Branchenpaket Betreiberverantwortung · GB16 von 16 · Strang B — Das Gebäude im Betrieb

Datenschutz im Gebäudebetrieb: Video, Zutritt, Gebäudeautomation

Begleiten Sie Miriam Falk bei der rechtssicheren Steuerung von Videoüberwachung, Zutrittssystemen und Dienstleistern im Center-Betrieb. Für Property Management, Sicherheitsdienstleistung, technische Objektleitung, Datenschutzbeauftragte.

1 Stunde5 Module mit Abschlusstest

Worum es geht

Im Center-Betrieb fallen drei Datenströme gleichzeitig an: Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen, Zutrittskontrolle mit Besucherverwaltung und die Gebäudeautomation mit ihrer Sensorik. Der dritte ist der unterschätzte — Belegungsdaten und Einzelraumregelung lassen in kleinen Einheiten regelmäßig einen Rückschluss auf Personen zu, auch wenn niemand das beabsichtigt hat.

Der Kurs beginnt bei der Videoüberwachung: Rechtsgrundlage, Interessenabwägung im Einzelfall, Speicherdauer, Zugriffskonzept — und der Umgang mit Herausgabebegehren von Ermittlungsbehörden und Geschädigten, der in der Praxis unter Zeitdruck entschieden wird. Es folgen Zutrittskontrolle und Besucherverwaltung mit Datenminimierung, Löschfristen und Auskunftsrechten, dann die Gebäudeautomation. Der letzte Teil gilt der Dienstleistersteuerung: Auftragsverarbeitung mit FM- und Sicherheitsdienstleistern und die Informationspflichten gegenüber Mietern und Besuchern.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 Stunde — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Rechtsgrundlagen und Interessenabwägung bei der Videoüberwachung

Die Rechtsgrundlage für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen und die Abwägung im Einzelfall

2 Speicherdauer, Zugriffskonzept und Herausgabebegehren

Speicherdauer, Zugriffsberechtigungen, Herausgabe an Ermittlungsbehörden und an Geschädigte

3 Zutrittskontrolle, Besucherverwaltung und Betroffenenrechte

Zutrittskontrolle und Besucherverwaltung: Datenminimierung, Löschfristen, Auskunftsrechte

4 Gebäudeautomation, Sensorik und Personenbezug in der technischen Betriebsführung

Gebäudeautomation und Sensorik: Belegungsdaten, Einzelraumregelung, Rückschluss auf Personen

5 Dienstleistersteuerung: Auftragsverarbeitung und Hinweispflichten

Auftragsverarbeitung mit FM- und Sicherheitsdienstleistern und die Informationspflichten gegenüber Mietern und Besuchern

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 5, 6, 13, 15, 28, 32

Grundsätze, Rechtsgrundlagen, Informations- und Auskunftspflichten, Auftragsverarbeitung und Sicherheit der Verarbeitung.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 4

Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume: Zulässigkeit, Kennzeichnung und Zweckbindung.

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Die Kette ist nur so belastbar wie ihr Nachweis.

Alle sechzehn Kurse einzeln zuweisen, entlang der Rollen — Asset, Property, Facility, Dienstleister. Erinnerungen laufen automatisch, Zertifikat je Person, Audit-Export fürs Ganze.

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