
Veröffentlicht
09.02.2026

Originalbetrag 2.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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14.10.2025 Farmers Insurance ExchangeNYDFS: 2,775 Mio. $ gegen Farmers wegen ungeschützter Online-Angebotsrechner USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 2,4 Mio. €

Angreifer griffen über unzureichend gesicherte Online-Angebotsrechner und Vermittlerportale Führerscheinnummern und Geburtsdaten ab. Farmers verletzte die Cybersecurity-Verordnung und meldete den Vorfall nicht rechtzeitig; die Strafe ist Teil eines Pakets von insgesamt 19 Mio. $ gegen acht Kfz-Versicherer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisch vorausgefüllte Formulare mit Kundendaten sind ein Einfallstor – öffentliche Anwendungen gehören auf den Prüfstand der Datenfreigabe.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
14.10.2025

Originalbetrag 2.775.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2025 Nova Ljubljanska banka d. d.NLB: Verwarnung, weil PSD2-Schnittstelle 57 Kontonummern offenlegte SlowenienSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Verwarnung

Nach einem Update der PSD2-Schnittstelle für Drittanbieter im Juli 2023 war die Vertraulichkeit von 57 IBAN-Konten von Bankkunden nicht gewährleistet. Die Bankenaufsicht sprach gegen die Bank eine Verwarnung wegen Verletzung der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Daten aus (rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede Änderung an Kundenschnittstellen braucht vor dem Go-live Tests auf Datenabfluss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitstests bei Software-Releases von Schnittstellen

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 146, Art. 396 Abs. 1 Nr. 18 ZBan-3 (slowenisches Bankengesetz)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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23.05.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 7,67 Mio. EUR und öffentliche Verwarnung wegen fehlerhafter Banksoftware FinnlandSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 7,67 Mio. €

Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen S-Pankki Oyj eine gemeinsame Sanktionszahlung von 7.670.000 EUR wegen Mängeln im Management operativer Risiken und sprach zusätzlich eine öffentliche Verwarnung aus. Ein Programmierfehler, der vom 20. April bis 5. August 2022 in einem Banksystem produktiv war, war vorab nicht ausreichend getestet worden; die Bank hatte kein ausreichend sicheres System und kein wirksames Störungsmanagement und war auf Risiken aus der Auslagerung unzureichend vorbereitet. Die Verwarnung betrifft die fehlende vorgeschriebene starke Kundenauthentifizierung und Zahlungen ohne Zustimmung der Zahler vom 6. Mai bis 5. August 2022; frühere Sanktionszahlungen der Aufsicht gegen die Bank (2019 und 2021) wirkten erhöhend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Authentifizierung und Zahlungsabwicklung brauchen vor dem Livegang dokumentierte Tests – auch wenn ein Dienstleister die Software entwickelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Test- und Änderungsmanagement bei sicherheitskritischer Banksoftware

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Luottolaitostoiminnasta annettu laki 9 luku 16 § (1, 2 und 4 mom.) mit MOK 8/2014; FivaL 40 §, 41 §, 41 b §; öffentliche Verwarnung nach FivaL 39 § wegen Maksupalvelulaki 85 c § 1 mom. und 38 § 1 mom.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen eine Wiederholung und Zusammenarbeit mit der Aufsicht bei der Aufklärung wirkten mindernd.
Veröffentlicht
23.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.05.2025 GoDaddy Inc.FTC: GoDaddy muss nach Hosting-Sicherheitslücken ein Informationssicherheitsprogramm aufbauen USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Anordnung

Laut FTC setzte der Webhoster für seine Hosting-Dienste keine Multi-Faktor-Authentifizierung ein, überwachte Sicherheitsbedrohungen unzureichend und sicherte Verbindungen zu Kundendaten nicht ab, warb aber mit „preisgekrönter Sicherheit“. Die endgültige Anordnung verbietet Falschaussagen zur Sicherheit, verlangt ein umfassendes Informationssicherheitsprogramm und regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Assessoren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Sicherheit wirbt, muss Grundlagen wie MFA und Bedrohungsüberwachung nachweisen können – sonst wird das Werbeversprechen selbst zum Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

MFA, Monitoring und ehrliche Sicherheitsversprechen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
21.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.01.2025 Fantasia Trading LLC, Power Mobile Life LLC und Smart Innovation, LLC (Vertrieb der Marke eufy)eufy-Kameras: 450.000 USD in New York wegen unverschlüsselter Videostreams USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Bußgeld

