Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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180Fälle aus 3 Jurisdiktionen
1,12 Mrd. €Summe der Geldbeträge (127 Fälle mit Betrag)
143,3 Mio. €Größter Einzelfall: Trafigura Beheer B.V.
498.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221555,8 Mio. €
202334204,2 Mio. €
202445338 Mio. €
202553440,5 Mio. €
20263383 Mio. €

180 Fälle

31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola SchweizBestechung von Amtsträgern 143,3 Mio. €

Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen Amtsträger in Angola, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD). Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
31.01.2025

Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell DeutschlandKartelle und Absprachen 60,3 Mio. €

Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 375.000 €

Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Banque Lombard Odier & Cie SABundesstrafgericht büsst Banque Lombard Odier wegen Geldwäscherei mit 3 Mio. CHF SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,23 Mio. €

Das Bundesstrafgericht befand die Banque Lombard Odier & Cie SA schuldig, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehren gegen die qualifizierte Geldwäscherei eines früheren Kundenbetreuers getroffen zu haben, der 2011 und 2012 Konten einer kriminellen Organisation mit Geldern aus Korruption auf dem usbekischen Telekommunikationsmarkt betreute; trotz Hinweisen sorgten die Geldwäschereistellen der Bank nicht ausreichend dafür, dass Herkunft und Zweck der Gelder abgeklärt und dokumentiert wurden. Die Bank wurde zu einer Busse von 3'000'000 CHF verurteilt und trägt Verfahrenskosten von 24'561.49 CHF; im Übrigen wurde sie freigesprochen, und für Handlungen vor dem 27. Juli 2011 wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Warnhinweise zur Herkunft grosser Zuflüsse müssen von der Geldwäschereifachstelle selbst abgeklärt und dokumentiert werden, nicht nur vom Kundenbetreuer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschereiprävention: Abklärung auffälliger Zuflüsse und Dokumentation

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer), Anklage der Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB (Urteil SK.2023.42)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die lange Zeit seit den Taten (2011/2012) wurde strafmildernd berücksichtigt.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation DeutschlandWerbung und Einwilligung 34.327 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Veröffentlicht
21.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Bußgeld

Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
Veröffentlicht
10.06.2026

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03.06.2026 Wendelspiess Partners AG in LiquidationFINMA: Wendelspiess Partners verletzte FIDLEG-Pflichten, Bewilligung entzogen SchweizOrganisationspflichten Anordnung

Die Wendelspiess Partners AG investierte fast alle Gelder ihrer über 400 Kundinnen und Kunden in einen selbst gegründeten und verwalteten, kaum diversifizierten ausländischen Fonds, der überwiegend in eine Zuger Investmentgesellschaft und mit ihr verbundene Gesellschaften anlegte; über Interessenkonflikte und Risiken informierte sie ungenügend, eine Eignungsprüfung fand nicht statt, und gegenüber der FINMA hielt sie relevante Informationen zurück. Die FINMA entzog der inzwischen im Konkurs befindlichen Gesellschaft die Bewilligung als Vermögensverwalterin. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hauseigene Fonds im Kundendepot sind ein klassischer Interessenkonflikt, der offengelegt und durch eine dokumentierte Eignungsprüfung abgesichert werden muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte bei hauseigenen Fonds; Informations- und Eignungspflichten

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Interessenkonflikte, Information, Eignungsprüfung; Auskunftspflicht gegenüber der FINMA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 05.10.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.05.2026 Swiss Fund Management AG in Liquidation; BZ Berater Zentrum AGFINMA entzieht Swiss Fund Management die Bewilligung und zieht Provisionen der BZ ein SchweizOrganisationspflichten Anordnung

Die Swiss Fund Management AG in Liquidation und die BZ Berater Zentrum AG, die rund 2'000 Vermögensverwaltungsmandate führte, lenkten Anlegergelder von rund 200 Mio. CHF direkt oder über Fonds in illiquide Anleihen miteinander verbundener Emittentinnen, die Immobilienprojekte nahestehender Gesellschaften finanzierten, ohne die Anlegerinnen und Anleger ausreichend über die Interessenkonflikte zu informieren und ohne angemessene Eignungs- und Angemessenheitsprüfung nach FIDLEG. Mit Verfügung vom 1. Mai 2026 entzog die FINMA der SFM die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen, wies das Bewilligungsgesuch der BZ als Vermögensverwalterin ab und zog bei der BZ Platzierungsprovisionen von über 3 Mio. CHF ein. Die Verfügung ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder in Produkte verbundener Gesellschaften lenkt, muss Interessenkonflikte offenlegen und die Eignung für jeden Kunden dokumentiert prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Eignungsprüfung in der Vermögensverwaltung

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Interessenkonflikte, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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