Für externe und interne Datenschutzbeauftragte

Schulen ist Ihre Aufgabe. Nur ist es nicht Ihre Arbeit.

Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO nennt Sensibilisierung und Schulung ausdrücklich unter Ihren Aufgaben. Ihre Wertschöpfung liegt trotzdem woanders: im Verzeichnis, in den Maßnahmen, in der Folgenabschätzung, in der Meldung binnen 72 Stunden. Wir übernehmen die Schulung – mit Ihrem Logo vorn, auf der Plattform von ConformBase.

  • Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Unter Ihrer Marke
  • Nachweis je Mandant
  • Auf ConformBase

In 64 Sekunden

Falls Sie gerade keine acht Minuten haben.

Derselbe Gedanke wie auf dieser Seite, nur schneller: die drei Notlösungen, der Satz aus Art. 39, und was davon übrig bleibt, wenn jemand anders den Kurs baut.

1:04 Minuten · mit Untertiteln · mit KI erstellt (Stimme & Grafik)

Der Ist-Zustand

„Wir sollten die Belegschaft eigentlich mal richtig schulen. Machen Sie das nicht sowieso?“

Der Satz, nach dem Ihr Nachmittag anders aussieht als geplant.

Ein Kalenderraster, dessen Tage fast vollständig belegt sind
Zwölf Mandate, drei Termine im Jahr: 36 Tage, an denen niemand am Verzeichnis arbeitet.

Drei Notlösungen, und alle drei sind nachvollziehbar.

Niemand baut aus Freude eine Foliensammlung. Man baut sie, weil die Aufgabe zugewiesen ist, das Budget des Mandanten klein und der Tag voll. Der Preis dafür ist bloß bei jeder Variante ein anderer.

Das Quartalsrundschreiben

Ein Word-Dokument, ein PDF im Anhang, „bitte kurz bestätigen". Es ist schnell gemacht und erzeugt einen Eintrag in einer Liste.

Belegt wird damit, dass etwas versendet wurde, nicht, dass jemand etwas verstanden hat. Genau diese Lücke fällt erst auf, wenn ein Vorfall zu erklären ist.

Die selbstgebaute Foliensammlung

Einmal gründlich erstellt, fachlich richtig, mit echtem Aufwand. Und dann steht ein Datum darauf, das jedes Jahr älter wird.

Jede Rechtsänderung wird zu Ihrer Abendarbeit. Der Mandant sieht die Folien und rechnet sie gegen Ihr Honorar – Folien sind das Einzige an Ihrer Arbeit, das er beurteilen zu können glaubt.

Der Präsenztermin

Fachlich die beste Variante: Sie im Raum, echte Fragen, echte Aha-Momente. Deshalb machen Sie ihn ja auch.

Er skaliert nicht. Bei zwölf Mandaten und drei Terminen im Jahr sind das 36 Tage, an denen Sie nicht am Verzeichnis, an den TOM oder an einer Meldung arbeiten.

Schulung ist der sichtbarste Teil Ihrer Arbeit, und der kleinste.

Die Mitarbeiterin, die Ihren Namen kennt, kennt ihn von der Schulung. Nicht vom Löschkonzept, nicht vom Verarbeitungsverzeichnis, nicht von den vierzehn Auftragsverarbeitern, die Sie im letzten Quartal geprüft haben. Wenn die Schulung mittelmäßig ist, ist das Ihr Gesicht. Wenn sie gut ist, allerdings auch.

Was bleibt, was geht

Das Einzige, was sich abgeben lässt, ohne Verantwortung abzugeben.

Ihre Kernarbeit ist unvertretbar – sie hängt an Ihrer Kenntnis des Mandanten und an Ihrem Namen. Die Durchführung der Schulung hängt an keinem von beidem.

Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenTechnische und organisatorische MaßnahmenDatenschutz-FolgenabschätzungenAuftragsverarbeiter prüfen und bindenLöschkonzept und AufbewahrungsfristenBetroffenenanfragen innerhalb der FristMeldung einer Verletzung binnen 72 StundenBeratung bei jedem neuen VerfahrenSchulung durchführen

Die gestrichelte Umrandung ist der ganze Vorschlag. Die Überwachung der Schulung bleibt Ihre Aufgabe nach Art. 39 Abs. 1 lit. b, und wird dabei besser dokumentiert als vorher: statt einer Verteilerliste Kennzahlen je Mandant, mit Zuweisungen, Abschlüssen, offenen Fristen und ausgestellten Zertifikaten.

Datenschutzbeauftragte an einem vollen, geordneten Schreibtisch
Titelbild des White Papers

White Paper · 11 Seiten · kostenlos

„Die Aufgabe, für die niemand Sie gebucht hat."

Die Langfassung dieser Seite, mit dem Kapitel, das Sie auch dann brauchen können, wenn Sie nie mit uns arbeiten. E-Mail-Adresse für den Download, Newsletter ist eine getrennte Frage – nicht vorangekreuzt.

  • Was Art. 39, Art. 32 und Art. 5 Abs. 2 verlangen, und was ausdrücklich nicht drinsteht
  • Die sechs Felder eines belastbaren Nachweises, unabhängig vom Anbieter
  • Mitbestimmung: § 87 Abs. 1 Nr. 6 und § 98 BetrVG – der häufigste Grund, warum ein Rollout im Quartal stecken bleibt
  • Interessenkonflikt nach Art. 38 Abs. 6, offen angesprochen statt weggelassen

Das Angebot

Ihre Marke vorn, unsere Technik dahinter.

Ihr Logo vorn, ConformBase dahinter

Ihr Logo und Ihre Farben im Konto Ihres Mandanten, im Lernbereich und in der Einladung. Die Mails kommen als „Ihr Name via ConformBase“, Antworten auf Wunsch an Ihre Adresse. Auf dem Zertifikat stehen Sie als Mitaussteller.

Die Plattform dahinter ist ConformBase, und das bleibt sichtbar: als Ausstellerin des Zertifikats und als Absenderadresse der Mails. Ihre Mandanten sehen Ihre Marke vorn und wissen trotzdem, worauf die Schulung läuft.

Ein Mandant, eine Organisation

Jeder Mandant bekommt eine eigene, sauber getrennte Organisation – keine Teams in einem großen Topf. Mandantentrennung, Lizenzzählung und Auswertung hängen dadurch an derselben Grenze wie die Verantwortlichkeit.

Sie legen sie an, verteilen Plätze aus Ihrem Kontingent und laden den Ansprechpartner ein. Personen und Schulungen verwaltet er in seiner Organisation selbst, mit den Kursen Ihrer Suite.

Aktuell halten ist nicht mehr Ihre Abendarbeit

Ändert sich die Rechtslage, ändern wir den Kurs. Ihre Mandanten sehen die aktuelle Fassung, ohne dass jemand etwas tun muss.

Kein Datum auf einer Folie, das älter wird, während Sie nicht hinsehen.

Aus einem Kostenblock wird eine Position

Bei den meisten Mandaten steckt die Schulung heute im Pauschalhonorar – sie kostet Sie Zeit und bringt nichts ein.

Hier vergeben Sie die Plätze selbst und rechnen sie selbst ab; Ihr Mandant bucht nicht bei uns. Der Aufwand je Mandant bleibt derselbe, ob Sie fünf Personen schulen oder fünfhundert.

Der Punkt, an dem es für Sie kippt

Sie sehen standardmäßig keine Namen.

Ein Datenschutzbeauftragter, der pauschal Listen mit Namen und Ergebnissen aus der Belegschaft seines Mandanten sieht, hat kein Feature, sondern ein Problem. Deshalb ist die Betreuungsbeziehung im System von vornherein zweistufig gebaut, nicht als Einstellung, die man vergessen kann, sondern als Voreinstellung, die man aktiv verlassen muss.

Voreinstellung: Sie sehen aggregierte Kennzahlen je Mandant – Stand, Quote, offene Fristen. Keine Namen, keine Einzelergebnisse.

Nur mit Zustimmung des Mandanten: Einsicht auf Personenebene schalten wir auf Ihre Anfrage frei, wenn der Mandant ausdrücklich zustimmt, und nehmen sie zurück, sobald er die Zustimmung widerrufen hat. Ohne diese Freigabe liefert das System keine Namen, auch nicht im Export.

Für Ihren Jahresbericht: Kennzahlen je Mandant und Kurs für einen frei gewählten Zeitraum, als CSV oder als Druckansicht zum Speichern als PDF.

Links eine Auswertung ohne Personen, rechts eine abgedunkelte Namensliste, dazwischen ein Schloss
Aggregiert als Voreinstellung – Personenbezug nur auf ausdrücklichen, widerrufbaren Wunsch des Mandanten.

Was Ihre Mandanten bekommen

Kurse, die jemand zu Ende schaut.