Die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft hat mit drei US-Vertriebsgesellschaften der Heimsicherheitsmarke eufy eine Einstellungsvereinbarung (Assurance of Discontinuance) geschlossen. Entgegen der Werbung mit Privatsphäre und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung waren Videoübertragungen der Kameras teils nicht Ende-zu-Ende und teils gar nicht verschlüsselt, ein laufender Videostream ließ sich unter Umständen ohne Anmeldung über die passende URL abrufen, und Prüfverfahren, die diese Schwachstellen hätten aufdecken können, fehlten. Die Unternehmen zahlen mutmaßlich 450.000 USD an Strafen und Kosten und müssen regelmäßig nachweisen, dass der Hersteller ein Informationssicherheitsprogramm, sichere Softwareentwicklung, Schwachstellenmanagement mit Penetrationstests und die Verschlüsselung der Videos umsetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Verschlüsselung und Privatsphäre bewirbt, muss sie mit regelmäßigen Sicherheitstests belegen können – auch als Händler für Produkte eines Herstellers.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsaussagen in der Werbung belegen; Sicherheitstests bei vernetzten Geräten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (Bureau of Internet & Technology)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
New York Executive Law § 63(12); New York General Business Law §§ 349, 350
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
28.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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23.01.2025 PayPal, Inc.NYDFS: 2 Mio. $ gegen PayPal wegen ungeschulter Teams und fehlender MFA USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,92 Mio. €

Bei Änderungen an Datenflüssen für Steuerformulare 1099-K umgingen nicht ausreichend geschulte Teams Sicherheitsprozesse; Kriminelle mit kompromittierten Zugangsdaten konnten Formulare mit Sozialversicherungsnummern abrufen. Es fehlten qualifiziertes Personal, Schulung, Zugriffsrichtlinien sowie MFA, CAPTCHA und Rate Limiting.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Datenflüsse ändert, muss die Sicherheitsprozesse kennen – Schulung der Entwicklungsteams ist Teil der Cyberabwehr.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Softwareentwicklung und Änderungsprozesse

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
PayPal hat die Mängel inzwischen behoben.
Veröffentlicht
23.01.2025

Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.12.2024 Marriott International, Inc. und Starwood Hotels & Resorts Worldwide LLCFTC: Marriott und Starwood müssen nach drei Datenlecks mit 344 Mio. Betroffenen nachrüsten USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Anordnung

Laut FTC betrafen drei Angriffe zwischen 2014 und 2020 mehr als 344 Mio. Gäste weltweit, darunter 5,25 Mio. unverschlüsselte Passnummern; ein Einbruch blieb 14 Monate unentdeckt. Die FTC wirft unzureichende Passwort-, Zugriffs-, Firewall- und Segmentierungskontrollen, fehlendes Patchen, mangelndes Logging und zu wenig MFA vor; die im Dezember 2024 endgültig erlassene Anordnung verlangt ein Sicherheitsprogramm mit jährlicher Bestätigung gegenüber der FTC über 20 Jahre, unabhängige Prüfungen alle zwei Jahre, Datenminimierung und eine Löschmöglichkeit für US-Kunden. Parallel zahlt Marriott 52 Mio. USD an 49 Bundesstaaten und Washington, D.C.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen erbt man die IT-Altlasten mit – eine Sicherheitsprüfung der übernommenen Systeme gehört vor und direkt nach das Closing.

Bezug zu Schulung und Awareness

Patchen, Netzsegmentierung und MFA nach Unternehmensübernahmen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.11.2024 Government Employees Insurance Company (GEICO)GEICO: 5 Mio. USD der NYDFS wegen Cyberangriffen auf Angebots- und Schadenportale USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 4,76 Mio. €

