Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Land- EU-Ebene 3,8 Mrd. € 50 % · 20 Fälle
- Irland 895 Mio. € 12 % · 10 Fälle
- Frankreich 823,9 Mio. € 11 % · 25 Fälle
- Spanien 563,1 Mio. € 7 % · 10 Fälle
- Niederlande 463,6 Mio. € 6 % · 18 Fälle
- Italien 462,4 Mio. € 6 % · 26 Fälle
- Deutschland 204,8 Mio. € 3 % · 39 Fälle
- Slowakei 142,7 Mio. € 2 % · 17 Fälle
- Österreich 86 Mio. € 1 % · 16 Fälle
- Tschechien 52,2 Mio. € 1 % · 9 Fälle
- 18 weitere163,4 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 2,73 Mrd. € 36 % · 82 Fälle
- KI und digitale Regulierung 2,5 Mrd. € 33 % · 16 Fälle
- Datenschutz 2 Mrd. € 26 % · 136 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 204,2 Mio. € 3 % · 33 Fälle
- Korruption und Bestechung 102,8 Mio. € 1 % · 8 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 101,3 Mio. € 1 % · 34 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 16,7 Mio. € 0 % · 36 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 1 Mio. € 0 % · 6 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 953.069 € 0 % · 7 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 464.702 € 0 % · 8 Fälle
- 4 weitere490.550 €
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Medien und Online-Plattformen 1,96 Mrd. € 26 % · 31 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 1,58 Mrd. € 21 % · 36 Fälle
- Handel und E-Commerce 1,37 Mrd. € 18 % · 44 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 819,9 Mio. € 11 % · 20 Fälle
- Automobil 547 Mio. € 7 % · 11 Fälle
- Chemie und Pharma 488 Mio. € 6 % · 5 Fälle
- Energie und Versorgung 271,3 Mio. € 4 % · 23 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 144,9 Mio. € 2 % · 83 Fälle
- Bau und Immobilien 126 Mio. € 2 % · 21 Fälle
- Industrie und Maschinenbau 99,5 Mio. € 1 % · 9 Fälle
- 6 weitere244,3 Mio. €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 14 | 26,5 Mio. € |
| Q1 2024 | 15 | 92,2 Mio. € |
| Q2 2024 | 10 | 54,9 Mio. € |
| Q3 2024 | 14 | 821,6 Mio. € |
| Q4 2024 | 38 | 878,1 Mio. € |
| Q1 2025 | 26 | 82,6 Mio. € |
| Q2 2025 | 40 | 2,12 Mrd. € |
| Q3 2025 | 35 | 509,4 Mio. € |
| Q4 2025 | 54 | 857,8 Mio. € |
| Q1 2026 | 45 | 257,6 Mio. € |
| Q2 2026 | 44 | 398,5 Mio. € |
| Q3 2026 | 47 | 1,56 Mrd. € |
382 Fälle
24.09.2026 Plaček Pet Products s.r.o.Plaček Pet Products: 36,4 Mio. CZK für Mindestpreise bei Tierfutter 1,49 Mio. €
Der Distributor von Premium-Tierfutter und Heimtierbedarf schrieb seinen Händlern von Januar 2013 bis März 2022 Mindestverkaufspreise vor und drohte bei Unterschreitung mit Sanktionen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 36,438 Mio. CZK; das Unternehmen beendete das Verhalten nach der Nachprüfung und führte ein Compliance-Programm ein.
Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen nie mit Liefersperren oder Sanktionen durchgesetzt werden – Vertriebsteams brauchen dazu klare Regeln.
Preisvorgaben gegenüber Händlern im Vertrieb
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Verbot vertikaler Preisbindung (tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Beendigung sofort nach der Nachprüfung, Information der Abnehmer über freie Preisgestaltung, volle Kooperation, Vergleich und neu eingeführtes Compliance-Programm.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 36.438.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.
- Distributor krmiv pro domácí zvířata dostal pokutu 36 milionů korun za diktování cen maloobchodníkům Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck 160.053 €
Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.
Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- IMY Tillsyn: Miljödata i Karlskrona AB Pressemitteilung einer Behörde
- Beslut efter tillsyn enligt dataskyddsförordningen – Miljödata i Karlskrona Aktiebolag (IMY-2025-21177) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2026 Audax Renovables, S.A. – Sucursal em PortugalPortugal: 22.000 Euro gegen Audax Renovables wegen fehlender Gasreserven und Hotline 22.000 €
Die portugiesische Niederlassung des Energieversorgers hielt an insgesamt 249 Tagen die vorgeschriebenen Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor, wies Netzentgelte auf Rechnungen nicht korrekt aus, veröffentlichte Pflichtinformationen und ihren Qualitätsbericht nicht bzw. verspätet und verfehlte die Standards für Wartezeiten an der Hotline. Im Vergleichsverfahren setzte die ERSE 44.000 Euro fest und reduzierte auf 22.000 Euro.
Versorgungssicherheits- und Servicepflichten im Energiesektor werden einzeln geahndet – ein Compliance-Kalender für Reserven und Berichte hilft.
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Regime Sancionatório do Setor Energético (RSSE), Art. 28, 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 96; RRC; RQS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich (transação) mit vollem Geständnis, Behebung aller Verstöße
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processos n.º 47/2024 e 62/2025 – Audax Renovables, S.A. – Sucursal em Portugal Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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17.09.2026 Lesy České republiky, s.p. (Lesy ČR)Lesy ČR: 17,3 Mio. CZK für Exportverbot bei Holzhackschnitzeln 710.383 €
Das staatliche Forstunternehmen verbot einem Abnehmer von Juli 2021 bis Juli 2024 vertraglich den aktiven und passiven Export von Hackschnitzeln und Schlagabraum und sicherte das Verbot über ein Kündigungsrecht ab. Die Behörde wertete dies als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nach tschechischem und EU-Recht und verhängte 17,268 Mio. CZK (erstinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Auch Staatsunternehmen unterliegen dem Kartellrecht – Export- und Weiterverkaufsverbote in Rahmenverträgen gehören vor Abschluss auf den juristischen Prüfstand.
Kartellrechtlich unzulässige Klauseln in Lieferverträgen
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Exportverbot, S0733/2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Beendigung unmittelbar nach Verfahrenseinleitung.
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 17.268.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- Lesy ČR banned wood-chip exports and were imposed a fine of more than CZK 17 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern 177.187 €
Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.
Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- FI ger AIFM Capital en anmärkning och en sanktionsavgift (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln Anordnung
Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.
Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Finantsinspektsioon tegi Wallester AS-ile ettekirjutuse (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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15.09.2026 Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium der Tschechischen Republik)Umweltministerium: 300.000 CZK wegen ungeklärtem Interessenkonflikt eines Versicherungsmaklers 12.350 €
Bei einer Versicherungsausschreibung 2024 im Umfang von rund 200 Mio. CZK ließ das Ministerium Teile der Vergabeunterlagen von einem Makler erstellen, der später Provisionen des siegreichen Versicherers erhalten konnte. Da der Auftraggeber keine Maßnahmen gegen den Interessenkonflikt traf, verhängte die Behörde rechtskräftig 300.000 CZK.
Externe Berater, die an der Vergabe mitschreiben, dürfen nicht vom Ergebnis profitieren – Interessenkonflikte müssen vor der Ausschreibung geprüft und dokumentiert werden.
Interessenkonflikte externer Berater in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
Originalbetrag 300.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2026.
- ÚOHS uložil pokutu 300 tisíc korun resortu životního prostředí kvůli neošetření možného střetu zájmů Pressemitteilung einer Behörde
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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs 5,51 Mio. €
Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).
Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Provvedimento n. 613 del 3 settembre 2026 (BBVA Italia) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin 24.000 €
Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).
Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.
Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante privacy, azienda sanitaria di Udine sanzionata per 24mila euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 616 del 3 settembre 2026 [10293994] (ASUFC) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.09.2026 ASIS – Azienda Speciale per la gestione degli Impianti Sportivi (Trento)Garante: 8.000 Euro für Kameras in Schwimmbad-Umkleiden eines Trentiner Sportbetriebs 8.000 €
Der kommunale Sportstättenbetrieb hatte seit 2007 Kameras in den Umkleiden eines Schwimmbads, die den Spindbereich aufzeichneten. Die Garante sah keine tragfähige Rechtsgrundlage, unvollständige Hinweise und eine nicht durch eine Erforderlichkeitsprüfung begründete Speicherdauer von 72 Stunden und verhängte 8.000 Euro (Provvedimento Nr. 619); im Verfahren wurden die Kameras entfernt.
Umkleiden und vergleichbar intime Bereiche sind für Videoüberwachung tabu – auch wenn Diebstahlschutz das Motiv ist.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO; Art. 2-ter Codice privacy
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 619 del 3 settembre 2026 [10294255] (ASIS Trento) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen 97.622 €
Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.
Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – EM@NEY P.L.C. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung 160.099 €
Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.
Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.
Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – MiFinity Malta Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld 95.588 €
Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.
Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Rechtbank Noord-Nederland, ECLI:NL:RBNNE:2026:3722 vom 27.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2026 O2 Czech Republic a.s.; SHERLOG Technology, a.s.O2 Czech Republic und SHERLOG: 280 Mio. CZK für Kundenaufteilung bei Fahrzeugortung 11,7 Mio. €
Die beiden Unternehmen teilten von Dezember 2012 bis Juni 2022 Kunden für Fahrzeugortungs- und elektronische Fahrtenbuchdienste auf und stimmten Angebote ab, auch in öffentlichen Ausschreibungen. Erstinstanzlich erhielten O2 262,32 Mio. CZK und SHERLOG 18,357 Mio. CZK sowie ein sechsmonatiges Verbot öffentlicher Aufträge; bei O2 wurde statt des Vergabeverbots die Geldbuße erhöht.
Vertriebskooperationen mit Wettbewerbern dürfen nicht in Kundenaufteilung umschlagen – E-Mail-Absprachen über einzelne Ausschreibungen sind der typische Beweis.
Abstimmung mit Kooperationspartnern über Kunden und Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (S0255/2023)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
Originalbetrag 280.677.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.
- Fines exceeding CZK 280 million imposed on O2 Czech Republic and SHERLOG Technology for cartel agreement Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest Anordnung
Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.
Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
- KFST – Wolt has abused its dominant position (26.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Health Service Executive (HSE)Irische Gesundheitsbehörde HSE: 645.000 EUR für verwahrloste Papier-Patientenakten 645.000 €
Eindringlinge gelangten 2023 in zwei ehemalige psychiatrische Kliniken und stellten Videos von dort gelagerten Patientenakten ins Netz. Die Prüfung von zwölf Standorten ergab Akten mit Schimmel-, Wasser- und Tierschäden in ungeeigneten Räumen bis hin zu Schiffscontainern. Die DPC verhängte 645.000 EUR, sprach eine Verwarnung aus und ordnete Audits und Umlagerungen an.
Datenschutz gilt auch für Papierarchive in stillgelegten Gebäuden – Aufbewahrung braucht Inventar, Löschfristen und physische Sicherung.
Physische Sicherheit und Aufbewahrung von Papierakten
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e und f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Data Protection Commission announces Final Decision following Inquiry into the Health Service Executive (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- EDPB – DPC announces Final Decision following Inquiry into the HSE Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag 10.000 €
Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).
Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.
Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Provedba ZNTP-a: AZTN kaznio ELIZABETU PROMET d.o.o., Solin s 10.000,00 eura zbog nametanja nepoštenih trgovačkih praksi Pressemitteilung einer Behörde
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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen 2.998 €
Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.
Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.08.2026 (Poliserv JG (PJG) SRL) Pressemitteilung einer Behörde
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19.08.2026 WH Media GmbHKommAustria bestraft Verantwortlichen von W24 wegen Werbung in Nachrichtensendung 500 €
Der Wiener Sender W24 strahlte am 29.05.2024 Werbung im Split-Screen innerhalb der Sendung '24 Stunden Wien' aus, trennte Werbung nicht ausreichend vom Programm und überschritt die zulässigen 12 Werbeminuten pro Stunde mit rund 50 Minuten deutlich. Das nach außen vertretungsbefugte Organ erhielt Geldstrafen von insgesamt 500 EUR (plus 50 EUR Kosten); die GmbH haftet nach § 9 Abs. 7 VStG solidarisch.
Werbezeitgrenzen und Trennungsgebot gelten auch für kleine Regionalsender – die Geschäftsführung haftet persönlich über § 9 VStG.
- Behörde / Gericht
- Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 64 Abs. 2 Z 9 i. V. m. §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 AMD-G; § 9 VStG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Unbescholtenheit, Verfahrensdauer, reumütiges Geständnis und eingeleitete Abhilfemaßnahmen.
- Haftung von Führungskräften
- Geldstrafe gegen das nach außen verantwortliche Organ (§ 9 Abs. 1 VStG); Gesellschaft haftet solidarisch.
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- KommAustria, Straferkenntnis KOA 05.910 / 2025-0.418.178-6-A (W24) Entscheidung einer Behörde
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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt 11,5 Mio. €
Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.
Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.
Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (R0112/2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.
- Chairman of the Czech Competition Authority Definitively Confirms Fines for Meal Voucher Issuers’ Cartel Pressemitteilung einer Behörde
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13.08.2026 Dante International S.A.; Extreme Digital-eMAG Kft. (Betreiber des eMAG-Webshops)eMAG: weitere 225 Mio. HUF für nicht erfüllte Zusagen 620.091 €
Die Betreiber des Onlinehändlers eMAG hatten 2021 ein Förderprogramm für ungarische Unternehmen zugesagt, setzten es aber erneut nur teilweise und nicht im vorgeschriebenen Inhalt um. Die Wettbewerbsbehörde verhängte in der Nachprüfung 225 Mio. HUF; insgesamt erhielten die Betreiber bereits 710 Mio. HUF Bußgelder.
Behördlich verbindliche Zusagen brauchen ein eigenes Umsetzungs- und Nachweiscontrolling – sonst folgt das nächste Bußgeld.
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Nachprüfungsverfahren zu verbindlichen Zusagen (VJ/6/2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Unternehmen erkannten die Versäumnisse an und verzichteten auf Rechtsmittel.
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
Originalbetrag 225.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2026.
- Újabb 225 milliós GVH-bírságot kapott az eMAG, mert megint hiányosan teljesítette a saját vállalásait Pressemitteilung einer Behörde
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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten 2.403 €
Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.
Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.
Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 797 от 13.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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07.08.2026 Hair-Line Kft.Hair-Line: 68,5 Mio. HUF für Preis- und Gebietsvorgaben bei Friseurbedarf 187.929 €
Der Vertreiber professioneller Friseurprodukte (Alfaparf, Yellow) legte 2018–2022 fest, zu welchen Preisen seine Gebietsvertreter an Salons und Händler verkaufen durften, und beschränkte passive Verkäufe außerhalb der Gebiete. Im Vergleich und mit der Zusage eines Compliance-Programms verhängte die Behörde 68,5 Mio. HUF.
Auch Handelsvertreter-Systeme mit Gebietsschutz dürfen Weiterverkaufspreise und passive Verkäufe nicht beschränken.
Preis- und Gebietsvorgaben im Vertriebssystem
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (VJ/17/2022)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Anerkenntnis im Vergleich und Zusage eines umfassenden Compliance-Programms.
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
Originalbetrag 68.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2026.
- Korlátozta a versenyt az egyik ismert hazai fodrászcikk forgalmazó, komoly GVH-bírság lett a vége Pressemitteilung einer Behörde
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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell 60,3 Mio. €
Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.
Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.
Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Bußgelder wegen Kartellabsprachen im Bereich Straßenreparatur mit DSK Pressemitteilung einer Behörde
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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls 54.316 €
Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.
Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.
Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 06.08.2026 (AMATO BESTSELLER S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
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06.08.2026 „Чили Хилс Фудс“ ООД (Chili Hills Foods OOD)Chili Hills Foods: 20.022 Euro für falsche Kopier-Vorwürfe gegen Konkurrenten 20.022 €
Das Unternehmen warf einem konkurrierenden Familienbetrieb für scharfe Chilis in Social-Media-Videos (Kampagne „Създавай! Не копирай!“) ab Mai 2024 fälschlich vor, sein Geschäft, seine Ideen und sein Konzept gestohlen zu haben, und bewarb die Clips teils bezahlt. Die KZK wertete dies als unlautere Rufschädigung (Art. 30 ZZK), verhängte 4 % des Nettoumsatzes 2025 (500.555 Euro), also 20.022 Euro, und ordnete die sofortige Einstellung an. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Vorwürfe gegen Wettbewerber in Social Media sind nur mit belegbaren Tatsachen zulässig – bezahlte Reichweite verschärft die Sanktion.
Äußerungen über Wettbewerber in sozialen Medien
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 743 от 06.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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06.08.2026 Capwatt Retail Gás PT, S.A.Portugal: 12.000 Euro gegen Capwatt wegen Gasreserven und Schlichtungshinweis 12.000 €
Der Gasversorger hielt 2023 und 2024 in mehreren Monaten die Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor und nannte in Kundenverträgen die zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung nicht. Die ERSE nahm den Vergleichsvorschlag an, setzte 24.000 Euro fest und reduzierte auf 12.000 Euro.
Pflichtangaben in Verbraucherverträgen – etwa zur Streitschlichtung – gehören in eine regelmäßig geprüfte Vertragsvorlage.
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- RSSE, Art. 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 57, 96; Portaria n.º 59/2022; RRC Art. 22
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit Geständnis und Behebung
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processo n.º 50/2024 – Capwatt Retail Gás PT, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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04.08.2026 AS "Latvijas valsts meži"7,86 Mio. Euro gegen Latvijas valsts meži wegen verletzter Wettbewerbsneutralität 7,86 Mio. €
Der staatliche Forstkonzern belieferte von 2020 bis April 2026 aufgrund alter Langzeit-Einschlagverträge sechs Holzverarbeiter außerhalb öffentlicher Auktionen mit garantierten Rundholzmengen, während alle anderen nur über Auktionen kaufen konnten. In seiner ersten Entscheidung zur Wettbewerbsneutralität öffentlicher Unternehmen verhängte der Wettbewerbsrat 7.859.606,89 Euro und verpflichtete zu gleichen Verkaufsbedingungen für alle qualifizierten Bieter.
Staatsunternehmen müssen Ressourcen diskriminierungsfrei vergeben – historische Sonderverträge sind regelmäßig auf Wettbewerbsneutralität zu prüfen.
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 14.1 Konkurences likums (Wettbewerbsneutralität)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Konkurences padome konstatē konkurences neitralitātes pārkāpumu AS „Latvijas valsts meži“ darbībā (13.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest Anordnung
In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.
Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.
Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung
- Behörde / Gericht
- Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- KommAustria, Entscheidung 2025-0.606.040-3-A (ORF, Sport aktuell) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.07.2026 GoogleDMA: 890 Mio. Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung und Play-Steering 890 Mio. €
Mit zwei Entscheidungen stellte die Kommission fest, dass Google in der Suche eigene Dienste bevorzugt (460 Mio. Euro) und App-Entwickler bei Google Play daran hindert, Kunden auf alternative Angebote zu lenken (430 Mio. Euro). Google wurde angewiesen, die Verstöße abzustellen.
Ranking-Regeln und Gebührenmodelle von Plattformen müssen nachweisbar diskriminierungsfrei und DMA-konform gestaltet sein.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Selbstbevorzugungsverbot und Anti-Steering-Pflicht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1670: Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: 11,9 Mio. € wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) 11,9 Mio. €
Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte insgesamt 11,9 Mio. € gegen drei Unternehmen und eine verantwortliche Person.
Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.
Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
- Haftung von Führungskräften
- Geldbuße gegen eine verantwortliche natürliche Person (nicht namentlich genannt)
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten 500.000 €
Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).
Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.
Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32, Art. 34
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Sanction : amende de 500 000 euros à l'encontre de l'Hôpital Privé de la Loire Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération SAN-2026-009 du 21 juillet 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 AliExpressDSA: 550 Mio. Euro gegen AliExpress wegen illegaler und unsicherer Produkte 550 Mio. €
AliExpress hat Risiken durch illegale, unsichere und gefälschte Produkte nicht sorgfältig bewertet (u. a. unzureichende Moderationskapazität, Empfehlungs- und Werbesysteme) und keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen (u. a. mangelhafte Durchsetzung der Händlersanktionen, umgehbare Produktprüfungen). Die Kommission verhängte 550 Mio. Euro und verlangte bis 20.10.2026 einen Aktionsplan.
Die Größe eines Marktplatzes rechtfertigt keine Lücken: Moderationskapazität und Händlersanktionen müssen zum tatsächlichen Risiko passen.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Risikobewertung und Risikominderung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Neuheit des Digital Services Act (von der Kommission bei der Bemessung berücksichtigt)
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- Commission fines AliExpress €550 million for breaching the Digital Services Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1654: Commission fines AliExpress €550 million for breaching the Digital Services Act Pressemitteilung einer Behörde
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17.07.2026 Orange România SAOrange România zahlt 100.000 Euro nach Fehlern in App und gehacktem Ticketsystem 99.969 €
Ein Synchronisationsfehler zwischen zwei Anwendungen ermöglichte einem Kunden, in der Mobile-App Rechnungen anderer Kunden abzurufen; zudem wurde die ohne VPN, MFA oder IP-Beschränkung öffentlich erreichbare Ticketing-Plattform angegriffen und ein sehr großer Datenbestand (u. a. Ausweiskopien, Kartendaten, IBAN) abgezogen. Bußgelder: 104.780 Lei (20.000 Euro, Art. 25) und 419.120 Lei (80.000 Euro, Art. 32), insgesamt 523.900 Lei; dazu Anordnung eines Test- und Änderungsmanagements. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Interne Plattformen dürfen nie ohne VPN/MFA im Internet stehen; Software-Änderungen an verknüpften Systemen brauchen Tests vor dem Livegang.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 523.900 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 17.07.2026 (Orange România SA) Pressemitteilung einer Behörde
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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht 240.000 €
Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.
Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- TeamViewer SE: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur TeamViewer SE (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten 453.000 €
Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.
Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.
E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preisabsprachen beim Vertrieb von Prüf- und Messgeräten Pressemitteilung einer Behörde
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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung 80.907 €
Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.
Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.
Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Goldwin Ltd Entscheidung einer Behörde
- Publication of AML/CFT Administrative Penalties and Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken 210.000 €
Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.
Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.
Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Volksbank Düsseldorf Neuss eG: Bafin setzt Bußgelder fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur Volksbank Düsseldorf Neuss eG (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben 187.500 €
Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.
Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.
Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- Brown Capital Management LLC: BaFin setzt Geldbußen fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Brown Capital Management LLC (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen 25.000 €
Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.
Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.
Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Επιβολή προστίμου σε νοσοκομείο (Απόφαση 13/2026) Entscheidung einer Behörde
- Απόφαση 13/2026 Entscheidung einer Behörde
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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen Anordnung
Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.
Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.
Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung
- Behörde / Gericht
- Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Upravno sodišče znova potrdilo prakso IP: sistematično GPS sledenje zaposlenim ni dopustno brez tehtnega razloga Pressemitteilung einer Behörde
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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro 5.002 €
Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.
Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 02.07.2026 (Banca Transilvania S.A.) Pressemitteilung einer Behörde
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02.07.2026 SIA 4YOU MEBELESMöbelhändler 4YOU MEBELES ignoriert Cookie-Prüfung – erst Verwarnung, dann 1.000 Euro 1.000 €
Bei einer Schwerpunktprüfung zu Cookies auf Unternehmenswebsites beanstandete die DVI die Seite 4mebeles.lv. Nach einer Verwarnung im Februar 2026 behauptete die Firma, die Mängel seien behoben, was eine erneute Prüfung widerlegte; weitere Auskunftsersuchen blieben unbeantwortet. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation 1.000 Euro und forderte die fehlenden Informationen bis 3. August 2026 an.
Zusagen gegenüber der Aufsicht werden nachgeprüft – falsche Angaben und Schweigen verschärfen die Sanktion.
Cookie-Banner und Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- DVI Lēmums Par soda piemērošanu (SIA 4YOU MEBELES), 02.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland 2,15 Mio. €
Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.
Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.
- Behörde / Gericht
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Decision of the Board of Supervisors – Moody's Deutschland GmbH (ESMA43-857238790-2075) Entscheidung einer Behörde
- ESMA Sanctions and Enforcement Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro 362.000 €
Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.
- Behörde / Gericht
- Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Lietuvos bankas, Pranešimas 2026-06-30 (Archivkopie web.archive.org von lb.lt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen 1 Mio. €
Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.
Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- FSMA – Règlement transactionnel Banque Degroof Petercam (26.06.2026) Entscheidung einer Behörde
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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro 709.854 €
Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.
Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
- Empty promises from Neonet – decision by the President of UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
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25.06.2026 Самостоятелна медико-диагностична лаборатория „Лина“ ЕООДLabor Lina lockt mit kostenlosen Bluttests – 52.097 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs 52.097 €
Auf Antrag des Konkurrenten Ramus prüfte die KZK, dass das Labor landesweit über längere Zeiträume Pakete medizinischer Laboruntersuchungen kostenlos anbot (nur gegen eine Gebühr von 2 Lewa für die Blutentnahme) – ein Verhalten, das kein anderer Marktteilnehmer außerhalb gemeinsamer Kampagnen zeigte. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Generalklausel des Lauterkeitsrechts (Art. 29 ZZK) und verhängte 0,3 % des Umsatzes 2024, also 52.096,55 Euro. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Dauerhafte Gratisangebote zur Kundengewinnung können unlauter sein, wenn sie vom Marktüblichen deutlich abweichen und Wettbewerber verdrängen.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 29 ZZK (Generalklausel unlauterer Wettbewerb)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 591 от 25.06.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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25.06.2026 TotalEnergiesTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies muss Scope-3-Emissionen in Vigilanzplan aufnehmen Anordnung
Auf Klage von Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA, France Nature Environnement und der Stadt Paris entschied das Gericht, dass Klimarisiken unter das französische Sorgfaltspflichtengesetz fallen und Scope-3-Emissionen zur Tätigkeit des Öl- und Gaskonzerns gehören. Der Vigilanzplan ohne Scope 3 sei unvollständig; TotalEnergies muss ihn binnen sechs Monaten vorläufig vollstreckbar ergänzen, die Umsetzung wird im Januar 2027 gerichtlich überprüft.
Risikoanalysen nach Sorgfaltspflichtengesetzen müssen auch Klimafolgen der verkauften Produkte (Scope 3) abdecken.
- Behörde / Gericht
- Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Art. L.225-102-1 und L.225-102-2 Code de commerce (Loi n° 2017-399, devoir de vigilance); Art. 1252 Code civil
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Communiqué de presse – Jugement du 25 juin 2026, 34ème chambre Pressemitteilung eines Gerichts
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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest 13 Mio. €
Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.
Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- VwGH 24.06.2026, Ro 2025/04/0007 Gerichtsentscheidung
- VwGH bestätigt unrechtmäßige Verarbeitung von Partei-Affinitäten und setzt Geldbuße mit EUR 13 Mio. fest Pressemitteilung einer Behörde
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24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten 300.000 €
Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).
Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.
Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- AZTN kaznio KAUFLAND HRVATSKA k.d., Zagreb s 300.000,00 eura zbog nametanja nepoštenih trgovačkih praksi Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers Anordnung
Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.
Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.
- Behörde / Gericht
- Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- KFST – The Competition Council rules against Meta (24.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Deghi S.p.A.Deghi: 2 Mio. Euro wegen sich endlos erneuernder Countdown-Rabatte 2 Mio. €
Der Onlinehändler bewarb von Januar 2024 bis Dezember 2025 zeitlich befristete Rabatte mit Countdown-Timern, die nach Ablauf zu identischen Bedingungen mit neuem Timer neu starteten. Die AGCM wertete die künstliche Verknappung als besonders hinterhältiges Dark Pattern und verhängte 2 Mio. Euro.
Ein Countdown muss echt ablaufen – ein automatisch neu startender Timer ist eine irreführende Verknappung.
Falsche Dringlichkeit und Countdown-Timer im Onlinemarketing
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- PS13027 - E-commerce, sanzione di 2 milioni di euro a Deghi S.p.A. per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13027 (Deghi S.p.A.), adunanza del 23 giugno 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht 620.000 €
Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.
Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- VARTA AG: BaFin setzt Geldbußen fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur VARTA AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln 40.000 €
Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.
Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.
Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Banca d'Italia
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeleitete Korrekturmaßnahmen
- Banca Popolare Commerciale Spa – Provvedimento n. 190 del 23 giugno 2026 (AML) Entscheidung einer Behörde
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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung 12,9 Mio. €
Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.
Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Penningtvättslagen (2017:630)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.
- FI ger Ikano Bank en anmärkning och en sanktionsavgift (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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16.06.2026 Securitas Sverige AktiebolagSecuritas Sverige: Verwarnung wegen Kameras in Dienstfahrzeugen ohne Rechtsgrundlage Verwarnung
Der Sicherheitsdienstleister setzte in Fahrzeugen Kameras ein, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand. Die schwedische Datenschutzbehörde sprach eine Verwarnung (Reprimand) nach Art. 58 DSGVO aus; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.
Auch Dashcams in Dienstwagen brauchen eine geprüfte Rechtsgrundlage und eine Abwägung mit den Interessen von Beschäftigten und Passanten.
Kameraeinsatz in Fahrzeugen
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- IMY – Tillsyn Securitas Sverige Aktiebolag Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut Securitas Sverige AB Entscheidung einer Behörde
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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro 1.948 €
Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.
Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.
Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 15.06.2026 (SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.06.2026 Verkkokauppa.com OyjKHO bestätigt Bußgeld gegen Verkkokauppa.com wegen unbefristeter Kundenkonten 792.639 €
Der Onlinehändler hatte keine Speicherfrist für Kundenkonten festgelegt und Daten bis zu einem Löschantrag der Kunden behalten; Einkäufe waren nur mit Konto möglich. Das Sanktionsgremium verhängte 2024 856.000 Euro, das Verwaltungsgericht setzte die Buße nach aktuellem Umsatz auf 792.639 Euro herab, und der Oberste Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 12.06.2026.
Die Löschung darf nicht dem Kunden überlassen werden – jeder Onlineshop braucht festgelegte Speicherfristen für Konten und Bestelldaten.
- Behörde / Gericht
- Korkein hallinto-oikeus (KHO); Sanktionsgremium des Datenschutzbeauftragten
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
- Supreme Administrative Court upholds the administrative fine imposed on Verkkokauppa.com Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.06.2026 Μάρκετ Ιν ΑΕΒΕ (Market In)Griechenland: 95.000 Euro gegen Supermarktkette Market In wegen Videoaufnahmen 95.000 €
Ein Betroffener beschwerte sich über die Weitergabe von Aufnahmen aus der Videoüberwachung der Supermarktkette und über die unzureichende Beantwortung seines Auskunftsersuchens. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass Market In das Videomaterial ohne vorherige Information des Betroffenen an die Justizbehörden weitergegeben, mehr Daten als nötig verarbeitet, das Auskunftsrecht nicht erfüllt und nicht mit der Behörde kooperiert hatte, und verhängte mit Entscheidung 10/2026 insgesamt 95.000 Euro (50.000 Euro wegen Rechtmäßigkeit/Transparenz, je 20.000 Euro wegen Datenminimierung und Auskunftsrecht, 5.000 Euro wegen fehlender Kooperation); im selben Verfahren erhielt die ΜΕΔΕ ΑΕ 65.000 Euro.
Videomaterial darf nur zweckgebunden herausgegeben werden – und wer Anfragen der Aufsicht ignoriert, zahlt zusätzlich.
Umgang mit Videoaufnahmen und Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, Art. 5 Abs. 2, Art. 12, 13, 15, 31 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Απόφαση 10/2026 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv Bußgeld
Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.
Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Landgericht Berlin bestätigt Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die DSGVO Pressemitteilung einer Behörde
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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht 16.500 €
Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.
Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (08.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (14.07.2025, Jahresbericht 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Portugal: 8,18 Mio. Euro gegen drei Unternehmen wegen Werbung in TV-Aufzeichnungen 8,18 Mio. €
Die drei größten Pay-TV-Anbieter vereinbarten mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens von 2019 bis Mai 2025, Werbung als Bedingung für den Zugriff auf Aufzeichnungen einzuführen und die Vermarktung dieser Werbeflächen zu vereinheitlichen. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen drei Unternehmen 8.181.000 Euro; mit dem bereits zuvor im Vergleich sanktionierten vierten Beteiligten summieren sich die Bußen auf 13.351.000 Euro. Die Namen veröffentlichte die AdC wegen laufender Gerichtsverfahren nicht in der Mitteilung.
Gemeinsam abgestimmte „Branchenlösungen“ zulasten der Kunden sind Kartelle – auch wenn ein Dienstleister die Koordination übernimmt.
Koordinierte Produktänderungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º (Processo PRC/2020/4)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank)Griechenland: 110.000 Euro gegen Stromanbieter ZENITH und Piraeus Bank (Auskunftsrecht) 110.000 €
Durch Fehler eines Auftragsverarbeiters des Stromanbieters wurden falsche Angaben zu einem Lastschriftmandat erfasst, sodass drei statt einer Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht wurden; Gesprächsaufzeichnungen und Mandatsformular waren nicht aufbewahrt. ZENITH beantwortete das Auskunftsersuchen unzureichend und korrigierte die Daten nicht (100.000 Euro), die Piraeus Bank verletzte das Auskunftsrecht (10.000 Euro und Rüge); Entscheidung Nr. 8/2026.
Auskunftsersuchen vollständig beantworten und Belege zu Mandaten aufbewahren – das gilt auch für Daten, die ein Dienstleister erfasst.
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 28 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Επιβολή προστίμου σε πάροχο ηλεκτρικής ενέργειας και σε τράπεζα για παραβάσεις του ΓΚΠΔ (Απόφαση 8/2026) Entscheidung einer Behörde
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων – Απόφαση 8/2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.06.2026 VF Hellas Ενδυμάτων Ε.Π.Ε. (VF Hellas, Tochter der VF Corporation)Griechenland: 954.485 Euro gegen VF Hellas wegen Verbots von Preisvergleich und Google Ads 954.485 €
Der Importeur und Großhändler der Marken Vans, Eastpak und The North Face untersagte seinen Händlern vertraglich die Nutzung von Preisvergleichsportalen und von Suchmaschinenwerbung (insbesondere Google Ads). Die Wettbewerbskommission wertete dies als Kernbeschränkung im Online-Vertrieb und setzte im Vergleichsverfahren (Entscheidung 913/2026) eine reduzierte Geldbuße von 954.485 Euro fest; Datum = Pressemitteilung.
Wer Händlern Preisvergleichsseiten oder Suchmaschinenwerbung verbietet, begeht eine Kernbeschränkung – Vertriebsverträge gehören regelmäßig in die Kartellrechtsprüfung.
Kartellrechtskonforme Gestaltung von Händlerverträgen im Onlinevertrieb
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV; Art. 4 lit. e VO (EU) 2022/720
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (Diettheti Diaforon) mit Bußgeldreduktion
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.05.2026 TemuDSA: 200 Mio. Euro gegen Temu wegen mangelhafter Risikobewertung illegaler Produkte 200 Mio. €
Temus Risikobewertung 2024 stützte sich auf allgemeine Branchendaten statt auf Erkenntnisse zum eigenen Dienst und unterschätzte, wie oft EU-Verbraucher auf illegale Produkte stoßen; Testkäufe zeigten unsichere Ladegeräte und Babyspielzeug. Die Kommission verhängte 200 Mio. Euro und verlangte bis 28.08.2026 einen Aktionsplan.
Risikobewertungen müssen auf eigenen, dienstspezifischen Belegen beruhen – generische Branchenanalysen reichen nicht.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Risikobewertungspflichten sehr großer Online-Plattformen; Art. 75
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- Commission fines Temu €200 million for breaching the Digital Services Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1178 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.05.2026 Soltec Power Holdings, SASoltec: fehlerhafte Jahreszahlen 2023 an den Markt gemeldet 190.000 €
Der Hersteller von Solar-Nachführsystemen verbreitete seine Ergebnisse für 2023 per „Otra Información Relevante“ mit unrichtigen Angaben. Die CNMV verhängte wegen einer schweren Zuwiderhandlung 190.000 Euro; das Unternehmen verzichtete auf verwaltungsinterne Rechtsmittel.
Auch freiwillige Marktmitteilungen zu Ergebnissen unterliegen der MAR – Zahlen müssen vor Veröffentlichung abgestimmt sein.
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 297.1.e i. V. m. 297.2.d Ley 6/2023; Art. 17 i. V. m. Art. 7 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Resolución de 17 de julio de 2026 (BOE-A-2026-16923) – sanción a Soltec Power Holdings, SA Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV – Registro público de sanciones Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern 140.706 €
Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.
Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.
Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f (NAIH/962-10/2026)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.
- NAIH/962-10/2026 – Határozat (Mediaworks Hungary Zrt.) Entscheidung einer Behörde
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25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden 100.000 €
Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.
Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.
Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- CySEC Board Decision – Robomarkets Ltd – Settlement €100.000 Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decisions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.05.2026 Wind Tre S.p.A.Garante: 1,7 Mio. Euro gegen Wind Tre nach Datenabfluss über getäuschte Shop-Mitarbeiter 1,72 Mio. €
Angreifer gaben sich als technischer Support aus, verleiteten Mitarbeitende von Verkaufsstellen zur Freigabe von Systemzugängen und erbeuteten Daten von über 365.000 Kunden, bei 41.359 auch Zahlungsdaten. Die Garante rügte mangelhafte Verwaltung von Zugangsdaten und digitalen Zertifikaten sowie unzureichende Sicherheitsbewertungen und verhängte 1.715.600 Euro.
Mitarbeitende in Filialen und Partnershops müssen angebliche Support-Anrufe verifizieren, bevor sie Zugänge freigeben.
Social Engineering / falscher IT-Support
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit, Art. 32)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Newsletter del 16 luglio 2026 – Data breach, il Garante privacy sanziona Wind Tre per 1,7 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento del 14 maggio 2026 [10263796] (Wind Tre) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten 400.000 €
Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.
Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Finanssivalvonta – Oma Säästöpankki Oyj:lle 400 000 euron yhteinen seuraamusmaksu (15.5.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Toimituskirja FIVA/2026/227 vom 13.05.2026 (Oma Säästöpankki Oyj) Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.05.2026 Société Wallonne des Eaux (SWDE)SWDE: 86.000 EUR für Gesprächsaufzeichnungen ohne ausreichende Transparenz 86.000 €
Der wallonische Wasserversorger zeichnete Kundengespräche zur Qualitätskontrolle und Schulung auf und hörte sie mit; die Kammer stellte Verstöße gegen Transparenz und Fairness sowie bei der Einbindung eines Unterauftragsverarbeiters fest. Sie verhängte zwei Bußgelder von zusammen 86.000 EUR (85.000 + 1.000), nachdem sie die Beträge wegen der Lage des öffentlichen Versorgers gesenkt hatte; gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel beim Marktgericht eingelegt.
Wer Kundengespräche aufzeichnet, muss Zweck, Rechtsgrundlage und Beteiligte vorab klar kommunizieren und Dienstleister vertraglich sauber einbinden.
Aufzeichnung von Kundengesprächen
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 28 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- APD – Décision quant au fond n° 102/2026 du 12 mai 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter 277.500 €
Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).
Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.
Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Data Protection Commission Publishes Final Decision Following Inquiry into Permanent TSB Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.05.2026 HP TRONIC Zlín, spol. s r.o.HP TRONIC Zlín: 39 Mio. CZK für Preisvorgaben an Elektrohändler 1,6 Mio. €
Der Distributor und Händler von Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten setzte seit 2012 über zehn Jahre Mindestverkaufspreise für seine Händlerkunden fest, überwachte sie und sanktionierte Abweichler. Die Behörde verhängte 38,971 Mio. CZK; Kronzeugenantrag, Vergleich und ein verbessertes Compliance-Programm senkten das Bußgeld, gegen die Höhe legte das Unternehmen Einspruch ein.
Wer Händler wegen niedriger Preise anmahnt, riskiert hohe Bußgelder – ein wirksames Compliance-Programm mindert sie, ersetzt aber nicht das Abstellen der Praxis.
Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (S0551/2023)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenantrag, Vergleich und Ausbau des internen Compliance-Programms.
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
Originalbetrag 38.971.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.
- HP Tronic Faces Nearly CZK 40 Million Fine for Dictating Prices to Retailers Pressemitteilung einer Behörde
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05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler 150.000 €
Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.
Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.
Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- FSMA – Règlement transactionnel P&V Assurances SC (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs 1.000 €
Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.
Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.
Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)
- Behörde / Gericht
- Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- IDPC Commissioner's Decision (4. Mai 2026) Entscheidung einer Behörde
- Data Protection Decisions – IDPC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet Verwarnung
Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.
Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.
Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung
- Behörde / Gericht
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Datenschutzbeauftragte verwarnt BVG Pressemitteilung einer Behörde
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30.04.2026 „Вазовски машиностроителни заводи“ ЕАД (VMZ)Rüstungshersteller VMZ nutzte Know-how eines Partners für Einweg-Granatwerfer – 50.855 Euro 50.855 €
Auf Antrag des Auftraggebers Armar stellte die KZK fest, dass VMZ vertraulich überlassene technische Dokumentation (Geschäftsgeheimnis) zu Einweg-Granatwerfern entgegen den Vertraulichkeitsvereinbarungen und guter Geschäftspraxis verwendet hat (Art. 37 Abs. 1 ZZK). Sanktion 50.855,09 Euro, Pflicht zur Einstellung mit sofortiger Vollziehbarkeit. Gegen die Entscheidung liegen Beschwerden vor.
Vertraulich überlassene Konstruktionsunterlagen dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden – das gilt gerade in sensiblen Branchen.
Umgang mit vertraulichem Know-how von Geschäftspartnern
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 37 Abs. 1 ZZK (Geschäftsgeheimnisse)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 389 от 30.04.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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28.04.2026 Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A.Italien: 23,3 Mio. € gegen Amica Chips, Pata und Preziosi Food wegen Snack-Kartell 23,3 Mio. €
Drei Hersteller von Salzgebäck und Chips teilten in einer geheimen, fortgesetzten Absprache die Belieferung des Lebensmittelhandels mit Handelsmarken-Snacks untereinander auf. Geldbußen: Amica Chips 8.239.210 €, Pata 7.555.387 €, Preziosi Food 7.503.550 €; erstmals wandte die AGCM ihr Vergleichsverfahren an.
Ausschreibungen des Handels für Eigenmarken sind Wettbewerb – abgestimmte Scheinangebote an Händler sind ein Kartell.
Scheinangebote bei Handelsmarken-Ausschreibungen des Einzelhandels
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV; Art. 14-quater Gesetz 287/1990 (Settlement)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenermäßigung für Pata und Amica Chips; 10 % Settlement-Nachlass für alle
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- I871 - The Italian Competition Authority fines Amica Chips, Pata and Preziosi Food over €23 million Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM - Sanzioni per oltre 23 milioni di euro ad Amica Chips, Pata e Preziosi Food Pressemitteilung einer Behörde
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17.04.2026 Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratóriíLaborkartell: 14,6 Mio. EUR und Vergabesperren gegen Labordiagnostiker 14,6 Mio. €
Vier Labore und ihr Verband stimmten Verhandlungen mit Krankenkassen über Preise ab, koordinierten sich in Ausschreibungen, tauschten sensible Informationen und teilten Kunden auf. Die Behörde verhängte erstinstanzlich 14.551.800 EUR und dreijährige Vergabesperren; Unilabs erhielt als Kronzeuge und im Vergleich eine stark reduzierte Buße.
Gemeinsame Verhandlungslinien gegenüber Kostenträgern über einen Verband sind ein Kartell – Verbandssitzungen brauchen Protokoll und Agenda-Prüfung.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern und Verbandsarbeit
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Unilabs: Kronzeugenreduktion (50 %) und Vergleich (weitere 30 %).
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- KARTELY: PMÚ odhalil kartel laboratórií a uložil pokuty takmer 15 miliónov eur Pressemitteilung einer Behörde
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16.04.2026 Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la BioFrankreich: 12,67 Mio. € wegen Aufteilung der Vertriebskanäle für Bio-Lebensmittel 12,7 Mio. €
Über den Verband Synadis Bio sorgten Marktteilnehmer über mehr als sieben Jahre dafür, dass Bio-Marken nicht zugleich im Bio-Fachhandel und im klassischen Supermarkt verkauft wurden, um Preisvergleiche zu verhindern (Entscheidung 26-D-05). Geldbußen: Synadis Bio 10 Mio. €, Greenweez/Carrefour 1,85 Mio. €, ITM 740.000 €, Les Comptoirs de la Bio 80.000 €.
Verbandsbeschlüsse, die Mitglieder auf bestimmte Vertriebskanäle festlegen, sind Marktaufteilung – auch wenn sie als Qualitäts- oder Profilpolitik begründet werden.
Verbandsregeln zur Abschottung von Vertriebskanälen
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 Abs. 1 AEUV; Bußgeldbemessung nach Art. L.464-2 Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- L'Autorité de la concurrence sanctionne à hauteur de 12,67 millions d'euros (Entscheidung 26-D-05) Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 26-D-05 (version publique) Entscheidung einer Behörde
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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals OÜ Dr Mõttus Hambaravi)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln Anordnung
Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.
Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.
Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus isikuandmete kaitse asjas nr 2.1-1/24/397-890-38 (Fullgevity OÜ), 16.04.2026 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen 6.000 €
Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen und 600 EUR gegen die verantwortliche Person.
GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.
GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Zusätzlich Geldbuße von 600 EUR gegen die verantwortliche Person.
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Nezakonito GPS sledenje zaposlenim: Informacijski pooblaščenec javnemu komunalnemu podjetju izrekel globo v višini 6.000 eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern Bußgeld
Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.
Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.
- Behörde / Gericht
- Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.
- Datatilsynet – Gyldendal indstilles til bøde (Opdatering: afgjort 14. april 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware 71.474 €
Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen und 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.
Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.
Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Zusätzlich Geldbuße von 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Delodajalcu, ki je prikrito nadzoroval vse aktivnosti zaposlenih na računalnikih, izrečena globa več kot 70.000 EUR Pressemitteilung einer Behörde
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07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet 1.135 €
Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.
Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.
Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.
- UODO, Decyzja DKN.5131.16.2025 vom 07.04.2026 (rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland 100 Mio. €
Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.
Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.03.2026 RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.Cyberangriff über Dienstleister – Renault Commercial Roumanie zahlt 125.000 Euro 125.083 €
Bei einem Angriff auf eine von einem Auftragsverarbeiter betriebene Anwendung wurden Daten einer sehr großen Zahl von Personen (u. a. Personenkennziffer, Führerschein- und Ausweisnummern, Fahrgestellnummern) abgegriffen und veröffentlicht. Die Aufsicht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitstests sowie die Auswahl eines Dienstleisters ohne ausreichende Garantien und verhängte 637.262,50 Lei (125.000 Euro).
Die Verantwortung für Kundendaten endet nicht beim Dienstleister – dessen Sicherheitsgarantien müssen vorab geprüft und laufend kontrolliert werden.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
Originalbetrag 637.262,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 25.03.2026 (RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
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25.03.2026 Familiam Asset Management OyFamiliam Asset Management: 70.000 EUR für 2.867 nicht gemeldete Wertpapiergeschäfte 70.000 €
Der Vermögensverwalter meldete zwischen September 2021 und August 2023 insgesamt 2.867 Geschäfte nicht fristgerecht an die Aufsicht und reichte 2024 zudem Quartalsmeldungen (FINREP) verspätet ein. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 70.000 EUR; das Eingeständnis wirkte mindernd.
Meldepflichten brauchen ein Fristen-Monitoring mit Vertretungsregel – gerade in kleinen Häusern ohne eigene Meldeabteilung.
Regulatorisches Meldewesen
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- MiFIR (VO (EU) 600/2014) Art. 26 Abs. 1; IFR (VO (EU) 2019/2033) Art. 54 Abs. 1; FIN-FSA-Vorschriften 20/2013 (FINREP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis der Versäumnisse / Kooperation.
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Finanssivalvonta – Familiam Asset Management Oy:lle 70 000 euron yhteinen seuraamusmaksu (25.3.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Toimituskirja FIVA/2025/1838 vom 25.03.2026 (Familiam Asset Management Oy) Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro 1.500 €
Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.
Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.
Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- DVI Lēmums Par soda piemērošanu (SIA „Fitsypro“), 24.03.2026 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops 225.730 €
Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.
Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.
Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Stanleybet Malta Limited Entscheidung einer Behörde
- Administrative Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage 1.274 €
Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.
Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.
Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1 (NAIH-273-7/2026)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.
- NAIH-273-7/2026 – Jogalap nélküli hozzáférés az EESZT rendszeréhez Entscheidung einer Behörde
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19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia 29,7 Mio. €
Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.
Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.
Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP COLAS RAIL ASIA Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – COLAS RAIL ASIA (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt 1,77 Mio. €
Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Taten eines früheren Managers der übernommenen Blockade Medical.
Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.
Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice – Conventions judiciaires d'intérêt public (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CJIP Société BALT USA LLC (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen 4 Mio. €
Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.
Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- PS12962 - Sanzione di 4 milioni di euro a Trustpilot per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12962 (Trustpilot), adunanza del 17 marzo 2026 Entscheidung einer Behörde
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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot 4,52 Mio. €
Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).
Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.
No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
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12.03.2026 Amazon Europe Core S.à r.l.Luxemburg: Cour administrative hebt 746-Mio.-Bußgeld gegen Amazon auf, bestätigt aber Verstöße aufgehoben
Die CNPD hatte 2021 wegen verhaltensbasierter Onlinewerbung 746 Mio. Euro und eine Anpassungsanordnung verhängt; das Tribunal administratif bestätigte dies am 18.03.2025. Die Cour administrative bestätigte am 12.03.2026, dass berechtigtes Interesse keine tragfähige Rechtsgrundlage war und die Information unzureichend, hob das Bußgeld aber wegen neuerer EuGH-Rechtsprechung zum Verschuldenserfordernis auf; die CNPD prüft die Sanktion neu.
Personalisierte Werbung lässt sich nicht auf berechtigtes Interesse stützen – und Gerichte prüfen bei Bußgeldern inzwischen genau das Verschulden.
- Behörde / Gericht
- Cour administrative (Luxemburg); Verfahren der CNPD
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 12 ff. DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Amazon hatte die Anpassungsanordnung vor der Verhandlung umgesetzt.
- La CNPD obtient la mise en conformité effective des traitements d'Amazon (Arrêt de la Cour administrative du 12 mars 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Décision concernant Amazon Europe Core S.À R.L. (Tribunal administratif, 18 mars 2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Justice Luxembourg – Arrêt de la Cour administrative du 12 mars 2026 (n° 52757C du rôle), Amazon/CNPD Pressemitteilung eines Gerichts
- Justice Luxembourg – Jugement du tribunal administratif du 18 mars 2025, Amazon/CNPD Pressemitteilung eines Gerichts
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06.03.2026 Fleurette Properties LtdRohstoffholding Fleurette: 25,8 Mio. EUR Strafbeschikking wegen Bestechung im Kongo 25,8 Mio. €
Die von 2010 bis 2017 in den Niederlanden ansässige Topholding einer Bergbau-, Öl- und Goldgruppe hat sich laut OM gemeinsam mit anderen an der Bestechung von Amtsträgern der DR Kongo beteiligt, um Lizenzen für Kobalt- und Kupferminen zu erlangen. Das OM erließ am 06.03.2026 eine Strafbeschikking mit 25,8 Mio. EUR Geldbuße, die Fleurette akzeptierte.
Im Rohstoffsektor sind Lizenzen und Konzessionen die Hauptangriffsfläche für Bestechung – Holdinggesellschaften haften für Zahlungen ihrer Beteiligungen mit.
Lizenzvergabe im Rohstoffsektor, Zahlungen an Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping (Wetboek van Strafrecht); OM-strafbeschikking
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- Geldboete Fleurette Properties Ltd wegens omkoping in Congo Pressemitteilung einer Behörde
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06.03.2026 ΚΟΜΠΑ Μονοπρόσωπη Ε.Π.Ε. und HAPPY DOG Α.Ε. ΖωοτροφώνGriechenland: rund 482.500 Euro gegen Tierfutter-Importeure wegen Preisbindung 482.498 €
Zwei Importeure von Hunde- und Katzenfutter überwachten die Endkundenpreise ihrer Händler auf Preisvergleichsportalen und forderten sie zur Anpassung an ihre Preislisten auf; die Händler folgten. Im Vergleichsverfahren (Entscheidung 901/2026) verhängte die Wettbewerbskommission 387.498 Euro gegen KOMPA und 95.000 Euro gegen Happy Dog; der Fall begann mit einem Hinweis über die anonyme Whistleblowing-Plattform der Behörde.
Preisempfehlungen dürfen nicht durch Monitoring und Anrufe bei Händlern durchgesetzt werden – und Hinweisgeberkanäle der Behörden machen solche Praktiken sichtbar.
Verbot der Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren mit reduzierten Geldbußen
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Δελτίο Τύπου – Πρόστιμα σε επιχειρήσεις προμήθειας ζωοτροφών για ζώα συντροφιάς Pressemitteilung einer Behörde
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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße 186.781 €
Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.
Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.
Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- KP konstatē SIA „SS“ dominējoša stāvokļa ļaunprātīgu izmantošanu … naudas sodu 186 780,65 EUR (18.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht 180.000 €
Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.
Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.
Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Schaeffler AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister 69.000 €
Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.
Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Administrative Measure Publication Notice – BNF Bank p.l.c. Entscheidung einer Behörde
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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb 8.031 €
Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.
Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.
Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)
- Behörde / Gericht
- Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.
- Datatilsynet – Klein2 ApS og Nordic Cleaning ApS indstilles til bøde (Opdatering: afgjort 2. marts 2026) Pressemitteilung einer Behörde
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02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie 5.000 €
Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.
Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.
Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 2.3.2026 (puhelutallenteet) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Suomen Numerokeskukselle seuraamusmaksu puutteista puhelutallenteiden antamisessa (25.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer 356.000 €
Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.
Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.
Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
- BVwG W204 2306222-1 vom 20.02.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro 1.999 €
Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.
Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.
Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 20.02.2026 (SC Hayat Dent SRL) Pressemitteilung einer Behörde
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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage 1,4 Mio. €
Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.
Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.
Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.
- Nie można kopiować dokumentów bez podstawy prawnej - kara dla Glovo Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5112.33.2022 z 19 lutego 2026 Entscheidung einer Behörde
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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten 100.000 €
Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.
Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
- Veröffentlicht
- 19.02.2026
- Agenciji za nekretnine izrečena kazna u iznosu od 100.000,00 eura Pressemitteilung einer Behörde
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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an Chef des staatlichen PMU Mali 499.150 €
Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an den Leiter des mehrheitlich staatlichen Pari Mutuel Urbain Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.
Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP PMC Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – Périphériques et Matériels de Contrôle SAS Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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17.02.2026 REGIS-TR S.A.Transaktionsregister REGIS-TR: Mängel bei Organisation und Datenschutz – 1,37 Mio. Euro 1,37 Mio. €
Das Luxemburger Transaktionsregister hatte keine ausreichenden Compliance-Verfahren und keine angemessene Organisationsstruktur, identifizierte operationelle Risiken nicht und schützte Vertraulichkeit und Integrität der gemeldeten Daten nicht ausreichend. Die ESMA verhängte wegen fahrlässiger Verstöße nach EMIR und SFTR insgesamt 1.374.000 Euro; der Fall ist angefochten.
Marktinfrastrukturen müssen operationelle Risiken und Datenzugriffe genauso streng steuern wie Banken ihre Kreditrisiken.
- Behörde / Gericht
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR), Art. 65, 73, Anhang I; Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR), Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Decision of the Board of Supervisors – REGIS-TR S.A. (ESMA43-857238790-1634) Entscheidung einer Behörde
- ESMA Sanctions and Enforcement Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung 588.000 €
Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.
Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.
Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- BVwG W204 2304676-1 vom 17.02.2026 Gerichtsentscheidung
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12.02.2026 ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband)Kabelkartell: PMÚ verhängt Rekordbußen von 97,4 Mio. EUR 97,4 Mio. €
Hersteller und Lieferanten von Kupfer- und Aluminiumkabeln stimmten eine gemeinsame Berechnung des Metallzuschlags ab, der einen wesentlichen Teil des Endpreises ausmacht; ein Branchenverband wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 97.434.800 EUR, die höchste Summe in einem Verfahren; zwei Kronzeugen blieben bußgeldfrei (nicht rechtskräftig). Adressaten: ELKOND HHK, a.s.; VUKI a.s.; Prysmian Kablo s.r.o.; Prysmian Kabely, s.r.o.; Kablo Vrchlabí s.r.o.; NKT s.r.o.; PRECON s.r.o.; Tele–Fonika Kabely CZ s.r.o.; KABELOVNA KABEX a. s.; Asociace výrobců kabelů a vodičů ČR a SR (Kronzeugen ohne Buße: ICS Industrial Cables Slovakia, PRAKAB).
Auch eine abgestimmte Berechnungsformel für Preisbestandteile ist Preisabsprache – Verbandsarbeit braucht kartellrechtliche Begleitung.
Preisabstimmung über Verbände und Zuschlagsformeln
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
- KARTELY: PMÚ odhalil kartel výrobcov a dodávateľov káblov, uložil pokuty takmer 100 miliónov eur Pressemitteilung einer Behörde
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12.02.2026 DPG Media nv; Mediahuis nv; PPP Belgium bv; bpost nv (Kronzeuge)Presse-Konzession: 11,9 Mio. EUR für Absprache bei Ausschreibung der Zeitungszustellung 11,9 Mio. €
Damit bpost die staatliche Konzession für die Zeitungszustellung 2023–2027 erhielt, verzichtete der Konkurrent PPP auf ein Angebot und bekam im Gegenzug zusätzliche Zustellmengen von DPG Media und Mediahuis (Bid Rigging). Die Behörde verhängte im Vergleichsverfahren 3.786.574 EUR (DPG Media), 7.788.423 EUR (Mediahuis) und 323.486 EUR (PPP); bpost erhielt als Kronzeuge vollständige Immunität, zwei beteiligte bpost-Beschäftigte zusammen 6.300 EUR.
Absprachen, wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, sind Hardcore-Kartelle – auch Einzelpersonen haften, Kronzeugen profitieren.
Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (bpost Immunität; DPG Media und Mediahuis 50 % bzw. 40 % Ermäßigung) und 10 % Vergleichsnachlass.
- Haftung von Führungskräften
- Erstmals Geldbußen gegen zwei natürliche Personen (bei bpost beschäftigt), zusammen 6.300 EUR.
- Veröffentlicht
- 13.02.2026
- BMA – Communiqué de presse N° 6/2026 (13.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BMA – Beslissing BMA-2026-RPR-04-AUD (Krantenconcessie), publieke versie, 12.02.2026 Entscheidung einer Behörde
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12.02.2026 UAB „Manado“, MB „Parts ready“Manado und Parts ready: Kartell bei Ersatzteil-Ausschreibung des Vilniuser Nahverkehrs 41.080 €
Bei zwei Ausschreibungen von „Vilniaus viešasis transportas“ für Fahrzeugersatzteile (Mai–Oktober 2025) stimmten die Händler Angebote und Preise ab, schrieben die Angebote füreinander und verschickten sie vom selben Computer. Der Auftraggeber meldete den Verdacht. Nach Anerkennung (minus 15 %) Bußen von 17.950 Euro (Manado) und 23.130 Euro (Parts ready). Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Schon gemeinsam vorbereitete Angebote kleiner Händler sind ein Kartell – und Auftraggeber erkennen solche Muster zunehmend.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas (verbotene Vereinbarungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2026-02-12 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro 10 Mio. €
Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.
Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.
Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
- Haftung von Führungskräften
- Das OM prüft die Strafverfolgung mehrerer beteiligter natürlicher Personen (nicht namentlich genannt).
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Strukton betaalt hoge transactie van 10 miljoen euro na corruptieonderzoek Pressemitteilung einer Behörde
- OM Functioneel Parket: Transactieovereenkomst Calisto (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- College van procureurs-generaal: Beslissing hoge transactie onderzoek Calisto (09.02.2026) Entscheidung einer Behörde
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29.01.2026 RASEMA s.r.o.; M – D – J, spol. s.r.o.; SIMA plus Krompachy, s.r.o.; BarCom spol. s.r.o.Photovoltaik-Ausschreibung: 1,1 Mio. EUR – auch der Auftraggeber war Kartellmitglied 1,1 Mio. €
Bei einer Ausschreibung für industrielle Photovoltaikanlagen, die aus EU-Strukturfonds finanziert werden sollte, koordinierten drei Bieter ihre Angebote, damit ein vorab bestimmter Bieter gewinnt; der Auftraggeber BarCom wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 1.098.200 EUR und dreijährige Vergabesperren gegen alle vier; die EU-Förderung wurde wegen der Hinweise auf Wettbewerbsverstöße verweigert, belegt wurde die Absprache durch bei der Nachprüfung gesicherte E-Mails.
Wer als Auftraggeber einer geförderten Ausschreibung den Sieger vorab festlegt, haftet selbst kartellrechtlich und riskiert zusätzlich die Förderung.
Absprachen bei geförderten Vergaben
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste 8.200 €
Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).
Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.
Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
- AdC sanciona Associação de Guias de Informação Turística dos Açores por fixação de preços Pressemitteilung einer Behörde
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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld 406.125 €
Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.
Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.
- Behörde / Gericht
- De Nederlandsche Bank (DNB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
- Fine for CCV Group B.V. for lack of SIRA Pressemitteilung einer Behörde
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26.01.2026 Sportadmin i Skandinavien ABSportadmin: 6 Mio. SEK nach Hackerangriff auf Vereinsverwaltung mit Kinderdaten 564.626 €
Der Anbieter einer Verwaltungs-Software und App für Sportvereine wurde im Januar 2025 Opfer eines Datenabflusses durch einen externen Angreifer. Die IMY stellte fest, dass vor und zum Zeitpunkt des Vorfalls keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bestanden, obwohl überwiegend Daten von Kindern und auch Gesundheitsangaben (Allergien, Behinderungen) verarbeitet wurden, und verhängte 6 Mio. SEK; bei der Bemessung berücksichtigte sie den Konzernumsatz der Lime-Gruppe 2024 (rund 685,7 Mio. SEK).
Wer als Software-Anbieter sensible Daten vieler Kunden bündelt, muss Sicherheitsniveau und Angriffsflächen an der Schutzbedürftigkeit der Daten (Kinder, Gesundheit) ausrichten – nicht erst nach dem Vorfall.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Schnelle, umfassende Information der Vereine und Betroffenen nach dem Vorfall; Unterstützung von rund 1.700 Vereinen bei ihren Meldungen innerhalb von 72 Stunden.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 6.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
- IMY – Tillsyn Sportadmin i Skandinavien AB Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2025-7801 (26.01.2026) Entscheidung einer Behörde
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22.01.2026 France TravailCNIL: 5 Mio. Euro gegen France Travail nach Social-Engineering-Angriff 5 Mio. €
Angreifer übernahmen Anfang 2024 per Social Engineering Konten von Cap-Emploi-Beratern und griffen auf Daten von Arbeitsuchenden der letzten 20 Jahre zu, darunter Sozialversicherungsnummern. Die CNIL rügte schwache Authentifizierung, unzureichende Protokollierung und zu weite Zugriffsrechte und verhängte 5 Mio. Euro sowie eine Anordnung mit 5.000 Euro Zwangsgeld je Verzugstag.
Konten externer Partner mit weitreichendem Datenzugriff brauchen starke Authentifizierung, enge Rechte und Anomalieerkennung – und die Nutzer eine Schulung gegen Social Engineering.
Social Engineering und Kontoübernahme
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
- Violation de données : sanction de 5 millions d'euros à l'encontre de FRANCE TRAVAIL Pressemitteilung einer Behörde
- CNIL – Les sanctions prononcées par la CNIL (Eintrag 22/01/2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen 13.731 €
Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).
Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.
Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Zoll ahndet Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei Logistikunternehmen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
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20.01.2026 PHOENIX Zdravotnícke zásobovanie, a.s.; TRANSMEDIC SLOVAKIA, s.r.o. (in Konkurs)Arzneimittelkartell dank Whistleblower: 7,8 Mio. EUR gegen PHOENIX und TRANSMEDIC 7,8 Mio. €
Die beiden Unternehmen sprachen sich bei Ausschreibungen der Allgemeinen Krankenversicherung über Arzneimittellieferungen (2017–2020) ab. Aufgedeckt wurde das Kartell erstmals mit Hinweisen eines Whistleblowers; PHOENIX erhielt 7.595.200 EUR und ein einjähriges, TRANSMEDIC 201.800 EUR und ein dreijähriges Vergabeverbot (erstinstanzlich).
Whistleblower erhalten in der Slowakei eine Prämie – interne Meldewege sollten schneller sein als der Weg zur Behörde.
Bid-Rigging bei öffentlichen Ausschreibungen; Hinweisgeberkanäle
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- PHOENIX: Vergleich mit 30 % Bußgeldminderung und verkürzter Vergabesperre.
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- KARTELY: PMÚ aj vďaka whistleblowerovi odhalil kartel v dodávkach liekov a uložil pokuty takmer 7,8 milióna eur Pressemitteilung einer Behörde
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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten 615.000 €
Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.
Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.
Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte
- Behörde / Gericht
- Commissariat aux Assurances (CAA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- CAA – Sanction administrative Cardif Lux Vie S.A. (01.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- CAA – Sanctions et autres mesures administratives Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate 25.500 €
Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.
Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.
- Datenschutzbehörde, Straferkenntnis 2025-1.049.138 vom 19.01.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.01.2026 Continental Automotive Products SRLExcel-Liste mit Krankschreibungen intern verteilt – Continental Automotive zahlt 15.000 Euro 14.997 €
Im Unternehmen wurde wiederholt eine Excel-Datei mit Daten aus ärztlichen Bescheinigungen aktueller und ehemaliger Beschäftigter intern verteilt; das Unternehmen meldete den Vorfall selbst. Die Aufsicht verhängte 25.455 Lei (5.000 Euro) wegen Verstoßes gegen Datenminimierung und Rechenschaftspflicht sowie 50.911 Lei (10.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete ein Überwachungs- und Kontrollverfahren an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören nicht in frei weitergeleitete Excel-Listen – Personalabteilungen brauchen feste Zugriffsgrenzen.
Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten, E-Mail-Verteiler
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
Originalbetrag 76.366 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.01.2026 (Continental Automotive Products SRL) Pressemitteilung einer Behörde
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14.01.2026 Zalando SEZalando: rund 31 Mio. Zloty wegen fehlender 30-Tage-Tiefstpreise bei Rabatten 7,34 Mio. €
Zalando zeigte bei Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht an, manipulierte Referenzpreise, um Nachlässe größer erscheinen zu lassen, und machte die Pflichtangaben nicht in allen Schritten des Kaufprozesses einheitlich. UOKiK verhängte 30.945.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Rabattangaben müssen auf allen Seiten eines Shops – Liste, Produktseite, Warenkorb – gleich und korrekt sein.
Rabattdarstellung im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
Originalbetrag 30.945.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.01.2026 Whaleco Technology Limited (Temu)Temu: knapp 6 Mio. Zloty wegen wechselnder Referenzpreise und Rabattkennzeichnung 1,4 Mio. €
Der Betreiber der Temu-Oberfläche ließ den 30-Tage-Tiefstpreis weg oder gab ihn falsch an, kennzeichnete Aktionen uneinheitlich und änderte Referenzpreise von Tag zu Tag, ohne dass sich der tatsächliche Preis änderte. UOKiK verhängte 5.910.900 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Referenzpreise, die sich täglich ohne echte Preisänderung verschieben, sind eine irreführende Rabattinszenierung.
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
Originalbetrag 5.910.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung 232.500 €
Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).
Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld (Hauptzollamt Singen) Pressemitteilung einer Behörde
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08.01.2026 Free Mobile SAS und Free SASCNIL: 42 Mio. Euro gegen Free Mobile und Free nach Datenleck bei 24 Mio. Verträgen 42 Mio. €
Nach einem Angriff im Oktober 2024, bei dem Daten zu rund 24 Mio. Kundenverträgen einschließlich IBAN abflossen, verhängte die CNIL 27 Mio. Euro gegen Free Mobile und 15 Mio. Euro gegen Free (zusammen 42 Mio. Euro). Beanstandet wurden ein VPN-Zugang ohne ausreichende Authentifizierung, mangelhafte Erkennung auffälliger Zugriffe, unvollständige Benachrichtigung der Betroffenen und bei Free Mobile überlange Speicherung von Altverträgen; zusätzlich ergingen Anordnungen mit Fristen.
