Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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9Fälle aus 1 Jurisdiktion
860.474 €Summe der Geldbeträge (5 Fälle mit Betrag)
71.474 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK) 693.000 € 81 % · 3 Fälle
  2. Banka Slovenije 90.000 € 10 % · 3 Fälle
  3. Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP) 77.474 € 9 % · 2 Fälle
  4. Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec) — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 693.000 € 81 % · 3 Fälle
  2. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 90.000 € 10 % · 1 Fall
  3. Datenschutz 77.474 € 9 % · 3 Fälle
  4. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung — 0 % · 1 Fall
  5. Informationssicherheit und Cyber — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Automobil 650.000 € 76 % · 1 Fall
  2. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 90.000 € 10 % · 3 Fälle
  3. Sonstige 71.474 € 8 % · 1 Fall
  4. Gesundheitswesen 43.000 € 5 % · 1 Fall
  5. Energie und Versorgung 6.000 € 1 % · 2 Fälle
  6. Transport, Logistik und Schifffahrt — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023143.000 €
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20241650.000 €
Q4 2024190.000 €
Q1 20251—
Q2 20250—
Q3 20251—
Q4 20251—
Q1 20260—
Q2 2026277.474 €
Q3 20261—

9 Fälle

07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen SlowenienBeschäftigtendaten Anordnung

Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung

Behörde / Gericht
Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
07.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen SlowenienBeschäftigtendaten 6.000 €

Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen und 600 EUR gegen die verantwortliche Person.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Zusätzlich Geldbuße von 600 EUR gegen die verantwortliche Person.
Veröffentlicht
15.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware SlowenienBeschäftigtendaten 71.474 €

Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen und 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Zusätzlich Geldbuße von 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.12.2025 SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o.Verpackungsentsorgung: AVK stellt Marktaufteilung durch vier Entsorger fest SlowenienKartelle und Absprachen Anordnung

Im wiederaufgenommenen Verfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die Unternehmen den Markt für Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle aufteilten und vereinbarten, ihre Leistungen für einen Wettbewerber (heute Interzero) einzustellen. Die Behörde ordnete die sofortige Beendigung an; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine frühere Entscheidung von 2019 in derselben Sache ist teilweise rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Absprache, einen gemeinsamen Wettbewerber nicht mehr zu beliefern, ist ein Kartell – auch in regulierten Entsorgungsmärkten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Boykott- und Marktaufteilungsabsprachen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV (3062-5/2017)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2025 Nova Ljubljanska banka d. d.NLB: Verwarnung, weil PSD2-Schnittstelle 57 Kontonummern offenlegte SlowenienSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Verwarnung

Nach einem Update der PSD2-Schnittstelle für Drittanbieter im Juli 2023 war die Vertraulichkeit von 57 IBAN-Konten von Bankkunden nicht gewährleistet. Die Bankenaufsicht sprach gegen die Bank und den verantwortlichen IT-Entwicklungsdirektor eine Verwarnung wegen Verletzung der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Daten aus (rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede Änderung an Kundenschnittstellen braucht Tests auf Datenabfluss vor dem Go-live – die Verantwortung trifft auch die zuständige Führungskraft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitstests bei Software-Releases von Schnittstellen

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 146, Art. 396 Abs. 1 Nr. 18 ZBan-3 (slowenisches Bankengesetz)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Verwarnung auch gegen den verantwortlichen Direktor IT-Entwicklung (Dejan Pust).

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.03.2025 MAKI podjetje za turizem, trgovino in storitve d.o.o. KoperWechselstube MAKI: Transaktionslimit von 1.000 EUR wegen ungelöster Geldwäschemängel SlowenienInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Bei einer Nachprüfung stellte die Zentralbank fest, dass das Unternehmen die 2023 angeordneten Mängel bei der Geldwäscheprävention nicht behoben hatte; einige Verstöße gelten als schwer. Sie begrenzte Transaktionen auf 1.000 EUR je Kunde und Tag, ordnete monatliche Berichte an und setzte eine Frist bis 30. Juni 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht umgesetzte Aufsichtsanordnungen führen zu Geschäftsbeschränkungen – Abarbeitung braucht Verantwortliche und Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in kleinen Finanzdienstleistern

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 164 ZPPDFT-2, Art. 280 ZBan-3, Art. 42.a ZBS-1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.11.2024 Deželna banka Slovenije d. d.Deželna banka Slovenije: 90.000 EUR für mangelhafte Kreditrisikovorsorge SlowenienOrganisationspflichten 90.000 €

Die Bank hatte von 2018 bis Mitte 2023 keine angemessenen Richtlinien für Wertberichtigungen und Rückstellungen nach IFRS 9 und den EBA-Leitlinien zum Kreditrisiko. Die Bankenaufsicht verhängte 90.000 EUR gegen die Bank und je 2.500 EUR gegen Vorstandsvorsitzenden und Vorstandsmitglied.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Governance-Mängel im Risikomanagement werden in Slowenien auch persönlich gegen Vorstände geahndet.

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 171, Art. 396 Abs. 1 Nr. 19 ZBan-3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Geldbußen von je 2.500 EUR gegen den Vorstandsvorsitzenden Marko Rozman und das Vorstandsmitglied Barbara Cerovšek Zupančič.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.09.2024 GA ADRIATIC, trženje in prodaja avtomobilov, d.o.o. (vormals Renault Nissan Slovenija)GA Adriatic (Renault): 650.000 EUR im Vergleich für Absprachen bei Werkstattaufträgen SlowenienKartelle und Absprachen 650.000 €

Die Behörde hatte 2021 festgestellt, dass der Renault-Importeur und vier Autohäuser bei der Reparatur und Wartung von Renault-Fahrzeugen für öffentliche Auftraggeber gegen das Kartellverbot verstießen. Im Vergleichsverfahren nach dem neuen Wettbewerbsgesetz zog GA Adriatic die Klage zurück und erhielt eine Verwaltungssanktion von 650.000 EUR, zahlbar in drei Raten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autorisierte Händlernetze dürfen sich bei öffentlichen Aufträgen nicht abstimmen – auch wenn Auftraggeber Markenwerkstätten verlangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen zwischen Hersteller und Händlernetz bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1 bzw. Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV; Vergleich nach Art. 95 ZPOmK-2 (3062-5/2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Vergleich mit bis zu 20 % Minderung; Beendigung nach der Durchsuchung, Kooperation.
Veröffentlicht
30.09.2024

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20.12.2023 Veterinarska zbornica SlovenijeTierärztekammer: 43.000 EUR für Rabatt- und Werbeverbot SlowenienKartelle und Absprachen 43.000 €

Die Kammer untersagte ihren Mitgliedern seit 2015 per Berufsordnung, Leistungen unter Listenpreis, mit Rabatten oder kostenlos anzubieten sowie für Preise und Aktionen zu werben – auch online. Als erste Entscheidung nach dem neuen Gesetz und im ersten Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 43.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berufsordnungen von Kammern sind Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen – Preis- und Werbeverbote darin sind kartellrechtswidrig.

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV (3062-13/2019)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Vergleich mit Anerkenntnis der Verantwortung.
Veröffentlicht
22.01.2024
Quellen

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