Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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34Fälle aus 1 Jurisdiktion
196,7 Mio. €Summe der Geldbeträge (28 Fälle mit Betrag)
75,3 Mio. €Größter Einzelfall: eine schwedische Großbank
1,06 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Finansinspektionen (FI) 166,7 Mio. € 85 % · 12 Fälle
  2. Integritetsskyddsmyndigheten (IMY) 14,1 Mio. € 7 % · 15 Fälle
  3. Naturvårdsverket 13 Mio. € 7 % · 1 Fall
  4. Konkurrensverket 1,92 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  5. Spelinspektionen 914.453 € 0 % · 1 Fall
  6. Hovrätten över Skåne och Blekinge 104.466 € 0 % · 1 Fall
  7. Konsumentombudsmannen (KO) / Konsumentverket – 0 % · 1 Fall
  8. Patent- och marknadsdomstolen (Stockholms tingsrätt), auf Klage des Konsumentombudsmannen (KO) – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 76,5 Mio. € 39 % · 6 Fälle
  2. Informationssicherheit und Cyber 75,3 Mio. € 38 % · 1 Fall
  3. Datenschutz 14,1 Mio. € 7 % · 15 Fälle
  4. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 14 Mio. € 7 % · 5 Fälle
  5. Umwelt und Nachhaltigkeit 13 Mio. € 7 % · 2 Fälle
  6. Kartellrecht und Wettbewerb 1,92 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  7. Verbraucherschutz und Onlinehandel 1,82 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  8. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 104.466 € 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 170,9 Mio. € 87 % · 14 Fälle
  2. Transport, Logistik und Schifffahrt 13 Mio. € 7 % · 2 Fälle
  3. Medien und Online-Plattformen 6,1 Mio. € 3 % · 3 Fälle
  4. Gesundheitswesen 3,26 Mio. € 2 % · 1 Fall
  5. Telekommunikation, IT und Software 1,74 Mio. € 1 % · 3 Fälle
  6. Sonstige 1,02 Mio. € 1 % · 3 Fälle
  7. Lebensmittel und Landwirtschaft 591.741 € 0 % · 2 Fälle
  8. Handel und E-Commerce 51.192 € 0 % · 4 Fälle
  9. Bau und Immobilien 17.366 € 0 % · 1 Fall
  10. Verteidigung und Sicherheit – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20231186,1 Mio. €
2024859,2 Mio. €
2025731,5 Mio. €
2026819,9 Mio. €

34 Fälle

22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 160.053 €

Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
22.09.2026

Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern SchwedenOrganisationspflichten 177.187 €

Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
Veröffentlicht
16.09.2026

Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 12,9 Mio. €

Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.06.2026 Securitas Sverige AktiebolagSecuritas Sverige: Verwarnung wegen Kameras in Dienstfahrzeugen ohne Rechtsgrundlage SchwedenVideoüberwachung Verwarnung

Der Sicherheitsdienstleister setzte in Fahrzeugen Kameras ein, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand. Die schwedische Datenschutzbehörde sprach eine Verwarnung (Reprimand) nach Art. 58 DSGVO aus; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dashcams in Dienstwagen brauchen eine geprüfte Rechtsgrundlage und eine Abwägung mit den Interessen von Beschäftigten und Passanten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kameraeinsatz in Fahrzeugen

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.04.2026 The Goldman Sachs Group, Inc.Goldman Sachs Group: 1,5 Mio. SEK wegen verspäteter Stimmrechtsmitteilungen SchwedenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 139.095 €

Finansinspektionen verhängte gegen The Goldman Sachs Group, Inc. eine Sanktionsgebühr von 1.500.000 SEK, weil sechs Über- und Unterschreitungen der 5-%-Schwelle bei Aktien und Stimmrechten von Lundin Mining Corporation, Samhällsbyggnadsbolaget i Norden AB und Scandic Hotels Group AB zwischen 1 und 104 Handelstage zu spät gemeldet wurden; ein weiterer Vorgang (Lundin Mining, 27. März 2025) wurde eingestellt. FI berücksichtigte, dass ein professioneller Marktteilnehmer bei mehreren Emittenten verstoßen hatte, und sah keinen Grund für einen Erlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Beteiligungsüberwachung muss das Über- und Unterschreiten nationaler Meldeschwellen taggenau erkennen und fristgerecht melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beteiligungsmeldungen (Flagging) bei Über- und Unterschreiten von Schwellenwerten