Erzählte Fälle statt Paragrafenlisten, Lernkontrolle am Ende, Zertifikat je Person, Nachweisexport fürs Audit. Der Katalog umfasst über vierzig weitere Pflichtthemen – das hier sind die, die im Datenschutzmandat zuerst gebraucht werden.

Alle Kurse gibt es zusätzlich als Micro-Serie in kurzen Abschnitten – für Belegschaften, die keine halbe Stunde am Stück erübrigen. Zum vollständigen Katalog

Konditionen

Sie kaufen ein, Sie rechnen ab.

Sie beziehen die Plätze für Ihre Mandanten bei uns unter Listenpreis und stellen Ihren Mandanten die Rechnung selbst. Wir rechnen einmal mit Ihnen ab, nicht mit jedem Mandanten einzeln.

30 %unter Listenpreis

Ihr Einkaufspreis als Datenschutzbeauftragter oder Berater, auf jeden Platz, den Sie an einen Mandanten verteilen. Was Sie Ihrem Mandanten berechnen, legen Sie selbst fest.

40 %für Implementierungspartner ab 500 Plätzen

Für Implementierungspartner, die die Plattform bei ihren Kunden einführen und mit ihnen betreiben: 30 % unter Listenpreis, ab 500 Plätzen über alle Mandanten zusammen 40 % auf das ganze Kontingent.

30 TageZahlungsziel, eine Sammelrechnung

Eine Rechnung für alle Mandanten, mit einer Position je Mandant (Plätze, Einzelpreis, Summe), damit Sie direkt weiterberechnen können. Verteilte Plätze sind sofort nutzbar, die Rechnung folgt.

anteiligAufstocken im laufenden Jahr

Zusätzliche Plätze berechnen wir anteilig nach vollen Monaten bis zu Ihrem nächsten Stichtag. Weniger Plätze gelten erst ab dem nächsten Stichtag; schon Berechnetes wird nicht erstattet.

Rechenbeispiel

Ein Mandant mit 40 Beschäftigten, Story Suite.

Je Platz und Jahr, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Listenpreis und Rabatt richten sich nach der Summe aller Plätze, die Sie an Ihre Mandanten verteilt haben, nicht nach dem einzelnen Mandanten; im Beispiel ist es Ihr einziger.

Ihren Einkaufspreis, den wirksamen Rabatt und die nächste Rechnung sehen Sie in Ihrer Mandanten-Fläche. Ihre Vergütung sollten Sie mit dem Mandanten offen klären, wie in den häufigen Fragen zum Interessenkonflikt beschrieben.

21 €Listenpreis

So viel zahlt ein Kunde mit 40 Plätzen, der direkt bei uns bucht: 840 € im Jahr.

14,70 €Ihr Einkaufspreis, 30 % darunter

Für 40 Plätze 588 € im Jahr, als eine Position auf Ihrer Sammelrechnung.

6,30 €Ihre Marge zum Listenpreis

252 € im Jahr bei diesem Mandanten, wenn Sie zum Listenpreis weiterberechnen.

Wie es anfängt

Mit einem Mandanten, nicht mit allen.

1 Selbst durchklicken

Einen Kurs ansehen, ohne Anmeldung und ohne Zahlungsmittel. Sie beurteilen zuerst die Qualität – alles andere ist danach eine Formsache.

2 Einen Mandanten aufsetzen

Wir richten Ihre Partner-Organisation mit Ihren Konditionen ein. Sie hinterlegen Logo und Farben, legen den ersten Mandanten an, verteilen Plätze und laden dessen Ansprechpartner ein.

3 Zuweisen und liegen lassen

Der Ansprechpartner weist Kurse mit Frist zu, Erinnerungen laufen automatisch. Sie sehen den Stand je Mandant, ohne anzurufen.

Sehen Sie sich zuerst einen Kurs an.

Die Frage, die über alles andere entscheidet, ist nicht die nach Konditionen. Sie ist, ob Sie das Ergebnis Ihren Mandanten unter Ihrem Namen vorlegen würden.

Häufige Fragen

Was Datenschutzbeauftragte uns zuerst fragen.

Ist eine Datenschutzschulung der Mitarbeiter Pflicht?

Die DSGVO kennt keine Vorschrift „einmal jährlich schulen". Sie kennt Art. 39 Abs. 1 lit. b, der Sensibilisierung und Schulung ausdrücklich zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählt, Art. 32 zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und Art. 5 Abs. 2, die Rechenschaftspflicht. Aus dieser Kombination folgt die Praxis: Es muss geschult werden, und es muss belegbar sein.

Wie oft muss geschult werden?

Ein festes Intervall steht nirgends im Gesetz. Üblich und gegenüber Aufsichtsbehörden gut begründbar ist eine jährliche Wiederholung plus anlassbezogene Nachschulung – bei neuen Verfahren, nach einem Vorfall und bei Rechtsänderungen. Wer ein Intervall festlegt und es einhält, ist besser aufgestellt als wer häufiger, aber unsystematisch schult.

Reicht ein Rundschreiben mit Lesebestätigung als Schulung?

Es erzeugt einen Nachweis darüber, dass etwas zugestellt und bestätigt wurde. Was es nicht erzeugt, ist ein Beleg über vermittelte und geprüfte Kenntnis. Ob das im Einzelfall genügt, entscheidet niemand vorab – die Frage stellt sich erst, wenn ein Vorfall zu erklären ist, und dann rückblickend. Eine Schulung mit Lernkontrolle und Zertifikat je Person schließt diese Lücke, ohne dass Sie mehr Zeit hineinstecken.

Darf ich als Datenschutzbeauftragter die Schulung auslagern?

Sie lagern die Durchführung aus, nicht die Aufgabe. Die Überwachung nach Art. 39 Abs. 1 lit. b bleibt bei Ihnen, und wird eher besser dokumentiert, weil Sie statt einer Verteilerliste Kennzahlen je Mandant und Kurs haben: wie viele zugewiesen sind, wie viele abgeschlossen haben, was überfällig ist, welche Zertifikate im Zeitraum ausgestellt wurden. Den Nachweis je Person führt der Mandant in seiner eigenen Organisation.

Entsteht ein Interessenkonflikt, wenn ich die Schulung selbst abrechne?

Art. 38 Abs. 6 DSGVO erlaubt weitere Aufgaben, solange sie nicht zu einem Interessenkonflikt führen; kritisch ist dort vor allem, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Eine Schulungsmaßnahme zu liefern, deren Wirksamkeit Sie zugleich überwachen, ist eine Frage, die Sie mit dem Mandanten offen klären und dokumentieren sollten, auch die Vergütung. Wir sind keine Rechtsberatung; das ist ein Punkt für Ihre eigene Prüfung. Ihren Einkaufspreis sehen Sie in Ihrer Mandanten-Fläche und auf Ihrer Sammelrechnung, Ihre Marge damit auch; beides können Sie dem Mandanten so offenlegen.

Sehe ich als Partner personenbezogene Schulungsdaten meiner Mandanten?

Voreingestellt nicht. Sie sehen aggregierte Kennzahlen je Mandant und Kurs: zugewiesen, begonnen, abgeschlossen, Quote, überfällig, ausgestellte Zertifikate, als CSV oder Druckansicht für Ihren Jahresbericht. Personenbezogene Einsicht (Name, Kurs, Status, Abschluss, Frist) schalten wir nur frei, wenn der Mandant ausdrücklich zustimmt: auf Ihre Anfrage, je Mandant, und nur so lange, bis er die Zustimmung widerrufen hat. Einen Schalter, mit dem der Mandant das selbst erteilt, gibt es derzeit nicht.

Läuft das unter meinem Namen oder unter Ihrem?

Unter Ihrem, auf unserer Plattform. Ihre Mandanten sehen im Konto, im Lernbereich und in der Einladung Ihr Logo und Ihre Farben, solange sie kein eigenes Erscheinungsbild einschalten. Mails an Ihre Mandanten und deren Beschäftigte kommen als „Ihr Name via ConformBase“; die Absenderadresse bleibt die von ConformBase, Antworten gehen auf Wunsch an Ihre Adresse. Auf dem Zertifikat stehen Sie als Mitaussteller neben ConformBase, mit Logo und auf Wunsch mit Unterschrift; Ausstellerin bleibt ConformBase. Sie und Ihr Mandant nutzen ConformBase, nicht einen namenlosen Dienstleister.

Kann mein Mandant die Plätze auch direkt bei Ihnen kaufen?

Nein. Ein Mandant, den Sie betreuen, wird über Sie abgerechnet: Sie verteilen Plätze aus Ihrem Kontingent, wir stellen Ihnen eine Sammelrechnung, Sie rechnen mit Ihrem Mandanten ab. Braucht er mehr Plätze, bekommt er sie über Sie; ein eigener Kauf ist in seinem Konto gesperrt. So gibt es für jeden Mandanten genau einen Abrechnungsweg.

Die Rechtshinweise auf dieser Seite sind eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die Bewertung Ihres konkreten Mandats sind Sie zuständig – vermutlich besser als wir.

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