Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP) 12,2 Mio. € 89 % · 7 Fälle
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN) 1,57 Mio. € 11 % · 4 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 7,07 Mio. € 51 % · 3 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 5,67 Mio. € 41 % · 2 Fälle
- Energie und Versorgung 320.000 € 2 % · 1 Fall
- Handel und E-Commerce 300.000 € 2 % · 1 Fall
- Gesundheitswesen 190.000 € 1 % · 1 Fall
- Bau und Immobilien 100.000 € 1 % · 1 Fall
- Sonstige 89.935 € 1 % · 1 Fall
- Lebensmittel und Landwirtschaft 10.000 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 1 | 5,47 Mio. € |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 190.000 € |
| Q4 2024 | 2 | 1,26 Mio. € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 2 | 421.000 € |
| Q4 2025 | 2 | 6 Mio. € |
| Q1 2026 | 1 | 100.000 € |
| Q2 2026 | 1 | 300.000 € |
| Q3 2026 | 1 | 10.000 € |
11 Fälle
25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag 10.000 €
Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).
Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.
Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Provedba ZNTP-a: AZTN kaznio ELIZABETU PROMET d.o.o., Solin s 10.000,00 eura zbog nametanja nepoštenih trgovačkih praksi Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten 300.000 €
Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).
Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.
Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- AZTN kaznio KAUFLAND HRVATSKA k.d., Zagreb s 300.000,00 eura zbog nametanja nepoštenih trgovačkih praksi Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten 100.000 €
Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.
Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
- Veröffentlicht
- 19.02.2026
- Agenciji za nekretnine izrečena kazna u iznosu od 100.000,00 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste 1,5 Mio. €
Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).
Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Banci izrečena upravna novčana kazna u iznosu od 1,5 milijuna eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien 4,5 Mio. €
Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.
Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- AZOP: Administrative Fine of EUR 4.5 Million Imposed on a Telecommunications Operator (14.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.07.2025 HEP-Toplinarstvo d.o.o.Kroatien: 320.000 Euro gegen HEP-Toplinarstvo wegen Passwörtern im Klartext 320.000 €
Das Fernwärmeunternehmen speicherte die Passwörter von fast 16.000 Nutzern seines Kundenportals „Moj račun“ lesbar und verschickte bei „Passwort vergessen“ das alte Passwort per E-Mail. Die AZOP verhängte 320.000 Euro wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen und mangelnder Kooperation, weil das Unternehmen weder die Behebung belegte noch alle Informationen herausgab (Datum = Veröffentlichung).
Passwörter werden nie im Klartext gespeichert – und wer der Aufsicht Belege verweigert, verschärft das Bußgeld.
Sichere Passwortspeicherung in der Softwareentwicklung
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 31, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 22.07.2025
- Izrečene dvije upravne novčane kazne u iznosu od 370.000 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 Hrvatski ured za osiguranje (HUO)AZOP: 101.000 Euro gegen Kroatisches Versicherungsbüro nach Leck von Fahrzeughalterdaten 101.000 €
Nach einem anonymen Hinweis auf einen USB-Stick mit Daten von über einer Million Fahrzeughaltern (Name, OIB, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) stellte die AZOP fest, dass die Daten aus der Datenbank des Versicherungsbüros stammten, das keine angemessenen Schutzmaßnahmen und keine Löschfristen festgelegt hatte. Wegen seiner öffentlichen Aufgaben wurde die Buße auf 101.000 Euro begrenzt (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Große Register brauchen Zugriffskontrollen, Exportprotokollierung und Löschfristen, damit Massendaten nicht unbemerkt auf USB-Sticks landen.
Zugriffskontrolle und Löschfristen bei Registerdaten
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32 Abs. 2 und 4 DSGVO; Art. 44 kroatisches DSGVO-Durchführungsgesetz
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Begrenzung wegen öffentlicher Aufgaben (Art. 44 Durchführungsgesetz).
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
- Izrečeno osam upravnih novčanih kazni u ukupnom iznosu od 350.500,00 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung 89.935 €
Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.
Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- AZTN zbog zlouporabe vladajućeg položaja predatorskim cijenama kaznio Hrvatski lovački savez Pressemitteilung einer Behörde
- Visoki upravni sud Republike Hrvatske odbio tužbu Hrvatskog lovačkog saveza i potvrdio rješenje AZTN-a Pressemitteilung einer Behörde
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18.12.2024 Ericsson Nikola Tesla d.d., Kodeks d.o.o., Retel d.o.o., Vatel d.o.o., LUMISS d.o.o., Mitel Austria GmbHKroatien: 1,17 Mio. Euro gegen Ericsson Nikola Tesla und fünf Partner wegen Kundenaufteilung 1,17 Mio. €
Die Anbieter von Telefonanlagen (PBX) der Marke Ericsson/Aastra/Mitel teilten von 2010 bis 2015 Kunden untereinander auf, um sich nicht gegenseitig zu unterbieten. Die AZTN verhängte insgesamt 1.170.968,24 Euro, davon 785.570,58 Euro gegen Ericsson Nikola Tesla; ein Kronzeuge (Steiner) blieb straffrei, Kodeks erhielt eine Reduktion.
Auch Händler derselben Marke sind Wettbewerber – Absprachen über „eigene“ Kunden sind ein Hardcore-Kartell.
Keine Absprachen über Kunden- oder Gebietsaufteilung
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung für zwei Beteiligte
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- AZTN utvrdio zabranjeni sporazum šest poduzetnika na tržištu kućnih telefonskih centrala i sustava (PBX) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.09.2024 Kroatien: 190.000 Euro gegen Spezialklinik nach Verlust von Röntgenbildern ohne Backup 190.000 €
Eine Spezialklinik aus dem Raum Rijeka (Name nicht veröffentlicht) verlor 2019 unwiederbringlich radiologische Bilder von Patienten, weil sie keine Sicherungskopien anlegte, und meldete den Vorfall nicht, obwohl die Leitung informiert war. Die AZOP verhängte 190.000 Euro, u. a. auch wegen fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrags, Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage und Nichteinbindung der Datenschutzbeauftragten.
Backups sind kein Kostenfaktor, sondern Pflicht – und ein bekannter Datenverlust muss binnen 72 Stunden gemeldet werden.
Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 6, 12, 13, 28 Abs. 3, 32 Abs. 1 lit. b, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 13.09.2024
- Izdane nove upravne novčane kazne u ukupnom iznosu od 270.700 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.10.2023 EOS Matrix d.o.o.Kroatien: 5,47 Mio. Euro gegen Inkassounternehmen EOS Matrix nach Datenabfluss 5,47 Mio. €
Ein anonymer Hinweis mit USB-Stick belegte, dass Daten von 181.641 Schuldnern aus dem Bestand des Inkassounternehmens abgeflossen waren; es fehlten Systeme zur Erkennung ungewöhnlicher Abrufe. Zudem speicherte EOS Matrix Gesundheitsdaten bis hin zu Diagnosen, Daten von Nichtschuldnern und Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage; die AZOP verhängte 5,47 Mio. Euro.
Freitextnotizen von Beschäftigten können zu unzulässigen Gesundheitsdaten werden – klare Erfassungsregeln und Abrufüberwachung sind Pflicht.
Keine Erfassung von Gesundheitsdaten in Gesprächsnotizen
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2, Art. 12, 13, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
- Debt collection agency EOS Matrix d.o.o. imposed with administrative fine in the amount of 5.47 million EUR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink