Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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36Fälle aus 1 Jurisdiktion
364 Mio. €Summe der Geldbeträge
3,11 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK) 281,3 Mio. € 77 % · 9 Fälle
  2. Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK) 34,2 Mio. € 9 % · 4 Fälle
  3. Komisja Nadzoru Finansowego (KNF) 29,7 Mio. € 8 % · 6 Fälle
  4. Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO) 10,8 Mio. € 3 % · 15 Fälle
  5. Präsident des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) 6,66 Mio. € 2 % · 1 Fall
  6. Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK), Delegatura w Poznaniu 1,44 Mio. € 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 269,4 Mio. € 74 % · 8 Fälle
  2. Verbraucherschutz und Onlinehandel 54,1 Mio. € 15 % · 7 Fälle
  3. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 29,7 Mio. € 8 % · 6 Fälle
  4. Datenschutz 10,4 Mio. € 3 % · 10 Fälle
  5. Informationssicherheit und Cyber 383.832 € 0 % · 5 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Handel und E-Commerce 126 Mio. € 35 % · 10 Fälle
  2. Automobil 92,4 Mio. € 25 % · 1 Fall
  3. Industrie und Maschinenbau 80,1 Mio. € 22 % · 1 Fall
  4. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 27,6 Mio. € 8 % · 10 Fälle
  5. Telekommunikation, IT und Software 13,4 Mio. € 4 % · 2 Fälle
  6. Medien und Online-Plattformen 8,07 Mio. € 2 % · 3 Fälle
  7. Bau und Immobilien 7,9 Mio. € 2 % · 2 Fälle
  8. Lebensmittel und Landwirtschaft 4,06 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  9. Transport, Logistik und Schifffahrt 2,95 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  10. Energie und Versorgung 1,44 Mio. € 0 % · 1 Fall
  11. 2 weitere7.607 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022245,4 Mio. €
2023327,7 Mio. €
20248102,2 Mio. €
20258131,5 Mio. €
20261557,3 Mio. €

36 Fälle

05.08.2026 Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A. (PKO BP)PKO BP: 47,5 Mio. PLN wegen Mängeln bei strukturierten Einlagen PolenOrganisationspflichten 11 Mio. €

Die KNF verhängte gegen PKO BP fünf Geldbußen von zusammen 47.500.000 PLN im Zusammenhang mit strukturierten Einlagen: 26 Mio. PLN, weil Kunden nicht über bestehende Interessenkonflikte informiert wurden, je 8 Mio. PLN für die fehlende Analyse von Kosten und Gebühren sowie für eine unpräzise Festlegung von Risikokategorie und Zielmarkt, 4 Mio. PLN für Vertrieb ohne Prüfung der Zielmarkt-Eignung und 1,5 Mio. PLN für irreführende Verkaufsunterlagen zu zwei Produkten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer strukturierte Produkte vertreibt, muss Interessenkonflikte offenlegen, Kosten gegen den Kundennutzen prüfen und den Zielmarkt konkret bestimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Produktüberwachung bei Anlageprodukten für Privatkunden

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 88c Abs. 1 und 2, Art. 88m Abs. 5 und 9 Prawo bankowe i. V. m. Verordnung des Finanzministers vom 21.01.2019 über Dienstleistungen der Banken bei strukturierten Einlagen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 47.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro PolenInformationspflichten im Onlinehandel 709.854 €

Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.05.2026 mBank S.A.mBank: 14,9 Mio. PLN wegen Mängeln im Treasury-Geschäft und bei der Compliance PolenOrganisationspflichten 3,52 Mio. €

Die KNF verhängte gegen mBank vier Geldbußen von zusammen 14.900.000 PLN: 0,4 und 6 Mio. PLN, weil Mitarbeitende mit nicht bevollmächtigten Dritten über Kundengeschäfte verhandelten und ihnen Kundeninformationen weitergaben, 5 Mio. PLN, weil Währungssicherungsgeschäfte nicht als Finanzinstrumente behandelt wurden, und 3,5 Mio. PLN für eine unwirksame interne Kontrolle und Compliance-Funktion. Nach einem Antrag auf erneute Prüfung hielt die KNF die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht; sie ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschäftigte dürfen Kundengeschäfte nur mit nachweislich bevollmächtigten Personen verhandeln; die Compliance-Funktion muss das überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollmachtsprüfung und Vertraulichkeit im Kundenkontakt

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 83b Abs. 3 und 6, Art. 83c Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 Prawo bankowe; Art. 21 und 22 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 14.900.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.Decora und Bel-Pol: 33,6 Mio. PLN für Preis- und Gebietsabsprachen bei Bodenzubehör PolenKartelle und Absprachen 7,9 Mio. €

Der Hersteller Decora und der Großhändler Bel-Pol hatten Preise für Vinylpaneele, Unterlagen, Sockelleisten und Bodenprofile aus dem Decora-Sortiment abgestimmt und den Großhandelsmarkt für diese Produkte aufgeteilt. Das UOKiK verhängte Geldbußen von 28.344.000 PLN gegen Decora und 5.290.000 PLN gegen Bel-Pol, zusammen 33.634.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikale Absprachen über Preise und Gebiete im Großhandel sind Kernbeschränkungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Hersteller und Großhändler

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 113c und Art. 89a ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Bel-Pol erhielt als Kronzeuge im Kronzeugenprogramm eine Kürzung der Geldbuße um 50 % und für die freiwillige Unterwerfung unter die Geldbuße weitere 10 %.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 33.634.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.04.2026 Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance GroupCompensa: 8,5 Mio. PLN wegen nicht auskömmlicher Kfz-Haftpflichtprämien PolenOrganisationspflichten 2 Mio. €

Die KNF belegte den Versicherer Compensa mit einer Geldbuße von 8.500.000 PLN, weil er in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsgruppe 10) in den Jahren 2022 bis 2024 Prämien festsetzte, die nicht ausreichten, um alle Verpflichtungen aus den Verträgen und die Kosten des Versicherungsbetriebs zu decken. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versicherer müssen Prämien so kalkulieren, dass sie mindestens alle Leistungen aus den Verträgen und die Betriebskosten decken, und das regelmäßig überprüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskömmliche Prämienkalkulation in der Versicherung

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 2 ustawa z dnia 11 września 2015 r. o działalności ubezpieczeniowej i reasekuracyjnej
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1.135 €

Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.04.2026 LPP S.A.LPP: 15 Mio. PLN wegen fehlerhafter Konzernabschlüsse nach Kriegsbeginn in der Ukraine PolenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 3,5 Mio. €

Die KNF verhängte gegen die börsennotierte Emittentin LPP eine Geldbuße von 15.000.000 PLN wegen Verstößen gegen Informationspflichten in den Konzernabschlüssen 2021/2022 und 2022/2023. LPP hatte Wertminderungen auf Sachanlagen und Vorräte von 608 Mio. PLN infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 fälschlich als wertaufhellendes Ereignis im Abschluss 2021/2022 erfasst und die Vergleichszahlen im Folgeabschluss nicht korrigiert, obwohl die Behörde dies zuvor mehrfach empfohlen und der Abschlussprüfer Einschränkungen vermerkt hatte. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Empfehlungen der Aufsicht und Einschränkungen des Abschlussprüfers zur Bilanzierung sollten Emittenten zeitnah umsetzen, statt Fehler fortzuschreiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Bilanzierung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 56 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ustawa o ofercie publicznej i. V. m. § 3 Abs. 1 und 3 sowie § 71 Abs. 1 Nr. 3 lit. b Verordnung des Finanzministers über laufende und periodische Informationen; IAS 2, 8, 10 und 36
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 15.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.03.2026 XTB S.A.XTB: 20 Mio. PLN wegen mangelhafter Angemessenheitsprüfung beim CFD-Vertrieb PolenOrganisationspflichten 4,66 Mio. €

Die KNF belegte das Maklerhaus XTB mit einer Geldbuße von 20.000.000 PLN, weil es zwischen Januar 2022 und September 2023 die Kenntnisse und Erfahrungen von Kunden nicht ordnungsgemäß prüfte, den Zielmarkt für komplexe Instrumente wie CFD nicht angemessen bestimmte, mögliche Interessenkonflikte durch die an Kunden verteilte „lista HOT“ nicht erfasste und Kunden unzuverlässige Informationen zu CFD-Risiken gab. Auf Antrag von XTB prüfte die KNF den Fall erneut und hielt die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erfahrungen mit einfachen Produkten reichen nicht aus, um Kunden komplexe Hebelprodukte wie CFD als angemessen einzustufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung und Produktüberwachung bei Hebelprodukten