Fernzugänge wie VPN gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung, und Altdaten gekündigter Verträge müssen konsequent gelöscht werden.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32, Art. 34 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Während des Verfahrens Einführung von Mehr-Faktor-Authentifizierung, eines Security Operations Centers und verbesserter Protokollierung.
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- Violation de données : sanction de 42 millions d'euros à l'encontre des sociétés FREE MOBILE et FREE Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération SAN-2026-001 du 8 janvier 2026 (FREE MOBILE) Entscheidung einer Behörde
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08.01.2026 Αρχηγείο Πυροσβεστικού Σώματος (Hauptquartier der griechischen Feuerwehr)Griechenland: 10.000 Euro gegen Feuerwehr-Hauptquartier wegen Gesundheitsdaten im Dienstbuch 10.000 €
In einem für die Beschäftigten einsehbaren Tagesbefehlsbuch einer Feuerwehrdienststelle wurden neben der Versetzung einer Offizierin in den leichten Dienst auch ihre Erkrankung, die Behandlung und die verordneten Medikamente vermerkt. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit und Datenminimierung und verhängte gegen das Feuerwehr-Hauptquartier mit Entscheidung 1/2026 eine Geldbuße von 10.000 Euro.
Gesundheitsangaben von Beschäftigten gehören nie in allgemein zugängliche Dienstunterlagen – der Grund einer Abwesenheit ist in der Regel nicht mitzuteilen.
Vertraulicher Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Απόφαση 1/2026 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
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05.01.2026 Portugal: 16.000 Euro gegen Tankstellenbetreiber wegen verspätet weitergeleiteter Beschwerden 16.000 €
Ein Tankstellenbetreiber (mittleres Unternehmen, Name nicht veröffentlicht) schickte die Originale von acht Blättern aus dem gesetzlichen Beschwerdebuch nicht fristgerecht an die Behörde. Die ERSE verhängte 16.000 Euro für acht fahrlässige Ordnungswidrigkeiten; das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht bestätigte die Buße am 14.07.2026 vollständig.
Auch Formalpflichten wie das Weiterleiten von Beschwerdebuch-Blättern werden pro Fall geahndet – Filialpersonal muss den Ablauf kennen.
Fristgerechte Weiterleitung von Kundenbeschwerden aus dem Beschwerdebuch
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Decreto-Lei n.º 156/2005 (Livro de Reclamações); Regime Jurídico das Contraordenações Económicas, Art. 18, 19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- keine Vorbelastung, kein wirtschaftlicher Vorteil
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processo n.º 15/2024 – Postos de abastecimento de combustíveis Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war 232.208 €
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.
Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.
- Kara dla Poczty Polskiej za brak zapewnienia niezależności sprawowania funkcji IOD Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.4.2025 z 2 stycznia 2026 Entscheidung einer Behörde
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31.12.2025 C2MAC Group, Fonderie De Riccardis, Zanardi Fonderie u. a. (Gießereikartell, 12 Unternehmen und Assofond)Italien: 70 Mio. € gegen 16 Gießereien und Verband Assofond wegen Preisindex-Kartell 70 Mio. €
Gießereien koordinierten von 2004 bis Juni 2024 über den Verband Assofond ihre Preisstrategien: Sie tauschten sensible Informationen aus und entwickelten gemeinsame Indexierungsmechanismen (‚Assofond-Indikatoren‘), um Preiserhöhungen einschließlich Margen durchzusetzen. Die AGCM verhängte 70 Mio. € (Höchstmaß rund 600 Mio. €) und berücksichtigte die Krise der Branche mildernd. Adressaten: C2MAC Group, Fonderia Corrà, Fonderie De Riccardis, Fonderie Guido Glisenti/Lead Time, Pilenga Baldassarre/E.F. Group, Fonderie Mora Gavardo/Camozzi Group, Zanardi Fonderie, VDP Fonderia, Fonderie Ariotti, Ironcastings, Fonderia Zardo, ZML Industries/Cividale, Assofond.
Gemeinsame Preisindizes im Verband sind nur zulässig, wenn sie keine Margen- oder Preisabstimmung ermöglichen – Metallverarbeiter sollten Verbandsarbeit kartellrechtlich begleiten lassen.
Verbandsindizes und Preisgleitklauseln als Koordinationsinstrument
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Berücksichtigung der schweren Krise des Gießereisektors bei der Bußgeldhöhe
- Veröffentlicht
- 31.12.2025
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31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger 80.000 €
Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).
Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.
Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Απόφαση 44/2025 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
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23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros 255,8 Mio. €
Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.
Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- A568 - Ryanair DAC and its parent company Ryanair Holdings plc fined over € 255 million for abuse of a dominant position Pressemitteilung einer Behörde
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23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro 15 Mio. €
Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.
Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.
- Behörde / Gericht
- Conseil d'État
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Conseil d'État, décision n° 492830 du 23 décembre 2025 Gerichtsentscheidung
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22.12.2025 Nexpublica FranceCNIL: 1,7 Mio. Euro gegen Auftragsverarbeiter Nexpublica wegen Sicherheitslücken 1,7 Mio. €
Nexpublica entwickelte und betrieb als Auftragsverarbeiter die Fallverwaltungssoftware „Public CRM“ für die Behindertenbehörde MDPH Nord. Nach zwei Datenpannen 2022 zeigten Audits seit 2021 bestehende kritische Schwachstellen, etwa veraltetes SHA-1-Hashing; die CNIL verhängte 1,7 Mio. Euro direkt gegen den Dienstleister.
Auch Auftragsverarbeiter haften selbst für die Datensicherheit ihrer Software; bekannte Schwachstellen dürfen nicht bis zur nächsten Panne liegen bleiben.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Délibération SAN-2025-015 du 22 décembre 2025 (NEXPUBLICA FRANCE) Entscheidung einer Behörde
- Les sanctions prononcées par la CNIL Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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22.12.2025 Curenergía Comercializador de Último Recurso, S.A.U.AEPD: 500.000 Euro gegen Energieversorger Curenergía nach Fehlversand im Doppel-Chat 500.000 €
Ein Mitarbeiter des Kundenservice-Dienstleisters bediente im Chat zwei Kunden gleichzeitig und ordnete einem die E-Mail-Adresse des anderen zu; der Beschwerdeführer erhielt so Namen, Schulden und Rechnungsdaten eines Fremden. Die AEPD sah die Ursache im Prozessdesign, das parallele Chats zuließ, und verhängte 500.000 Euro wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Servicekanäle so gestalten, dass Verwechslungen zwischen Kunden technisch erschwert werden – ein Einzelfehler kann ein Organisationsversagen sein.
Sorgfalt im Kundenservice / Fehlversand
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- AEPD Resolución PS/00190/2024 (EXP202316394) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00190/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 22.12.2025) Entscheidung einer Behörde
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18.12.2025 Snowball.xyz-Gruppe (Snowball.xyz, Šviesa, Tavo mokykla, Ateities pamoka) und AL holdingas-Gruppe (AL holdingas, Ugdymo sprendimai, UNT nuoma)E-Klassenbuch-Anbieter teilten Markt auf – 3,6 Mio. Euro Kartellbußen 3,63 Mio. €
Im August 2020 vereinbarten die Betreiber der elektronischen Klassenbücher „Tamo“ und „Eduka“, nicht mehr zu konkurrieren: Die eine Gruppe behielt das Klassenbuch-Geschäft, die andere übernahm die digitalen Lerninhalte. Nach Anerkennung des Verstoßes wurden die Bußen um 15 % gesenkt: 2.714.940 Euro gesamtschuldnerisch für die Snowball.xyz-Gruppe und 913.340 Euro für die AL holdingas-Gruppe (Art. 101 AEUV). Die Entscheidung ist anfechtbar. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Absprachen über „wer macht was“ zwischen Wettbewerbern sind Kartelle – auch wenn sie als Portfoliobereinigung verpackt werden.
Marktaufteilung unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2025-12-18 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste 1,5 Mio. €
Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).
Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Banci izrečena upravna novčana kazna u iznosu od 1,5 milijuna eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l.Pioneer Hi-Bred Italia Sementi: 120.000 EUR für Fahrstil-Überwachung von Außendienstlern 120.000 €
Das Saatgutunternehmen ließ auf Vorgabe einer Konzerngesellschaft mit Sitz in der Schweiz Telematikgeräte in Dienstwagen einbauen, die auch private Fahrten erfassten und Beschäftigten Punktwerte für ihr Fahrverhalten zuwiesen. Die Aufsicht sah Verstöße gegen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Arbeitnehmerschutzregeln, verhängte 120.000 EUR und ordnete die Löschung der Daten zu Privatfahrten an.
Konzernweite Telematik-Vorgaben müssen vor dem Rollout am lokalen Arbeits- und Datenschutzrecht gemessen werden – besonders bei Privatnutzung der Fahrzeuge.
Mitarbeiterüberwachung durch Telematik
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a-c, 6 Abs. 1 lit. f, 13, 28, 88; Codice privacy Art. 2-quaterdecies, 113, 114
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Geringe Zahl Betroffener (fünf Beschäftigte), sofortige Aussetzung der Verarbeitung.
- Provvedimento del 18 dicembre 2025 [10213711] (Reg. 755/2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Bravogroup Holding Vagyonkezelő Kft.Bravogroup: 32,6 Mio. HUF für nicht angemeldete Beteiligung am Xiaomi-Vertreiber 84.042 €
Die IT-Holding erwarb im Februar 2023 eine 50-%-Beteiligung mit negativer Alleinkontrolle am Xiaomi-Vertreiber Mystical Hungary Zrt., wandte sich aber erst nach 582 Tagen an die Wettbewerbsbehörde und meldete den Zusammenschluss danach an. Nach Selbstanzeige, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht verhängte die Behörde deutlich reduzierte 32,6 Mio. HUF.
Auch Blockade-Rechte (negative Kontrolle) können anmeldepflichtig sein – Beteiligungen vor Signing fusionsrechtlich prüfen.
Fusionskontrolle bei Minderheitsbeteiligungen mit Vetorechten
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Vollzugsverbot (VJ/20/2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 32.600.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- Bejelentés és engedély nélkül végrehajtott fúzió miatt bírságolt a GVH Pressemitteilung einer Behörde
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17.12.2025 Spargelhof ohne verlässliche Arbeitszeiterfassung: Raad van State bestätigt 11.250 € 11.250 €
Die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Spargelbetriebs (im Urteil anonymisiert) wichen im Mai/Juni 2022 strukturell von den tatsächlich geleisteten Stunden ab, u. a. blieb Sonntagsarbeit unerfasst, sodass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten nicht kontrollierbar war. Der Raad van State bestätigte das 2023 ohne vorherige Verwarnung verhängte Bußgeld von 11.250 € einschließlich des Erhöhungsfaktors 1,5.
Eine Arbeitszeiterfassung, die nicht die tatsächlichen Stunden abbildet, gilt als fehlend – Betriebe werden dann ohne Vorwarnung sanktioniert.
Korrekte Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten
- Behörde / Gericht
- Raad van State, Afdeling bestuursrechtspraak (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 4:3 Abs. 1 Arbeidstijdenwet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Raad van State, ECLI:NL:RVS:2025:6142 vom 17.12.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten 379.504 €
Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest. Als verantwortliche Person wird Karl-Ernst Hardeck für die Gesellschaft genannt.
Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.
Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel
- Behörde / Gericht
- Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Bekanntmachung nennt Karl-Ernst Hardeck als für den Verstoß verantwortliche Person
- Bekanntmachung nach § 57 GwG – Bezirksregierung Arnsberg Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT 72 Mio. €
Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.
Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.
Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences)Niederlande: 175.000 € gegen Hochschule HAN wegen unzureichender Sicherheit nach Hack 175.000 €
Ein Hacker gelangte 2021 über ein Webformular auf einen Web- und einen Datenbankserver der Hochschule, erbeutete u. a. Namen mit Passwörtern und Bürgerservicenummern von Studierenden und Beschäftigten und forderte vergeblich Lösegeld. Die Sicherheit war nicht auf die Risiken abgestimmt, die Rechte eines Datenbankkontos waren nicht beschränkt.
Datenbankkonten von Webanwendungen brauchen minimale Rechte, damit eine einzelne Lücke nicht den gesamten Datenbestand öffnet.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Einspruch; aktive Schadensbegrenzung, gestärkte Resilienz und Weitergabe der Erfahrungen an andere Organisationen.
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- HAN krijgt boete van 175.000 euro voor onvoldoende beveiliging van persoonsgegevens Pressemitteilung einer Behörde
- Boete HAN Entscheidung einer Behörde
- AP: Besluit tot oplegging van een bestuurlijke boete aan Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen Entscheidung einer Behörde
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11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten 22.602 €
Mithilfe einer Beschäftigten des Konkurrenten I&G Insurance Brokers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK); gegen die Mitarbeiterin wurden zudem Geldbußen von zusammen 1.000 Lewa verhängt.
Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen – sonst haften Unternehmen und Person.
Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Geldbußen gegen die mitwirkende Beschäftigte (insgesamt 1.000 Lewa)
- Veröffentlicht
- 16.12.2025
Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 1175 от 11.12.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- КЗК санкционира „ЗП Либра“ ООД за нелоялна конкуренция, 17.12.2025 (Archivkopie web.archive.org von cpc.bg) Pressemitteilung einer Behörde
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10.12.2025 Invest in OÜKreditgeber Invest in OÜ zahlt 16.000 Euro für nicht eingereichten Jahresabschluss 16.000 €
Der Kreditgeber reichte den Jahresbericht 2024 samt Prüfbericht, Gewinnverwendungsbeschluss und Protokoll der Gesellschafterversammlung nicht fristgerecht bei der Finanzaufsicht ein. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängte die Finantsinspektsioon eine Geldbuße von 16.000 Euro; der Höchstrahmen liegt bei 1 Mio. Euro bzw. 10 % des Jahresumsatzes. Datum = Veröffentlichung.
Auch kleine beaufsichtigte Kreditgeber brauchen einen verlässlichen Fristenkalender für aufsichtliche Pflichtmeldungen.
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 3, § 96 Abs. 2 KAVS (Gesetz über Kreditgeber und -vermittler)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Finantsinspektsioon tegi Invest in OÜ-le 16 000 eurot trahvi (10.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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05.12.2025 XEU-Kommission: 120 Mio. Euro DSA-Bußgeld gegen X wegen blauem Haken und Werbearchiv 120 Mio. €
Erste Nichteinhaltungsentscheidung nach dem Digital Services Act: Die Kommission verhängte 120 Mio. Euro gegen X, weil der kaufbare „verifiziert“-Haken Nutzer täuscht, das Werbearchiv wesentliche Angaben (Inhalt, Thema, Auftraggeber) vermissen lässt und Forschenden der Zugang zu öffentlichen Daten verwehrt wird. X muss binnen 60 bzw. 90 Arbeitstagen Abhilfe bzw. einen Aktionsplan vorlegen.
Verifikations- und Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, wenn tatsächlich geprüft wird – sonst gelten sie als irreführendes Design.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 25 Abs. 1, Art. 39, Art. 40 Abs. 12
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- Commission fines X €120 million under the Digital Services Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/25/2934 (Druckfassung) Pressemitteilung einer Behörde
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05.12.2025 Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung)Müllfahrzeug-Kartell: über 1,5 Mrd. HUF, davon 270 Mio. für Behinderung der Durchsuchung 4,06 Mio. €
Fahrgestell- und Aufbauhersteller teilten bei Ausschreibungen für Müll- und Kanalreinigungsfahrzeuge 2014–2015 Aufträge auf und gaben Stützangebote ab. Die Behörde verhängte 1.278,4 Mio. HUF Kartellbußen (davon 972,9 Mio. gegen Volvo Hungária) und zusätzlich eine Rekord-Verfahrensbuße von 270 Mio. HUF gegen Volvo Hungária, weil der Zugang zu bei der Durchsuchung gesicherten Daten behindert wurde.
Regelmäßige Treffen zur 'Kapazitätsplanung' mit Wettbewerbern sind Kartellbeweise – und Behinderung der Durchsuchung kostet extra.
Ausschreibungsabsprachen und Verhalten bei Durchsuchungen
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen, Verfahrensbuße; VJ/30/2018)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Geständnisse und Kronzeugenanträge der meisten Beteiligten; MUT zahlte 116 Mio. HUF Entschädigung an Auftraggeber.
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
Originalbetrag 1.548.400.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.
- Kukásautó-kartellt tárt fel a GVH Pressemitteilung einer Behörde
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05.12.2025 TikTokTikTok: verbindliche DSA-Zusagen für ein vollständiges Werbearchiv Anordnung
Nach vorläufigen Feststellungen vom Mai 2025, dass TikToks Werbearchiv nicht den Anforderungen des Digital Services Act genügt, erklärte die Kommission Zusagen für verbindlich: vollständige Anzeigeninhalte samt Links, Aktualisierung binnen 24 Stunden, Angabe der Targeting-Kriterien mit aggregierten Reichweitedaten und bessere Suchfunktionen. Die Umsetzung muss je nach Zusage binnen 2 bis 12 Monaten erfolgen; Verstöße gegen die Zusagen gelten als DSA-Verstoß.
Werbearchive sind eine eigenständige Plattformpflicht – sie müssen vollständig, zeitnah und durchsuchbar sein, nicht nur formal vorhanden.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065): Pflicht zum Werbearchiv; verbindliche Zusagen nach Art. 71
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- IP/25/2940: Commission accepts TikTok's commitments on advertising transparency under the Digital Services Act (05.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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04.12.2025 Jeronimo Martins Polska (Biedronka)Biedronka: fast 105 Mio. Zloty wegen verschwiegener Bedingungen bei „100 % zurück“ 24,7 Mio. €
Die Supermarktkette bewarb Aktionen wie „Special Wednesday“ mit „100 % Geld zurück als Gutschein“, nannte aber Einschränkungen zu Produktkategorien, Mindestumsatz und Gutscheinnutzung nicht in Radio-, App- und Ladenwerbung, sondern erst auf Kassenbon, Website oder Aushang. UOKiK verhängte 104.722.016 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wesentliche Einschränkungen einer Aktion müssen in der Werbung selbst stehen, nicht erst auf dem Kassenbon.
Vollständige Aktionsbedingungen in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen (irreführende Werbung durch Unterlassen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 04.12.2025
Originalbetrag 104.722.016 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.
- When a promotion fails to mention what is important – nearly PLN 105 million in fines for Biedronka Pressemitteilung einer Behörde
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02.12.2025 Russmedia Digital SRLEuGH: Online-Marktplatz haftet als Verantwortlicher für Daten in Nutzeranzeigen —
Auf dem rumänischen Marktplatz publi24.ro erschien eine gefälschte Anzeige mit Fotos und Telefonnummer einer Frau, die sexuelle Dienste anbiete. Der EuGH entschied, dass der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, Anzeigen mit sensiblen Daten vor Veröffentlichung erkennen und die Identität bzw. Einwilligung prüfen muss und sich nicht auf das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie berufen kann.
Plattformen mit Nutzerinhalten müssen sensible Daten vor Veröffentlichung technisch erkennen und prüfen – Notice-and-Takedown allein reicht nicht.
- Behörde / Gericht
- Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer), Rs. C-492/23
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Verantwortlicher, Art. 9, Art. 32); Richtlinie 2000/31/EG
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
- Press Release No 150/25: Judgment of the Court in Case C-492/23 Russmedia Digital and Inform Media Press Pressemitteilung eines Gerichts
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01.12.2025 SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o.Verpackungsentsorgung: AVK stellt Marktaufteilung durch vier Entsorger fest Anordnung
Im wiederaufgenommenen Verfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die Unternehmen den Markt für Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle aufteilten und vereinbarten, ihre Leistungen für einen Wettbewerber (heute Interzero) einzustellen. Die Behörde ordnete die sofortige Beendigung an; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine frühere Entscheidung von 2019 in derselben Sache ist teilweise rechtskräftig.
Die Absprache, einen gemeinsamen Wettbewerber nicht mehr zu beliefern, ist ein Kartell – auch in regulierten Entsorgungsmärkten.
Boykott- und Marktaufteilungsabsprachen
- Behörde / Gericht
- Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV (3062-5/2017)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Izrek odločbe z dne 1. 12. 2025 (3062-5/2017) Entscheidung einer Behörde
- AVK – Odločitve agencije Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ 1,5 Mio. €
Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.
Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.
- CNIL, Délibération SAN-2025-011 du 27 novembre 2025 (Légifrance) Entscheidung einer Behörde
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27.11.2025 Infobel SAInfobel: Datenhändler verkaufte Verbraucherdaten für Direktmarketing ohne Rechtsgrundlage 5.000 €
Der Adresshändler (früher Kapitol) hatte Daten des Beschwerdeführers über eine Mediaagentur an einen Werbetreibenden für Direktmarketing weitergegeben, ohne eine wirksame Einwilligung nachweisen zu können. Die APD verhängte 40.000 EUR und ordnete Löschung sowie Information der Empfänger an; das Marktgericht Brüssel hob diese Teile am 03.06.2026 auf und setzte das Bußgeld selbst auf 5.000 EUR fest.
Datenhändler müssen für jeden Datensatz belegen können, auf welcher Rechtsgrundlage er erhoben und weiterverkauft wird.
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse; Cour des marchés
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 24
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
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24.11.2025 SIA "EUROPARK LATVIA"Europark Latvia zahlt 25.000 Euro für Mahnungen an veraltete Adressen 25.000 €
Nach mehreren Beschwerden prüfte die DVI, wie der Parkraumbetreiber Vertragsstrafen einzieht: Rechnungen gingen an frühere statt aktuelle Meldeadressen, Forderungen wurden an Inkassodienste übergeben und in die Datenbank des Kredītinformācijas Birojs eingetragen. Die Behörde sah die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht verletzt und verhängte 25.000 Euro (Vorjahresumsatz laut Entscheidung 8.323.178 Euro).
Wer Forderungen eintreibt oder an Auskunfteien meldet, muss vorher die Aktualität der Adressdaten sicherstellen.
Datenqualität im Forderungsmanagement
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f und Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Praxis nach Verfahrensbeginn geändert, Verträge mit Melde- und Kfz-Register (PMLP, CSDD) geschlossen
- DVI Lēmums Nr. 01630000100425-3 Par soda piemērošanu (SIA „EUROPARK LATVIA“), 24.11.2025 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung 750.000 €
Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.
Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 82 Loi Informatique et Libertés
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 27.11.2025
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19.11.2025 Betreibergesellschaft des Onlineshops About You (Sitz Hamburg; in der Mitteilung nicht namentlich genannt)About You: 505 Mio. HUF Buße und Entschädigung für Countdown-Druck und Rabattangaben 1,32 Mio. €
Der Modeversender stellte Rabatte irreführend dar und übte mit sekündlich ablaufenden Countdowns und Knappheitshinweisen psychischen Druck aus. Neben einer Buße von 505 Mio. HUF sagte die Hamburger Betreibergesellschaft allen ungarischen Kunden, die zwischen dem 31.12.2022 und dem 31.12.2024 kauften, je 1.750 HUF Entschädigung (geschätzt über 500 Mio. HUF) und ein Verbraucherschutz-Compliance-Programm zu.
