Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

EUKroatien Alle Filter entfernen
11Fälle aus 1 Jurisdiktion
13,8 Mio. €Summe der Geldbeträge
5,47 Mio. €Größter Einzelfall: EOS Matrix d.o.o.
300.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 202315,47 Mio. €
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20241190.000 €
Q4 202421,26 Mio. €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20252421.000 €
Q4 202526 Mio. €
Q1 20261100.000 €
Q2 20261300.000 €
Q3 2026110.000 €

11 Fälle

25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag KroatienMissbrauch von Marktmacht 10.000 €

Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten KroatienMissbrauch von Marktmacht 300.000 €

Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 100.000 €

Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
Veröffentlicht
19.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 1,5 Mio. €

Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien KroatienInternationale Datentransfers 4,5 Mio. €

Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
14.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.07.2025 HEP-Toplinarstvo d.o.o.Kroatien: 320.000 Euro gegen HEP-Toplinarstvo wegen Passwörtern im Klartext KroatienDatenpannen und Datensicherheit 320.000 €

Das Fernwärmeunternehmen speicherte die Passwörter von fast 16.000 Nutzern seines Kundenportals „Moj račun“ lesbar und verschickte bei „Passwort vergessen“ das alte Passwort per E-Mail. Die AZOP verhängte 320.000 Euro wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen und mangelnder Kooperation, weil das Unternehmen weder die Behebung belegte noch alle Informationen herausgab (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter werden nie im Klartext gespeichert – und wer der Aufsicht Belege verweigert, verschärft das Bußgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Passwortspeicherung in der Softwareentwicklung

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 31, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
22.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.07.2025 Hrvatski ured za osiguranje (HUO)AZOP: 101.000 Euro gegen Kroatisches Versicherungsbüro nach Leck von Fahrzeughalterdaten KroatienDatenpannen und Datensicherheit 101.000 €

Nach einem anonymen Hinweis auf einen USB-Stick mit Daten von über einer Million Fahrzeughaltern (Name, OIB, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) stellte die AZOP fest, dass die Daten aus der Datenbank des Versicherungsbüros stammten, das keine angemessenen Schutzmaßnahmen und keine Löschfristen festgelegt hatte. Wegen seiner öffentlichen Aufgaben wurde die Buße auf 101.000 Euro begrenzt (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Register brauchen Zugriffskontrollen, Exportprotokollierung und Löschfristen, damit Massendaten nicht unbemerkt auf USB-Sticks landen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle und Löschfristen bei Registerdaten

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32 Abs. 2 und 4 DSGVO; Art. 44 kroatisches DSGVO-Durchführungsgesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzung wegen öffentlicher Aufgaben (Art. 44 Durchführungsgesetz).
Veröffentlicht
02.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung KroatienMissbrauch von Marktmacht 89.935 €

Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2024 Ericsson Nikola Tesla d.d., Kodeks d.o.o., Retel d.o.o., Vatel d.o.o., LUMISS d.o.o., Mitel Austria GmbHKroatien: 1,17 Mio. Euro gegen Ericsson Nikola Tesla und fünf Partner wegen Kundenaufteilung KroatienKartelle und Absprachen 1,17 Mio. €

Die Anbieter von Telefonanlagen (PBX) der Marke Ericsson/Aastra/Mitel teilten von 2010 bis 2015 Kunden untereinander auf, um sich nicht gegenseitig zu unterbieten. Die AZTN verhängte insgesamt 1.170.968,24 Euro, davon 785.570,58 Euro gegen Ericsson Nikola Tesla; ein Kronzeuge (Steiner) blieb straffrei, Kodeks erhielt eine Reduktion.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Händler derselben Marke sind Wettbewerber – Absprachen über „eigene“ Kunden sind ein Hardcore-Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Absprachen über Kunden- oder Gebietsaufteilung

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 8 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung für zwei Beteiligte
Veröffentlicht
05.03.2025

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13.09.2024 Kroatien: 190.000 Euro gegen Spezialklinik nach Verlust von Röntgenbildern ohne Backup KroatienDatenpannen und Datensicherheit 190.000 €

Eine Spezialklinik aus dem Raum Rijeka (Name nicht veröffentlicht) verlor 2019 unwiederbringlich radiologische Bilder von Patienten, weil sie keine Sicherungskopien anlegte, und meldete den Vorfall nicht, obwohl die Leitung informiert war. Die AZOP verhängte 190.000 Euro, u. a. auch wegen fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrags, Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage und Nichteinbindung der Datenschutzbeauftragten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Backups sind kein Kostenfaktor, sondern Pflicht – und ein bekannter Datenverlust muss binnen 72 Stunden gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 6, 12, 13, 28 Abs. 3, 32 Abs. 1 lit. b, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
13.09.2024

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05.10.2023 EOS Matrix d.o.o.Kroatien: 5,47 Mio. Euro gegen Inkassounternehmen EOS Matrix nach Datenabfluss KroatienDatenpannen und Datensicherheit 5,47 Mio. €

Ein anonymer Hinweis mit USB-Stick belegte, dass Daten von 181.641 Schuldnern aus dem Bestand des Inkassounternehmens abgeflossen waren; es fehlten Systeme zur Erkennung ungewöhnlicher Abrufe. Zudem speicherte EOS Matrix Gesundheitsdaten bis hin zu Diagnosen, Daten von Nichtschuldnern und Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage; die AZOP verhängte 5,47 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Freitextnotizen von Beschäftigten können zu unzulässigen Gesundheitsdaten werden – klare Erfassungsregeln und Abrufüberwachung sind Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Erfassung von Gesundheitsdaten in Gesprächsnotizen

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2, Art. 12, 13, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.10.2023

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