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
6 kap. 3 a § första stycket 4 lagen (1991:980) om handel med finansiella instrument (Flaggningspflicht)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
10.04.2026

Originalbetrag 1.500.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Mavera ABMavera: 14,3 Mio. SEK für Exklusivklauseln mit versicherungsmedizinischen Beratern SchwedenMissbrauch von Marktmacht 1,32 Mio. €

Konkurrensverket stellte fest, dass Mavera AB seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seit dem 1. Januar 2021 in Verträgen mit Unternehmen, die versicherungsmedizinische Beratung erbringen, Exklusivklauseln anwendet, die Beratung für konkurrierende Anbieter untersagen. Die Behörde setzte eine Wettbewerbsschadensgebühr (konkurrensskadeavgift) von 14.300.000 SEK fest und ordnete an, die Klauseln nicht mehr anzuwenden und die Vertragspartner binnen sechs Wochen zu informieren; die Anordnung ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 30.000.000 SEK bewehrt. Mavera hat Rechtsmittel beim Patent- och marknadsdomstolen eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivbindungen eines marktbeherrschenden Auftraggebers gegenüber Dienstleistern können Wettbewerber vom Markt fernhalten und sind kartellrechtlich hoch riskant.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln marktbeherrschender Unternehmen

Behörde / Gericht
Konkurrensverket
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
2 kap. 7 § konkurrenslagen (2008:579); Art. 102 AEUV; 3 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 KL
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 14.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Alecta Tjänstepension ÖmsesidigtAlecta: Verwarnung und 50 Mio. SEK wegen Risikokontrolle bei Heimstaden-Investments SchwedenOrganisationspflichten 4,67 Mio. €

Finansinspektionen erteilte dem Betriebsrentenversicherer Alecta eine Verwarnung und die gesetzliche Höchst-Sanktionsgebühr von 50.000.000 SEK. Bei Investitionen von rund 26,5 Mrd. SEK in Heimstaden Bostad AB zwischen Oktober 2019 und August 2023 hatte Alecta – mit Ausnahme eines Investitionszeitpunkts – das Verlustrisiko aus Satzung und Aktionärsvereinbarungen nicht ausreichend ermittelt und nicht sichergestellt, es beherrschen zu können; die Mittel wurden damit nicht so angelegt, wie es den Interessen der Anspruchsberechtigten am besten dient. FI stufte die Verstöße als schwerwiegend ein, sah aber wegen der ergriffenen Maßnahmen von einem Lizenzentzug ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder investiert, muss vor jeder Tranche die vertraglichen Risiken (Einfluss, Ausstieg, Reinvestitionspflichten) analysieren und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikokontrolle und Sorgfalt bei Großinvestitionen von Pensionsgeldern

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
6 kap. 20 § försäkringsrörelselagen (2010:2043) in der Fassung vor dem 1.1.2016; 6 kap. 1–3 §§ lagen (2019:742) om tjänstepensionsföretag; 15 kap. 1, 2 och 16 §§ LTF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Alecta tauschte mehrere leitende Führungskräfte aus, veränderte die Kapitalanlage personell und stärkte den Vorstand; FI hielt deshalb eine Verwarnung statt eines Lizenzentzugs für ausreichend.
Veröffentlicht
18.03.2026

Originalbetrag 50.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

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26.01.2026 Sportadmin i Skandinavien ABSportadmin: 6 Mio. SEK nach Hackerangriff auf Vereinsverwaltung mit Kinderdaten SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 564.626 €

Der Anbieter einer Verwaltungs-Software und App für Sportvereine wurde im Januar 2025 Opfer eines Datenabflusses durch einen externen Angreifer. Die IMY stellte fest, dass vor und zum Zeitpunkt des Vorfalls keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bestanden, obwohl überwiegend Daten von Kindern und auch Gesundheitsangaben (Allergien, Behinderungen) verarbeitet wurden, und verhängte 6 Mio. SEK; bei der Bemessung berücksichtigte sie den Konzernumsatz der Lime-Gruppe 2024 (rund 685,7 Mio. SEK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Software-Anbieter sensible Daten vieler Kunden bündelt, muss Sicherheitsniveau und Angriffsflächen an der Schutzbedürftigkeit der Daten (Kinder, Gesundheit) ausrichten – nicht erst nach dem Vorfall.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Schnelle, umfassende Information der Vereine und Betroffenen nach dem Vorfall; Unterstützung von rund 1.700 Vereinen bei ihren Meldungen innerhalb von 72 Stunden.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 6.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.

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16.12.2025 Svea Bank ABSvea Bank: 170 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikobewertung und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 15,5 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Svea Bank eine Anmerkung (anmärkning) und eine Sanktionsgebühr von 170.000.000 SEK. Im Prüfzeitraum 30. April 2022 bis 1. Mai 2023 (Geschäft mit juristischen Personen) waren die allgemeinen Risikobewertungen lückenhaft, Kunden wurden nicht wie vorgeschrieben risikobewertet, wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend geklärt, und bei Hochrisikokunden unterblieben verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen in einem großen Teil der geprüften Fälle, waren unzureichend oder kamen zu spät. Eine frühere FI-Sanktion vom Juni 2022 wegen Mängeln bei der Kreditprüfung wertete die Behörde nur geringfügig erschwerend, da sie andere Pflichten betraf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die allgemeine Geldwäsche-Risikobewertung muss jedes Produkt abdecken und in die Kundenrisikobewertung einfließen, sonst laufen die nachgelagerten Sorgfaltsmaßnahmen ins Leere.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundensorgfalt, Klärung wirtschaftlich Berechtigter und verstärkte Sorgfalt bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lag (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism, u. a. 2 kap. 1–3 §§, 3 kap. 12 och 16 §§; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Bank verwies auf Zusammenarbeit und Nachbesserungen; FI wertete das nicht mildernd. Schäden waren FI nicht bekannt; in einer Gesamtbetrachtung stufte FI die Verstöße nicht als schwerwiegend ein und sah daher von Verwarnung oder Lizenzentzug ab.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 170.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2025.

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17.11.2025 H&M ABH&M: Konsumentombudsmann verbietet Rabattangaben mit falschem Tiefstpreis SchwedenIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Der Konsumentombudsmann erließ gegen H&M eine Verbotsanordnung (föreläggande), weil das Unternehmen bei Preisermäßigungen einen höheren Preis angegeben hatte als den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage, was gegen das Preisinformationsgesetz (prisinformationslagen) verstößt. Das Verbot ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 2.000.000 SEK bewehrt; der KO senkte es von 3 Mio. SEK, weil der Verstoß begrenzt war und H&M Gegenmaßnahmen ergriffen hatte. Ein früheres Aufsichtsverfahren von 2023 zu langen Ausverkaufsperioden war im März 2024 abgeschlossen worden, nachdem das Unternehmen unter anderem erklärt hatte, laufend auf die Einhaltung der Regeln hinzuarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf den tatsächlich niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen; Preissysteme sollten das automatisch prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabatt- und Streichpreiswerbung nach der 30-Tage-Tiefstpreisregel

Behörde / Gericht
Konsumentombudsmannen (KO) / Konsumentverket
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Prisinformationslagen (Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage bei Preisermäßigungen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Begrenzter Verstoß und ergriffene Gegenmaßnahmen: Zwangsgeld von 3 auf 2 Mio. SEK gesenkt.
Veröffentlicht
17.11.2025
Quellen

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11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit SchwedenVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,82 Mio. €

Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.