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 34 Abs. 2 lit. a, Art. 48 und Art. 56 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; § 37 Abs. 5 Nr. 6 i. V. m. § 31 Abs. 7 Verordnung des Finanzministers vom 30.05.2018; Art. 83c Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 20.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.03.2026 Santander Bank Polska S.A. (heute Erste Bank Polska S.A.)Santander Bank Polska: 21,1 Mio. PLN wegen Mängeln im Wertpapier- und Treasury-Geschäft PolenOrganisationspflichten 4,95 Mio. €

Die KNF verhängte acht Geldbußen von zusammen 21.100.000 PLN, unter anderem wegen der Zusammenarbeit mit nicht bevollmächtigten Dritten bei Kundengeschäften (2 und 4 Mio. PLN), Geschäften mit Kunden außerhalb des Zielmarkts (2,5 Mio. PLN), fehlender Kosteninformation bei Währungssicherungsgeschäften (1 Mio. PLN), eines unzulässigen Vergütungssystems (0,5 Mio. PLN), der Ausführung von Aufträgen zu „Oprocentowanie Nie Wyższe Niż“ (7 Mio. PLN), unwirksamer interner Kontrolle und Compliance-Funktion (4 Mio. PLN) sowie fehlender Archivierung von Kundenkorrespondenz (0,1 Mio. PLN). Nach einem Antrag auf erneute Prüfung bestätigte die KNF die Geldbußen am 28. August 2026; eine Klage beim Verwaltungsgericht ist möglich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken müssen die Vollmacht von Personen prüfen, die für Kunden handeln, und ihre Compliance-Funktion so ausstatten, dass sie solche Lücken tatsächlich erkennt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirksame Compliance-Funktion und Umgang mit Kundenvertretern im Treasury-Geschäft

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 83b Abs. 3, Art. 83c Abs. 1 und 4, Art. 83e Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; § 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 und Art. 88k Abs. 6a Prawo bankowe
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 21.100.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.02.2026 DPD Polska sp. z o.o.DPD Polska: 11,46 Mio. PLN u. a. wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge PolenAuftragsverarbeitung 2,72 Mio. €

Die UODO verhängte gegen den Paketdienst DPD Polska sp. z o.o. Bußgelder von insgesamt 11.461.030 PLN. 6.251.471 PLN entfallen darauf, dass das Unternehmen externe Transportunternehmen für den Sendungsverkehr zwischen seinen Niederlassungen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO einsetzte, obwohl diese beim Be- und Entladen Zugang zu den Adressetiketten hatten; 5.209.559 PLN darauf, dass Beschäftigten keine wirksamen Berechtigungen zur Datenverarbeitung erteilt und die eigene Datenschutzrichtlinie nicht umgesetzt wurde (Art. 24, 29, 32 DSGVO). Die Behörde wertete beide Verstöße als vorsätzlich und frühere Verwarnungen gegen das Unternehmen als erschwerend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reine Transportdienstleister können Auftragsverarbeiter sein, wenn sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Adressetiketten haben – dann ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auftragsverarbeitung bei Logistik- und Transportdienstleistern erkennen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO; Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 29, Art. 32 Abs. 1 und 4 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd wirkte, dass DPD nach Einleitung des Verfahrens die Verträge mit den Transportunternehmen um Regelungen zur Auftragsverarbeitung ergänzte und das Verfahren zur Erteilung von Berechtigungen änderte.
Haftung von Führungskräften
Keine persönliche Haftung festgestellt.
Veröffentlicht
23.02.2026

Originalbetrag 11.461.030 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.02.2026.

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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 5,88 Mio. €

Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.01.2026 Zalando SEZalando: rund 31 Mio. Zloty wegen fehlender 30-Tage-Tiefstpreise bei Rabatten PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 7,34 Mio. €

Zalando zeigte bei Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht an, manipulierte Referenzpreise, um Nachlässe größer erscheinen zu lassen, und machte die Pflichtangaben nicht in allen Schritten des Kaufprozesses einheitlich. UOKiK verhängte 30.945.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rabattangaben müssen auf allen Seiten eines Shops – Liste, Produktseite, Warenkorb – gleich und korrekt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabattdarstellung im Onlineshop

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.01.2026

Originalbetrag 30.945.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.01.2026 Whaleco Technology Limited (Temu)Temu: knapp 6 Mio. Zloty wegen wechselnder Referenzpreise und Rabattkennzeichnung PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 1,4 Mio. €

Der Betreiber der Temu-Oberfläche ließ den 30-Tage-Tiefstpreis weg oder gab ihn falsch an, kennzeichnete Aktionen uneinheitlich und änderte Referenzpreise von Tag zu Tag, ohne dass sich der tatsächliche Preis änderte. UOKiK verhängte 5.910.900 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Referenzpreise, die sich täglich ohne echte Preisänderung verschieben, sind eine irreführende Rabattinszenierung.

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
14.01.2026

Originalbetrag 5.910.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war PolenDatenschutz 232.208 €

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.12.2025 CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen)CNH Industrial Polska und Händler: 338,8 Mio. PLN für Kartell bei Landmaschinen PolenKartelle und Absprachen 80,1 Mio. €

Das UOKiK sanktionierte CNH Industrial Polska und sieben Händler der Marken New Holland, Case IH und Steyr, weil sie den polnischen Markt für Landmaschinen dieser Marken aufgeteilt und Preise abgestimmt hatten. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 338.827.000 PLN (CNH Industrial Polska 241.599.000, Raitech 24.391.000, Perkoz 23.778.000, Adler Agro 15.335.000, Rolserwis 13.356.000, eine weitere Händlergesellschaft (Personengesellschaft) 8.249.000, Kisiel Agrotech 6.778.000, Kisiel 5.341.000 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über Verkaufsgebiete und Preise im Händlernetz sind auch im Landmaschinenvertrieb schwerwiegende Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabstimmung zwischen Hersteller und Händlern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 338.827.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.12.2025 Jeronimo Martins Polska (Biedronka)Biedronka: fast 105 Mio. Zloty wegen verschwiegener Bedingungen bei „100 % zurück“ PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 24,7 Mio. €

Die Supermarktkette bewarb Aktionen wie „Special Wednesday“ mit „100 % Geld zurück als Gutschein“, nannte aber Einschränkungen zu Produktkategorien, Mindestumsatz und Gutscheinnutzung nicht in Radio-, App- und Ladenwerbung, sondern erst auf Kassenbon, Website oder Aushang. UOKiK verhängte 104.722.016 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wesentliche Einschränkungen einer Aktion müssen in der Werbung selbst stehen, nicht erst auf dem Kassenbon.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Aktionsbedingungen in der Werbung

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen (irreführende Werbung durch Unterlassen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
04.12.2025

Originalbetrag 104.722.016 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 4.938 €

Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN PolenDatenschutz 2.669 €

In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
Veröffentlicht
29.09.2025

Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.

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23.06.2025 McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter)McDonald’s Polska und Dienstleister: 17,1 Mio. PLN nach offen abrufbaren Dienstplänen PolenBeschäftigtendaten 4 Mio. €

Daten von Beschäftigten von McDonald’s und seinen Franchisenehmern aus dem Dienstplanmodul (u. a. Namen, PESEL- oder Passnummern, Arbeitszeiten, Positionen) lagen in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis. Die UODO stellte fest, dass McDonald’s Polska keine Risikoanalyse vorgenommen, keine geeigneten Sicherungen umgesetzt und den Auftragsverarbeiter nicht wirksam kontrolliert hatte, und verhängte Geldbußen von 1.632.063, 13.600.528 und 1.700.066 PLN (zusammen 16.932.657 PLN) sowie eine Verwarnung; der Auftragsverarbeiter 24/7 Communication erhielt 94.286, 42.429 und 47.143 PLN (183.858 PLN), insgesamt 17.116.515 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer HR-Prozesse auslagert, bleibt verantwortlich: Risikoanalyse, Zugriff auf die Systemkonfiguration und tatsächlich durchgeführte Audits beim Dienstleister sind Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Beschäftigtendaten bei ausgelagerten HR-Systemen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und f, Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO sowie Art. 34 Abs. 1 und 3 lit. c DSGVO (Verwarnung) (Verantwortlicher); Art. 28 Abs. 3 lit. c, Abs. 4 und 9, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO (Auftragsverarbeiter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
21.07.2025

Originalbetrag 17.116.515 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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