Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA) 22,8 Mio. € 97 % · 18 Fälle
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会) 642.643 € 3 % · 4 Fälle
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) – 0 % · 4 Fälle
- Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会) – 0 % · 3 Fälle
- Kanto Local Finance Bureau (関東財務局) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会) – 0 % · 1 Fall
- Ministry of Economy, Trade and Industry (METI, 経済産業省) – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Energie und Versorgung 10,2 Mio. € 44 % · 2 Fälle
- Automobil 7,63 Mio. € 32 % · 2 Fälle
- Chemie und Pharma 4,18 Mio. € 18 % · 2 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 1,2 Mio. € 5 % · 3 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 131.155 € 1 % · 8 Fälle
- Sonstige 113.203 € 0 % · 5 Fälle
- Handel und E-Commerce 11.506 € 0 % · 4 Fälle
- Medien und Online-Plattformen – 0 % · 2 Fälle
- Bau und Immobilien – 0 % · 1 Fall
- Gesundheitswesen – 0 % · 1 Fall
- 1 weitere0 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 11.506 € |
| 2023 | 5 | 4,29 Mio. € |
| 2024 | 10 | 17,7 Mio. € |
| 2025 | 7 | – |
| 2026 | 7 | 1,45 Mio. € |
31 Fälle
18.09.2026 Kinpodo Co., Ltd. (株式会社金宝堂)Kinpodo: Anordnung wegen Lockpreis „ab 104.500 JPY“ für Familienbestattungen Anordnung
Kinpodo warb von März bis Mai 2025 in Fernsehspots für Familienbestattungen in exklusiv gemieteten Hallen unter dem Namen „Chiisana Mori no Ie“ mit einem Preis „ab 104.500 JPY“. Tatsächlich mussten Kunden, von wenigen Fällen abgesehen, mindestens 308.000 JPY zahlen; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Ein „ab“-Preis darf nur beworben werden, wenn Kunden ihn realistisch erhalten können.
„Ab“-Preise und Lockangebote
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- 株式会社金宝堂に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 18.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 18.09.2026 mit Maßnahmenanordnung 消表対第807号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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16.09.2026 ENECHANGE株式会社ENECHANGE: 91,495 Mio. JPY wegen überhöhter Umsätze in Quartalsbericht und Prospekt 511.488 €
Wegen überhöht verbuchter Umsätze bei der Gesellschaft und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaft(en) wies der Quartalsbericht für das dritte Quartal 2023 (eingereicht am 10. November 2023) einen Konzernverlust von 1.382.861 Tsd. JPY statt 1.662.516 Tsd. JPY aus; auf diesen Bericht stützte sich die Registrierungserklärung für eine Kapitalerhöhung, mit der am 26. Februar 2024 3.784.200 Aktien für 3.999.899.400 JPY ausgegeben wurden. Nachdem das Unternehmen Sachverhalt und Betrag eingeräumt hatte, wurde ein Verwaltungsgeld (課徴金) von 91.495.000 JPY festgesetzt: 1.500.000 JPY für den Quartalsbericht und 89.995.000 JPY für die Registrierungserklärung.
Die Umsatzrealisierung in Tochtergesellschaften gehört vor jeder Kapitalerhöhung auf den Prüfstand; ein Fehler im Quartalsbericht wird über den Prospekt vielfach teurer.
Korrekte Umsatzrealisierung vor Kapitalmarkttransaktionen
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 172-4 Abs. 2 a. F., Art. 172-2 Abs. 1 Nr. 1, Art. 185-7 Abs. 1 und 14
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Beide Teilbeträge wurden halbiert, weil das Unternehmen vor Beginn der Prüfung einen Bericht zur Ermäßigung eingereicht hatte (Art. 185-7 Abs. 14 FIEA).
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 91.495.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- 金融庁 – 決定要旨 令和8年度(判)第4号 ENECHANGE株式会社 (Entscheidung vom 16.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- 金融庁 – ENECHANGE(株)における四半期報告書等の虚偽記載に対する課徴金納付命令の決定について(令和8年9月17日) Pressemitteilung einer Behörde
- SESC – ENECHANGE株式会社における四半期報告書等の虚偽記載に係る課徴金納付命令勧告について(令和8年6月12日) Pressemitteilung einer Behörde
- 金融庁 – 令和8年度課徴金納付命令等一覧 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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19.08.2026 KDDI株式会社 (KDDI Corporation)KDDI: Anleitung der Datenschutzbehörde nach Abfluss von 12,2 Mio. E-Mail-Zugangsdaten Verwarnung
Über eine Software-Schwachstelle in einer von KDDI entwickelten und mehreren Internetprovidern bereitgestellten Mailplattform erbeuteten Unbefugte die Zugangsdaten (Mailadresse und Passwort) von 12.231.954 Personen; 7.616.173 Passwörter lagen im Klartext, sodass Postfächer einsehbar waren (entdeckt am 17. Juni 2026). Die Behörde erteilte KDDI eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, die technischen Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, weil die Zugriffskontrollen gegen die Ausbreitung von Angreifern unzureichend waren, verlangte bis 19. Oktober 2026 einen Bericht und erteilte auch einzelnen Providern, auf die die Klartextspeicherung zurückging, eine solche Anleitung.
Passwörter dürfen nie im Klartext gespeichert werden, und Plattformen, die viele Kunden bündeln, brauchen mehrschichtige Abwehr gegen die Ausbreitung nach einem Einbruch.
Passwortsicherheit und Wiederverwendung von Passwörtern
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147, Art. 146 Abs. 1
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- PPC – KDDI株式会社及びインターネットサービスプロバイダに対する個人情報の保護に関する法律に基づく行政上の対応並びにメールサービス利用者に対する注意喚起について(令和8年8月19日, PDF) Pressemitteilung einer Behörde
- PPC – Pressemitteilung KDDI (19.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge Anordnung
Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.
Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.
Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- 「SNOW」と称するアプリケーションの利用サービスの提供事業者2社に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 06.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 06.08.2026 mit Maßnahmenanordnungen 消表対第681号 und 第682号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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19.06.2026 moomoo証券株式会社moomoo証券: drei Monate keine Neukonten nach falschen NISA-Angaben und AML-Lücken Anordnung
Der Online-Broker hatte von Februar bis Mai 2025 mindestens 77 US-ETFs und -ETNs fälschlich als NISA-fähig angezeigt (59 Kunden handelten 25 davon im steuerbegünstigten Depot) und dies nach Entdeckung bei einem weiteren Wertpapier wiederholt, betroffene Kunden nachlässig und ungleich behandelt, seit 2024 Depotüberträge zu anderen Instituten pauschal verweigert, bei mindestens 1.531 abgelehnten Kontoantragstellern keine Verdachtsprüfung vorgenommen und Cyber- und Systemrisiken unzureichend gesteuert. Werbung und Annahme neuer Konten wurden vom 19. Juni bis 18. September 2026 untersagt, dazu kam eine Geschäftsverbesserungsanordnung.
Wer mit Kontoeröffnungsprämien schnell wächst, muss Produktfreigabe, Beschwerdebearbeitung, Verdachtsprüfung und IT-Sicherheit im selben Tempo mitwachsen lassen.
Richtige Produktinformationen und Verdachtsprüfung auch bei abgelehnten Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Kanto Local Finance Bureau (関東財務局) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 52 Abs. 1, Art. 51; Art. 38 Nr. 1, Art. 43, Art. 40 Nr. 2 FIEA i. V. m. Art. 123 Abs. 1 Nr. 14 Cabinet Office Order on Financial Instruments Business; Act on Prevention of Transfer of Criminal Proceeds (犯罪収益移転防止法)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- 関東財務局 – moomoo証券株式会社に対する行政処分について(令和8年6月19日) Pressemitteilung einer Behörde
- 金融庁 – moomoo証券株式会社に対する行政処分について(令和8年6月19日) Pressemitteilung einer Behörde
- FSA – 行政処分事例集 (Sammlung der Verwaltungsmaßnahmen, Stand 30.06.2026, Excel) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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11.06.2026 GEO Store Co., Ltd. (株式会社ゲオストア)GEO Store: Anordnung wegen Scheinfrist bei Ankaufaktion für Smartphones Anordnung
GEO Store warb unter anderem auf dem offiziellen GEO-Konto bei X, etwa vom 12. Mai bis 8. Juni 2025, mit einem Aufschlag von 10 % auf die Ankaufpreise für gebrauchte Smartphones und Tablets, der nur bis zu einem bestimmten Datum gelte. Tatsächlich gab es danach gleiche oder höhere Aufschläge; die Ermittlungen liefen gemeinsam mit dem Chubu-Büro der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会).
Befristete Aktionen müssen tatsächlich enden – eine Frist, nach der das Angebot unverändert weiterläuft, erzeugt künstlichen Zeitdruck.
Befristete Angebote und künstlicher Zeitdruck
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- 株式会社ゲオストアに対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 11.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 11.06.2026 mit Maßnahmenanordnung 消表対第484号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Excom Global Co., Ltd. (エクスコムグローバル株式会社)Excom Global („Imoto no WiFi“): Surcharge wegen unbelegter „Nr. 1“-Werbung 941.067 €
Excom Global warb von Februar 2020 bis Mai 2024 für seinen Verleih mobiler WLAN-Router für Auslandsreisen („Imoto no WiFi“) in Anzeigen in Reiseführern und auf eigenen Websites mit Platz 1 bei Kundenzufriedenheit, bei der Wahl durch Auslandsreisende und beim Kundenservice. Die beauftragte Umfrage fragte, ohne eine tatsächliche Nutzung zu prüfen, nur nach dem Eindruck der Websites des Unternehmens und neun willkürlich ausgewählter Wettbewerber und wurde zudem nicht korrekt wiedergegeben; festgesetzt wurde ein Surcharge von 172.620.000 JPY.
Wer mit Umfrage-Siegen wirbt, muss die Methode kennen und prüfen – die Verantwortung bleibt beim werbenden Unternehmen, nicht beim Umfrageanbieter.
„Nr. 1“-Werbung und Rankings
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Originalbetrag 172.620.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.
- エクスコムグローバル株式会社に対する景品表示法に基づく課徴金納付命令について (Eintrag, 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 12.03.2026 mit Surcharge-Bescheid 消表対第181号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Chiba Lotte Marines Co., Ltd. (株式会社千葉ロッテマリーンズ)Chiba Lotte Marines: Zusagenplan mit Teilerstattung nach Werbung mit Signaturbällen Sonstiges
Der Baseballclub Chiba Lotte Marines erweckte in einem Werbebrief vom Januar 2025 für seinen kostenpflichtigen Fanclub „TEAM26“ den Eindruck, jedes neue Mitglied erhalte am Stand beim Stadion sicher einen von einem Spieler handsignierten Ball, obwohl nur ein Teil der Mitglieder einen bekam. Statt einer Anordnung wurde am 23. Dezember 2025 ein Zusagenplan genehmigt – Vorstandsbeschluss, Aufklärung der Verbraucher, Vorkehrungen gegen Wiederholung, mutmaßlich Teilerstattung der Jahresbeiträge und Berichte über die Umsetzung; ein Verstoß wurde damit nicht festgestellt.
Zugaben müssen klar sagen, ob jeder oder nur ein Teil der Kunden sie erhält; ein Zusagenplan mit Erstattung kann eine förmliche Anordnung vermeiden.
Zugaben und Sonderaktionen richtig bewerben
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 30, Art. 31 Abs. 1 und 3 (Zusagenverfahren), Verdacht eines Verstoßes gegen Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- 株式会社千葉ロッテマリーンズから申請があった確約計画の認定について (Eintrag, 23.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 23.12.2025 zur Genehmigung des Zusagenplans (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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31.10.2025 いわき信用組合 (Iwaki Credit Cooperative)Iwaki Credit Cooperative: Kreditstopp für Neukunden nach Zahlungen an antisoziale Kräfte Anordnung
Die Kreditgenossenschaft hatte unter anderem von 2004 bis 2011 Kredite auf die Namen unbeteiligter Personen ohne deren Wissen und über Briefkastenfirmen an eine notleidende Großkundengruppe geleitet und so Großkreditgrenzen umgangen, hohe Bargeldbeträge an antisoziale Kräfte (反社会的勢力) gezahlt, keine Verdachtsprüfungen vorgenommen und der Aufsicht falsch berichtet und falsch ausgesagt. Neben einer umfassenden Geschäftsverbesserungsanordnung wurde das Kreditgeschäft mit Neukunden vom 17. November bis 16. Dezember 2025 ausgesetzt, verbunden mit Schulungen aller Beschäftigten außerhalb des Tagesgeschäfts und dem sofortigen Abbruch der Beziehungen zu antisozialen Kräften; es war die zweite Anordnung gegen die Genossenschaft im Jahr 2025.
Wenn Leitung und Kontrollfunktionen Verstöße gemeinsam verdecken, hilft nur ein Neuaufbau der Governance, und jede Falschauskunft an die Aufsicht verschärft die Folgen.
Abwehr von Forderungen antisozialer Kräfte und wahrheitsgemäße Auskünfte an die Aufsicht
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Act on Financial Businesses by Cooperatives (協同組合による金融事業に関する法律) Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Banking Act (銀行法) Art. 26 Abs. 1; Art. 10 Nr. 2 und 3 (falsche Berichte und Aussagen); Act on Prevention of Transfer of Criminal Proceeds (犯罪収益移転防止法)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 31.10.2025
- 金融庁 – いわき信用組合に対する行政処分について(令和7年10月31日) Pressemitteilung einer Behörde
- 金融庁 – いわき信用組合に対する行政処分について(令和7年5月29日, frühere Anordnung des Tohoku Local Finance Bureau) Pressemitteilung einer Behörde
- FSA – 行政処分事例集 (Sammlung der Verwaltungsmaßnahmen, Stand 30.06.2026, Excel) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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17.10.2025 NOVA Language Company Co., Ltd. (株式会社NOVAランゲージカンパニー)NOVA: Anordnung wegen Erlass einer Aufnahmegebühr, die nie verlangt wurde Anordnung
Die NOVA Language Company warb auf der Website ihrer Englischschulen „NOVA“ für mehrere Kurse, etwa im September 2024, mit dem Erlass einer Aufnahmegebühr von 22.000 JPY (bei einem Kinderkurs 11.000 JPY). Eine solche Gebühr hatte das Unternehmen über einen längeren zurückliegenden Zeitraum niemandem berechnet; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Ein erlassener Betrag ist nur dann ein Vorteil, wenn er sonst tatsächlich verlangt wird – fiktive Gebühren sind irreführende Preiswerbung.
Preisvorteile und Gebührenerlass richtig bewerben
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
- 株式会社NOVAランゲージカンパニーに対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 17.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 17.10.2025 mit Maßnahmenanordnung 消表対第1556号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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12.09.2025 Japanet Takata Co., Ltd. (株式会社ジャパネットたかた)Japanet Takata: Anordnung wegen Vergleich mit künftigem „Normalpreis“ bei Osechi Anordnung
Japanet Takata bot vom 8. Oktober bis 23. November 2024 im Onlineshop eine zweistöckige Neujahrs-Menübox („Osechi“ für 2025) mit dem Hinweis an, der „Japanet-Normalpreis“ von 29.980 JPY werde um 10.000 JPY auf 19.980 JPY gesenkt, wobei der Normalpreis nach Ende der Aktion gelten sollte. Einen verlässlichen Plan, danach zum höheren Preis zu verkaufen, gab es nicht; die Ermittlungen liefen gemeinsam mit dem Kyushu-Büro der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会).
Wer mit einem künftigen Preis wirbt, braucht einen belastbaren Verkaufsplan zu diesem Preis, der auch umgesetzt wird.
Vergleichspreise und Rabattaktionen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 12.09.2025
- 株式会社ジャパネットたかたに対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 12.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 12.09.2025 mit Maßnahmenanordnung 消表対第1401号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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01.08.2025 P&G Japan G.K. (P&Gジャパン合同会社)P&G Japan: Anordnung wegen unbelegter Anti-Schimmel-Werbung für Febreze-Produkt Anordnung
P&G Japan bewarb das Produkt „Febreze Anti-Schimmel fürs Bad“ (ファブリーズ お風呂用防カビ剤), unter anderem von April 2022 bis Mai 2023 auf der Verpackung, damit, dass bloßes Aufstellen im Badezimmer schwarzen Schimmel etwa sechs Wochen lang verhindere. Die eingereichten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, sodass die Werbung als irreführend galt; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Wer eine Wirkung verspricht, muss belastbare Nachweise schon vor der Werbung haben; fehlen sie, gilt die Aussage als irreführend.
Wirksamkeitsaussagen in der Werbung belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 und 2 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 01.08.2025
- P&Gジャパン合同会社に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 01.08.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 01.08.2025 mit Maßnahmenanordnung 消表対第1255号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
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09.05.2025 アストレード株式会社アストレード株式会社: ein Jahr Exportverbot nach Russland-Ausfuhren mit falschem Zielland Anordnung
Das Unternehmen hatte zwischen 17. August 2022 und 5. Juni 2023 in 18 Sendungen insgesamt 523 Waren, deren Ausfuhr nach Russland beschränkt ist, darunter Motorräder und Wassermotorräder, ohne Genehmigung des Ministers nach Russland exportiert und dabei Südkorea als Endbestimmungsland angegeben. Gestützt auf Art. 53 Abs. 2 und 3 Foreign Exchange and Foreign Trade Act wurde dem Unternehmen vom 16. Mai 2025 bis 15. Mai 2026 die Ausfuhr aller in Anhang 2-3 der Export Trade Control Order gelisteten Waren in alle Länder verboten, auch über Dritte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Prüfung des Endverbleibs und Umgehung von Russland-Sanktionen
- Behörde / Gericht
- Ministry of Economy, Trade and Industry (METI, 経済産業省)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Foreign Exchange and Foreign Trade Act (外国為替及び外国貿易法) Art. 53 Abs. 2 und 3; Export Trade Control Order (輸出貿易管理令) Anhang 2-3
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.05.2025
- 経済産業省 – 外国為替及び外国貿易法に基づく行政処分(輸出禁止等)を行いました(2025年5月9日) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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24.03.2025 Tokio Marine & Nichido Fire Insurance, Sompo Japan Insurance, Mitsui Sumitomo Insurance u. a. (4 Unternehmen)Vier Versicherer: Anordnungen nach Weitergabe von Kundendaten über Agenturen Anordnung
Mehrfachagenturen hatten Daten von Versicherungsnehmern an konkurrierende Versicherer weitergeleitet, und zu Agenturen entsandte Versicherungsangestellte hatten Kundendaten der Agenturen ohne deren Zustimmung an ihren Arbeitgeber geschickt; allein aus dem Agenturweg meldeten Tokio Marine & Nichido 1.004.861, Sompo Japan 799.331, Mitsui Sumitomo 319.915 und Aioi Nissay Dowa 221.144 betroffene Datensätze. Die Geschäftsverbesserungsanordnungen nach Art. 132 Abs. 1 Insurance Business Act verlangen eine Compliance-Organisation für Datenschutz- und Lauterkeitsrecht, ein Kundendatenmanagement auch bei den Agenturen, strengere Regeln für Entsendungen, eine Prüfung durch externe Fachleute und eine grundlegende Überarbeitung der nach der Anordnung vom Dezember 2023 vorgelegten Verbesserungspläne.
Entsandte Beschäftigte und Mehrfachagenturen sind Datenschutzrisiken: Kundendaten dürfen zwischen Agentur und Versicherer nur mit Rechtsgrundlage fließen.
Weitergabe von Kundendaten im Vertrieb über Agenturen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Insurance Business Act (保険業法) Art. 132 Abs. 1; Bezug zum APPI (個人情報保護法) und zum Unfair Competition Prevention Act (不正競争防止法)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- 金融庁 – 損害保険会社4社に対する行政処分について(令和7年3月24日) Pressemitteilung einer Behörde
- 金融庁 – 東京海上日動火災保険株式会社に対する行政処分について(PDF) Entscheidung einer Behörde
- 金融庁 – 損害保険ジャパン株式会社に対する行政処分について(PDF) Entscheidung einer Behörde
- FSA – 行政処分事例集 (Sammlung der Verwaltungsmaßnahmen, Stand 30.06.2026, Excel) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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26.12.2024 株式会社イオン銀行 (AEON Bank, Ltd.)AEON Bank: Anordnung wegen 14.639 ungeprüfter Geldwäsche-Alarme Anordnung
Die Bank hatte von Juni bis November 2023 und von Juli bis September 2024 mindestens 14.639 von ihrem Transaktionsmonitoring erkannte Vorgänge nicht darauf geprüft, ob Verdachtsmeldungen nötig waren, und brauchte für Meldungen im Monatsdurchschnitt bis zu 152 Tage (Februar 2024). Außerdem hatte sie die Maßnahmen der aufsichtlichen AML-Leitlinie bis zur Frist Ende März 2024 nicht umgesetzt und Befunde der vorigen Prüfung nicht behoben. Die Geschäftsverbesserungsanordnung nach Art. 26 Abs. 1 Banking Act verlangt unter anderem die Nachholung der Prüfungen und Meldungen und eine grundlegend stärkere Governance durch Verwaltungsrat und Management.
Ein Transaktionsmonitoring nützt nur mit genug Personal, um jeden Alarm zeitnah zu bewerten; Rückstände müssen beim Verwaltungsrat ankommen.
Zeitnahe Bearbeitung von Monitoring-Alarmen und Verdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Banking Act (銀行法) Art. 26 Abs. 1; Act on Prevention of Transfer of Criminal Proceeds (犯罪収益移転防止法); Guidelines for AML/CFT der FSA
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Haftung von Führungskräften
- Nach der Begründung haben Verwaltungsrat und Management trotz mehrfacher Hinweise aus Rückständen, Prüfungsbefunden und Innenrevision weder selbst den Stand ermittelt noch Anweisungen gegeben; die Anordnung verlangt die Klärung der Verantwortung.
- Veröffentlicht
- 26.12.2024
- 金融庁 – イオン銀行に対する行政処分について(令和6年12月26日) Pressemitteilung einer Behörde
- FSA – Administrative Action against AEON Bank, Ltd. (English version of 26 December 2024 release, published 29 January 2025) Pressemitteilung einer Behörde
- FSA – 行政処分事例集 (Sammlung der Verwaltungsmaßnahmen, Stand 30.06.2026, Excel) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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30.10.2024 野村證券株式会社 (Nomura Securities Co., Ltd.)Nomura Securities: 21,76 Mio. JPY für Layering im Future auf japanische Staatsanleihen 131.155 €
Eine im Eigenhandel tätige Person des Hauses hatte am 9. März 2021 im langfristigen JGB-Future (Kontrakt März 2021) an der Osaka Exchange wiederholt mehrere gestaffelte Aufträge ins Orderbuch gestellt, um rege Handelsaktivität vorzutäuschen, und dann jeweils günstiger gekauft oder teurer verkauft. Nach Einleitung eines Verwaltungsverfahrens räumte Nomura Sachverhalt und Betrag ein; festgesetzt wurde ein Verwaltungsgeld (課徴金) von 21.760.000 JPY, zusammengesetzt aus 6.940.000 JPY für das gegenläufige Volumen und 14.820.000 JPY für den Kaufüberhang.
Die Handelsüberwachung muss Layering-Muster im Eigenhandel erkennen, auch bei Anleihe-Futures und nicht nur bei Aktien.
Spoofing und Layering im Eigenhandel
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 174-2 Abs. 1 und 8, Art. 159 Abs. 2 Nr. 1; FIEA Enforcement Order Art. 33-13 Nr. 2; Art. 185-7 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 31.10.2024
Originalbetrag 21.760.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2024.
- 金融庁 – 長期国債先物に係る相場操縦に対する課徴金納付命令の決定について(令和6年10月31日) Pressemitteilung einer Behörde
- 金融庁 – 決定要旨 令和6年度(判)第19号 (Entscheidung vom 30.10.2024) Entscheidung einer Behörde
- SESC – 野村證券株式会社による長期国債先物に係る相場操縦に対する課徴金納付命令の勧告について(令和6年9月25日) Pressemitteilung einer Behörde
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08.08.2024 ein japanischer FitnessanbieterFitnessanbieter: Anordnungen wegen „24 Stunden“-Werbung und verdeckter Influencer-Posts Anordnung
Der Anbieter warb für seine Fitnesskette damit, dass Zusatzangebote wie Selbst-Zahnaufhellung, Selbst-Haarentfernung, Massagesessel oder Arbeitsplätze ohne Aufpreis rund um die Uhr nutzbar seien, obwohl sie nur für eine begrenzte Zahl von Stunden am Tag zur Verfügung standen (etwa fünf Stunden bei der Zahnaufhellung). Zudem übernahm das Unternehmen Instagram-Beiträge, die Dritte gegen Entgelt verfasst hatten, als „Kundenstimmen“ auf die eigene Website, ohne den Auftrag offenzulegen; beides wurde am 8. August 2024 mit zwei Anordnungen untersagt.
Bezahlte Influencer-Inhalte bleiben Werbung und müssen als solche erkennbar sein – auch wenn das Unternehmen sie später selbst weiterverwendet.
Influencer-Marketing kennzeichnen und Leistungsversprechen prüfen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 und Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
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02.08.2024 ein japanischer ComputerherstellerJapanischer Computerhersteller: Surcharge für fiktive Vergleichspreise im Onlineshop 261.697 €
Der Hersteller stellte im eigenen Onlineshop bei sieben Notebook-Modellen einem reduzierten „Kampagnenpreis“ einen „WEB-Preis“ gegenüber, zu dem die Geräte dort nie verkauft worden waren, und kündigte Fristen an, nach deren Ablauf die Nachlässe weiter galten (Beispiel Oktober 2022: 187.880 JPY auf 148.425 JPY, 21 % Rabatt). Dafür wurde ein Surcharge von 42.230.000 JPY festgesetzt.
Streichpreise müssen tatsächlich verlangte Preise sein, und Aktionsfristen müssen eingehalten werden – sonst sind beide irreführende Preisangaben.
Streichpreise und Countdown-Rabatte
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
Originalbetrag 42.230.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
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24.06.2024 eine japanische Großbank und zwei konzernverbundene WertpapierhäuserGroßbank und zwei Wertpapierhäuser: Anordnungen wegen Verstößen gegen die Firewall Anordnung
Die beiden konzernverbundenen Wertpapierhäuser und die Bank erhielten Geschäftsverbesserungsanordnungen; die Bank und die Konzernholding mussten zudem nach dem Banking Act berichten. Die Häuser hatten wiederholt, bei dem einen Wertpapierhaus mindestens 13-mal, nicht öffentliche Kundeninformationen ausgetauscht, obwohl die Kunden dies untersagt oder nicht eingewilligt hatten, und solche Informationen teils zur Akquise von Emissionsmandaten genutzt. Die Bank verhandelte zudem unzulässig Emissionsanteile für dieses Wertpapierhaus und machte dies in mindestens einem Fall zur Bedingung eines Kreditvertrags.
Informationssperren im Finanzkonzern brauchen Kontrollen, die auch die Vorstandsebene und Koppelungen zwischen Kredit- und Emissionsgeschäft erfassen.
Umgang mit nicht öffentlichen Kundeninformationen im Finanzkonzern
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 51 und Art. 51-2; Art. 44-3 Abs. 1 Nr. 4 FIEA i. V. m. Art. 153 Abs. 1 Nr. 7 und 8 sowie Art. 40 Nr. 2 FIEA i. V. m. Art. 123 Abs. 1 Nr. 5 Cabinet Office Order on Financial Instruments Business; Art. 33 Abs. 1 und Art. 44-3 Abs. 1 Nr. 2 FIEA; Banking Act (銀行法) Art. 24 Abs. 1, Art. 52-31 Abs. 1
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Ein damaliger stellvertretender Präsident (Deputy President) dieses Wertpapierhauses nahm vertrauliche Kundeninformationen von einem Executive Officer der Bank selbst entgegen; die Anordnungen verlangten die Klärung der Verantwortung einschließlich des Managements.
- Veröffentlicht
- 24.06.2024
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06.06.2024 eine japanische medizinische KörperschaftKlinikträgerin: Anordnung wegen Rabatt gegen Fünf-Sterne-Bewertungen auf Google Maps Anordnung
Die medizinische Körperschaft versprach Personen, die zur Grippeimpfung in eine von ihr betriebene internistische Klinik kamen, einen Nachlass auf die Impfkosten, wenn sie die Klinik auf Google Maps mit fünf oder vier Sternen bewerteten. Die so entstandenen Bewertungen waren für Verbraucher nicht als vom Anbieter veranlasste Werbung erkennbar; die Anordnung verpflichtete dazu, ihre Anzeige zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen zu treffen, die auch das medizinische Personal einbeziehen.
Bewertungen gegen Rabatt oder andere Vorteile sind Werbung des Anbieters und dürfen nicht als unabhängige Kundenmeinung erscheinen.
Stealth-Marketing und gekaufte Bewertungen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 07.06.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
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28.05.2024 ein japanischer EnergieversorgerEnergieversorger: Surcharge für irreführende Werbung mit günstigeren Stromtarifen 9,71 Mio. €
Der Versorger warb von April 2022 bis Januar 2023 auf seiner Website und in einer Broschüre damit, dass zwei Haushaltstarife eines seiner Tarifpläne für Haushalte mit bis zu bzw. über 400 kWh Monatsverbrauch günstiger seien als sein Standardtarif. Weil die Brennstoffkostenanpassung in diesen Tarifen höher ausfiel, traf das in manchen Fällen nicht zu; nach gemeinsamen Ermittlungen mit einer Regionalstelle der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会) wurde ein Surcharge von 1.655.940.000 JPY festgesetzt (1.086.170.000 JPY für den einen, 569.770.000 JPY für den anderen Tarif).
Tarifvergleiche müssen auch variable Preisbestandteile wie Brennstoffkostenanpassungen berücksichtigen, sonst wird aus „günstiger“ eine irreführende Preisangabe.
Preis- und Tarifvergleiche in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
Originalbetrag 1.655.940.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
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28.03.2024 ein japanischer InternetkonzernInternetkonzern: förmliche Empfehlung nach Datenabfluss über infizierten Dienstleister-PC Verwarnung
Nachdem der Arbeits-PC eines Beschäftigten beim südkoreanischen Sicherheitsdienstleister des Unternehmens mit Schadsoftware infiziert worden war, griffen Unbefugte vom 14. September bis 27. Oktober 2023 auf Systeme zu; Daten von rund 520.000 Personen (Nutzer des Messengerdienstes, Geschäftspartner, Beschäftigte) flossen ab oder waren gefährdet. Die Behörde sprach wegen unzureichender organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen (Art. 23 APPI) eine förmliche Empfehlung nach Art. 148 Abs. 1 APPI aus und verlangte Berichte bis März 2025; wegen der möglichen Offenlegung von Nutzerkennungen (GUID) bei der Auktionsplattform des Konzerns erging zusätzlich eine Anleitung (指導) nach Art. 147.
Systemzugänge von Dienstleistern gehören zur eigenen Sicherheitsverantwortung; ein infizierter Rechner beim Dienstleister darf nicht zum Einfallstor werden.
Schadsoftware und Zugriffsrechte von Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 148 Abs. 1 i. V. m. Art. 23; Art. 147
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 28.03.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.03.2026 · Direktlink
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12.03.2024 ein japanischer AutomobilimporteurJapanischer Automobilimporteur: Surcharge wegen falscher Angaben zur Serienausstattung 7,63 Mio. €
Der Importeur gab 2020 und 2021 in gedruckten und online gestellten Datenblättern und Katalogen für drei Modellvarianten zweier Baureihen sowie für ein Ausstattungspaket Merkmale als serienmäßig an, die fehlten oder – wie bestimmte Fahrassistenzfunktionen – nur mit einem zusätzlich zu bestellenden Navigationspaket funktionierten. Zwei Surcharge-Bescheide vom selben Tag (599.120.000 JPY für die Modelle der einen Baureihe, 631.850.000 JPY für die Modelle der anderen Baureihe) ergeben zusammen 1.230.970.000 JPY.
Ausstattungsangaben in Katalogen und Datenblättern sind Werbeaussagen und müssen vor der Veröffentlichung gegen die tatsächliche Serienausstattung geprüft werden; eine rechtzeitige Selbstmeldung kann den Betrag halbieren.
Richtige Produktangaben in Katalogen und Datenblättern
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1, Art. 9 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Für das Ausstattungspaket zu einem Modell der zweiten Baureihe wurde der Betrag nach Art. 9 halbiert, weil das Unternehmen den Sachverhalt selbst gemeldet hatte; ein Bericht zu einem Modell der ersten Baureihe wurde nicht als solche Meldung anerkannt.
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
Originalbetrag 1.230.970.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink
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29.02.2024 ein japanischer Hausbaukonzern und vier KonzerngesellschaftenHausbaukonzern und vier Hausbauer: Anordnungen wegen „Nr. 1“-Werbung ohne objektive Umfrage Anordnung
Die Holding eines Hausbaukonzerns und vier Konzerngesellschaften warben 2022 und 2023 für individuell gebaute Häuser auf Websites, in Beiträgen in sozialen Medien und in Flyern mit „Nr. 1“ in drei Kategorien, etwa beim Grundstücksangebot und bei „hoher Qualität zu niedrigen Kosten“. Die zugrunde liegende Umfrage fragte nur nach dem Eindruck von Websites ausgewählter Anbieter und prüfte nicht, ob die Befragten die Leistungen kannten; am 29. Februar 2024 erging gegen jedes der fünf Unternehmen eine Unterlassungsanordnung.
Ranking- und „Nr. 1“-Aussagen brauchen eine objektive Erhebung unter tatsächlichen Kunden; ein Website-Eindruckstest eines Dienstleisters genügt nicht.
„Nr. 1“-Werbung und Rankings
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 01.03.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink
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26.12.2023 vier japanische GroßversichererVier Großversicherer: Anordnungen wegen abgestimmter Prämien im Industriegeschäft Anordnung
Die vier Schadenversicherer erhielten Geschäftsverbesserungsanordnungen nach Art. 132 Abs. 1 Insurance Business Act, weil sie vor allem bei Mitversicherungen für Firmenkunden Prämien und Konditionen untereinander oder über Agenturen abgestimmt hatten, was nach Einschätzung der Behörde gegen das Antimonopolgesetz verstoßen dürfte. Bis 26. Dezember 2023 waren 576 betroffene Versicherungsnehmer gemeldet; 33 % der Fälle geschahen in Kenntnis der Unzulässigkeit, konkrete kartellrechtliche Verhaltensregeln fehlten, und Schulungen dazu waren unzureichend. Verlangt wurden weitere Aufklärung, eine kartellrechtliche Compliance-Organisation und die Klärung der Managementverantwortung.
Wo Wettbewerber im Mitversicherungsgeschäft zwangsläufig Kontakt haben, braucht der Vertrieb konkrete Regeln und Schulungen dazu, welche Informationen geteilt werden dürfen.
Kartellrechtskonformer Umgang mit Wettbewerbern und Agenturen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Insurance Business Act (保険業法) Art. 132 Abs. 1; Bezug zum Antimonopoly Act (独占禁止法)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.12.2023
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.12.2025 · Direktlink
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05.10.2023 ein japanischer Hersteller von AngelködernKöderhersteller: Surcharge für unbelegte „biologisch abbaubar“-Werbung bei Angelködern 113.203 €
Der Köderhersteller bewarb vier Serien künstlicher Angelköder auf Verpackungen, der Website und in Werbematerial – teils von April 2016 bis Februar 2023 – als biologisch abbaubar, auch wenn sie nach dem Gebrauch im Wasser zurückbleiben. Belege für diese Abbaubarkeit legte das Unternehmen nicht vor; nach einer Unterlassungsanordnung vom 19. Dezember 2022 folgte am 5. Oktober 2023 ein Surcharge von 17.740.000 JPY.
Umweltaussagen wie „biologisch abbaubar“ tragen nur mit Nachweisen für die konkrete Umgebung, in der das Produkt tatsächlich landet.
Greenwashing: Umweltaussagen belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
Originalbetrag 17.740.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.10.2023.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2025 · Direktlink
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12.07.2023 ein japanischer AutomobilherstellerAutohersteller: Anleitung der Datenschutzbehörde nach zehn Jahren offener Fahrzeugdaten Verwarnung
Wegen einer falsch konfigurierten Cloud-Umgebung beim verbundenen Auftragnehmer, einer Konzerngesellschaft, waren Server zweier vernetzter Fahrzeugdienste des Herstellers rund zehn Jahre lang von außen einsehbar; betroffen waren Daten von etwa 2,3 Millionen Personen, darunter Fahrzeuggeräte-IDs, Fahrgestellnummern und Standortdaten. Der Hersteller hatte diese Daten mangels ausreichender Schulung der zuständigen Beschäftigten nicht als personenbezogen erkannt und den Auftragnehmer nicht auf Zugriffskontrollen geprüft. Die Behörde erteilte dem Unternehmen eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, Schulung, Zugriffskontrolle und Aufsicht über den Auftragnehmer zu verbessern und die eigenen Abhilfemaßnahmen umzusetzen.
Auch Fahrgestellnummer und Standort sind personenbezogene Daten: Wer Cloud-Speicher konfiguriert, muss das wissen, und Auftragnehmer sind auf ihre Zugriffseinstellungen zu prüfen.
Sichere Cloud-Konfiguration und Erkennen personenbezogener Daten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147 i. V. m. Art. 23 und Art. 25
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 12.07.2023
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.07.2025 · Direktlink
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27.06.2023 eine japanische PizzakettePizzakette: Anordnung wegen verschwiegener Servicegebühr in Handzetteln Anordnung
Die Pizzakette warb für 953 Filialen in Handzetteln (im Laden verteilt, in Briefkästen eingeworfen oder als Zeitungsbeilage) mit Preisen für Abholung und Lieferung. Tatsächlich wurde zwischen Oktober 2022 und April 2023 – ausgenommen telefonische oder im Laden aufgegebene Bestellungen in bestimmten Zeiträumen – eine „Servicegebühr“ von 4 bis 7 % des Preises, höchstens 299 JPY, aufgeschlagen; angeordnet wurden Richtigstellung gegenüber Verbrauchern, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Pflichtige Zuschläge gehören in jede Preisangabe – ein Preis, zu dem am Ende noch eine Gebühr kommt, ist kein Endpreis.
Preisangaben und versteckte Zusatzgebühren (Drip Pricing)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.06.2023
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2025 · Direktlink
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11.04.2023 ein japanischer PharmaherstellerPharmahersteller: Surcharge für unbelegte Virenschutz-Werbung für Chlordioxid-Produkte 4,18 Mio. €
Der Pharmahersteller warb von September 2018 bis April 2022 auf Verpackungen, der eigenen Website, im Fernsehen und in Anzeigen auf einer Videoplattform damit, dass Produkte seiner Marke (Raumdosen zum Aufstellen, Ansteck-Sticks, Sprays) mit Chlordioxid in der Raumluft schwebende Viren und Bakterien beseitigen. Die vorgelegten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, und die Hinweise auf der Packung änderten den Gesamteindruck nicht; der Surcharge von 607.440.000 JPY setzt sich aus Einzelbeträgen für fünf Produktgruppen zusammen, darunter 452.200.000 JPY für die Raumdosen.
Hygieneversprechen brauchen Belege für die beworbene Nutzungssituation; ein Hinweis auf Tests im geschlossenen Raum rettet eine pauschale Werbeaussage nicht.
Wirksamkeits- und Gesundheitsaussagen in der Werbung belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 11.04.2023
Originalbetrag 607.440.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2023.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.04.2025 · Direktlink
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07.10.2022 ein japanisches Großwertpapierhaus und seine FinanzholdingWertpapierhaus: Teilverbot nach Kursstützung bei Block-Offers und Firewall-Verstößen Anordnung
Das Wertpapierhaus durfte vom 7. Oktober 2022 bis 6. Januar 2023 kein neues Geschäft mit sogenannten Block-Offers betreiben und erhielt eine Geschäftsverbesserungsanordnung; die Konzernmutter, eine Finanzholding, wurde zu Verbesserungsmaßnahmen verpflichtet. Das Haus hatte bei zehn börsennotierten Aktien am Ausführungstag der Block-Offer durch limitierte Käufe den Schlusskurs gestützt (Art. 159 Abs. 3 FIEA), seine Handelsüberwachung griff bei solchen eintägigen Geschäften nicht, und Beschäftigte bis hin zu geschäftsführenden Direktoren tauschten trotz ausdrücklicher Kundenwünsche nicht öffentliche Informationen mit der konzernverbundenen Bank aus.
Informationssperren zwischen Bank und Wertpapierhaus wirken nur, wenn Kundenwünsche technisch und organisatorisch durchgesetzt werden, auch gegenüber dem Top-Management.
Informationsbarrieren zwischen Bank und Wertpapierhaus; Kursstützung im Eigenhandel
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 52 Abs. 1, Art. 51, Art. 32-2 Abs. 2; Art. 159 Abs. 3 FIEA; Art. 44-3 Abs. 1 Nr. 4 FIEA i. V. m. Art. 153 Abs. 1 Nr. 7 Cabinet Office Order on Financial Instruments Business
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Nach den Feststellungen waren geschäftsführende Direktoren (executive managing officers) direkt an der unzulässigen Entgegennahme und Weitergabe nicht öffentlicher Informationen beteiligt; die Anordnung verlangte die Klärung der Managementverantwortung.
- Veröffentlicht
- 07.10.2022
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.10.2024 · Direktlink
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16.09.2022 ein japanischer Teleshopping-AnbieterTeleshopping-Anbieter: Surcharge für unbelegte Schlankheitswerbung im Teleshopping 11.506 €
Der Teleshopping-Anbieter bewarb am 17. März 2019 in einer Teleshopping-Sendung im BS-Satellitenfernsehen einen Schönheitsroller mit Radiofrequenz-Wärme und EMS-Reizstrom damit, dass zehn Minuten Anwendung täglich über drei bis vier Wochen die behandelte Körperstelle, etwa den Bauchumfang, schlanker mache. Die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, sodass die Werbung als irreführend galt; festgesetzt wurde ein Surcharge (umsatzbezogene Geldzahlung) von 1.640.000 JPY.
Wer Wirksamkeitsversprechen für Beauty- und Fitnessgeräte sendet, braucht vorab belastbare Nachweise; Kleingedrucktes wie „Ergebnisse können abweichen“ hebt den Gesamteindruck nicht auf.
Wirksamkeitsaussagen in der Werbung belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 16.09.2022
Originalbetrag 1.640.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2022.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2024 · Direktlink