Branchenpaket Immobilienverwaltung · IV01 von 20 · Strang B — Die Gemeinschaft

Die Eigentümerversammlung: Einberufung, Beschlussfähigkeit, Niederschrift

Begleiten Sie Sabine Ortmann durch eine anfechtungssichere Eigentümerversammlung. Für WEG-Verwalterinnen und -Verwalter sowie Sachbearbeitende, die Versammlungen vorbereiten und leiten.

1 h 105 Module mit AbschlusstestAnlage 1 MaBV: Nr. 2.3 (WEG)

Worum es geht

Die Eigentümerversammlung ist der einzige Ort, an dem eine Wohnungseigentümergemeinschaft handlungsfähig wird — und zugleich der Ort, an dem die meisten Verwaltungsfehler entstehen. Nicht in der Sache: in der Form. Eine Einberufung, die die Frist des § 24 Abs. 4 WEG verfehlt, eine Vollmacht, die niemand geprüft hat, ein Ergebnis, das der Versammlungsleiter nicht verkündet hat — jeder dieser Punkte kann einen inhaltlich einwandfreien Beschluss im Anfechtungsverfahren kippen.

Der Kurs geht die Versammlung in der Reihenfolge durch, in der sie stattfindet: Einberufung und Tagesordnung, Teilnehmererfassung und Stimmkraft, Leitung und Abstimmung, die gesetzlichen Stimmrechtsausschlüsse des § 25 Abs. 4 WEG, schließlich Niederschrift und Beschluss-Sammlung. An jeder Station steht, was das Gesetz verlangt und woran es in der Praxis scheitert. Wer die Versammlung vorbereitet oder leitet, arbeitet danach mit einer Ablauffolge statt mit Erinnerungen an die letzte.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Formgerechte Einberufung und Tagesordnung

Die Einberufung formgerecht vornehmen: Frist, Textform, Tagesordnung und wer einberufen darf

2 Teilnehmererfassung, Stimmkraft und Vertretung

Beschlussfähigkeit und Vertretung in der Versammlung zutreffend feststellen

3 Versammlungsleitung und Beschlussfassung

Die Versammlung leiten: Rednerfolge, Abstimmung, Feststellung und Verkündung des Ergebnisses

4 Gesetzliche Stimmrechtsausschlüsse nach § 25 WEG

Stimmkraft und Stimmrechtsausschlüsse nach § 25 WEG anwenden

5 Niederschrift, Beschluss-Sammlung und Rechtssicherheit

Die Niederschrift so führen, dass sie im Anfechtungsverfahren trägt

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 23

Beschlussfassung in der Versammlung, Umlaufbeschluss und der Maßstab, an dem ein Beschluss inhaltlich gemessen wird.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 24

Einberufung, Frist, Textform, Versammlungsleitung und die Niederschrift mit der Beschluss-Sammlung.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 25

Stimmkraft, Vertretung und die gesetzlichen Stimmrechtsausschlüsse des Absatzes 4.

Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.

Alle zwanzig Kurse mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch — und am Ende steht der Nachweisstand je Person und Betrieb zum Stichtag, mit den Zeitstunden, die § 15b Abs. 2 MaBV verlangt.

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