Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission) 2,04 Mio. € 100 % · 11 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Sonstige 1,4 Mio. € 69 % · 2 Fälle
- Handel und E-Commerce 463.205 € 23 % · 2 Fälle
- Gesundheitswesen 56.819 € 3 % · 2 Fälle
- Verteidigung und Sicherheit 50.855 € 2 % · 1 Fall
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 22.602 € 1 % · 1 Fall
- Lebensmittel und Landwirtschaft 20.022 € 1 % · 1 Fall
- Telekommunikation, IT und Software 19.128 € 1 % · 1 Fall
- Bau und Immobilien 2.403 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 695 € |
| Q4 2024 | 1 | 1,4 Mio. € |
| Q1 2025 | 1 | 4.722 € |
| Q2 2025 | 1 | 255.650 € |
| Q3 2025 | 2 | 226.683 € |
| Q4 2025 | 1 | 22.602 € |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 2 | 102.952 € |
| Q3 2026 | 2 | 22.425 € |
11 Fälle
21.11.2024 „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООДArbeitsschuh-Kartell bei Ausschreibungen – 2,75 Mio. Lewa für drei Hersteller 1,4 Mio. €
Die KZK stellte fest, dass drei Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber für professionelle Arbeitsschuhe Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt hatten (Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Sanktionen: 1.678.897 Lewa (Technomat-Merkurij), 657.675 Lewa (Invalidengenossenschaft Zdravohod) und 409.424 Lewa (Kavaler Union 2001), insgesamt 2.745.996 Lewa. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Abstimmungen über Preise oder „wer welchen Auftrag bekommt“ sind auch unter kleinen Branchenanbietern ein Hardcore-Kartell mit Millionenrisiko.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 2.745.996 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 1254 от 21.11.2024; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten 2.403 €
Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.
Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.
Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 797 от 13.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 „Чили Хилс Фудс“ ООД (Chili Hills Foods OOD)Chili Hills Foods: 20.022 Euro für falsche Kopier-Vorwürfe gegen Konkurrenten 20.022 €
Das Unternehmen warf einem konkurrierenden Familienbetrieb für scharfe Chilis in Social-Media-Videos (Kampagne „Създавай! Не копирай!“) ab Mai 2024 fälschlich vor, sein Geschäft, seine Ideen und sein Konzept gestohlen zu haben, und bewarb die Clips teils bezahlt. Die KZK wertete dies als unlautere Rufschädigung (Art. 30 ZZK), verhängte 4 % des Nettoumsatzes 2025 (500.555 Euro), also 20.022 Euro, und ordnete die sofortige Einstellung an. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Vorwürfe gegen Wettbewerber in Social Media sind nur mit belegbaren Tatsachen zulässig – bezahlte Reichweite verschärft die Sanktion.
Äußerungen über Wettbewerber in sozialen Medien
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 743 от 06.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Самостоятелна медико-диагностична лаборатория „Лина“ ЕООДLabor Lina lockt mit kostenlosen Bluttests – 52.097 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs 52.097 €
Auf Antrag des Konkurrenten Ramus prüfte die KZK, dass das Labor landesweit über längere Zeiträume Pakete medizinischer Laboruntersuchungen kostenlos anbot (nur gegen eine Gebühr von 2 Lewa für die Blutentnahme) – ein Verhalten, das kein anderer Marktteilnehmer außerhalb gemeinsamer Kampagnen zeigte. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Generalklausel des Lauterkeitsrechts (Art. 29 ZZK) und verhängte 0,3 % des Umsatzes 2024, also 52.096,55 Euro. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Dauerhafte Gratisangebote zur Kundengewinnung können unlauter sein, wenn sie vom Marktüblichen deutlich abweichen und Wettbewerber verdrängen.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 29 ZZK (Generalklausel unlauterer Wettbewerb)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 591 от 25.06.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.04.2026 „Вазовски машиностроителни заводи“ ЕАД (VMZ)Rüstungshersteller VMZ nutzte Know-how eines Partners für Einweg-Granatwerfer – 50.855 Euro 50.855 €
Auf Antrag des Auftraggebers Armar stellte die KZK fest, dass VMZ vertraulich überlassene technische Dokumentation (Geschäftsgeheimnis) zu Einweg-Granatwerfern entgegen den Vertraulichkeitsvereinbarungen und guter Geschäftspraxis verwendet hat (Art. 37 Abs. 1 ZZK). Sanktion 50.855,09 Euro, Pflicht zur Einstellung mit sofortiger Vollziehbarkeit. Gegen die Entscheidung liegen Beschwerden vor.
Vertraulich überlassene Konstruktionsunterlagen dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden – das gilt gerade in sensiblen Branchen.
Umgang mit vertraulichem Know-how von Geschäftspartnern
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 37 Abs. 1 ZZK (Geschäftsgeheimnisse)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 389 от 30.04.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten 22.602 €
Mithilfe einer Beschäftigten des Konkurrenten I&G Insurance Brokers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK); gegen die Mitarbeiterin wurden zudem Geldbußen von zusammen 1.000 Lewa verhängt.
Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen – sonst haften Unternehmen und Person.
Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Geldbußen gegen die mitwirkende Beschäftigte (insgesamt 1.000 Lewa)
- Veröffentlicht
- 16.12.2025
Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 1175 от 11.12.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- КЗК санкционира „ЗП Либра“ ООД за нелоялна конкуренция, 17.12.2025 (Archivkopie web.archive.org von cpc.bg) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.09.2025 „Смарт Софт“ ЕООДBieter Smart Soft schwärzt Konkurrenten per Brief an Schulen an – 37.410 Lewa 19.128 €
Während laufender Ausschreibungen für die Ausstattung von Schulen verschickte Smart Soft Dutzende gleichlautende Briefe an Schulen in der Region Plowdiw/Pasardschik/Panagjurischte mit unwahren oder verzerrten Angaben über den Mitbewerber Evroklas-konsult. Die KZK sah eine Rufschädigung (Art. 30 ZZK) über rund zwei Monate und verhängte 3 % des Umsatzes 2024, also 37.410 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Vertriebsschreiben über Mitbewerber – besonders an öffentliche Auftraggeber – sind rechtlich zu prüfen, bevor sie rausgehen.
Kommunikation über Wettbewerber im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 37.410 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 869 от 25.09.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2025 „Билла България“ ЕООД (Billa Bulgaria)Billa bewirbt Öl mit 80 % Sonnenblumenöl als Olivenöl – 405.936 Lewa 207.555 €
Im Juni 2024 bewarb die Handelskette das Produkt „Маслиново масло екстра върджин 20% – Basso Blend“ auf Website, im Radio, im Fernsehen und online so, dass das Olivenöl im Vordergrund stand, obwohl es zu 80 % aus Sonnenblumenöl bestand. Die KZK leitete das Verfahren von Amts wegen ein, wertete die Werbung als irreführend (Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK) und verhängte 0,032 % des Umsatzes 2024, also 405.936 Lewa.
Werbung darf den Anteil einer hochwertigen Zutat nicht so herausstellen, dass Kunden über die Zusammensetzung getäuscht werden – die Verantwortung liegt beim Werbenden, nicht bei der Agentur.
Produktwerbung und Kennzeichnung von Zusammensetzungen
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
Originalbetrag 405.936 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 691 от 24.07.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.05.2025 „Кауфланд България ЕООД енд Ко“ КДKaufland verlangte Lieferanten Zahlungen für Marketing und Logistik – 500.000 Lewa 255.650 €
Nach einer Vorprüfung zu steigenden Lebensmittelpreisen stellte die KZK fest, dass Kaufland von fünf Lieferanten Zahlungen für „Marketingleistungen“ sowie für „Optimierung der Warenströme“ und Logistik verlangte und erhielt, die nicht vollständig mit dem Verkauf ihrer Produkte zusammenhingen. Für die beiden verbotenen Handelspraktiken (Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK) verhängte sie je 250.000 Lewa, insgesamt 500.000 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Entgelte von Lieferanten sind nur zulässig, wenn ihnen eine konkrete, mit dem Verkauf verbundene Gegenleistung gegenübersteht.
Faire Konditionen gegenüber Lieferanten
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK (verbotene Handelspraktiken in der Lebensmittelkette, UTP-Richtlinie)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
Originalbetrag 500.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 429 от 08.05.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.02.2025 Медицински център „Люлин Мед“ ООДMC Ljulin Med gab Praxis als Filiale der Militärmedizinischen Akademie aus – 9.236 Lewa 4.722 €
Nach einem Hinweis der Militärmedizinischen Akademie (VMA) stellte die KZK fest, dass das Zentrum seine gynäkologische Praxis mit Schildern „МЦ „ЛЮЛИН МЕД“ АГ – ВМА ФИЛИАЛ“ und entsprechenden Online-Angaben als VMA-Filiale darstellte. Wegen Irreführung (Art. 31 ZZK) verhängte sie 0,4 % des Umsatzes 2023, also 9.236 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Kooperationen mit renommierten Einrichtungen dürfen in Beschilderung und Online-Profilen nicht als Zugehörigkeit dargestellt werden.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ZZK (Irreführung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 9.236 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 131 от 06.02.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.09.2024 „Българиън Дрийм Травъл“ ЕООДBulgarian Dream Travel täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa 695 €
Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum Antragsteller SRT International. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.
Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ZZK (Irreführung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 944 от 19.09.2024; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink