Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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60Fälle aus 1 Jurisdiktion
544,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (56 Fälle mit Betrag)
355.938 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Autoriteit Persoonsgegevens (AP) 408,3 Mio. € 75 % · 13 Fälle
  2. Autoriteit Persoonsgegevens 30,5 Mio. € 6 % · 1 Fall
  3. Autoriteit Financiële Markten (AFM) 27,3 Mio. € 5 % · 10 Fälle
  4. Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum 25,8 Mio. € 5 % · 1 Fall
  5. Autoriteit Consument & Markt (ACM) 21,1 Mio. € 4 % · 15 Fälle
  6. Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket 15,4 Mio. € 3 % · 5 Fälle
  7. Openbaar Ministerie (OM) 10 Mio. € 2 % · 1 Fall
  8. Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI) 3,77 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  9. Openbaar Ministerie (OM), Landelijk Parket 500.000 € 0 % · 1 Fall
  10. Nederlandse Arbeidsinspectie 470.175 € 0 % · 2 Fälle
  11. 9 weitere1,3 Mio. €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 408,3 Mio. € 75 % · 13 Fälle
  2. Korruption und Bestechung 35,8 Mio. € 7 % · 3 Fälle
  3. KI und digitale Regulierung 30,5 Mio. € 6 % · 1 Fall
  4. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 25,6 Mio. € 5 % · 9 Fälle
  5. Sonstiges 20,9 Mio. € 4 % · 2 Fälle
  6. Kartellrecht und Wettbewerb 10,7 Mio. € 2 % · 5 Fälle
  7. Informationssicherheit und Cyber 3,77 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  8. Verbraucherschutz und Onlinehandel 3,48 Mio. € 1 % · 9 Fälle
  9. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 3,15 Mio. € 1 % · 5 Fälle
  10. Umwelt und Nachhaltigkeit 1,13 Mio. € 0 % · 2 Fälle
  11. 3 weitere1,1 Mio. €

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Transport, Logistik und Schifffahrt 406,9 Mio. € 75 % · 5 Fälle
  2. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 36,7 Mio. € 7 % · 13 Fälle
  3. Telekommunikation, IT und Software 34,3 Mio. € 6 % · 3 Fälle
  4. Stahl und Metall 25,8 Mio. € 5 % · 1 Fall
  5. Bau und Immobilien 18,1 Mio. € 3 % · 6 Fälle
  6. Industrie und Maschinenbau 8,19 Mio. € 2 % · 3 Fälle
  7. Medien und Online-Plattformen 6,03 Mio. € 1 % · 3 Fälle
  8. Lebensmittel und Landwirtschaft 2,77 Mio. € 1 % · 4 Fälle
  9. Sonstige 2,08 Mio. € 0 % · 4 Fälle
  10. Energie und Versorgung 1,52 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  11. 2 weitere2,09 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20223130.000 €
20231038,5 Mio. €
202418338,1 Mio. €
20251321 Mio. €
202616146,8 Mio. €

60 Fälle

27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 95.588 €

Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.

Behörde / Gericht
Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.08.2026 Fitnessstudiokette in Amsterdam (anonymisiert)Arbeidsinspectie: 316.875 Euro Bußgelder gegen Amsterdamer Fitnessstudiokette NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 316.875 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Fitnessstudiokette in Amsterdam, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, Bußgelder von insgesamt 316.875 Euro. Für 25 ausländische Arbeitskräfte fehlte die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und bei drei Personen wurde die Identität nicht festgestellt (Wav, 234.375 Euro); wegen mangelhafter Aufzeichnungen ließ sich nicht prüfen, ob für alle Stunden der Mindestlohn gezahlt wurde (WML, 60.000 Euro), hinzu kam ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (22.500 Euro). Zusätzlich erhielt das Unternehmen zwei Warnungen, dass bei erneuten gleichartigen Verstößen die Arbeit vorsorglich stillgelegt werden kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitsberechtigung und Identität jeder Arbeitskraft geprüft und Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Arbeitsberechtigung und Dokumentation von Arbeitszeiten

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (WML); Arbeidstijdenwet (ATW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
24.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 153.300 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.06.2026 bunq B.V.AFM: 170.000 Euro gegen bunq wegen verspäteter Antworten auf Betrugsbeschwerden NiederlandeOrganisationspflichten 170.000 €

Die AFM verhängte am 2. Juni 2026 gegen die bunq B.V. ein Bußgeld von 170.000 Euro, weil die Bank in sieben Fällen Beschwerden von Kunden, die Opfer von Online-Betrug geworden waren, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 15 Arbeitstagen inhaltlich beantwortete (November bis Dezember 2023 und April bis mindestens August 2024). Weil bunq die Betroffenen ohne Rechtspflicht ganz oder überwiegend entschädigte, senkte die AFM den Grundbetrag von 500.000 auf 200.000 Euro; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschwerdeprozesse für Zahlungsdienste brauchen eine Fristenüberwachung, gerade bei Betrugsopfern mit hohen Schäden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden bei Zahlungsdiensten

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 43a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft (BGfo), Umsetzung von Art. 101 PSD2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige volle oder überwiegende Entschädigung der betroffenen Kunden; vereinfachte Erledigung (−15 %).
Veröffentlicht
08.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.05.2026 Timmerhuis Weg & Waterbouw B.V., Bouwhuis Aannemingsmaatschappij „Bouwmij“ B.V., Aannemingsmaatschappij Van Gelder B.V.ACM: Kartellbußgelder gegen Bauunternehmen wegen Absprache bei Ausschreibung in Ommen NiederlandeKartelle und Absprachen 45.500 €

Drei Bauunternehmen stimmten im September 2024 bei einer Tiefbau-Ausschreibung der Gemeinde Ommen, die für 153.250 EUR vergeben wurde, ihre Angebotspreise ab und legten den Gewinner fest. Wegen früherer, 2005 festgestellter Kartellverstöße der Unternehmen oder ihrer Rechtsvorgänger erhöhte die ACM die Bußgelder um 20 %. Im vereinfachten Verfahren verhängte sie mutmaßlich 30.000 EUR gegen Timmerhuis und mutmaßlich 15.500 EUR gegen Bouwhuis (zusammen 45.500 EUR); Van Gelder blieb als erster Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angebote in Vergabeverfahren sind unabhängig zu erstellen; schon eine Absprache über den Gewinner eines kleinen kommunalen Auftrags wird geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren minderte die ACM die Bußgelder von Bouwhuis und Timmerhuis um 15 %, bei Timmerhuis zusätzlich um 5 % für freiwillig gelieferte Beweise; Van Gelder erhielt als erste Antragstellerin volle Kronzeugenimmunität.
Veröffentlicht
02.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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22.05.2026 House of Tickets B.V.ACM: 270.000 Euro gegen Ticketveiling-Betreiber wegen Preistreiberei durch Biet-Bots NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangaben 270.000 €

House of Tickets B.V. ließ auf der Auktionsseite Ticketveiling.nl die Preise versteigerter Lose mit automatischen Geboten eines Algorithmus hochtreiben und täuschte Verbraucher darüber, wie der Endpreis zustande kam. Die ACM hielt 300.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren um 10 % auf 270.000 EUR; gegen die Ticketveiling B.V. sah sie von einem Bußgeld ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Gebote des Anbieters in eigenen Auktionen sind eine Täuschung der Bietenden und müssen unterbleiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Algorithmische Preisbildung und Transparenz bei Online-Auktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. d und Art. 6:193g lit. v BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für Anerkenntnis und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren; die Verstöße waren kurz und vor Beginn der Untersuchung aus eigenem Antrieb beendet.
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.04.2026 Arrowstreet Capital, Limited PartnershipAFM: 297.000 Euro gegen Arrowstreet Capital wegen falscher Leerverkaufsmeldungen NiederlandeVeröffentlichungs- und Meldepflichten 297.000 €

Die AFM verhängte am 20. April 2026 gegen die US-Vermögensverwalterin Arrowstreet Capital, Limited Partnership ein Bußgeld von 297.000 Euro, weil sie ihre Netto-Leerverkaufspositionen in Just Eat Takeaway.com und Galapagos zwischen Juli 2020 und November 2024 wegen eines Fehlers in ihrer Berechnungsmethode 101-mal zu niedrig an die AFM meldete, davon 85-mal auch bei der Pflicht zur Veröffentlichung. Weil das Unternehmen den Fehler selbst meldete, rasch korrigierte, voll kooperierte und Vorkehrungen gegen Wiederholung traf, senkte die AFM den Grundbetrag um 30 %; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass, die Sache ist abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnungsmethoden für Meldepflichten gehören regelmäßig validiert; eine Selbstmeldung nach Entdeckung eines Fehlers senkt das Bußgeld spürbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Berechnung und Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Leerverkaufsverordnung, SSR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, zügige Korrektur, volle Kooperation und Maßnahmen gegen Wiederholung (−30 % auf den Grundbetrag); vereinfachte Erledigung (−15 %).
Veröffentlicht
22.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.04.2026 Koninklijke PostNL B.V.ACM: 6,9 Mio. Euro gegen PostNL wegen verspäteter Briefzustellung 2023 NiederlandeSonstiges 6,92 Mio. €

PostNL stellte 2023 im Universalpostdienst nur 89,48 % der Briefe mit fünftägiger Zustellpflicht rechtzeitig zu statt der gesetzlich geforderten 95 %. Die ACM verwarf den Einwand höherer Gewalt wegen des angespannten Arbeitsmarkts und verhängte ein Bußgeld von 6.923.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine gesetzliche Versorgungspflicht trägt, muss absehbare Personalengpässe rechtzeitig ausgleichen; die Arbeitsmarktlage allein ist keine höhere Gewalt.

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 6 Postwet 2009 i. V. m. Art. 4a Postbesluit 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
12.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland NiederlandeInternationale Datentransfers 100 Mio. €

Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Hakrinbank N.V.; Finabank N.V.; De Surinaamsche Bank N.V.OM: Vergleiche mit drei surinamischen Banken wegen fahrlässiger Geldwäsche NiederlandeKundensorgfalt 415.000 €

Die Hakrinbank N.V., die Finabank N.V. und De Surinaamsche Bank N.V. schlossen mit dem Openbaar Ministerie Transaktionen (außergerichtliche Vergleiche) wegen des Verdachts fahrlässiger Geldwäsche (schuldwitwassen) im Jahr 2018 und zahlen zusammen 415.000 Euro (Hakrinbank 166.000 Euro, Finabank und De Surinaamsche Bank je 124.500 Euro). Anlass war die Beschlagnahme von 19,5 Mio. Euro Bargeld der drei Banken auf dem Weg nach Hongkong am Flughafen Schiphol im April 2018; das OM warf ihnen vor, in Suriname die Herkunft des Bargelds nicht ausreichend geprüft zu haben, insbesondere wer die Kunden der Wechselstuben unter ihren Kunden waren. Vorsatz stellte das OM nicht fest; berücksichtigt wurden das Alter der Sache und der geringere Schweregrad fahrlässiger Geldwäsche, das beschlagnahmte Geld wird zurückgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken, die Bargeld von Wechselstuben annehmen und international versenden, müssen auch die Kunden ihrer Kunden in die Herkunftsprüfung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsprüfung bei Bargeldlieferungen und Kunden von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Arrondissementsparket Noord-Holland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schuldwitwassen (fahrlässige Geldwäsche nach niederländischem Strafrecht); Transaktion des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Vorsatz festgestellt; Alter der Sache; Banken haben inzwischen Verbesserungen bei Bargeldkontrollen, KYC und Governance umgesetzt.
Veröffentlicht
17.03.2026

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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs NiederlandeAbfall und Gefahrstoffe 1,13 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
Veröffentlicht
10.03.2026

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06.03.2026 Fleurette Properties LtdRohstoffholding Fleurette: 25,8 Mio. EUR Strafbeschikking wegen Bestechung im Kongo NiederlandeBestechung von Amtsträgern 25,8 Mio. €