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06.11.2025 Braathens International Airways ABBraathens International Airways: 142,8 Mio. SEK für nicht abgegebene Emissionsrechte SchwedenEmissionen und Genehmigungen 13 Mio. €

Naturvårdsverket verhängte gegen die Fluggesellschaft Braathens International Airways eine Sanktionsgebühr von 142.757.565 SEK, weil sie für 99.707 Tonnen CO2-Äquivalente aus dem Jahr 2024 bis zur Frist am 30. September 2025 keine Emissionsrechte abgegeben hatte. Die Gebühr beträgt inflationsbereinigt 129,69 EUR je Tonne (12.930.939 EUR) und befreit nicht von der Abgabepflicht; das Unternehmen war am 30. September 2025 in Konkurs gegangen. Gegen die Schwestergesellschaft Braathens Regional Airways AB erging eine gesonderte Gebühr.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Abgabe von Emissionsrechten ist eine harte Frist ohne Ausnahmen; auch in der Krise muss sie in der Liquiditätsplanung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Abgabe von Emissionsrechten im EU-Emissionshandel

Behörde / Gericht
Naturvårdsverket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
10 kap. 5 § förordningen (2020:1180) om vissa utsläpp av växthusgaser; 16 § 3 lagen om vissa utsläpp av växthusgaser; Art. 12 Abs. 3 Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandel)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Keine: Die EU-Regeln erlauben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage keine Ausnahme von der Abgabepflicht.
Veröffentlicht
10.11.2025

Originalbetrag 142.757.565 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

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15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug SchwedenKundensorgfalt 272.245 €

Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns SchwedenBeschäftigtendaten 6.801 €

Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
18.06.2025

Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.

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05.05.2025 Spooniker LtdSpooniker (Unibet u. a.): Verwarnung und 10 Mio. SEK wegen erneuter Geldwäsche-Mängel SchwedenKundensorgfalt 914.453 €

Spelinspektionen erteilte dem Glücksspielanbieter Spooniker Ltd (Lizenz u. a. für unibet.se, mariacasino.se und bingo.se) eine Verwarnung und eine Sanktionsgebühr von 10.000.000 SEK. Eine Folgeprüfung für Mai 2023 bis April 2024 ergab erneut, dass das Unternehmen bei den fünf neuen Kunden mit den höchsten Einzahlungen die Herkunft der Mittel nicht ausreichend und nicht rechtzeitig geklärt hatte; mehrere dieser Kunden konnten weiter einzahlen, obwohl sich die Einzahlungen mit den bekannten steuerpflichtigen Jahreseinkommen nicht plausibel finanzieren ließen. Die Behörde wertete die Verstöße als schwerwiegend und wiederholt (Vorentscheidung vom 17. November 2022); das Förvaltningsrätten Linköping wies das Rechtsmittel am 2. Juli 2026 ab, das Urteil ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Glücksspielanbieter müssen bei hohen Einzahlungen die Mittelherkunft laufend prüfen; wer frühere Aufsichtsbefunde nicht vollständig abstellt, riskiert schärfere Sanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Mittelherkunft bei hohen Einzahlungen im Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Spelinspektionen
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
3 kap. 1, 13 och 16 §§ samt 4 kap. 1 och 2 §§ lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 18 kap. 17–19 §§ spellagen (2018:1138)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 10.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.

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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner SchwedenCookies und Tracking Verwarnung

Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.12.2024 Granit Bostad Beritsholm ABGranit Bostad Beritsholm: 200.000 SEK für Rundum-Videoüberwachung im Mietshaus SchwedenVideoüberwachung 17.366 €

Der Vermieter überwachte ein Mehrfamilienhaus in Malmö rund um die Uhr mit Kameras an Eingängen, Aufzügen, Wohnungstüren, im Treppenhaus, Keller- und Müllraum, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand; die Hinweisschilder nannten den Verantwortlichen nicht. Die IMY verhängte 200.000 SEK und ordnete an, die Überwachung außer in der Garage einzustellen und die Schilder zu ergänzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoüberwachung in Wohnhäusern braucht für jeden einzelnen Bereich eine Interessenabwägung – Probleme wie Vandalismus rechtfertigen keine flächendeckende Dauerüberwachung.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 200.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.12.2024 Klarna Bank ABKlarna: 500 Mio. SEK wegen Lücken in Geldwäsche-Risikobewertung und Routinen SchwedenInterne Sicherungsmaßnahmen 43,4 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Klarna eine Anmerkung und eine Sanktionsgebühr von 500.000.000 SEK für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz im Zeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2022. Der allgemeinen Risikobewertung fehlten unter anderem Bewertungen, wie Produkte und Dienste für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können; für das Produkt Rechnungskauf (faktura) fehlten Routinen, die alle Anlässe für Sorgfaltsmaßnahmen erfassen, und es gab keine Routine für das Modellrisikomanagement. Die Obergrenze bemaß sich am Konzernumsatz 2023 von 24,64 Mrd. SEK; die Bank selbst setzte 19,65 Mrd. SEK um.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsanbieter müssen jedes Produkt in der Geldwäsche-Risikobewertung abbilden und Routinen für alle Auslöser von Sorgfaltspflichten vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung für Zahlungsprodukte und Routinen für Kundensorgfaltspflichten

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
2 kap. 1 och 8 §§ samt 6 kap. 1 § andra stycket lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Zusammenarbeit, Nachbesserungen und die Verfahrensdauer von gut zweieinhalb Jahren wertete FI nicht als mildernd.
Veröffentlicht
11.12.2024

Originalbetrag 500.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.11.2024 Carnegie Investment Bank ABCarnegie Investment Bank: 1,3 Mio. SEK für abgestimmtes Geschäft in Vertiseit-Aktien SchwedenMarktmissbrauch und Insiderhandel 112.818 €

Finansinspektionen verhängte gegen Carnegie Investment Bank per Sanktionsbescheid (sanktionsföreläggande) eine Sanktionsgebühr von 1.300.000 SEK wegen Marktmanipulation. Carnegie hatte am 2. August 2024 für einen Kunden eine Kauforder über 100.000 Aktien der Vertiseit AB gelegt, die im Einvernehmen mit einer anderen Partei gegen eine fast gleichzeitig platzierte Verkaufsorder zu gleicher Menge und gleichem Preis ausgeführt wurde (98.202 Aktien zu 43,70 SEK, 87 % des Tagesumsatzes). Das Geschäft konnte falsche oder irreführende Signale über Angebot, Nachfrage oder Kurs der Aktie geben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsabteilungen müssen mit Gegenparteien abgestimmte Aufträge als Manipulationsrisiko erkennen und stoppen, auch wenn sie im Kundenauftrag platziert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen manipulativer Ordermuster (abgestimmte Gegenaufträge)

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. a Ziff. i und Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); 5 kap. 1 § 2 samt 6 och 19 §§ lagen (2016:1306) med kompletterande bestämmelser till EU:s marknadsmissbruksförordning
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.12.2024

Originalbetrag 1.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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29.08.2024 eine schwedische ApothekenketteApothekenkette: 37 Mio. SEK für ungewollte Datenübermittlung an Meta über den Meta-Pixel SchwedenDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 3,26 Mio. €

Die IMY verhängte gegen die Apothekenkette eine Geldbuße von 37.000.000 SEK, weil das Unternehmen vom 19. Januar 2020 bis 25. April 2022 beim Einsatz des Analysewerkzeugs Meta-Pixel auf seiner Website keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte. Über die aktivierte Funktion zum erweiterten Abgleich gelangten bei Käufen Kontaktangaben einschließlich Personennummern in gehashter Form sowie Angaben zu gekauften, teils sensiblen Produkten an Meta; laut Vorfallsmeldung waren schätzungsweise 500.001 bis 1.000.000 Personen betroffen. Die Apothekenkette erfuhr durch einen Hinweis von außen davon; Bemessungsgrundlage war der Jahresumsatz 2023 von 23,27 Mrd. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Marketing-Pixel einsetzt, muss jede Zusatzfunktion vor der Aktivierung darauf prüfen, welche Kundendaten sie an den Anbieter überträgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel und Drittanbieter-Tools auf Websites mit sensiblen Kundendaten

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Die IMY berücksichtigte bei der Schwere, dass die Daten gehasht an einen einzigen Empfänger gingen und bereits Schutzmaßnahmen bestanden; Meldung, Zusammenarbeit und spätere Abhilfe wertete sie als neutral.

Originalbetrag 37.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink

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