Branchenpaket Betreiberverantwortung · GB14 von 16 · Strang B — Das Gebäude im Betrieb

Ladeinfrastruktur am Bestandsgebäude: GEIG, Fristen und die Tiefgarage

Begleiten Sie Andrzej Nowak bei der rechtskonformen Umsetzung von Ladeinfrastruktur im Bestand der Nordspeicher Bestand GmbH. Für Asset Management, technische Objektleitung, Bauabteilung, Center Management.

1 h 105 Module mit Abschlusstest

Worum es geht

Die Frist, die der Bestand am häufigsten übersehen hat, ist bereits verstrichen: Seit dem 1. Januar 2025 verlangt § 10 Abs. 1 GEIG bei jedem bestehenden Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen einen Ladepunkt — bußgeldbewehrt. Und die nächste Stufe steht schon: Die Gebäuderichtlinie verlangt deutlich mehr als diesen einen Punkt, was bedeutet, dass ein Minimalausbau von heute zweimal bezahlt wird.

Der Kurs trennt die beiden Größen, die das Gesetz getrennt regelt — Leitungsinfrastruktur und Ladepunkt — und geht Neubau, größere Renovierung und Bestandsfrist durch, dazu Ausnahmen und die Quartierslösung nach § 10 Abs. 2 GEIG. Der zweite Schwerpunkt ist der eigentliche Engpass: Netzanschlussleistung und Lastmanagement. Den Abschluss bildet der Brandschutz in der Tiefgarage — die Frage, die ein Bestandskonzept von 1998 nicht beantwortet und die trotzdem vor der ersten Wallbox geklärt sein muss.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Rechtlicher Rahmen: Das GEIG für Nichtwohngebäude

Was das GEIG für Nichtwohngebäude verlangt: Neubau, größere Renovierung und die Frist für den Bestand

2 Leitungsinfrastruktur versus Ladepunkt

Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte: die beiden Größen, die das Gesetz getrennt regelt

3 Netzanschlussleistung und Lastmanagement

Ausnahmen und die Quartierslösung

4 Brandschutz in der Tiefgarage von 1998

Netzanschlussleistung und Lastmanagement als der eigentliche Engpass im Bestand

5 Ausnahmen, Bündelung und Quartiersansatz

Brandschutz in Tiefgaragen mit Ladeinfrastruktur: warum das Bestandskonzept die Frage nicht beantwortet

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) §§ 7, 8, 10, 15

Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte bei Neubau, Renovierung und Bestand — mit der Bestandsfrist und dem Bußgeldtatbestand.

Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD) Art. 14

Die europäische Stufe: ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für die Hälfte, dazu Fahrradstellplätze.

Die Kette ist nur so belastbar wie ihr Nachweis.

Alle sechzehn Kurse einzeln zuweisen, entlang der Rollen — Asset, Property, Facility, Dienstleister. Erinnerungen laufen automatisch, Zertifikat je Person, Audit-Export fürs Ganze.

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