Ab Ende 2020 erbeuteten Angreifer in mehreren Vorfällen über öffentlich erreichbare Webanwendungen des Kfz-Versicherers GEICO – darunter das Angebotsportal, die Schadenwebsite und eine Schnittstelle – nicht öffentliche Daten von New Yorkern, vor allem Führerscheinnummern. Die NYDFS stellte Verstöße gegen die Cybersicherheitsverordnung 23 NYCRR Part 500 fest, unter anderem unzureichende Risikobewertungen, fehlende Überwachung der Nutzeraktivitäten und unrichtige Compliance-Bescheinigungen für 2017 bis 2021, und verhängte eine Strafe von 5.000.000 USD. Parallel zahlt GEICO in einem eigenen Vergleich mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft weitere 4.750.000 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Vorfall reicht es nicht, die eine Lücke zu schließen – alle öffentlich erreichbaren Anwendungen gehören neu bewertet, besonders wenn die Branche bereits gewarnt wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheit öffentlich erreichbarer Webanwendungen; Reaktion auf Branchenwarnungen

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR §§ 500.2(b), 500.3(i) und (k), 500.5, 500.8(a), 500.9(a), 500.14(a), 500.17(b); Strafe nach New York Financial Services Law § 408
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die NYDFS würdigte die Kooperation während der Untersuchung und die erheblichen Investitionen in die Behebung der Mängel.
Veröffentlicht
25.11.2024

Originalbetrag 5.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.07.2024 eine Londoner BezirksverwaltungICO: Verwarnung für Londoner Bezirksverwaltung nach Ransomware-Angriff Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 5. Juli 2024 gegenüber einem Londoner Bezirk eine (aktualisierte) Verwarnung aus. Anlass war nach der Darstellung im Bescheid ein Ransomware-Angriff, von dem der Bezirk am 11. Oktober 2020 erfuhr: Der Angreifer konnte auf 440.000 Dateien mit personenbezogenen Daten, darunter besondere Kategorien, von mindestens 280.000 Einwohnern und weiteren Personen einschließlich Beschäftigten zugreifen und sie verschlüsseln. Nach den Feststellungen der ICO waren das Patch-Management und die Verwaltung von Benutzerkonten unzureichend, was gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR verstieß. Die ICO hatte zunächst eine Geldbuße erwogen, entschied sich aber unter Berücksichtigung ihres Ansatzes gegenüber dem öffentlichen Sektor und der Umstände des Falls für eine Verwarnung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2026 · Direktlink

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21.06.2024 eine britische AnwaltskanzleiICO: Verwarnung für Anwaltskanzlei nach Datenabfluss ohne Mehr-Faktor-Authentifizierung Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer auf Straf- und Militärrecht spezialisierten Anwaltskanzlei eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verschaffte sich ein unbekannter Angreifer mit gültigen Zugangsdaten Zugriff auf den Cloud-Server der Kanzlei und veröffentlichte Daten im Darknet. Betroffen waren 8.234 Personen im Vereinigten Königreich, 863 davon mit hohem Risiko, weil auch Angaben zu Strafverfahren betroffen waren. Die ICO bemängelte, dass für das betroffene Administratorkonto keine Mehr-Faktor-Authentifizierung und keine Passwortrichtlinie bestand und dass die Kanzlei den Vertrag mit ihrem externen IT-Dienstleister seit 2012 nicht auf angemessene Sicherheitsmaßnahmen überprüft hatte. Sie sah Verstöße gegen Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.05.2024 ein US-amerikanischer DatendienstleisterFTC: US-Datendienstleister muss nach Hackerangriff Altdaten löschen und Sicherheit ausbauen USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Anordnung

Laut FTC-Beschwerde nutzte ein Angreifer Anfang 2020 Schwachstellen im Netz des Datendienstleisters für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen und erbeutete große Mengen unverschlüsselter Daten, darunter Sozialversicherungs- und Kontonummern von Millionen Menschen; der Angriff blieb drei Monate unentdeckt, der Dienstleister informierte seine Kunden erst nach fast zwei Monaten und stellte das Ausmaß irreführend dar. Die endgültige Anordnung verlangt ein umfassendes Sicherheitsprogramm, einen Löschplan, das Löschen nicht mehr benötigter Daten und die Meldung künftiger meldepflichtiger Vorfälle an die FTC.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten, die nicht mehr gebraucht werden, sind bei einem Angriff reines Risiko – Aufbewahrungsfristen und Löschroutinen sind Sicherheitsmaßnahmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenminimierung, Verschlüsselung und ehrliche Vorfallkommunikation

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.05.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink

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09.05.2024 eine britische BehördeICO: Verwarnung für britische Behörde nach Angriff auf ihren E-Mail-Server Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen Behörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO drangen unbekannte Angreifer ab dem 24. August 2021 über eine Kette bekannter Schwachstellen in den selbst betriebenen E-Mail-Server der Kommission ein; betroffen waren vor allem Daten aus dem Wählerverzeichnis mit Namen und Anschriften von rund 40 Millionen Personen. Die Sicherheitsupdates für diese Schwachstellen waren im April und Mai 2021 erschienen, aber nicht eingespielt. Zudem ließen sich bei einer Prüfung 178 aktive Konten schnell knacken, weil Passwörter identisch oder ähnlich zu den vom Service Desk vergebenen Startpasswörtern waren. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.05.2026 · Direktlink

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07.12.2023 ein englischer Schulträger (Multi Academy Trust)ICO: Verwarnung für Schulträger nach Angriff mit kompromittierten Zugangsdaten Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem englischen Schulträger eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO nutzte ein unbefugter Dritter kompromittierte Zugangsdaten, um auf die Systeme des Trusts zuzugreifen und sie zu verschlüsseln. Nach den Feststellungen der ICO fehlten angemessene technische Maßnahmen: Die Kontosperre nach Fehlversuchen war unzureichend, und die umkehrbare Speicherung von Passwörtern war aktiviert, entgegen Empfehlungen des National Cyber Security Centre. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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27.11.2023 ein US-amerikanischer TitelversichererNYDFS: 1 Mio. $ gegen US-Titelversicherer wegen offener Dokumentenlinks USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert 913.159 €

Eine Anwendung des Versicherers erzeugte Links auf Transaktionsdokumente ohne Anmeldung und ohne Ablaufdatum; durch Ändern der fortlaufenden Dokumentnummer waren laut einem Journalisten 885 Mio. Dokumente mit u. a. Sozialversicherungs- und Bankdaten abrufbar. Nutzer sollten keine sensiblen Daten verschicken, technische Sperren gab es aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anweisungen an Nutzer ersetzen keine technischen Kontrollen – Freigabelinks brauchen Authentifizierung und Ablaufdatum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klassifizierung und Versand sensibler Dokumente

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR §§ 500.3, 500.7 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig

Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.11.2025 · Direktlink

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17.11.2023 ein luxemburgisches KreditinstitutLuxemburgisches Kreditinstitut: 444.400 EUR wegen IT-Governance-Mängeln LuxemburgSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert 444.400 €

Die CSSF verhängte gegen das Kreditinstitut eine Ordnungsbuße (amende d'ordre) von 444.400 EUR, weil die interne Governance und Kontrolle zu IKT- und Sicherheitsrisiken nicht den Anforderungen entsprach. Grundlage waren Feststellungen einer Vor-Ort-Prüfung von Oktober 2022 bis Juni 2023 zu Art. 5(1bis) LSF sowie den Rundschreiben CSSF 20/750 und 12/552.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

IT- und Sicherheitsrisiken brauchen einen eigenen, dokumentierten Governance- und Kontrollrahmen; Lücken darin sanktioniert die Aufsicht als eigenständigen Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

IKT-Governance und Kontrolle von IT- und Sicherheitsrisiken

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 63-2(1)(d) und (2)(e) Loi modifiée du 5 avril 1993 relative au secteur financier (LSF); verletzt Art. 5(1bis) LSF; Circulaires CSSF 20/750 und 12/552
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Das Institut erkannte alle Feststellungen an, legte einen detaillierten Aktionsplan vor und leitete sofort Abhilfe ein.
Veröffentlicht
20.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.11.2025 · Direktlink

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14.11.2023 ein britischer BaustofflieferantICO: Verwarnung für Baustofflieferant nach Ransomware-Angriff über Fernzugang ohne MFA Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Baustofflieferanten eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO verschaffte sich am 11. März 2022 ein Angreifer Zugang zum Netzwerk, setzte Ransomware ein und leitete Daten aus, darunter personenbezogene Daten von 2.022 Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten im Vereinigten Königreich (u. a. Ausweis-, Bank- und Personaldaten). Nach den Feststellungen der ICO erfolgte der Zugriff über einen Remote-Desktop-Dienst einer Tochtergesellschaft ohne Multi-Faktor-Authentifizierung; zudem führte das Unternehmen vor dem Vorfall keine formalen Sicherheitstests wie Schwachstellenscans oder Penetrationstests durch, und der Angreifer nutzte eine seit über zwei Jahren bekannte Schwachstelle. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2025 · Direktlink

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