Countdown-Timer und Knappheitsbanner müssen wahr sein – sonst sind sie verbotener Kaufdruck.
Dark Patterns und Preisangaben im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Anerkenntnis, Kooperation, Kundenentschädigung und Compliance-Programm halbierten nahezu das Bußgeld.
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
Originalbetrag 505.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.
- Több mint egymilliárd forintot fizet az About You a magyaroknak Pressemitteilung einer Behörde
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17.11.2025 TotalEnergies Marketing France, Rubis Énergie, Rubis Terminal, EG RetailFrankreich: 187,5 Mio. € gegen Treibstoffanbieter wegen Depot-Absprache auf Korsika 187,5 Mio. €
Die Anteilseigner der korsischen Treibstofflager-Gesellschaft DPLC machten die Nutzung der Depots zwischen 2016 und 2023 per Vertragsklausel von einer Beteiligung abhängig; Nicht-Gesellschafter mussten ihren Kraftstoff bei ihren Konkurrenten einkaufen, was die Pumpenpreise auf Korsika verteuern konnte (Entscheidung 25-D-07). Geldbußen: TotalEnergies Marketing France 115,82 Mio. €, Rubis 64,67 Mio. €, EG Retail 7 Mio. €.
Gemeinsame Infrastruktur von Wettbewerbern muss Dritten zu fairen Bedingungen offenstehen – Gesellschaftervereinbarungen gehören auf den kartellrechtlichen Prüfstand.
Gemeinschaftsunternehmen von Wettbewerbern und Zugangsbedingungen für Dritte
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- Carburants en Corse : l'Autorité de la concurrence inflige une sanction de 187,5 millions d'euros Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 25-D-07 relative à des pratiques mises en œuvre dans le secteur de l'approvisionnement, du stockage et de la distribution des carburants en Corse Entscheidung einer Behörde
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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien 4,5 Mio. €
Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.
Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- AZOP: Administrative Fine of EUR 4.5 Million Imposed on a Telecommunications Operator (14.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt Anordnung
Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).
Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.
Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung
- Behörde / Gericht
- Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen (Bundessozialgericht) Pressemitteilung eines Gerichts
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11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit 1,82 Mio. €
Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.
Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.
Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.11.2025
Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.
- Avida Finans får en anmärkning och en sanktionsavgift för bristande kreditprövningar (11.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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06.11.2025 DoctolibFrankreich: 4,665 Mio. € gegen Doctolib wegen Missbrauchs bei Arzt-Terminbuchung 4,67 Mio. €
Doctolib band Ärzte mit Exklusivitätsklauseln, koppelte die Telemedizin an das Terminbuchungs-Abo und übernahm 2018 den wichtigsten Konkurrenten MonDocteur, um ihn auszuschalten (Entscheidung 25-D-06). Geldbußen: 4,615 Mio. € für Exklusivität und Kopplung, 50.000 € für die Übernahme.
Plattformen mit hohen Marktanteilen müssen Exklusivitätsklauseln, Kopplungsangebote und Übernahmen von Rivalen kartellrechtlich prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV, Art. L.420-2 Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- L'Autorité de la concurrence sanctionne Doctolib à hauteur de 4 665 000 euros Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 25-D-06 relative à des pratiques mises en œuvre dans le secteur de la prise de rendez-vous médicaux en ligne Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.11.2025 UAB „Emsi“Emsi übernahm vier Tankstellen ohne Fusionsfreigabe – 1,02 Mio. Euro 1,02 Mio. €
Emsi übernahm 2024 durch Pacht (über eine verbundene Gesellschaft) und Kauf die Kontrolle über vier Tankstellen in Kaunas, Vilnius und Maišiagala, ohne die erforderlichen Freigaben einzuholen, und ignorierte vorherige Hinweise der Behörde. Für zwei Zusammenschlüsse wurden 545.160 Euro und 477.010 Euro verhängt, insgesamt 1.022.170 Euro, verbunden mit der Pflicht zur Beseitigung binnen drei Monaten. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Auch die langfristige Pacht einzelner Standorte kann anmeldepflichtig sein – im Zweifel vorher die Behörde fragen.
Fusionskontrolle auch bei Pacht einzelner Standorte
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas (Anmelde- und Genehmigungspflicht für Zusammenschlüsse)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2025-11-06 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft 21,5 Mio. €
Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.
Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.
- Behörde / Gericht
- Central Bank of Ireland
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- Enforcement Action against Coinbase Europe Limited Pressemitteilung einer Behörde
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03.11.2025 Groupe ParfaitFrankreich: 7,6 Mio. € gegen Groupe Parfait wegen nicht erfüllter Fusionsauflagen (Martinique) 7,6 Mio. €
Die Freigabe einer Übernahme im Lebensmittelhandel auf Martinique war 2022 an die Veräußerung eines Géant-Casino-Hypermarkts bis September 2023 geknüpft; Parfait verkaufte erst im September 2025, ließ den Wert der Anlagen verfallen und behinderte den Treuhänder (Entscheidung 25-D-05). Geldbußen: 4,5 Mio. € (Veräußerung), 2,5 Mio. € (Werterhalt), 600.000 € (Kooperation).
Zusagen aus der Fusionskontrolle sind verbindlich – Fristversäumnisse und fehlende Kooperation mit dem Treuhänder werden separat sanktioniert.
Einhaltung von Fusionsauflagen und Zusammenarbeit mit Treuhändern
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Verstoß gegen Zusagen aus Freigabeentscheidung 22-DCC-254 (Fusionskontrolle, Code de commerce)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 03.11.2025
- Distribution alimentaire à la Martinique : l'Autorité inflige au groupe Parfait des sanctions (25-D-05) Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 25-D-05 relative au respect des engagements annexés à la décision n° 22-DCC-254 Entscheidung einer Behörde
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31.10.2025 "MAXIMA Latvija" SIAMaxima Latvija zahlt 1,87 Mio. Euro wegen Preisdrucks auf Lebensmittellieferanten 1,87 Mio. €
Von November 2021 bis August 2024 übte der Einzelhändler (Marktanteil 28 %) Druck auf wirtschaftlich abhängige Lieferanten aus: Preiserhöhungen blieben monatelang ungenehmigt, niedrigere Preise wurden ultimativ verlangt und mit Auslistung gedroht. Der Wettbewerbsrat stellte eine unlautere Handelspraxis fest, verhängte 1.872.805 Euro und legte klare Verhandlungsfristen fest.
Einkaufsabteilungen marktstarker Händler brauchen klare Regeln für Preisverhandlungen – Drohungen mit Auslistung sind tabu.
Faire Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Negodīgas tirdzniecības prakses aizlieguma likums (NTPAL)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 05.11.2025
- Konkurences padome soda „MAXIMA Latvija“ SIA par negodīgas tirdzniecības prakses īstenošanu (05.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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30.10.2025 MM Grupp OÜKinokette MM Grupp (Apollo) übernahm Forum Cinemas ohne Freigabe – 7,5 Mio. Euro 7,51 Mio. €
Die estnische Muttergesellschaft der Apollo-Kinos erwarb 2021 die Kontrolle über Forum Cinemas Lithuania, bevor die angemeldete Fusion freigegeben war, und integrierte die Kinos in Vilnius und Kaunas in ihr Netz, obwohl die Behörde vorläufig Wettbewerbsbedenken geäußert hatte. Buße 7.507.930 Euro (0,8 % des konsolidierten Weltumsatzes) und Pflicht, den Verstoß binnen sechs Monaten zu beenden. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Kein Vollzug vor Freigabe: Auch Umstrukturierungen und Verpachtungen können einen verbotenen Vorabvollzug darstellen.
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas (Vollzugsverbot bei Zusammenschlüssen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 30.10.2025
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2025-10-30 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention 20.000 €
Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.
Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Mangelhafte Geldwäscheprävention: BaFin setzt Bußgeld gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Amtliches Register oder Bekanntmachung
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27.10.2025 SINOP ALFA, s.r.o.SINOP ALFA: 70.000 EUR, weil Diensthandy bei Durchsuchung verweigert wurde 70.000 €
Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Bereich Klima-, Kälte- und Wärmepumpendienste weigerte sich das Unternehmen wiederholt, ein dienstlich genutztes Mobiltelefon vorzulegen. Die Behörde sah darin eine Vereitelung der Nachprüfung und verhängte 70.000 EUR, rund 1 % des Vorjahresumsatzes (nicht rechtskräftig).
Dienstliche Smartphones gehören zu den prüfbaren Unterlagen – ein Dawn-Raid-Leitfaden für Beschäftigte verhindert teure Fehlreaktionen.
Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), Herausgabe mobiler Geräte
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Mitwirkungspflicht bei Nachprüfungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- KARTELY: PMÚ uložil pokutu za nespoluprácu počas inšpekcie Pressemitteilung einer Behörde
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23.10.2025 Aktia Pankki OyjAktia: 865.000 EUR – fremde Daten über Bank-Login in OmaKanta und OmaKela sichtbar 865.000 €
Nach einer technischen Änderung am Dienst für starke elektronische Identifizierung der Bank kam es im Januar 2023 zu einer rund einstündigen Störung, in der sich Kunden mit Aktia-Zugangsdaten bei Diensten wie OmaKanta, OmaKela, Arbeitslosenkassen, Versicherern und Gesundheitsanbietern anmeldeten und dabei Daten anderer Personen sahen; betroffen waren rund 350 Personen. Das Sanktionsgremium rügte mangelhafte Planung, Umsetzung und Tests der Änderung und verhängte zusätzlich zur Verwarnung 865.000 EUR.
Änderungen an Identifizierungsdiensten wirken weit über das eigene Haus hinaus – Test- und Freigabeprozesse müssen das abbilden.
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 23.10.2025 (pankin tunnistamispalvelun muutosprosessi) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Aktialle seuraamusmaksu tietoturvapuutteista vahvan sähköisen tunnistamisen palvelussa (28.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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23.10.2025 Comune di CurtaroloGemeinde Curtarolo: 15.000 EUR für Videoüberwachung von Straßen und Beschäftigten 15.000 €
Die Gemeinde in der Provinz Padua überwachte öffentliche Straßen und Arbeitsbereiche ohne tragfähige Rechtsgrundlage, ohne ausreichende Information und ohne Datenschutz-Folgenabschätzung; Aufnahmen wurden für Disziplinarzwecke genutzt, eine Beschäftigte wurde während einer Krankschreibung heimlich gefilmt. Bußgeld 15.000 EUR (5.000 EUR öffentliche Überwachung, 10.000 EUR Arbeitsplatzüberwachung).
Videoaufnahmen dürfen nicht zweckentfremdet für Disziplinarverfahren genutzt werden; für Beschäftigte gelten eigene arbeitsrechtliche Schutzregeln.
Zweckbindung bei Videoüberwachung und Beschäftigtendaten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5, 6, 12, 13, 35, 88
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Provvedimento del 23 ottobre 2025 [10196164] Entscheidung einer Behörde
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23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet 4.938 €
Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.
Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.
Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.
- UODO, Decyzja DKN.5131.17.2024 vom 23.10.2025 (nicht rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
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23.10.2025 TotalEnergies; TotalEnergies Electricité et Gaz de FranceTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies-Werbung zur Klimaneutralität irreführend Anordnung
Auf Klage von Greenpeace France, Les Amis de la Terre und Notre Affaire à Tous stellte das Gericht fest, dass TotalEnergies auf totalenergies.fr mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ und der Rolle als Akteur der Energiewende warb, ohne offenzulegen, dass Öl- und Gasproduktion weiter ausgebaut werden – eine irreführende Geschäftspraxis. Das Gericht ordnete die Einstellung der Kommunikation, Schadensersatz an die Verbände und die Veröffentlichung des Tenors auf der Website an (RG 22/02955); Ansprüche zu Gas und Agrarkraftstoffen wurden abgewiesen.
Netto-Null-Ziele dürfen gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis auf die tatsächliche Geschäftsstrategie beworben werden.
Klimaziele in der Verbraucherkommunikation
- Behörde / Gericht
- Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Art. L121-1 ff. Code de la consommation (Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
- Communiqué – Jugement Greenpeace, Les amis de la Terre et Notre Affaire à Tous c/ TotalEnergies, 23 octobre 2025 Pressemitteilung eines Gerichts
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21.10.2025 Taxshelter.be SATaxshelter.be: 75.000 EUR für fehlenden Prospektnachtrag zu Garantierisiken 75.000 €
Nachdem die Steuerbehörde für eine finanzierte Show die Tax-Shelter-Bescheinigungen verweigert hatte und der Versicherer die Deckung offenließ, informierte der Anbieter die Anleger nicht rechtzeitig per Prospektnachtrag über dieses wesentliche Risiko. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 75.000 EUR mit namentlicher Veröffentlichung.
Neue wesentliche Risiken für Anleger lösen sofort eine Nachtragspflicht aus – nicht erst den nächsten Jahresprospekt.
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2017/1129 Art. 23; Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 21.10.2025
- FSMA – Règlement transactionnel Taxshelter.be (21.10.2025) Entscheidung einer Behörde
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17.10.2025 WhatsApp Ireland Limited (Dienst „Channels“) und PinterestWhatsApp (Kanäle) und Pinterest: als „terroristischen Inhalten ausgesetzt“ eingestuft Anordnung
Nachdem beide Hostingdienste binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten, stufte Coimisiún na Meán sie nach der TCO-Verordnung als terroristischen Inhalten ausgesetzt ein. Sie müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen und binnen drei Monaten darüber berichten; die Behörde prüft deren Wirksamkeit.
Wiederholte Entfernungsanordnungen lösen bei Plattformen zusätzliche, überwachte Präventionspflichten aus – Content-Moderation muss darauf vorbereitet sein.
- Behörde / Gericht
- Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Coimisiún na Meán: Further determinations made under Terrorist Content Online Regulation (TCOR) (17.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug 272.245 €
Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.
Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.
Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Penningtvättslagen (2017:630)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 15.10.2025
Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.
- Zimpler får en anmärkning och sanktionsavgift (15.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung Anordnung
Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.
Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.10.2025
- Finantsinspektsioon tegi AS-ile Inbank Finance ettekirjutuse (14.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen 45 Mio. €
Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.
Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.
Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- § 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- Mängel in der Geldwäscheprävention: Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro gegen J.P. Morgan SE Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur J.P. Morgan SE (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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13.10.2025 Wonderinterest Trading LtdZypern: 100.000 Euro gegen Wonderinterest Trading wegen irreführender Kundeninformation 100.000 €
Für 2022 bis 2024 stellte die CySEC fest, dass die Wertpapierfirma keine ausreichenden Compliance-Verfahren hatte, keine Zielmärkte für ihre Finanzinstrumente festlegte, nicht im besten Kundeninteresse handelte und Kunden nicht fair, klar und nicht irreführend informierte. Sie verhängte Geldbußen von 50.000, 30.000 und 20.000 Euro; gegen die Entscheidung ist eine gerichtliche Überprüfung verzeichnet.
Werbeaussagen von Finanzdienstleistern müssen Risiken ausgewogen darstellen – Marketing gehört in den Compliance-Freigabeprozess.
Faire und nicht irreführende Marketingkommunikation
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Sec. 17(2), 17(3)(c), 22(1), 25(1), 25(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 22, 44 Delegierte VO (EU) 2017/565
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- CySEC Board Decision – Wonderinterest Trading Ltd – Total fine €100.000 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.10.2025 Sport & Spa Gest, S.L.AEPD: 17.600 Euro gegen Sportzentrum wegen Ortungs-Tags für Schwimmer 17.600 €
Der Betreiber einer Sportanlage mietete ein Bluetooth-System, mit dem Schwimmer über Tags im Becken geortet und ihr Training erfasst wurden. Die AEPD verhängte 8.000 Euro wegen der Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie – nach 20 % Nachlass für sofortige Zahlung – 4.000, 2.400 und 3.200 Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage, unzureichender Information und mangelhafter Folgenabschätzung (zusammen 17.600 Euro); der Widerspruch blieb erfolglos.
Neue Tracking- oder Sensortechnik im Kundenbetrieb braucht vorab Rechtsgrundlage, Information und eine echte Folgenabschätzung.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Teilweise sofortige Zahlung (20 % Nachlass nach Art. 85 LPACAP).
- AEPD Resolución PS/00160/2024 (EXP202308414) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00160/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 13.10.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben Anordnung
Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.
Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.
Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1-1/25/737-1585-20 (Nura OÜ), 13.10.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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13.10.2025 Finamore S.A.Finamore: Zulassungsentzug für Versicherungsmakler wegen gravierender Mängel Sonstiges
Der CAA entzog der Maklergesellschaft die Zulassung (wirksam ab 01.12.2025), u. a. wegen Einsatzes nicht registrierter Vermittler, fehlender interner Kompetenzen, unzureichend geschützter vertraulicher Daten, wirtschaftlich nicht nachvollziehbarer Zahlungsflüsse mit verbundenen Gesellschaften sowie unvollständiger oder falscher Angaben gegenüber der Aufsicht und mangelhafter Kundeninformation.
Falsche Angaben gegenüber der Aufsicht und nicht registrierte Vertriebspartner können die Existenz kosten – nicht nur ein Bußgeld.
- Behörde / Gericht
- Commissariat aux Assurances (CAA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 303 Abs. 3 lit. c
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- CAA – Sanction administrative FINAMORE S.A. (29.05.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig Anordnung
Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).
Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.
Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- Unzulässige Werbung mit einer Preisermäßigung (Nr. 184/2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.10.2025 Zu Disain OÜZu Disain muss per Skript aus dem Grundbuch gesammelte Personendaten löschen Anordnung
Das Unternehmen hatte mit einem automatisierten Skript Massenabfragen im elektronischen Grundbuch durchgeführt und Daten natürlicher Personen gespeichert, ohne eine Rechtsgrundlage nachzuweisen; auf Anfragen der Aufsicht antwortete es nicht. Die AKI ordnete die Löschung samt Nachweis oder die Darlegung einer Rechtsgrundlage mit Interessenabwägung an; Zwangsgeld 2.000 Euro angedroht.
Öffentlich einsehbare Registerdaten bleiben personenbezogene Daten – automatisiertes Abgreifen braucht eine eigene Rechtsgrundlage.
Öffentliche Register sind kein Freibrief für Datensammlung
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1.-4/25/1239-2660-6 (Zu Disain OÜ), 06.10.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen 195.000 €
Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.
Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Betroffenenrechte)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
- Zwischenbilanz 2025: HmbBfDI verhängt Bußgelder von insgesamt 775.000 Euro Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.09.2025 „Смарт Софт“ ЕООДBieter Smart Soft schwärzt Konkurrenten per Brief an Schulen an – 37.410 Lewa 19.128 €
Während laufender Ausschreibungen für die Ausstattung von Schulen verschickte Smart Soft Dutzende gleichlautende Briefe an Schulen in der Region Plowdiw/Pasardschik/Panagjurischte mit unwahren oder verzerrten Angaben über den Mitbewerber Evroklas-konsult. Die KZK sah eine Rufschädigung (Art. 30 ZZK) über rund zwei Monate und verhängte 3 % des Umsatzes 2024, also 37.410 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Vertriebsschreiben über Mitbewerber – besonders an öffentliche Auftraggeber – sind rechtlich zu prüfen, bevor sie rausgehen.
Kommunikation über Wettbewerber im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 37.410 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 869 от 25.09.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2025 Nova Ljubljanska banka d. d.NLB: Verwarnung, weil PSD2-Schnittstelle 57 Kontonummern offenlegte Verwarnung
Nach einem Update der PSD2-Schnittstelle für Drittanbieter im Juli 2023 war die Vertraulichkeit von 57 IBAN-Konten von Bankkunden nicht gewährleistet. Die Bankenaufsicht sprach gegen die Bank und den verantwortlichen IT-Entwicklungsdirektor eine Verwarnung wegen Verletzung der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Daten aus (rechtskräftig).
Jede Änderung an Kundenschnittstellen braucht Tests auf Datenabfluss vor dem Go-live – die Verantwortung trifft auch die zuständige Führungskraft.
Sicherheitstests bei Software-Releases von Schnittstellen
- Behörde / Gericht
- Banka Slovenije
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 146, Art. 396 Abs. 1 Nr. 18 ZBan-3 (slowenisches Bankengesetz)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Verwarnung auch gegen den verantwortlichen Direktor IT-Entwicklung (Dejan Pust).
- Razkritje informacij o izrečeni sankciji pravni in odgovorni osebi – Nova Ljubljanska banka d. d. Entscheidung einer Behörde
- Banka Slovenije – Informacije o izrečenih ukrepih Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.09.2025 Go West Invest SAGo West Invest: 10.000 EUR für veraltete Informationsnotiz bei Tax-Shelter-Angebot 10.000 €
Das Unternehmen, das über öffentliche Angebote Tax-Shelter-Mittel einwirbt, hielt von Juni 2021 bis Oktober 2024 ein öffentliches Angebot mit einer Informationsnotiz von 2020 auf seiner Website bereit, ohne eine aktuelle Notiz zu veröffentlichen und bei der FSMA zu hinterlegen; betroffen waren mehrere Dutzend Anleger mit einem Anlagevolumen unter 5 Mio. EUR. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 10.000 EUR.
Anlegerinformationen haben ein Verfallsdatum – ein Fristenkalender für Pflichtdokumente vermeidet Verstöße.
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus), Art. 10, 11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.09.2025
- FSMA – Règlement transactionnel SA Go West Invest (16.09.2025) Entscheidung einer Behörde
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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN 2.669 €
In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.
Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.
Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
- Veröffentlicht
- 29.09.2025
Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.
- Prezes firmy nie może być jednocześnie IOD. Kara dla spółki Specer Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.7.2025 z 12 września 2025 Entscheidung einer Behörde
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08.09.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 1,8 Mio. EUR wegen Sicherheitslücke im Bank-Identifizierungsdienst 1,8 Mio. €
Nach Einführung einer neuen Login-Funktion in der S-mobiili-App im April 2022 konnte bis August 2022 über eine Schwachstelle im Identifizierungsdienst mit den Zugangsdaten anderer Kunden auf das Online-Banking und Dienste mit starker Authentifizierung zugegriffen werden; Missbrauch verursachte finanzielle Schäden. Die Bank hatte die Funktion ohne ausreichende Risikoanalyse und Tests eingeführt; das Sanktionsgremium verhängte zusätzlich zur Verwarnung 1,8 Mio. EUR, erschwerend wirkte eine frühere Verwarnung.
Neue Funktionen in Authentifizierungsdiensten brauchen vor dem Start eine Risikoanalyse aller Nutzerpfade und gezielte Sicherheitstests.
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Das Bußgeld der Finanzaufsicht (7,67 Mio. EUR) zum selben Sachverhalt wurde berücksichtigt (Bußgeld rund ein Drittel des sonst verhängten Betrags); die Bank hat nach eigener Angabe unmittelbare Kundenschäden ersetzt.
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 8.9.2025, TSV/3606/2024 (pankin tunnistuspalvelu) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – S-Pankille seuraamusmaksu S-mobiilin tietoturvahaavoittuvuudesta (10.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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08.09.2025 SIA "ZZ Dats"IT-Dienstleister ZZ Dats zahlt 300.000 Euro nach Datenleck als Auftragsverarbeiter 300.000 €
Unbekannte griffen über mehrere Websites auf Datenbanken des Systembetreibers zu und erbeuteten personenbezogene Daten. Die DVI verhängte zunächst 400.000 Euro; die Direktorin hob im Widerspruchsverfahren den Vorwurf als Verantwortlicher auf, weil ZZ Dats Auftragsverarbeiter war, und setzte wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO 300.000 Euro fest. Das Unternehmen hat Klage erhoben.
Auch Auftragsverarbeiter haften eigenständig für die Sicherheit der von ihnen betriebenen Systeme.
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- DVI – Zusammenfassung der Entscheidung zu SIA „ZZ Dats“ (08.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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05.09.2025 „Paysera LT“, UABPaysera übernahm E-Geld-Institut Contis ohne Genehmigung – 400.000 Euro 400.000 €
Paysera erwarb 100 % der Aktien der UAB „Finansinės paslaugos „Contis““, bevor die Prüffrist abgelaufen war und ohne Nicht-Widerspruch der Aufsicht; die Zentralbank widersprach dem Erwerb im April 2025 mangels Unterlagen zu Reputation, Finanzkraft und Geldwäscherisiken. Zudem wurden der Jahresabschluss und weitere Berichte nicht fristgerecht festgestellt und eingereicht. Buße 400.000 Euro und Pflicht zur Behebung bis 30. September 2025. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Beteiligungserwerbe an beaufsichtigten Instituten erst nach Freigabe vollziehen – Stimmrechte ruhen sonst und Bußgelder drohen.
- Behörde / Gericht
- Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Elektroninių pinigų ir elektroninių pinigų įstaigų įstatymas (Inhaberkontrolle, Berichtspflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.09.2025
- Lietuvos bankas, Pranešimas 2025-09-05 (Archivkopie web.archive.org von lb.lt) Pressemitteilung einer Behörde
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04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan 870 €
Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.
Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.
Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.
- DSB, Straferkenntnis GZ 2025-0.699.550 vom 04.09.2025 (RIS) Entscheidung einer Behörde
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04.09.2025 Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)EuGH: Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Deloitte – EDSB gegen SRB —
Der SRB gab Stellungnahmen früherer Banco-Popular-Aktionäre pseudonymisiert an Deloitte weiter, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; der EDSB sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf und stellte klar, dass die Informationspflicht aus Sicht des Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Erhebung zu beurteilen ist; die Sache ging an das EuG zurück.
Pseudonymisierung entbindet den Verantwortlichen nicht davon, Betroffene über Empfänger ihrer Daten zu informieren.
- Behörde / Gericht
- Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2018/1725 (Informationspflicht)
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 04.09.2025
- Press Release No 107/25: Judgment of the Court in Case C-413/23 P EDPS v SRB Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex 18,4 Mio. €
SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.
Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP SURYS Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – SURYS (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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02.09.2025 IDdesign A/SIDdesign: Landgericht erhöht DSGVO-Bußgeld auf 1,5 Mio. DKK – Konzernumsatz zählt 200.986 €
Der Möbelhändler hatte in einem Altsystem Daten von rund 385.000 Kunden ohne Löschfristen gespeichert. Das Amtsgericht hatte 100.000 DKK verhängt; nach einer Vorlage an den EuGH zur Frage, ob sich das Bußgeld am Umsatz des gesamten Konzerns bemisst, erhöhte das Landgericht die Geldbuße auf 1,5 Mio. DKK.
Löschfristen gelten auch für Altsysteme in einzelnen Filialen – und bei der Bußgeldhöhe zählt der Konzernumsatz.
- Behörde / Gericht
- Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 83
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
Originalbetrag 1.500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2025.
- Datatilsynet – Møbelfirma indstillet til bøde (Opdatering zum Verfahrensausgang) Pressemitteilung einer Behörde
- Domsdatabasen – Vestre Landsret SS-364/2021-VLR, Dom 02.09.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.09.2025 Google LLC und Google Ireland LimitedGoogle: 325 Mio. EUR – Werbe-Cookies bei Kontoerstellung und Werbung im Gmail-Posteingang 325 Mio. €
Nutzer wurden bei der Erstellung eines Google-Kontos nicht ausreichend darüber informiert, dass dabei zwingend Werbe-Cookies gesetzt werden; zudem zeigte Google in Gmail zwischen den E-Mails Werbeanzeigen ohne vorherige Einwilligung. Die CNIL verhängte 200 Mio. EUR gegen Google LLC und 125 Mio. EUR gegen Google Ireland und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter Androhung von 100.000 EUR Zwangsgeld pro Tag an.
Werbe-Cookies dürfen nicht stillschweigend an eine Kontoerstellung gekoppelt werden – und Werbung im Postfach gilt als Direktwerbung, die eine Einwilligung braucht.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 82 Loi Informatique et Libertés; Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.09.2025 Infinite Styles Services Co. Limited (Shein)Shein: 150 Mio. EUR – Cookies ohne Einwilligung und trotz Ablehnung 150 Mio. €
Auf shein.com wurden bereits beim Aufruf Werbe-Cookies ohne Einwilligung gesetzt; neben einem unvollständigen Cookie-Banner gab es ein Werbe-Pop-up ohne Ablehnungsmöglichkeit. Nach Klick auf „Alle ablehnen“ bzw. nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter gelesen. Die CNIL verhängte 150 Mio. EUR.
Ein Cookie-Banner muss technisch wirken: Ablehnen und Widerrufen müssen das Setzen und Auslesen von Cookies tatsächlich stoppen.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.09.2025 SIA "SILTUMTEHSERVISS", SIA "Apkure IM", SIA "ADAPTERIS", SIA "Alpex", SIA "Infrakom"Submissionskartell bei Leitungsbauaufträgen – fünf Baufirmen zahlen 513.508 Euro 513.508 €
Zwei Gruppen von Bauunternehmen stimmten sich von 2021 bis 2024 bei über 30 öffentlichen Ausschreibungen für Bau und Reparatur von Versorgungsleitungen ab: Sie tauschten sensible Informationen aus, legten Gewinner fest und reichten Scheinangebote ein. Ausgelöst durch Hinweise des Auftraggebers Rīgas namu pārvaldnieks verhängte der Wettbewerbsrat insgesamt 513.508,08 Euro.
Gemeinsame Angebotsvorbereitung mit Wettbewerbern – auch bei späterer gemeinsamer Ausführung – ist ein Kartell; Vergabeteams müssen das wissen.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Alle Unternehmen außer Infrakom schlossen einen Vergleich mit dem Wettbewerbsrat, erkannten die Tatsachen an und verzichteten auf eine Anfechtung; dafür 10 % Bußgeldnachlass.
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
- KP atklāj karteli inženierkomunikāciju būvdarbu iepirkumos (10.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.09.2025 Blacktower Financial Management (Cyprus) LtdZypern: Blacktower Financial Management zahlt 70.000 Euro wegen Interessenkonflikten 70.000 €
Die CySEC untersuchte für November 2020 bis Mai 2025 den Umgang der Wertpapierfirma mit Interessenkonflikten und die allgemeinen Wohlverhaltens- und Informationspflichten gegenüber Kunden. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 70.000 Euro, den das Unternehmen gezahlt hat.
Interessenkonflikte müssen identifiziert, dokumentiert und gegenüber Kunden gesteuert werden – Beraterschulungen sind dafür die Basis.
Interessenkonflikte in der Anlageberatung erkennen
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 24(1), 25(1) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- CySEC Board Decision – Blacktower Financial Management (Cyprus) Ltd – Settlement €70.000 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen Sonstiges
Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.
„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.
Klimaaussagen auf Verpackungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.08.2025 Varengold Bank AGBaFin: 3,3 Mio. Euro Bußgeld und Zwangsgeld gegen Varengold Bank 3,8 Mio. €
Die BaFin setzte mit Bescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße von 3,3 Mio. Euro fest, weil die Bank von Juni 2023 bis März 2025 Verdachtsmeldungen systematisch verspätet abgab; bereits im Februar 2025 war ein Zwangsgeld von 500.000 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anordnung von 2023 zu iranbezogenen Transaktionen festgesetzt worden (Summe 3,8 Mio. Euro). Zusätzlich ordnete die BaFin im Juli 2025 die umfassende Beseitigung der Mängel in der Geldwäscheprävention mit Maßnahmenplan und Berichtspflichten an.
Wer eine aufsichtliche Anordnung nicht umsetzt, riskiert neben dem Bußgeld Zwangsgelder und ein umfassendes Maßnahmenpaket.
Verdachtsmeldungen und Umgang mit Hochrisiko-Transaktionen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Bußgeld: § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG; Anordnung: § 51 Abs. 2 GwG, § 44 Abs. 1 KWG; Zwangsgeld: § 14 VwVG i. V. m. § 17 FinDAG; Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 16.09.2025
- Varengold Bank AG: BaFin ordnet umfassende Mängelbeseitigung in der Geldwäscheprävention an und setzt Geldbuße fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachungen zur Varengold Bank AG (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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13.08.2025 Portugal: 30.000 Euro wegen Exklusivbindung von Bananenbauern auf Madeira 30.000 €
Ein marktbeherrschendes Unternehmen für Sammlung, Verteilung und Vermarktung von Madeira-Bananen (Name nicht genannt) verlangte von Erzeugern Exklusivitätserklärungen. Im Vergleichsverfahren (PRC/2025/6) stellte es die Praxis ein und zahlte 30.000 Euro (Datum = Pressemitteilung).
Marktbeherrschende Abnehmer dürfen Lieferanten nicht per Exklusivklausel binden – auch regional kleine Märkte stehen unter Beobachtung.
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 11.º; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleich (transação), volle Kooperation, sofortige Einstellung, kurze Dauer
- Veröffentlicht
- 13.08.2025
- AdC sanciona empresa por abuso de posição dominante na comercialização de banana da Madeira Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.08.2025 Asociația Casa de Ajutor Reciproc „FLEXICREDIT”Kreditverein Flexicredit vergibt 17 Kredite mit gefälschten Unterlagen – 3.000 Euro 2.990 €
Eine Schulangestellte verschaffte sich Zugriff auf das offizielle E-Mail-Postfach ihrer Schule und schickte gefälschte Unterlagen, auf deren Basis der Kreditverein 2023/2024 ohne Wissen der Betroffenen 17 Kredite abschloss. Die Aufsicht bemängelte die unzureichende Identitätsprüfung bei Fernanträgen und verhängte 15.141,6 Lei (3.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2025 abgeschlossen.
Fernabschlüsse brauchen eine belastbare Identitätsprüfung – eine E-Mail von einer „offiziellen“ Adresse ist kein Nachweis.
Identitätsprüfung und Betrugserkennung bei Fernanträgen
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 12.08.2025
Originalbetrag 15.141,6 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 12.08.2025 (Asociația Casa de Ajutor Reciproc „FLEXICREDIT”) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte 6.200 €
Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- DSB Straferkenntnis GZ 2025-0.276.820 vom 06.08.2025 (RIS) Entscheidung einer Behörde
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04.08.2025 Infinite Styles Services Co. Ltd (Shein)AGCM: 1 Mio. EUR Bußgeld gegen Shein wegen irreführender Umweltaussagen 1 Mio. €
Die AGCM beanstandete vage und teils falsche Aussagen zu Kreislaufdesign und Recyclingfähigkeit, zur „grünen“ Kollektion evoluSHEIN (nur ein kleiner Sortimentsanteil) und zu Emissionszielen, während die Emissionen 2023/2024 stiegen. Für das Ultra-Fast-Fashion-Modell gelte eine erhöhte Sorgfaltspflicht; die Behörde verhängte 1 Mio. EUR (Verfahren PS12709).
Klimaziele und Recyclingversprechen dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie konkret, belegt und mit der tatsächlichen Entwicklung vereinbar sind.
Belegbare Nachhaltigkeitskommunikation im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12709
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- PS12709 - Italian Competition Authority: 1 million euros fine imposed on Shein for misleading and omissive green claims Pressemitteilung einer Behörde
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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron Anordnung
Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.
Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.
Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
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25.07.2025 Tamro Eesti OÜTamro Eesti: Anordnung gegen unfaire Zahlungsbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln Anordnung
Der Pharmagroßhändler hatte in Konsignationsverträgen die Zahlung an Lieferanten von Nahrungsergänzungsmitteln vom späteren Weiterverkauf abhängig gemacht (Zahlungsfrist über 30 Tage) und sich vorbehalten, Lieferanten für verdorbene Ware in Anspruch zu nehmen. Die Behörde stellte Verstöße gegen das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette fest und ordnete geänderte Vertragsbedingungen an.
Einkaufsbedingungen im Lebensmittelbereich – auch für Nahrungsergänzungsmittel – müssen die 30-Tage-Zahlungsfrist und das Verbot der Risikoabwälzung einhalten.
- Behörde / Gericht
- Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 PTEKS (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Ettekirjutus Tamro Eesti OÜ-le ebaausate kaubandustavade kasutamise lõpetamiseks nr 11-4/2025-001, 25.07.2025 Entscheidung einer Behörde
- Konkurentsiamet – Ausad kaubandustavad: juhtumid Amtliches Register oder Bekanntmachung
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24.07.2025 „Билла България“ ЕООД (Billa Bulgaria)Billa bewirbt Öl mit 80 % Sonnenblumenöl als Olivenöl – 405.936 Lewa 207.555 €
Im Juni 2024 bewarb die Handelskette das Produkt „Маслиново масло екстра върджин 20% – Basso Blend“ auf Website, im Radio, im Fernsehen und online so, dass das Olivenöl im Vordergrund stand, obwohl es zu 80 % aus Sonnenblumenöl bestand. Die KZK leitete das Verfahren von Amts wegen ein, wertete die Werbung als irreführend (Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK) und verhängte 0,032 % des Umsatzes 2024, also 405.936 Lewa.
Werbung darf den Anteil einer hochwertigen Zutat nicht so herausstellen, dass Kunden über die Zusammensetzung getäuscht werden – die Verantwortung liegt beim Werbenden, nicht bei der Agentur.
Produktwerbung und Kennzeichnung von Zusammensetzungen
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
Originalbetrag 405.936 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 691 от 24.07.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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24.07.2025 Slovenský pozemkový fondSlowakischer Bodenfonds: 6.000 EUR für verspätete Prüfung einer Hinweisgebermeldung 6.000 €
Der staatliche Bodenfonds prüfte eine Meldung vom September 2022 erst nach 128 Tagen und informierte Beschäftigte bis November 2024 nicht ausreichend über Meldeverfahren, Schutzmöglichkeiten und die zuständige Person. Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte 6.000 EUR.
Hinweisgebermeldungen haben gesetzliche Prüffristen – wer sie reißt und das Verfahren nicht bekannt macht, wird sanktioniert.
Fristen und Transparenz im internen Meldesystem
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 5 und 8, § 19 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern (UOO-277/2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Rozhodnutie ÚOO z 24. 7. 2025, UOO-277/2025 (Slovenský pozemkový fond) Entscheidung einer Behörde
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23.07.2025 ESTO ASDatenschutzaufsicht verlangt von ESTO AS Ende von Konten für Nichtkunden Anordnung
Der Ratenkauf-Anbieter legte Personen, die sich über Händler-Checkouts anmeldeten, ohne Vertrag Kundenprofile an, verweigerte ehemaligen Kunden die Kontoschließung und schickte ihnen weiter Transaktions-E-Mails mit Werbeinhalt. Die AKI ordnete transparente Information, eine wirksame Einwilligung, Löschmöglichkeiten nach Art. 17 DSGVO und die Trennung von Transaktions- und Werbemails an; je nicht erfülltem Punkt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro.
Kundenkonten dürfen nicht „nebenbei“ für Nichtkunden entstehen – und nach Vertragsende muss die Löschung funktionieren.
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 4 Nr. 11, 5, 6, 7, 12–14, 17 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1-1/24/1048-2575-22 (ESTO AS), 23.07.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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23.07.2025 Condor Courtiers & Conseillers S.à r.l.Condor Courtiers & Conseillers: Zulassungsentzug wegen Einsatzes nicht zugelassener Tippgeber Sonstiges
Nach einer Vor-Ort-Prüfung 2024 entzog der CAA dem Makler die Zulassung (wirksam 15.09.2025): Es fehlte eine effektive Leitung durch zugelassene Geschäftsleiter, „Tippgeber“ ohne Zulassung vertrieben faktisch Versicherungen, und die Maklerzulassung samt Untervermittlernetz wurde unzulässig Dritten zur Verfügung gestellt.
Eine Vertriebszulassung ist nicht übertragbar – wer sie Dritten „vermietet“ oder Tippgeber verkaufen lässt, riskiert den Entzug.
- Behörde / Gericht
- Commissariat aux Assurances (CAA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 273, 274, 283, 286, 303
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.09.2025
- CAA – Sanction administrative CONDOR COURTIERS & CONSEILLERS S.à r.l. (16.09.2025) Entscheidung einer Behörde
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22.07.2025 HEP-Toplinarstvo d.o.o.Kroatien: 320.000 Euro gegen HEP-Toplinarstvo wegen Passwörtern im Klartext 320.000 €
Das Fernwärmeunternehmen speicherte die Passwörter von fast 16.000 Nutzern seines Kundenportals „Moj račun“ lesbar und verschickte bei „Passwort vergessen“ das alte Passwort per E-Mail. Die AZOP verhängte 320.000 Euro wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen und mangelnder Kooperation, weil das Unternehmen weder die Behebung belegte noch alle Informationen herausgab (Datum = Veröffentlichung).
Passwörter werden nie im Klartext gespeichert – und wer der Aufsicht Belege verweigert, verschärft das Bußgeld.
Sichere Passwortspeicherung in der Softwareentwicklung
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 31, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 22.07.2025
- Izrečene dvije upravne novčane kazne u iznosu od 370.000 eura Pressemitteilung einer Behörde
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10.07.2025 Poste Vita S.p.A.Poste Vita: 80.000 EUR – Datenpanne erst vier Monate nach Kundenhinweis gemeldet 80.000 €
Ein Betrüger gab sich per E-Mail als Kundin aus und erhielt von Sachbearbeitern des Lebensversicherers zwischen 2021 und 2023 Auskünfte und Unterlagen zu drei Policen, ohne dass seine Identität geprüft wurde. Obwohl die Kundin das Unternehmen im September 2024 auf die falsche E-Mail-Adresse hinwies, meldete Poste Vita die Verletzung erst im Januar 2025 an die Aufsicht.
Kundenhinweise auf mögliche Datenabflüsse müssen sofort in die Vorfallsbewertung – nicht erst nach Abschluss interner Prüfungen.
Identitätsprüfung bei Kundenanfragen per E-Mail (Social Engineering)
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Sofortige Sperre weiterer Kommunikation, interne Untersuchung, Strafanzeige und verschärfte Identitätsprüfung.
- Garante privacy, Provvedimento del 10 luglio 2025 [10154110] Entscheidung einer Behörde
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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG 300.000 €
Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.
Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.
Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- BVwG W279 2310813-1 vom 09.07.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.07.2025 Barents Reinsurance S.A.Barents Reinsurance: Höchstbußgeld von 250.000 EUR wegen Governance-Mängeln 250.000 €
Der Rückversicherer verstieß gegen den Grundsatz der Spezialisierung auf das Rückversicherungsgeschäft, sein zugelassener Geschäftsleiter war nicht effektiv vor Ort präsent und hatte unzureichende Befugnisse, das Governance-System samt Kontrolle ausgelagerter Funktionen war unzureichend, und Anordnungen aus einer Prüfung von 2019 waren nicht oder nur teilweise umgesetzt. Der CAA verhängte das gesetzliche Höchstmaß von 250.000 EUR; das Unternehmen kooperierte.
Substanz vor Ort ist Aufsichtspflicht: Geschäftsleitung, Befugnisse und Kontrolle ausgelagerter Funktionen müssen real im Sitzland liegen.
- Behörde / Gericht
- Commissariat aux Assurances (CAA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 49, 71, 81, 274, 303
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung.
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- CAA – Sanction administrative BARENTS REINSURANCE S.A. (08.08.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 ATE, s. r. o.; AŽD Praha s.r.o.; EPLcond a.s.; MONZAS, a.s.; První SaZ Plzeň a.s.; STARMON s.r.o.Bahn-Signaltechnik: 157,7 Mio. CZK gegen sechs Firmen für Submissionsabsprachen 6,39 Mio. €
Die sechs Unternehmen sprachen sich bei 26 Aufträgen der staatlichen Eisenbahninfrastrukturverwaltung (Gesamtwert über 850 Mio. CZK, 2015–2021) über Schutzangebote, Marktaufteilung und Preise ab. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde erstinstanzlich insgesamt 157,693 Mio. CZK; zwei Unternehmen legten gegen die Höhe Einspruch ein.
Ein Schutzangebot 'aus Gefälligkeit' ist Bid-Rigging – Vertriebs- und Kalkulationsteams müssen das kennen.
Schutzangebote und Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Vergleich (20 % Minderung, kein Vergabeverbot), Kronzeugenantrag eines Beteiligten und Compliance-Programme bei zwei Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Originalbetrag 157.693.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- Office Fines Major Cartel in Railway Construction Sector More Than CZK 150 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 Hrvatski ured za osiguranje (HUO)AZOP: 101.000 Euro gegen Kroatisches Versicherungsbüro nach Leck von Fahrzeughalterdaten 101.000 €
Nach einem anonymen Hinweis auf einen USB-Stick mit Daten von über einer Million Fahrzeughaltern (Name, OIB, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) stellte die AZOP fest, dass die Daten aus der Datenbank des Versicherungsbüros stammten, das keine angemessenen Schutzmaßnahmen und keine Löschfristen festgelegt hatte. Wegen seiner öffentlichen Aufgaben wurde die Buße auf 101.000 Euro begrenzt (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Große Register brauchen Zugriffskontrollen, Exportprotokollierung und Löschfristen, damit Massendaten nicht unbemerkt auf USB-Sticks landen.
Zugriffskontrolle und Löschfristen bei Registerdaten
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32 Abs. 2 und 4 DSGVO; Art. 44 kroatisches DSGVO-Durchführungsgesetz
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Begrenzung wegen öffentlicher Aufgaben (Art. 44 Durchführungsgesetz).
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
- Izrečeno osam upravnih novčanih kazni u ukupnom iznosu od 350.500,00 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 Swilly Mulroy Credit Union LimitedIrland: Kleine Kreditgenossenschaft nahm Bargeld von Nichtmitgliedern ohne Prüfung an 36.273 €
Die Kreditgenossenschaft warb zwischen 2014 und 2021 Bargeld von Personen ohne Konto ein und nahm 2.329 Bareinzahlungen über 8,75 Mio. Euro ohne die vorgeschriebenen Geldwäscheprüfungen an; der Vorstand kannte das Risiko seit 2015, und es erfolgte keine Selbstanzeige. Die Zentralbank verhängte eine Rüge und 36.273 Euro (nach 30 % Rabatt auf 51.819 Euro).
Auch kleine Genossenschaftsbanken müssen Bargeld von Nichtkunden identifizieren – und bekannte Risiken besser selbst melden.
Identifizierung bei Bareinzahlungen von Nichtkunden
- Behörde / Gericht
- Central Bank of Ireland
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010; Credit Union Act 1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Haftung von Führungskräften
- Vorstand kannte die Risiken seit 2015, ohne Abhilfe zu schaffen
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2025 SIA "Mārupes komunālie pakalpojumi"Wasserversorger Mārupes komunālie pakalpojumi missbraucht Monopol bei Zusatzzählern 78.056 €
Der kommunale Wasserversorger behielt sich ab Januar 2022 per interner Anweisung vor, Zusatzwasserzähler (etwa für Gartenwasser) allein zu installieren, und schloss damit andere Anbieter aus; Kunden mussten zudem für nicht genutzte Kanalisation zahlen. Der Wettbewerbsrat stellte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung fest, verhängte 78.055,79 Euro und ordnete Abhilfe an.
Auch kommunale Versorger unterliegen dem Kartellrecht – interne Anweisungen, die Nachbarmärkte abschotten, sind riskant.
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Konkurences likums
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
- Konkurences padome soda SIA „Mārupes komunālie pakalpojumi“ (09.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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25.06.2025 Vodafone – Πάναφον Α.Ε.Ε.Τ.Griechenland: 700.000 Euro gegen Vodafone wegen auf Fremde registrierter Prepaid-Nummern 700.000 €
Ein Unbekannter registrierte mit dem Ausweis einer Kundin bei einem Vodafone-Partnershop mindestens 15 Prepaid-Nummern auf ihren Namen. Die Datenschutzbehörde verhängte mit Entscheidung 27/2025 gegen Vodafone 350.000 Euro (Auftragsverarbeitung, Art. 28), 200.000 Euro (Datenrichtigkeit) und 150.000 Euro nach dem griechischen ePrivacy-Gesetz und verwarnte das Unternehmen, binnen drei Monaten die Aktivierung neuer Nummern technisch abzusichern (etwa durch eine SMS an den Bestandskunden); der Shop (Karampelas K. & Sia E.E., „DS Phone“) erhielt 40.000 Euro.
Identitätsprüfungen im Filial- und Partnervertrieb sind ein Datenschutzthema – Anbieter haften für schwache Prozesse ihrer Vertriebspartner.
Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss im Partnervertrieb
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 28 Abs. 1 und 3 DSGVO; Art. 12 Gesetz 3471/2006
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Απόφαση 27/2025 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
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24.06.2025 Brantner Fatra, s.r.o.Brantner Fatra: 180.200 EUR für überhöhte Deponiepreise gegenüber zwei Städten bestätigt 180.200 €
Das Entsorgungsunternehmen verlangte von den Städten Martin und Vrútky 2019–2022 ohne sachlichen Grund deutlich höhere Preise für die Deponierung von Restmüll als von anderen Gemeinden, obwohl diese keine Alternative hatten. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 180.200 EUR; die Entscheidung wurde am 3. Juli 2025 rechtskräftig.
Wer lokal ohne Alternative anbietet, muss Preisunterschiede zwischen Kunden sachlich begründen und dokumentieren können.
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
- Rada PMÚ potvrdila pokutu pre spoločnosť Brantner Fatra za zneužívanie dominantného postavenia Pressemitteilung einer Behörde
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24.06.2025 Banca Privata Leasing SpaBanca d'Italia: 60.000 Euro gegen Banca Privata Leasing wegen Mängeln in der AML-Organisation 60.000 €
Eine Vor-Ort-Prüfung von Februar bis Mai 2024 ergab Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Sorgfaltspflichten und aktiver Mitwirkung (Verdachtsmeldungen). Die Banca d'Italia verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 60.000 Euro unter Berücksichtigung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.
Eine saubere Kundenprofilierung ist die Grundlage für risikogerechte Sorgfaltspflichten und Meldungen.
- Behörde / Gericht
- Banca d'Italia
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Ergriffene Korrekturmaßnahmen
- Banca Privata Leasing Spa – Provvedimento n. 197 del 24 giugno 2025 (AML) Entscheidung einer Behörde
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24.06.2025 Slovenská asociácia palivového priemyslu a obchoduErstes Arbeitsmarktkartell: Brennstoffverband wegen Abwerbeverbot sanktioniert 10.000 €
Der Branchenverband verpflichtete seine Mitglieder in einem 'Ethikkodex', sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben. In ihrer ersten Entscheidung zu Kartellen auf dem Arbeitsmarkt verhängte die Behörde eine symbolische Buße von 10.000 EUR (erstinstanzlich) als Warnung an die Wirtschaft.
Abwerbeverbote unter Wettbewerbern sind Kartelle – HR-Abteilungen und Verbände sollten bestehende Kodizes prüfen.
No-Poach-Vereinbarungen und Personalabteilungen
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Beschluss einer Unternehmensvereinigung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
- KARTELY: PMÚ uložil prvú pokutu za kartelovú dohodu na trhu práce Pressemitteilung einer Behörde
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23.06.2025 C2D Payment Solutions LimitedMalta: 243.537 Euro gegen C2D Payment Solutions wegen ignorierter Bargeldrisiken 243.537 €
Das Finanzinstitut berücksichtigte in seiner Kundenrisikobewertung die erhebliche Bargeldexposition seiner Kunden nicht, sodass fast alle Kunden als geringes Risiko galten – selbst bei Bareinzahlungen über 100.000 Euro. Die FIAU verhängte 243.537 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anfechtbar.
Bargeld ist ein ausdrücklicher Hochrisikofaktor – ein Risikomodell, das ihn ausblendet, ist wertlos.
Bargeld als Risikofaktor erkennen
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(1)(d), 7(2)(a), 21 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Administrative Measure Publication Notice – C2D Payment Solutions Limited Entscheidung einer Behörde
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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement 7.000 €
Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.
Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.
GwG-Pflichten im Kunsthandel
- Behörde / Gericht
- Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Bekanntmachungen gemäß § 57 GwG – Landesdirektion Sachsen (lfd. Nr. 36) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung 16,1 Mio. €
Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.
Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP Exclusive Networks Corporate Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP société Exclusive Networks Corporate (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns 6.801 €
Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.
Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6, Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.
- IMY – Tillsyn Waxholms Ångfartygs AB (WÅAB) Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2024-1520 (18.06.2025) Entscheidung einer Behörde
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18.06.2025 AliExpressAliExpress: DSA-Zusagen zu illegalen Produkten und Händlertransparenz verbindlich Anordnung
Die Kommission erklärte Zusagen von AliExpress für verbindlich, die u. a. die Erkennung illegaler Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel (auch über versteckte Links und Affiliate-Programme), das Melde- und Beschwerdesystem, die Transparenz von Werbung und Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und den Datenzugang für Forschende betreffen; ein unabhängiger Monitoring Trustee überwacht die Umsetzung. Parallel stellte sie vorläufig einen Verstoß gegen die Pflicht zur Risikobewertung fest.
Marktplätze müssen illegale Produkte systematisch erkennen – auch dort, wo sie über Umwege wie Affiliate-Links angeboten werden.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 71 Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
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16.06.2025 Ústredie práce, sociálnych vecí a rodinyZentralamt ÚPSVaR: 5.000 EUR – Meldestelle für Kinderheime nicht wahrgenommen 5.000 €
Die Zentralbehörde nahm die Aufgaben der Meldestelle für drei ihr unterstellte Zentren für Kinder und Familien über Monate nicht wahr und machte die verantwortliche Person den Beschäftigten nicht bekannt. Das Amt verhängte 5.000 EUR; die Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 fasste den Spruch neu, beließ die Geldbuße aber bei 5.000 EUR.
Wer die Meldestelle für nachgeordnete Einheiten führt, muss sie dort auch sichtbar machen und Meldungen von dort bearbeiten.
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ÚOO, Rozhodnutie vom 16.06.2025 (UOO-104/2025), ÚPSVaR Entscheidung einer Behörde
- ÚOO, Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 Entscheidung einer Behörde
- Úrad na ochranu oznamovateľov: Rozhodnutia úradu (Liste der Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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12.06.2025 Department of Social Protection (DSP)DPC: 550.000 Euro gegen irisches Sozialministerium wegen Gesichtsabgleich ohne Rechtsgrundlage 550.000 €
Für die Registrierung zur Public Services Card erstellte das Ministerium biometrische Gesichtsvorlagen eines großen Teils der Bevölkerung, ohne eine hinreichend klare Rechtsgrundlage, mit mangelhafter Information und lückenhafter Datenschutz-Folgenabschätzung. Die DPC erteilte eine Rüge, verhängte 550.000 Euro und ordnete an, die biometrische Verarbeitung binnen neun Monaten einzustellen, falls keine gültige Rechtsgrundlage gefunden wird.
Biometrische Verfahren brauchen eine präzise gesetzliche Grundlage und eine vollständige Folgenabschätzung, bevor sie in der Fläche eingesetzt werden.
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 Abs. 7 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Mildernde Umstände
- Keine Mängel bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen festgestellt.
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- DPC announces conclusion of investigation into use of facial matching technology in connection with the Public Services Card Pressemitteilung einer Behörde
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11.06.2025 Svea Finance AS200.000 Euro Bußgeld gegen Svea Finance wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung 200.000 €
Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 entsprachen die internen Regeln von Svea Finance zur Verbraucherkreditvergabe nicht dem Gesetz (50.000 Euro), und das Unternehmen schloss Kreditverträge ohne Prüfung aller vorgeschriebenen Bonitätskomponenten (150.000 Euro). Insgesamt 200.000 Euro Geldbuße in zwei Ordnungswidrigkeiten. Datum = Veröffentlichung.
Bonitätsprüfungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Faktoren abdecken – Lücken in internen Richtlinien werden eigenständig sanktioniert.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 98 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 KAVS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.06.2025
- Finantsinspektsioon trahvis Svea Finance AS-i kokku 200 000 euroga (11.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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10.06.2025 SMCP SA; European TopSoho S.à r.l.; Dynamic Treasure GroupSMCP: Schwellenmeldungen versäumt, irreführende Mitteilung, Insiderinformation nicht geschützt 1,72 Mio. €
Rund um den Kontrollwechsel beim Modekonzern SMCP 2021/22 versäumten der Großaktionär European TopSoho (ETS) und Dynamic Treasure Group Schwellenmeldungen; ETS verbreitete zudem eine irreführende Pressemitteilung. SMCP selbst wahrte die Vertraulichkeit einer Insiderinformation nicht. Sanktionen: Chenran Qiu 1 Mio. €, ETS 400.000 €, DTG 300.000 €, SMCP 20.000 €.
Emittenten müssen Insiderinformationen auch dann wirksam abschirmen, wenn der Konflikt vom Großaktionär ausgeht.
Vertraulichkeit von Insiderinformationen sicherstellen
- Behörde / Gericht
- Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 233-7 Code de commerce; Art. 223-14 RG AMF; Art. 12 Abs. 1 lit. c MAR; Art. 2 Abs. 1 DVO (EU) 2016/1055
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Chenran Qiu: 1.000.000 € (Verstöße von ETS ihr zugerechnet)
- Décision SAN-2025-05 Entscheidung einer Behörde
- Décision n° 5 du 10 juin 2025 (PDF) Entscheidung einer Behörde
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05.06.2025 CaixaBank, S.A.AEPD: 200.000 Euro gegen CaixaBank wegen weiter gespeicherter Daten einer Nichtkundin 200.000 €
Eine Person, die nicht (mehr) Kundin war, erhielt von CaixaBank Post zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung mit der Ankündigung, man werde sie zu Werbepräferenzen kontaktieren. Die AEPD wertete die fortgesetzte Speicherung ihrer Daten als Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung und verhängte 200.000 Euro; der Widerspruch der Bank wurde als unzulässig verworfen.
Vor Massenaussendungen prüfen, ob die Daten der Empfänger überhaupt noch gespeichert sein dürfen – Ex-Kunden gehören gelöscht, nicht angeschrieben.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- AEPD Resolución PS/00140/2024 (EXP202302270) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00140/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 05.06.2025) Entscheidung einer Behörde
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03.06.2025 Vodafone GmbHBfDI: 45 Mio. Euro gegen Vodafone wegen Betrug in Partneragenturen und Authentifizierungslücken 45 Mio. €
Böswillige Mitarbeitende in Partneragenturen, die für Vodafone Verträge vermitteln, hatten fingierte Verträge und Vertragsänderungen zulasten von Kunden angelegt. Die BfDI verhängte 15 Mio. Euro wegen unzureichender Überprüfung und Überwachung der Partneragenturen (Art. 28) und 30 Mio. Euro wegen Authentifizierungsmängeln bei „MeinVodafone“ in Verbindung mit der Hotline, über die Unbefugte u. a. eSIM-Profile abrufen konnten; zusätzlich eine Verwarnung nach Art. 32.
Wer Vertrieb an Partneragenturen auslagert, muss deren Umgang mit Kundendaten auditieren und Missbrauch technisch erschweren.
Innentäter und Kontrolle von Vertriebspartnern
- Behörde / Gericht
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Uneingeschränkte Kooperation einschließlich Selbstbelastung, Modernisierung der Systeme, Trennung von betrügerischen Partnern; Bußgelder akzeptiert und gezahlt, zusätzlich Spenden in Millionenhöhe.
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Pressemitteilung 6/2025: BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone Pressemitteilung einer Behörde
- BfDI – Übersicht Pressemitteilungen (Datum 03.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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02.06.2025 Delivery Hero SE, Glovoapp23 SAEU: 329 Mio. € gegen Delivery Hero und Glovo – erstes Arbeitsmarkt-Kartell 329 Mio. €
Delivery Hero und Glovo vereinbarten von Juli 2018 bis Juli 2022 ein gegenseitiges Abwerbeverbot, tauschten sensible Geschäftsinformationen aus und teilten Ländermärkte auf; erleichtert wurde dies durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo. Geldbußen: Delivery Hero 223,285 Mio. €, Glovo 105,732 Mio. € (Vergleichsverfahren, 10 % Nachlass).
No-Poach-Klauseln und Informationsflüsse aus Beteiligungen an Wettbewerbern sind kartellrechtlich hochriskant und müssen durch Clean-Team-Regeln abgeschirmt werden.
Abwerbeverbote und Informationsaustausch über Minderheitsbeteiligungen
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (10 % Nachlass)
- Kommission verhängt Geldbußen in Höhe von 329 Mio. EUR gegen Delivery Hero und Glovo (IP/25/1356) Pressemitteilung einer Behörde
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02.06.2025 LocalBitcoins OyLocalBitcoins: 500.000 EUR, weil Kunden bei Kontoeröffnung nicht identifiziert wurden 500.000 €
Bei einer Prüfung 2024 stellte die Finanzaufsicht fest, dass die Krypto-Handelsplattform ihre Kunden bei Begründung dauerhafter Geschäftsbeziehungen nicht identifiziert und verifiziert hatte. Sie verhängte unter Berücksichtigung der Finanzlage des Unternehmens 500.000 EUR; LocalBitcoins hat dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt.
KYC ist Voraussetzung für jede Geschäftsbeziehung – nicht nachträgliche Pflicht, wenn das Volumen wächst.
Kundenidentifizierung (KYC)
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Finnisches Geldwäschegesetz – Identifizierung und Verifizierung von Kunden
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Finanssivalvonta – LocalBitcoins Oy:lle 500 000 euron seuraamusmaksu (3.6.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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30.05.2025 Xfera Móviles, S.A.U.AEPD: 200.000 Euro gegen Xfera (MásMóvil) wegen Rufnummernportierung ohne Zustimmung 200.000 €
Die Mobilfunknummer eines Kunden wurde ohne dessen Antrag zu MásMóvil portiert; die neue SIM-Karte wurde an einen Dritten ausgehändigt, der sich nicht auswies. Die AEPD sah eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage, verhängte 200.000 Euro und ordnete Maßnahmen gegen solche Vorfälle an; der Widerspruch des Unternehmens blieb erfolglos.
SIM-Karten und Portierungen nur nach belastbarer Identitätsprüfung ausgeben – auch Kuriere und Vertriebspartner müssen das einhalten.
Identitätsprüfung bei Portierung und SIM-Übergabe (SIM-Swapping)
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- AEPD Resolución PS/00170/2024 (EXP202301365) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00170/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 30.05.2025) Entscheidung einer Behörde
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27.05.2025 AS Watson (Health & Beauty Continental Europe) B.V.AP senkt Cookie-Bußgeld gegen Kruidvat-Betreiber AS Watson nach Einspruch auf 50.000 Euro 50.000 €
Das Unternehmen hinter der Drogeriekette Kruidvat verfolgte Besucher von Kruidvat.nl ohne Wissen und Einwilligung mit Tracking-Cookies und konnte so Profile aus Standort, besuchten Seiten, Warenkorb und Käufen bilden. Die AP hatte 2024 600.000 Euro verhängt, gab dem Einspruch im Mai 2025 statt und setzte die Buße auf 50.000 Euro herab.
Tracking-Cookies im Onlineshop erst nach echter Einwilligung setzen – vorausgefüllte oder versteckte Zustimmung reicht nicht.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Tracking-Cookies ohne Einwilligung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- Besluit op bezwaar AS Watson – Kruidvat (27 mei 2025) Entscheidung einer Behörde
- Besluit boete AS Watson – Kruidvat Entscheidung einer Behörde
- AP – Boete van 600.000 euro voor tracking cookies op Kruidvat.nl Pressemitteilung einer Behörde
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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf aufgehoben
Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).
Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.
Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 04.06.2025
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 27.5.2025 (verkkoapteekin seurantateknologiat) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Hallinto-oikeudelta päätös Yliopiston Apteekille määrätystä seuraamusmaksusta (2.6.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Helsingin hallinto-oikeus – kumosi Yliopiston Apteekille määrätyn 1,1 miljoonan euron seuraamusmaksun (01.06.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
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14.05.2025 SAP SESAP: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2022 versäumt 1,75 Mio. €
SAP hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war (Hinweisbekanntmachung). Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 1,75 Mio. Euro; der Bescheid ist rechtskräftig.
Auch scheinbar formale Publizitätsschritte wie die Hinweisbekanntmachung brauchen einen festen Platz im Finanzkalender – der Bußgeldrahmen reicht bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- SAP SE: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur SAP SE (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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13.05.2025 AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen)Bundeskartellamt: 10,5 Mio. € gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen 10,5 Mio. €
Sieben Unternehmen der Straßenreparatur teilten von 2016 bis 2019 Auftraggeber regional auf, legten vorab fest, wer den Zuschlag erhalten sollte, und gaben sich Mindestpreise für Schutzangebote vor. Das Bundeskartellamt verhängte 10,5 Mio. €; BITUNOVA kooperierte als Kronzeuge, alle Verfahren endeten per Settlement. Adressaten: AS Asphaltstraßensanierung GmbH, bausion Strassenbau-Produkte GmbH, BITUNOVA GmbH, Gerhard Herbers GmbH, Liesen … alles für den Bau GmbH, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH.
Schutzangebote sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern für die handelnden Mitarbeitenden als Submissionsbetrug strafbar.
Schutzangebote und Gebietsabsprachen bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenprogramm (BITUNOVA), Settlement
- Haftung von Führungskräften
- Strafrechtliche Verfolgung der beteiligten Personen durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 13.05.2025
- Kartellabsprachen zwischen Straßenreparatur-Unternehmen Pressemitteilung einer Behörde
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08.05.2025 „Кауфланд България ЕООД енд Ко“ КДKaufland verlangte Lieferanten Zahlungen für Marketing und Logistik – 500.000 Lewa 255.650 €
Nach einer Vorprüfung zu steigenden Lebensmittelpreisen stellte die KZK fest, dass Kaufland von fünf Lieferanten Zahlungen für „Marketingleistungen“ sowie für „Optimierung der Warenströme“ und Logistik verlangte und erhielt, die nicht vollständig mit dem Verkauf ihrer Produkte zusammenhingen. Für die beiden verbotenen Handelspraktiken (Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK) verhängte sie je 250.000 Lewa, insgesamt 500.000 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Entgelte von Lieferanten sind nur zulässig, wenn ihnen eine konkrete, mit dem Verkauf verbundene Gegenleistung gegenübersteht.
Faire Konditionen gegenüber Lieferanten
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK (verbotene Handelspraktiken in der Lebensmittelkette, UTP-Richtlinie)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
Originalbetrag 500.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 429 от 08.05.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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07.05.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG, Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbHBundeskartellamt: knapp 6 Mio. € gegen Sennheiser und Sonova wegen Preisbindung 6 Mio. €
Sennheiser stimmte mindestens seit 2015 mit Händlern die Endverbraucherpreise für Premium-Kopfhörer ab, überwachte sie mit Preisvergleichsdiensten und Spezialsoftware und intervenierte bei zu niedrigen Preisen; Sonova führte dies nach Übernahme des Geschäftsbereichs im März 2022 bis September 2022 fort. Die Beschäftigten waren kartellrechtlich geschult, nutzten das Wissen aber zur Verschleierung (Code-Sprache). Das Bundeskartellamt verhängte knapp 6 Mio. € gegen beide Unternehmen und drei verantwortliche Mitarbeitende (Settlement).
Preisbeobachtungssoftware ist kein Freibrief: Wer auf Abweichungen mit Druck auf Händler reagiert, betreibt verbotene Preisbindung – und Mitarbeitende haften persönlich.
Preisgespräche mit Händlern und Preismonitoring
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation und Settlement
- Haftung von Führungskräften
- Geldbußen gegen drei verantwortliche Mitarbeitende (nicht namentlich genannt)
- Veröffentlicht
- 07.05.2025
- Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Audioprodukte-Hersteller Sennheiser und Sonova Pressemitteilung einer Behörde
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02.05.2025 TikTok Technology LimitedDPC: 530 Mio. Euro gegen TikTok wegen Datenzugriffen aus China 530 Mio. €
TikTok ließ Beschäftigte in China per Fernzugriff auf Daten europäischer Nutzer zugreifen, ohne zu prüfen und nachzuweisen, dass Standardvertragsklauseln und Zusatzmaßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau gegenüber chinesischen Behördenzugriffen sichern; zudem informierte es Nutzer unzureichend. Die DPC verhängte 530 Mio. Euro und ordnete an, die Übermittlungen binnen sechs Monaten rechtskonform zu gestalten oder auszusetzen.
Auch reiner Fernzugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung – ohne dokumentierte Transferfolgenabschätzung drohen Bußgeld und Stopp.
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 46 Abs. 1, Art. 13 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- Irish Data Protection Commission fines TikTok €530 million and orders corrective measures Pressemitteilung einer Behörde
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02.05.2025 Ατλάντα Αντιπροσωπείαι – Διανομαί Α.Ε.Griechenland: 127.314 Euro gegen Frühstücksflocken-Vertrieb Atlanta wegen Preisbindung 127.314 €
Der Vertriebspartner für Frühstücksflocken setzte von März bis August 2021 Wiederverkaufspreise fest, die Einzelhändler und Supermarktketten weitgehend übernahmen. Die Wettbewerbskommission nahm den Vergleichsvorschlag an und verhängte mit Entscheidung 878/2025 eine reduzierte Geldbuße von 127.314 Euro; Datum = Pressemitteilung.
Auch kurze Phasen der Preisvorgabe an den Handel sind bußgeldbewehrt – Vertriebsteams müssen die Grenze zwischen Empfehlung und Vorgabe kennen.
Preisbindung gegenüber dem Handel
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren mit Bußgeldreduktion
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- Δελτίο Τύπου – Πρόστιμο σε επιχείρηση η οποία διακινεί δημητριακά πρωινού κατόπιν Διαδικασίας Διευθέτησης Διαφορών Pressemitteilung einer Behörde
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30.04.2025 Bondora ASBondora muss 200.000 Euro wegen Verstoß gegen verantwortungsvolle Kreditvergabe zahlen 200.000 €
Vom 6. Dezember 2023 bis 24. Februar 2024 schloss Bondora Verbraucherkreditverträge, ohne alle gesetzlich vorgesehenen Kriterien zu prüfen und sich von der Rückzahlungsfähigkeit zu überzeugen. Die Finanzaufsicht verhängte im Ordnungswidrigkeitenverfahren 200.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.
Automatisierte Kreditentscheidungen entbinden nicht von der vollständigen gesetzlichen Bonitätsprüfung.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 99 Abs. 2 KAVS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 30.04.2025
- Finantsinspektsioon trahvis Bondora AS-i 200 000 euroga (30.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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30.04.2025 Luxemburger Ingenieurbüro: 7.000 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis 7.000 €
In einer Prüfaktion zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stellte die CNPD bei einem Ingenieur- und Studienbüro (pseudonymisiert als „Société A“) fest, dass Pflichtangaben wie Name und Kontaktdaten, Kategorien von Betroffenen und Daten sowie Löschfristen fehlten. Sie verhängte 7.000 EUR.
Das Verarbeitungsverzeichnis ist das erste, was Aufsichtsbehörden anfordern – es muss vollständig sein, einschließlich Löschfristen.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, f
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- CNPD – Délibération n° 3FR/2025 du 30 avril 2025 (Société A) Entscheidung einer Behörde
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24.04.2025 Johnson & Johnson Consumer NV; Boehringer Ingelheim SComm; Haleon Belgium NVJohnson & Johnson, Boehringer, Haleon: 11,2 Mio. EUR für Regalabsprache in Apotheken 11,2 Mio. €
Die drei OTC-Arzneimittelhersteller entwickelten über mehr als 15 Jahre gemeinsam das Category-Management-Projekt „SMAN“, mit dem sie die Platzierung rezeptfreier Arzneimittel in ausgewählten Apotheken zu ihren Gunsten steuerten und Konkurrenzprodukte benachteiligten oder ausschlossen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde zusammen 11.249.280,48 EUR.
Category-Management-Vereinbarungen mit Händlern dürfen Wettbewerber nicht aus dem Regal drängen – gemeinsame Planogramme mit Konkurrenten sind tabu.
Kartellrechtliche Grenzen von Category Management
- Behörde / Gericht
- Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- BMA – Communiqué de presse N°16/2025 (24.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- BMA – Beslissing BMA-2025-RPR-13-AUD (SMAN), publieke versie Entscheidung einer Behörde
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24.04.2025 Dante International SADante International setzt Löschwünsche nicht um – 10.000 Euro 10.000 €
Obwohl der Plattformbetreiber einem Kunden mehrfach die Löschung seiner E-Mail-Adressen bestätigt hatte, erhielt dieser weiter Feedback-Anfragen; zudem konnten bestimmte Partner die Adresse einsehen. Die Aufsicht stellte Verstöße gegen Transparenz- und Löschpflichten fest, verhängte 49.770 Lei (10.000 Euro) und ordnete u. a. Schulungen des zuständigen Personals an.
Eine bestätigte Löschung muss in allen Systemen – auch in Feedback- und Partner-Tools – tatsächlich umgesetzt sein.
Bearbeitung von Löschanträgen im Kundenservice
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 17 und 19 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
Originalbetrag 49.770 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2025.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 24.04.2025 (Dante International SA) Pressemitteilung einer Behörde
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23.04.2025 AppleDMA: 500 Mio. Euro gegen Apple wegen Anti-Steering im App Store 500 Mio. €
In einer der ersten Nichteinhaltungsentscheidungen nach dem Digital Markets Act stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Kunden kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen und dorthin zu lenken. Neben 500 Mio. Euro Bußgeld wurde die Beseitigung der Beschränkungen binnen 60 Tagen angeordnet, sonst drohen Zwangsgelder.
Gatekeeper müssen Geschäftsnutzern freie Kommunikation mit ihren Kunden ermöglichen; technische oder kommerzielle Hürden gelten als Umgehung.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Anti-Steering-Pflicht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Commission finds Apple and Meta in breach of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/25/1085 Pressemitteilung einer Behörde
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23.04.2025 MetaDMA: 200 Mio. Euro gegen Meta wegen „Consent or Pay“-Modell 200 Mio. €
Meta bot Nutzern von Facebook und Instagram zwischen März und November 2024 nur die Wahl zwischen Einwilligung in die Datenzusammenführung für personalisierte Werbung und einem Bezahlabo. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen die DMA-Pflicht, eine gleichwertige, weniger datenintensive Alternative anzubieten, und verhängte 200 Mio. Euro.
Ein binäres „Zustimmen oder Zahlen“ genügt nicht, wenn das Gesetz eine gleichwertige Option mit weniger Datenverarbeitung verlangt.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Einwilligung zur Datenzusammenführung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Commission finds Apple and Meta in breach of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/25/1085 Pressemitteilung einer Behörde
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14.04.2025 Iberinform Internacional, S.A.AEPD: 720.000 Euro gegen Wirtschaftsauskunftei Iberinform für angekaufte Unternehmerdaten 720.000 €
Iberinform bezog seit 2008 über einen Liefervertrag mit Camerdata Daten über Einzelunternehmer und reicherte damit eigene Dateien für kommerzielle Auskünfte an. Die AEPD sah dafür keine Rechtsgrundlage und keine Information der Betroffenen und verhängte je 360.000 Euro (zusammen 720.000 Euro) sowie eine Anpassungsanordnung; der Widerspruch (recurso de reposición) wurde zurückgewiesen.
Wer Personendaten bei Dritten einkauft, braucht eine eigene Rechtsgrundlage und muss die Betroffenen aktiv informieren.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- AEPD Resolución PS/00150/2024 (EXP202404645) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00150/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 14.04.2025) Entscheidung einer Behörde
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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen Anordnung
Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.
Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- OGH 4 Ob 51/25s vom 11.04.2025 (RIS Justiz) Gerichtsentscheidung
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10.04.2025 Luka Inc.Garante: 5 Mio. Euro gegen Replika-Betreiber Luka wegen fehlender Rechtsgrundlage 5 Mio. €
Der US-Betreiber des Chatbots Replika hatte für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage bestimmt, eine unzureichende Datenschutzerklärung und trotz erklärtem Ausschluss Minderjähriger keine Altersprüfung. Die Behörde verhängte 5 Mio. Euro und leitete ein weiteres Verfahren zum Training des zugrunde liegenden Sprachmodells ein.
Ein erklärter Ausschluss Minderjähriger ist wertlos ohne wirksame Altersprüfung bei Registrierung und Nutzung.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Schutz Minderjähriger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- AI: Il Garante sanziona la società che gestisce il chatbot “Replika” Pressemitteilung einer Behörde
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09.04.2025 Slovenské národné múzeumSlowakisches Nationalmuseum: 7.000 EUR – Beschäftigte nicht über Meldesystem informiert 7.000 €
Das Museum veröffentlichte weder Informationen zu den Schutzmöglichkeiten noch zum externen Meldeweg und konnte nicht nachweisen, dass die Beschäftigten die interne Meldeordnung kannten – es fehlten Unterschriftenlisten und ein Nachweis des Intranetzugangs. Das Amt verhängte 7.000 EUR.
Die Information der Beschäftigten über das Meldesystem muss dokumentiert werden – ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.
Beschäftigte über interne und externe Meldewege informieren
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ÚOO, Rozhodnutie vom 09.04.2025 (UOO-195/2025), Slovenské národné múzeum Entscheidung einer Behörde
- Úrad na ochranu oznamovateľov: Rozhodnutia úradu (Liste der Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB 20.000 €
Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.
Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.
Berichtigungsanfragen zügig umsetzen
- Behörde / Gericht
- Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- IDPC Decision CDP/COMP/282/2024 Entscheidung einer Behörde
- Data Protection Decisions – IDPC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell 457,9 Mio. €
Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).
Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.
Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki
- Commission fines car manufacturers and association €458 million over end-of-life vehicles recycling cartel (IP/25/881) Pressemitteilung einer Behörde
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01.04.2025 OKCoin Europe LimitedMalta: 1,05 Mio. Euro gegen Kryptobörse OKCoin Europe wegen Geldwäschemängeln 1,05 Mio. €
Bei einer Vor-Ort-Prüfung 2023 fand die FIAU bei dem Krypto-Dienstleister Mängel in der Geschäftsrisikobewertung (u. a. Produktrisiken), der Kundenrisikobewertung, bei Kundenprofilen, laufender Überwachung, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen. Sie verhängte 1.054.269 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war bei Veröffentlichung anfechtbar.
Krypto-Anbieter werden an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie Banken – die Risikoanalyse muss die eigenen Produkte abdecken.
Geldwäscheprävention bei Kryptowerten
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(1), 5(4), 5(5), 7, 11, 15(3), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- Administrative Measure Publication Notice – OKCoin Europe Limited Entscheidung einer Behörde
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31.03.2025 FXNET LimitedZypern: FXNET zahlt 225.000 Euro im Vergleich wegen Organisations- und CFD-Verstößen 225.000 €
Die Untersuchung für 2021 bis 2022 betraf Compliance-Organisation, Produktüberwachung, Aufzeichnungspflichten, Schutz von Kundengeldern, Kundeninformation, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung sowie die CFD-Beschränkungen für Kleinanleger. Die CySEC schloss nach Board-Beschlüssen vom 17. und 31.03.2025 einen Vergleich über 225.000 Euro, der bezahlt ist.
Der Schutz von Kundengeldern und saubere Aufzeichnungen sind Grundpflichten jeder Wertpapierfirma – Lücken summieren sich im Vergleich schnell.
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17, 22(1), 25, 26(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.11.2025
- CySEC Board Decision – FXNET Limited – Settlement €225,000 Entscheidung einer Behörde
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25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots 7 Mio. €
Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.
Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- PS12603 - Servizi Biglietteria Parco Archeologico del Colosseo, sanzionati CoopCulture e sei operatori turistici per quasi 20 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12603 (Biglietteria Colosseo), adunanza del 25 marzo 2025 Entscheidung einer Behörde
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21.03.2025 Východoslovenská vodárenská spoločnosť, a.s.Ostslowakische Wasserwerke: 2.000 EUR für fehlende Infos zu externen Meldewegen 2.000 €
Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte zunächst 10.000 EUR, weil das Wasserversorgungsunternehmen in seiner Richtlinie eine seit Oktober 2022 stillgelegte E-Mail-Adresse als rund um die Uhr erreichbaren Meldekanal nannte und Beschäftigte nicht verständlich über externe Meldewege informierte. Im Berufungsverfahren strich die Behördenleitung den E-Mail-Vorwurf aus Verfahrensgründen, hob den Teil zur unterbliebenen Bestätigung einer Meldung auf und setzte 2.000 EUR allein für die fehlende Information über Meldewege an die zuständigen Behörden (September 2023 bis September 2024) fest.
Meldekanäle regelmäßig testen: Eine nicht zustellbare Whistleblower-Adresse ist so gut wie gar keine.
Funktionierende interne Meldekanäle für Hinweisgeber
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Rozhodnutie predsedníčky ÚOO z 21. 3. 2025, UOO-272/2025 (Východoslovenská vodárenská spoločnosť) Entscheidung einer Behörde
- Rozhodnutie ÚOO z 11. 2. 2025, UOO-19/2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2025 AppleApple: Kommission legt per DMA-Beschluss konkrete Interoperabilitätspflichten für iOS fest Anordnung
In zwei Spezifizierungsbeschlüssen nach dem Digital Markets Act legte die Kommission fest, welche Maßnahmen Apple zur Interoperabilität treffen muss: Zugang für Hersteller vernetzter Geräte zu neun iOS-Funktionen (etwa Benachrichtigungen auf Smartwatches, Peer-to-Peer-WLAN, NFC, Kopplung) sowie ein transparenteres und schnelleres Verfahren für Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern.
Gatekeeper müssen Schnittstellen aktiv öffnen – wer Anfragen Dritter schleppend bearbeitet, riskiert detaillierte behördliche Vorgaben.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925): Interoperabilitätspflicht, Spezifizierungsbeschlüsse
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
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11.03.2025 Αρχή Ηλεκτρισμού Κύπρου (Electricity Authority of Cyprus, EAC)Zypern: Rüge für Stromversorger EAC wegen unsicherer App-Registrierung Verwarnung
Ein Kunde bestritt, sich in der EAC Mobile App registriert und dort seine Rechnungsanschrift geändert zu haben; der Versorger konnte nicht belegen, dass die zur Identifizierung genutzte Handynummer vom Kunden selbst stammte. Die Kommissarin stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht und Datensicherheit fest, sprach eine Rüge aus und ordnete an, die Zustellanschrift schriftlich mit dem Kunden zu klären.
Die Selbstregistrierung in Kundenportalen braucht eine belastbare Identitätsprüfung – sonst lassen sich Rechnungen und Daten umleiten.
- Behörde / Gericht
- Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 24, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Απόφαση – Γνωστοποίηση παραβίασης, Εφαρμογή EAC Mobile App (11.03.2025) Entscheidung einer Behörde
- 11/08/2025 Αποφάσεις: Ιανουάριος – Απρίλιος 2025 Pressemitteilung einer Behörde
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10.03.2025 Οργανισμός Χρηματοδοτήσεως Στέγης (Housing Finance Corporation)Zypern: 10.000 Euro gegen Wohnungsbaufinanzierer wegen zu langer Datenspeicherung 10.000 €
Der Wohnungsbaufinanzierer hielt Daten eines ehemaligen Kunden über die zulässige Aufbewahrungsfrist hinaus in seinem Kreditsystem vor, weil Löschungen dort nur manuell Datensatz für Datensatz möglich sind. Die Kommissarin verhängte 10.000 Euro und ordnete die Löschung binnen 10 Tagen sowie technische und organisatorische Korrekturen binnen sechs Monaten an.
Löschfristen brauchen technische Unterstützung – ein System ohne Löschfunktion macht jeden Fristablauf zum Verstoß.
- Behörde / Gericht
- Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d und e, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Απόφαση – Διατήρηση δεδομένων πέραν της νόμιμης περιόδου (ΟΧΣ, 10.03.2025) Entscheidung einer Behörde
- 11/08/2025 Αποφάσεις: Ιανουάριος – Απρίλιος 2025 Pressemitteilung einer Behörde
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06.03.2025 Polskie Radio – Regionalna Rozgłośnia w Szczecinie „Radio Szczecin” S.A.Polskie Radio Szczecin: 56.824 PLN wegen fehlender Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung 13.604 €
Nach einem Beitrag, durch den ein minderjähriges Opfer identifizierbar wurde, stellte eine Kontrolle fest, dass der Sender keine Risikoanalyse für die Redaktionsarbeit, keine Regeln zur Prüfung personenbezogener Daten vor Veröffentlichung und keine Verschlüsselung mobiler Datenträger hatte. Die Behörde verhängte 56.824 PLN; das Verwaltungsgericht Warschau wies die Klage am 18. März 2026 ab.
Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor der Veröffentlichung – das Medienprivileg ersetzt keine technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Schutz Betroffener in Presseberichten; Verschlüsselung von Datenträgern
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO (DKN.5112.10.2024)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 11.03.2025
Originalbetrag 56.824 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2025.
- Kara dla Polskiego Radia Szczecin za brak procedur chroniących prawa bohaterów publikacji Pressemitteilung einer Behörde
- WSA oddalił skargę na decyzję Prezesa UODO w sprawie kary dla Radia Szczecin Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5112.10.2024 z 6 marca 2025 Entscheidung einer Behörde
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06.03.2025 SIA "VSV ZOO"Zoohandel VSV ZOO reagiert nicht auf Prüfung der Datenschutzerklärung – 500 Euro 500 €
Im Rahmen einer präventiven Prüfung der Datenschutzerklärung auf zoopasaule.lv bat die DVI den Online-Zoohändler ab Juli 2024 mehrfach um Informationen. Das Unternehmen ließ die ersten Fristen verstreichen, bat später zweimal unter Verweis auf die Abwesenheit seines Programmierers um Aufschub und lieferte auch danach nicht. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation mit der Aufsichtsbehörde 500 Euro.
Auch eine präventive Anfrage der Aufsicht ist verbindlich – wer nicht antwortet, wird sanktioniert, bevor es um den eigentlichen Mangel geht.
Umgang mit Schreiben der Datenschutzaufsicht
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1 lit. d und e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- DVI Lēmums Par soda piemērošanu (SIA „VSV ZOO“), 06.03.2025 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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04.03.2025 MAKI podjetje za turizem, trgovino in storitve d.o.o. KoperWechselstube MAKI: Transaktionslimit von 1.000 EUR wegen ungelöster Geldwäschemängel Anordnung
Bei einer Nachprüfung stellte die Zentralbank fest, dass das Unternehmen die 2023 angeordneten Mängel bei der Geldwäscheprävention nicht behoben hatte; einige Verstöße gelten als schwer. Sie begrenzte Transaktionen auf 1.000 EUR je Kunde und Tag, ordnete monatliche Berichte an und setzte eine Frist bis 30. Juni 2025.
Nicht umgesetzte Aufsichtsanordnungen führen zu Geschäftsbeschränkungen – Abarbeitung braucht Verantwortliche und Fristenkontrolle.
Geldwäscheprävention in kleinen Finanzdienstleistern
- Behörde / Gericht
- Banka Slovenije
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 164 ZPPDFT-2, Art. 280 ZBan-3, Art. 42.a ZBS-1
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Razkritje informacij o izrečenem ukrepu subjektu nadzora – MAKI d.o.o. Koper Entscheidung einer Behörde
- Banka Slovenije – Informacije o izrečenih ukrepih Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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19.02.2025 Inetum (drei Gesellschaften der Unternehmensgruppe)Portugal: 3,09 Mio. Euro gegen Inetum wegen No-Poach-Absprachen, Gericht bestätigt 3,09 Mio. €
Die IT-Beratungsgruppe beteiligte sich von 2014 bis 2021 an bilateralen Absprachen, Beschäftigte von Wettbewerbern nicht abzuwerben. Die AdC verhängte 3.092.000 Euro gegen drei Gesellschaften; im März 2026 bestätigte das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht (TCRS) die Buße vollständig – die erste gerichtliche Bestätigung einer Arbeitsmarkt-Kartellbuße in Portugal.
Absprachen, sich gegenseitig keine Fachkräfte abzuwerben, sind Kartelle – HR und Führungskräfte müssen das wissen.
Verbot von Abwerbeverboten zwischen Wettbewerbern (No-Poach)
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.02.2025
- AdC condena Grupo Inetum por práticas anticoncorrenciais no mercado laboral Pressemitteilung einer Behörde
- Tribunal confirma coima da AdC à Inetum por práticas anticoncorrenciais no mercado de trabalho Pressemitteilung einer Behörde
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14.02.2025 Obec SološnicaGemeinde Sološnica: 200 EUR – widersprüchliche Meldeordnungen und fehlende Schutzhinweise 200 €
Die Gemeinde veröffentlichte keine Informationen über die Schutzmöglichkeiten für Hinweisgeber und hatte zeitweise zwei gültige, sich widersprechende Regelungen zum internen Meldeverfahren ohne Angabe ihrer Geltung online. Das Amt verhängte eine Geldbuße von 200 EUR.
Meldeordnungen müssen eindeutig und aktuell sein – veraltete Fassungen gehören aus dem Netz.
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ÚOO, Rozhodnutie vom 14.02.2025 (UOO-178/2025), Obec Sološnica Entscheidung einer Behörde
- Úrad na ochranu oznamovateľov: Rozhodnutia úradu (Liste der Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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12.02.2025 Synot W, a.s.; Ing. Igor Vicel (Unternehmer)Glücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping 428.500 €
Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.
Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
- Veröffentlicht
- 10.03.2025
- KONCENTRÁCIE: PMÚ uložil pokutu viac ako 428-tisíc eur za „gun-jumping“ v oblasti hazardu Pressemitteilung einer Behörde
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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien 558.024 €
Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.
Exportaufträge an staatliche Stellen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP KLUBB France Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP KLUBB France SAS (10.02.2025) Entscheidung einer Behörde
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10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller 100.000 €
Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).
Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.
Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Overijssel (economische kamer)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.
- Rechtbank Overijssel, ECLI:NL:RBOVE:2025:711 vom 10.02.2025 Gerichtsentscheidung
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10.02.2025 EPPO friert Vermögen ein: chinesischer Edelstahl als koreanisch deklariert Anordnung
Zwei Unternehmen sollen bei 110 Einfuhren über eine Zollagentur in Ferrara Edelstahlcoils aus China als südkoreanischen Ursprungs deklariert und so fast 2,4 Mio. Euro Zusatzzoll aus der EU-Antidumpingverordnung von 2019 umgangen haben; bei 60 weiteren Einfuhren eines der Unternehmen mit derselben Methode geht es um rund 950.000 Euro. Auf Antrag der EPPO wurden insgesamt über 3,3 Mio. Euro Vermögen eingefroren; Durchsuchungen fanden in Ferrara, Varese, Mailand und La Spezia statt.
Falsche Ursprungsangaben bei antidumpingbelastetem Stahl verfolgt die EU-Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend – mit Vermögensarrest schon im Ermittlungsverfahren.
Ursprungserklärungen bei Stahlimporten und Haftung der Geschäftsleitung
- Behörde / Gericht
- Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Büro Bologna
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- EU-Antidumpingverordnung von 2019 (Edelstahlcoils aus China); Hinterziehung von Einfuhrzöllen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Die Verantwortlichen der Unternehmen sollen den südkoreanischen Ursprung bescheinigt haben.
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- EPPO: Italy – EPPO seizes €950 000 in probe into import of stainless steel coils (10.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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