Die von 2010 bis 2017 in den Niederlanden ansässige Topholding einer Bergbau-, Öl- und Goldgruppe hat sich laut OM gemeinsam mit anderen an der Bestechung von Amtsträgern der DR Kongo beteiligt, um Lizenzen für Kobalt- und Kupferminen zu erlangen. Das OM erließ am 06.03.2026 eine Strafbeschikking mit 25,8 Mio. EUR Geldbuße, die Fleurette akzeptierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Im Rohstoffsektor sind Lizenzen und Konzessionen die Hauptangriffsfläche für Bestechung – Holdinggesellschaften haften für Zahlungen ihrer Beteiligungen mit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzvergabe im Rohstoffsektor, Zahlungen an Amtsträger

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Buitenlandse ambtelijke omkoping (Wetboek van Strafrecht); OM-strafbeschikking
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
10.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 Louis Vuitton BVOM: 500.000 Euro Strafbefehl gegen Louis Vuitton BV wegen mangelnder Kundenprüfung NiederlandeKundensorgfalt 500.000 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die niederländische Louis Vuitton BV einen Strafbefehl über 500.000 Euro wegen Verstößen gegen das Wwft, weil das Unternehmen über längere Zeit nicht ausreichend prüfte, wer die Kunden waren, die wiederholt hohe Beträge in bar ausgaben. Anlass ist ein laufendes Geldwäscheverfahren, in dem nach Auffassung des OM eine Käuferin von August 2021 bis Februar 2023 unter verschiedenen Namen insgesamt mehr als 2 Mio. Euro aus Straftaten für Luxusgüter in Geschäften wie denen von Louis Vuitton ausgab und die Taschen zum Weiterverkauf nach China schickte; ein damaliger Verkaufsmitarbeiter soll ihr geholfen und sie gewarnt haben, wenn sie über eines ihrer Kundenkonten mehr als 10.000 Euro im Monat auszugeben drohte. Das OM erledigte die Sache ohne Gericht, um knappe Sitzungskapazitäten bei der Rechtbank Rotterdam freizuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Luxushändler müssen wiederholte Barkäufe derselben Person unter wechselnden Namen erkennen und Beschäftigte gegen das Umgehen von Meldeschwellen sensibilisieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeschäfte im Luxushandel, Stückelung und Mitwirkung von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Landelijk Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Kundenprüfung; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro NiederlandeBestechung von Amtsträgern 10 Mio. €

Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
Veröffentlicht
30.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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03.02.2026 Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden)AP: je 25.000 Euro gegen zehn Gemeinden wegen Analysen muslimischer Gemeinschaften NiederlandeDatenschutz 250.000 €

Zehn Gemeinden (Delft, Ede, Eindhoven, Gooise Meren, Haarlemmermeer, Hilversum, Huizen, Tilburg, Veenendaal und Zoetermeer) hatten von einem externen Forschungsbüro erstellte Analysen der örtlichen islamischen Gemeinschaft (meist sogenannte Kräftefeldanalysen, in Haarlemmermeer ein Quickscan) erhalten, gespeichert und genutzt, die auch Angaben zur Religion und weitere sensible Merkmale einzelner Personen enthielten. Die AP verhängte am 3. Februar 2026 in getrennten Bescheiden gegen jedes Kollegium 25.000 EUR (zusammen 250.000 EUR); bei sieben Gemeinden beschränkte sie zudem die weitere Verarbeitung der Analysen auf die Wahrnehmung von Betroffenenrechten und Gerichtsverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer extern erstellte Berichte mit Angaben zu Religion oder Weltanschauung übernimmt, verarbeitet selbst besondere Daten und braucht dafür eine eigene Ausnahmegrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Besondere Kategorien personenbezogener Daten in Sicherheitsanalysen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 DSGVO (AVG); Verarbeitungsbeschränkung nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO (sieben Bescheide)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
05.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld NiederlandeInterne Sicherungsmaßnahmen 406.125 €

Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
De Nederlandsche Bank (DNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
Veröffentlicht
21.07.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Spargelhof ohne verlässliche Arbeitszeiterfassung: Raad van State bestätigt 11.250 € NiederlandeArbeitszeit 11.250 €

Die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Spargelbetriebs (im Urteil anonymisiert) wichen im Mai/Juni 2022 strukturell von den tatsächlich geleisteten Stunden ab, u. a. blieb Sonntagsarbeit unerfasst, sodass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten nicht kontrollierbar war. Der Raad van State bestätigte das 2023 ohne vorherige Verwarnung verhängte Bußgeld von 11.250 € einschließlich des Erhöhungsfaktors 1,5.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Arbeitszeiterfassung, die nicht die tatsächlichen Stunden abbildet, gilt als fehlend – Betriebe werden dann ohne Vorwarnung sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten

Behörde / Gericht
Raad van State, Afdeling bestuursrechtspraak (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Art. 4:3 Abs. 1 Arbeidstijdenwet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

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15.12.2025 Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences)Niederlande: 175.000 € gegen Hochschule HAN wegen unzureichender Sicherheit nach Hack NiederlandeDatenpannen und Datensicherheit 175.000 €

Ein Hacker gelangte 2021 über ein Webformular auf einen Web- und einen Datenbankserver der Hochschule, erbeutete u. a. Namen mit Passwörtern und Bürgerservicenummern von Studierenden und Beschäftigten und forderte vergeblich Lösegeld. Die Sicherheit war nicht auf die Risiken abgestimmt, die Rechte eines Datenbankkontos waren nicht beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenbankkonten von Webanwendungen brauchen minimale Rechte, damit eine einzelne Lücke nicht den gesamten Datenbestand öffnet.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Einspruch; aktive Schadensbegrenzung, gestärkte Resilienz und Weitergabe der Erfahrungen an andere Organisationen.
Veröffentlicht
17.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.11.2025 TMF Management B.V.OM: 130.500 Euro gegen Trustbüro TMF wegen nicht gemeldeter Transaktionen NiederlandeVerdachtsmeldungen 130.500 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die TMF Management B.V. einen Strafbefehl über 130.500 Euro, weil das Trustbüro 2020 und 2021 zwei ungewöhnliche Transaktionen eines Kunden nicht unverzüglich an die FIU-NL meldete. TMF wirkte weiter an der (Um-)Strukturierung einer Anleiheemission dieses Kunden mit, obwohl ihm ab 2020 negative Medienberichte über laufende Gerichtsverfahren wegen mutmaßlichen Betrugs des Kunden bekannt waren; das Verfahren ging auf eine Meldung der De Nederlandsche Bank zurück. Wegen der Vorbildfunktion des international tätigen Trustbüros hob das OM die Geldstrafenkategorie an und gewährte für freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation 25 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presseberichte über einen Kunden sind Anlass, laufende Transaktionen neu zu bewerten und Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte als Anlass für Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Pflicht zur unverzüglichen Meldung ungewöhnlicher Transaktionen; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation (−25 %).
Veröffentlicht
13.11.2025

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12.11.2025 Euronext Amsterdam N.V.AFM erteilt Euronext Amsterdam Anweisung wegen Zugangshürden für Zentralverwahrer NiederlandeOrganisationspflichten Anordnung

Die AFM erteilte der Euronext Amsterdam N.V. als Betreiberin der regulierten Märkte am 12. November 2025 eine Anweisung (aanwijzing), weil drei Bedingungen ihres angekündigten neuen Abwicklungsmodells für Marktteilnehmer, die einen anderen Zentralverwahrer (CSD) als Euronext Securities Milan wählen wollten, nach Auffassung der AFM den Zugang solcher CSDs zu den Transaktionsdaten beschränkten. Damit verstieß Euronext gegen die Pflicht zu diskriminierungsfreiem und transparentem Zugang nach Art. 53 Abs. 1 CSDR. Euronext zog die Bedingungen zurück und bestätigte den Zugang der betroffenen CSDs; die Anweisung ist bestandskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsplätze sollten neue Abwicklungsmodelle vor der Ankündigung darauf prüfen, ob sie Zentralverwahrern diskriminierungsfreien Zugang lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Diskriminierungsfreier Zugang zu Marktinfrastrukturen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 53 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR); Anweisung nach Art. 1:75 Abs. 1 i. V. m. Art. 1:3a Abs. 1 Wet op het financieel toezicht (Wft)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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