Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

DACH Alle Filter entfernen
180Fälle aus 3 Jurisdiktionen
1,12 Mrd. €Summe der Geldbeträge (127 Fälle mit Betrag)
143,3 Mio. €Größter Einzelfall: Trafigura Beheer B.V.
498.000 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221555,8 Mio. €
202334204,2 Mio. €
202445338 Mio. €
202553440,5 Mio. €
20263383 Mio. €

180 Fälle

13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell DeutschlandKartelle und Absprachen 60,3 Mio. €

Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 375.000 €

Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.07.2026 Banque Lombard Odier & Cie SABundesstrafgericht büsst Banque Lombard Odier wegen Geldwäscherei mit 3 Mio. CHF SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,23 Mio. €

Das Bundesstrafgericht befand die Banque Lombard Odier & Cie SA schuldig, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehren gegen die qualifizierte Geldwäscherei eines früheren Kundenbetreuers getroffen zu haben, der 2011 und 2012 Konten einer kriminellen Organisation mit Geldern aus Korruption auf dem usbekischen Telekommunikationsmarkt betreute; trotz Hinweisen sorgten die Geldwäschereistellen der Bank nicht ausreichend dafür, dass Herkunft und Zweck der Gelder abgeklärt und dokumentiert wurden. Die Bank wurde zu einer Busse von 3'000'000 CHF verurteilt und trägt Verfahrenskosten von 24'561.49 CHF; im Übrigen wurde sie freigesprochen, und für Handlungen vor dem 27. Juli 2011 wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Warnhinweise zur Herkunft grosser Zuflüsse müssen von der Geldwäschereifachstelle selbst abgeklärt und dokumentiert werden, nicht nur vom Kundenbetreuer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschereiprävention: Abklärung auffälliger Zuflüsse und Dokumentation

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer), Anklage der Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB (Urteil SK.2023.42)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die lange Zeit seit den Taten (2011/2012) wurde strafmildernd berücksichtigt.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation DeutschlandWerbung und Einwilligung 34.327 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Veröffentlicht
21.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Bußgeld

Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.06.2026 Wendelspiess Partners AG in LiquidationFINMA: Wendelspiess Partners verletzte FIDLEG-Pflichten, Bewilligung entzogen SchweizOrganisationspflichten Anordnung

Die Wendelspiess Partners AG investierte fast alle Gelder ihrer über 400 Kundinnen und Kunden in einen selbst gegründeten und verwalteten, kaum diversifizierten ausländischen Fonds, der überwiegend in eine Zuger Investmentgesellschaft und mit ihr verbundene Gesellschaften anlegte; über Interessenkonflikte und Risiken informierte sie ungenügend, eine Eignungsprüfung fand nicht statt, und gegenüber der FINMA hielt sie relevante Informationen zurück. Die FINMA entzog der inzwischen im Konkurs befindlichen Gesellschaft die Bewilligung als Vermögensverwalterin. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hauseigene Fonds im Kundendepot sind ein klassischer Interessenkonflikt, der offengelegt und durch eine dokumentierte Eignungsprüfung abgesichert werden muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte bei hauseigenen Fonds; Informations- und Eignungspflichten

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Interessenkonflikte, Information, Eignungsprüfung; Auskunftspflicht gegenüber der FINMA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 05.10.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.05.2026 Swiss Fund Management AG in Liquidation; BZ Berater Zentrum AGFINMA entzieht Swiss Fund Management die Bewilligung und zieht Provisionen der BZ ein SchweizOrganisationspflichten Anordnung

Die Swiss Fund Management AG in Liquidation und die BZ Berater Zentrum AG, die rund 2'000 Vermögensverwaltungsmandate führte, lenkten Anlegergelder von rund 200 Mio. CHF direkt oder über Fonds in illiquide Anleihen miteinander verbundener Emittentinnen, die Immobilienprojekte nahestehender Gesellschaften finanzierten, ohne die Anlegerinnen und Anleger ausreichend über die Interessenkonflikte zu informieren und ohne angemessene Eignungs- und Angemessenheitsprüfung nach FIDLEG. Mit Verfügung vom 1. Mai 2026 entzog die FINMA der SFM die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen, wies das Bewilligungsgesuch der BZ als Vermögensverwalterin ab und zog bei der BZ Platzierungsprovisionen von über 3 Mio. CHF ein. Die Verfügung ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder in Produkte verbundener Gesellschaften lenkt, muss Interessenkonflikte offenlegen und die Eignung für jeden Kunden dokumentiert prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Eignungsprüfung in der Vermögensverwaltung

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Interessenkonflikte, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.04.2026 flatexDEGIRO SEBaFin: 1 Mio. Euro gegen flatexDEGIRO wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung zu Sonderprüfung DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1 Mio. €

Die BaFin setzte am 20. April 2026 eine Geldbuße von 1.000.000 Euro gegen die flatexDEGIRO SE fest. Das Unternehmen hatte Ende 2022 die Ergebnisse einer Sonderprüfung nach § 44 KWG bei der flatexDEGIRO Bank AG, bei der die BaFin Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt hatte, nicht unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung, sondern verspätet nur als Pressemitteilung veröffentlicht. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Feststellungen der Aufsicht können Insiderinformationen sein – eine Pressemitteilung ersetzt die Ad-hoc-Mitteilung nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufsichtliche Prüfungsergebnisse als mögliche Insiderinformation bewerten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche SchweizWerbung und Einwilligung Anordnung

Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.03.2026 Barclays PLCBaFin: 1,65 Mio. Euro gegen Barclays wegen 26 verspäteter Stimmrechtsmitteilungen DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,65 Mio. €

Die BaFin setzte am 10. März 2026 eine Geldbuße von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC fest. Zwischen Juni 2022 und März 2023 hatte das Unternehmen in 26 Fällen Stimmrechtsmitteilungen zu demselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt; geahndet wurde eine Aufsichtspflichtverletzung, weil ausreichende organisatorische Maßnahmen fehlten. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Positionen in deutschen Emittenten hält, braucht ein verlässliches Schwellen-Monitoring, sonst werden viele Meldeversäumnisse zu einem hohen Bußgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stimmrechtsschwellen überwachen und fristgerecht melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 33 Abs. 1 S. 1, § 34 Abs. 1 S. 1, § 38 Abs. 1 S. 1 und § 39 Abs. 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Geahndet wurde die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG: Die Gesellschaft hatte keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.
Veröffentlicht
27.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.03.2026 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Finanz- und Versicherungsprodukte (anonymisiert)BNetzA: 50.000 Euro gegen Finanzvertrieb, der sich am Telefon als Beratungsstelle ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 50.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Finanz- und Versicherungsprodukte bewarb, ein Bußgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer belästigten besonders intensiv, gaben sich wahrheitswidrig als unabhängige Beratungsstelle aus und stellten Werbeanrufe als Serviceanrufe dar; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, darf weder die eigene Identität noch den Werbezweck des Anrufs verschleiern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 180.000 €

Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Veröffentlicht
26.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.03.2026 Killer GmbH & Co KG, Killer GmbHAbfallkartell: 278.000 € Geldbuße gegen Entsorger Killer trotz Kronzeugenstatus ÖsterreichKartelle und Absprachen 278.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Killer GmbH & Co KG und die Killer GmbH mutmaßlich 278.000 EUR wegen Teilnahme am österreichweiten Kartell in der Abfallwirtschaft von Juli 2002 bis März 2021, vor allem in Nieder- und Oberösterreich und vereinzelt in Tirol. Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Gebiete und Kunden auf und tauschten wettbewerbssensible Informationen aus, auch bei Ausschreibungen zur Abfallsammlung. Die Geldbuße wurde wegen des Kronzeugenstatus und der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gemindert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kronzeugenantrag erst nach einer Hausdurchsuchung kann die Geldbuße mindern, erspart sie aber nicht zwingend; Unternehmen sollten Verdachtsmomente früh intern aufklären.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebiets- und Kundenaufteilung in regionalen Märkten

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die Zusammenarbeit im Kronzeugenprogramm und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
15.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
27.02.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.02.2026 Check24 GmbHBundeskartellamt: Check24 verzichtet auf Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen der Check24 GmbH für bindend, mit denen das Vergleichsportal bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen auf Preisparitätsklauseln verzichtet: Energieversorger dürfen ihre Tarife über andere Portale und den eigenen Vertrieb günstiger anbieten, ohne dass Vertragsbeziehung, Provision oder Platzierung davon abhängen (kein 'Dimming'). Das Amt hatte nach vorläufiger Beurteilung Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV und §§ 1, 19, 20 GWB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Führende Vermittlungsplattformen sollten auf Bestpreisklauseln verzichten; auch indirekte Hebel wie schlechtere Platzierung gelten als Paritätsvorgabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestpreis- und Paritätsklauseln in Vermittlungsverträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV, §§ 1, 19, 20 GWB (Az. B8-40/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.02.2026 Amazon.com, Inc., Amazon EU S.à r.l.Bundeskartellamt untersagt Amazon Preiskontrollen und schöpft rund 59 Mio. Euro ab DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Gewinnabschöpfung

Das Bundeskartellamt untersagte Amazon, die Preise von Dritthändlern auf amazon.de mit Preiskontrollmechanismen zu steuern, die zu hoch bewertete Angebote deaktivieren oder von der 'Buy Box' ausschließen; solche Mechanismen sind nur noch ausnahmsweise, etwa bei Preiswucher, mit transparenten Regeln und Benachrichtigungen zulässig. Zugleich ordnete das Amt erstmals nach der Reform von 2023 eine Vorteilsabschöpfung an: Für den Zeitraum vom 7. November 2023 bis 31. Dezember 2024 muss Amazon rund 58,8 Mio. Euro zahlen (Pressemitteilung: rund 59 Mio. Euro; der genaue Betrag ist in der öffentlichen Fassung geschwärzt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Plattformbetreiber zugleich selbst verkauft, darf die Preise der Händler nicht über Sichtbarkeitssanktionen lenken und riskiert die Abschöpfung der Vorteile.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eingriffe von Plattformbetreibern in die Preissetzung von Händlern

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art. 102 AEUV; Vorteilsabschöpfung nach § 34 Abs. 1 GWB (Az. B2-73/20)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
05.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 215.000 € wegen Mindestlohnunterschreitung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 215.000 €

Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Gegen das Unternehmen wurden rund 215.000 € festgesetzt, was dem durch die Unterschreitung erlangten wirtschaftlichen Vorteil entspricht; der im September 2025 erlassene Bescheid ist seit Ende 2025 rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen; der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
09.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 210.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen untergeschobener Verträge am Telefon DeutschlandWerbung und Einwilligung 210.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen ein Bußgeld von 210.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer gaben sich vielfach als Energieversorger der Angerufenen aus, wodurch in vielen Fällen Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, braucht vorab eine belegbare Einwilligung und darf sich nicht als bisheriger Versorger der Angerufenen ausgeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Photovoltaik (anonymisiert)BNetzA: 100.500 Euro gegen Photovoltaik-Anbieter wegen verdeckter Werbeanrufe DeutschlandWerbung und Einwilligung 100.500 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Photovoltaik-Unternehmen Bußgelder von insgesamt 100.500 Euro: 66.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 34.500 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten den wahren Auftraggeber und gaben Werbeanrufe teils wahrheitswidrig als bloße Beratungsgespräche aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 379.504 €

Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.12.2025 Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH); Ticketcorner AGWEKO büsst Hallenstadion Zürich und Ticketcorner wegen Ticketing-Klausel SchweizMissbrauch von Marktmacht 122.929 €

Die AG Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, die Halle nur an Veranstalter zu vermieten, die mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertreiben, was andere Ticketinganbieter behinderte. Nachdem das Bundesgericht 2020 einen Kartellrechtsverstoss festgestellt und den Fall zurückgewiesen hatte (2C_113/2017), wertete die WEKO das Verhalten beider Unternehmen für 2009 bis 2011 als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und büsste mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 das Hallenstadion mit rund 50'000 CHF und Ticketcorner mit rund 65'000 CHF. Die Hallenstadion-Betreiberin hatte eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen; der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivklauseln zwischen marktstarken Partnern bleiben ein Kartellrisiko, auch wenn das Verfahren erst Jahre später abgeschlossen wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln und Kopplung bei marktbeherrschender Stellung

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Kartellgesetz (KG): Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Rückweisung BGer 2C_113/2017 vom 12.02.2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die Hallenstadion-Betreiberin schloss eine einvernehmliche Regelung mit der WEKO ab.
Veröffentlicht
22.01.2026

Originalbetrag 115.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.12.2025 Lech-Stahlwerke GmbHOLG Düsseldorf: 21 Mio. Euro Geldbuße gegen Lech-Stahlwerke wegen Preisabsprachen DeutschlandKartelle und Absprachen 21 Mio. €

Das OLG Düsseldorf verhängte gegen die Lech-Stahlwerke GmbH wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen eine Geldbuße von 21 Mio. Euro. Vorausgegangen war eine Verständigung mit einem Bußgeldkorridor von 20 bis 30 Mio. Euro, nach der das Unternehmen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 27. Januar 2021 auf die Rechtsfolgen beschränkte; das Verfahren gegen die BGH Edelstahlwerke GmbH wird gesondert fortgeführt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Einspruch gegen einen Kartellbußgeldbescheid kann Jahre später in einer Millionengeldbuße durch das Gericht enden; eine Verständigung schafft Planbarkeit, aber keinen Freispruch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Austausch sensibler Informationen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Preisabsprachen, Informationsaustausch); Az. V-1 OWi OLG 1/24 (GWB)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Verständigung mit Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen; festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von einem Jahr und sieben Monaten im kartellbehördlichen Zwischenverfahren.
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.12.2025 Eurowings GmbHOLG Düsseldorf untersagt Eurowings irreführende CO2-Kompensationswerbung DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersagte das OLG Düsseldorf Eurowings, bei Online-Buchungen eine CO2-Kompensation für 9 € so zu bewerben, dass Kunden an eine klimaneutrale Reise glauben; nicht erwähnt wurde, dass weitere klimaschädliche Emissionen nicht ausgeglichen werden. Die Werbung für „Sustainable Aviation Fuel“ hielt der Senat dagegen nicht für irreführend; die Revision ließ er nicht zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer CO2-Ausgleich verkauft, muss darauf hinweisen, dass nur ein Teil der Klimawirkung ausgeglichen wird, auch wenn jede einzelne Angabe richtig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Klimaneutralität in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
UWG (irreführende Werbung); Az. I-20 U 38/25
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
05.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.11.2025 Rethmann SE & Co. KG (Rethmann-Gruppe, u. a. Remondis)Bundeskartellamt: Rethmann-Gruppe muss künftige Übernahmen drei Jahre lang anmelden DeutschlandFusionskontrolle Anordnung

Das Bundeskartellamt wandte erstmals § 32f Abs. 2 GWB an und verpflichtete die Rethmann SE & Co. KG samt verbundener Unternehmen (Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört), drei Jahre lang auch Zusammenschlüsse unterhalb der allgemeinen Umsatzschwellen vor Vollzug anzumelden, wenn das Zielunternehmen im Inland mehr als 1 Mio. Euro und in der Erfassung nicht gefährlicher Siedlungsabfälle oder der Aufbereitung von Hohlglas mindestens 100.000 Euro Umsatz erzielt. Grundlage sind die Ergebnisse der Ende 2023 abgeschlossenen Sektoruntersuchung zu Siedlungsabfällen; die Entscheidung war bei Bekanntgabe nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführer in regional geprägten Märkten müssen damit rechnen, dass auch kleine Zukäufe unterhalb der Umsatzschwellen anmeldepflichtig werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrollpflichten auch bei kleinen Zukäufen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 32f Abs. 2 GWB (Az. B5-31/24)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20 weitere von 140 laden

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen