Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 979,7 Mio. € 84 % · 44 Fälle
- USA 140,2 Mio. € 12 % · 10 Fälle
- Brasilien 29 Mio. € 2 % · 2 Fälle
- Südkorea 10 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Singapur 2,07 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Vereinigtes Königreich 2,04 Mio. € 0 % · 12 Fälle
- Südafrika 1,94 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Neuseeland 1,49 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Kanada 1,42 Mio. € 0 % · 4 Fälle
- Australien 755.668 € 0 % · 1 Fall
- 2 weitere793.649 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Datenschutz 437,7 Mio. € 37 % · 26 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 349,6 Mio. € 30 % · 15 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 181,5 Mio. € 16 % · 9 Fälle
- Korruption und Bestechung 82,5 Mio. € 7 % · 3 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 43,8 Mio. € 4 % · 6 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 35,6 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Umwelt und Nachhaltigkeit 26,4 Mio. € 2 % · 11 Fälle
- Sonstiges 6,92 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Sanktionen und Exportkontrolle 4,42 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 1,09 Mio. € 0 % · 5 Fälle
- 1 weitere8.222 €
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 384 Mio. € 33 % · 26 Fälle
- Ryanair DAC, Ryanair Holdings plc 255,8 Mio. € 22 % · 1 Fall
- Ryanair 107,8 Mio. € 9 % · 1 Fall
- MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App) 100 Mio. € 9 % · 1 Fall
- AAR Corp. 53,5 Mio. € 5 % · 1 Fall
- České dráhy (ČD) und Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) 48,7 Mio. € 4 % · 1 Fall
- United Parcel Service Inc. (UPS) 43,2 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Vueling 39,3 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Brink’s Global Services USA, Inc. 35,6 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Amazon France Logistique SAS 15 Mio. € 1 % · 1 Fall
- 49 weitere86,7 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 4 | 9,31 Mio. € |
| 2023 | 9 | 14,1 Mio. € |
| 2024 | 23 | 682,8 Mio. € |
| 2025 | 29 | 346,7 Mio. € |
| 2026 | 20 | 116,6 Mio. € |
85 Fälle
28.08.2026 MSC Shipmanagement Limited; Hong Kong Spirit Shipping and Trading LimitedMSC Shipmanagement: 1,75 Mio. USD Strafe für heimliches Einleiten öliger Bilgenabwässer 1,5 Mio. €
Auf der MSC Samira III wurde 2024/2025 ölhaltiges Bilgenwasser über den Abwassertank am Ölabscheider vorbei ins Meer gepumpt; die Ölüberwachung wurde manipuliert und das Öltagebuch gefälscht, das in Philadelphia der Küstenwache vorgelegt wurde. Betreiberin und Eignerin bekannten sich in je zwei APPS-Anklagepunkten schuldig und zahlen zusammen 1,75 Mio. USD; dazu kommen vier Jahre Bewährung.
Reedereien müssen Bordpraxis und Öltagebuch aktiv kontrollieren, denn Anweisungen einzelner Offiziere werden dem Unternehmen strafrechtlich zugerechnet.
MARPOL-Pflichten an Bord, Öltagebuch und Meldewege für Besatzungen
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylvania (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Act to Prevent Pollution from Ships (APPS), 33 U.S.C. § 1908
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
Originalbetrag 1.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2026.
- International Shipping Companies Sentenced to Pay $1.75 Million Fine for Concealing Discharges of Oily Waste into Ocean Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste Anordnung
Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.
Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.
Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening
- Behörde / Gericht
- Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Federal Court: Volga Dnepr Airlines LLC v. Canada (Foreign Affairs), 2026 FC 1048 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 Royal Mail Group LtdTribunal: Royal Mail benachteiligte Hinweisgeberin – 6.978 Pfund Entschädigung 8.222 €
Das Tribunal in Manchester stellte fest, dass die Klägerin wegen einer geschützten Offenlegung benachteiligt wurde, und sprach ihr den vereinbarten Betrag von 6.978,20 Pfund zu. Die Klagen wegen Behinderungsdiskriminierung und konstruktiver Kündigung wurden abgewiesen.
Auch in Großorganisationen muss sichergestellt sein, dass Hinweisgebende im Arbeitsalltag keine Nachteile erfahren.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
Originalbetrag 6.978,2 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen Anordnung
Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.
Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.
Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung
- Behörde / Gericht
- Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Upravno sodišče znova potrdilo prakso IP: sistematično GPS sledenje zaposlenim ni dopustno brez tehtnega razloga Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.07.2026 TMA Haulage LtdTMA Haulage: Betriebslizenz von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt, Widerruf zum 6. Oktober 2026 Sonstiges
Nach Ermittlungen der Fahrzeug- und Fahreraufsicht DVSA stellte der Traffic Commissioner (Aufsicht über Nutzfahrzeugbetreiber) fest, dass der alleinige Geschäftsführer der TMA Haulage Ltd dreimal im Juni und Juli 2025 sowie – nach seiner Befragung durch die DVSA – zweimal im April 2026 mit der Fahrerkarte eines ausgeschiedenen Beschäftigten gefahren war und so die Aufzeichnungen verfälscht hatte; an einem dieser Tage fuhr er auf diese Weise ohne die fällige Pause weiter. Die Betriebslizenz wurde sofort von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt und zum 6. Oktober 2026 widerrufen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Fahrerkarten sind strikt persönlich – wer Fahrzeuggerätedaten regelmäßig mit den Karten der eingesetzten Fahrer abgleicht, deckt Missbrauch auf, bevor es die Behörde tut.
Lenk- und Ruhezeiten, Missbrauch von Fahrerkarten
- Behörde / Gericht
- Traffic Commissioner (Western Traffic Area); Ermittlung: Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Goods Vehicles (Licensing of Operators) Act 1995, ss. 26(1)(f), 27(1)(a) und (b); Road Traffic Act 1988, ss. 115, 117; Tachografen- und Lenkzeitvorschriften
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Nach der Entscheidung sprechen für das Unternehmen: überwiegend vorhandene Compliance-Systeme, ordnungsgemäß angestellte Fahrer, eine Bestehensquote bei der technischen Fahrzeugprüfung (MOT) im Landesdurchschnitt sowie die erneute Einbindung eines Beraters und rechtlicher Beistand.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- Decision for TMA Haulage Limited (OH1142579) – Traffic Commissioner, Western Traffic Area, 3 July 2026 Entscheidung einer Behörde
- Haulier faces licence revocation after director admitted tachograph fraud (Traffic Commissioners for Great Britain, 23 July 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Exmar NVExmar: 350.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformationen 350.000 €
Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass die an Euronext Brüssel notierte Reederei Exmar NV Insiderinformationen, über die sie am 19. Mai und am 18. Juni 2020 verfügte, nicht so bald wie möglich veröffentlicht hatte; sie standen im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen eines Kunden für die Charter einer schwimmenden LNG-Anlage. Sie verhängte eine Geldbuße von 350.000 EUR und ordnete die namentliche Veröffentlichung für ein Jahr an. Exmar hat Beschwerde beim Marktgerichtshof eingelegt.
Zahlungsprobleme eines wichtigen Kunden können Insiderinformationen sein; die Ad-hoc-Prüfung muss sofort erfolgen und dokumentiert werden.
Ad-hoc-Publizität: Erkennen und rechtzeitiges Veröffentlichen von Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 36 § 2 und Art. 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- FSMA Sanctiecommissie, Beslissing d.d. 24 juni 2026 ten aanzien van Exmar NV Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Streamline Shipping Agencies LimitedHafenagentur in Aberdeen: 146.700 £ nach Gabelstaplerunfall ohne Verkehrstrennung 169.756 €
Im Hafen von Aberdeen wurde ein Beschäftigter beim Lösen einer Lkw-Plane von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler erfasst und erlitt mehrere Frakturen und eine Décollement-Verletzung. Beim gleichzeitigen Be- und Entladen waren Fußgänger und Fahrzeuge nicht getrennt. Geldstrafe 146.700 £. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 236 Beschäftigte.
Lade- und Rangierflächen brauchen feste Regeln, wer sich wann wo aufhalten darf, wenn Stapler und Fußgänger gleichzeitig arbeiten.
- Behörde / Gericht
- Aberdeen Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Regulation 17(1) Workplace (Health, Safety and Welfare) Regulations 1992; Section 33(1)(c) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
Originalbetrag 146.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- Shipping company fined £146,700 after worker seriously injured by forklift truck (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Streamline Shipping Agencies Limited (SC073938) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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08.05.2026 Transport Desgagnés Inc.Transport Desgagnés: 40.000 CAD, weil ein Tanker ohne Genehmigung in ein arktisches Schutzgebiet fuhr 24.902 €
Der vom Unternehmen betriebene Tanker M/T Sarah Desgagnés fuhr am 29. September und 6. Oktober 2024 ohne die erforderliche Zugangserlaubnis in das Akpait National Wildlife Area in Nunavut ein. Das Gericht verhängte 40.000 CAD für den Environmental Damages Fund; das Unternehmen muss eine Mitteilung in einer Lokalzeitung veröffentlichen und wird im Environmental Offenders Registry geführt.
Schutzgebietsgrenzen gehören in die Reiseplanung jedes Schiffes; fehlende Zugangserlaubnisse werden auch in entlegenen Gebieten verfolgt.
Schutzgebiete in Reiseplanung und Brückenpraxis
- Behörde / Gericht
- Nunavut Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Wildlife Area Regulations (Canada Wildlife Act), Paragraph 3.3(1)(h)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.
- Transport Desgagnés Inc. fined $40,000 for Canada Wildlife Act violations in Nunavut Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet Verwarnung
Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.
Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.
Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung
- Behörde / Gericht
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Datenschutzbeauftragte verwarnt BVG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.04.2026 Koninklijke PostNL B.V.ACM: 6,9 Mio. Euro gegen PostNL wegen verspäteter Briefzustellung 2023 6,92 Mio. €
PostNL stellte 2023 im Universalpostdienst nur 89,48 % der Briefe mit fünftägiger Zustellpflicht rechtzeitig zu statt der gesetzlich geforderten 95 %. Die ACM verwarf den Einwand höherer Gewalt wegen des angespannten Arbeitsmarkts und verhängte ein Bußgeld von 6.923.000 EUR.
Wer eine gesetzliche Versorgungspflicht trägt, muss absehbare Personalengpässe rechtzeitig ausgleichen; die Arbeitsmarktlage allein ist keine höhere Gewalt.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 16 Abs. 6 Postwet 2009 i. V. m. Art. 4a Postbesluit 2009
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- ACM – Boete PostNL voor niet tijdige postbezorging in 2023 (Besluit, Beslisdatum 10-04-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit UPD 2023 PostNL Entscheidung einer Behörde
- ACM – ACM legt PostNL boete van bijna 7 miljoen euro op (12-05-2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland 100 Mio. €
Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.
Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.03.2026 Iberia Líneas Aéreas de España, S.A. OperadoraAEPD: 650.000 Euro gegen Iberia nach unbefugtem Zugriff bei Dienstleister 650.000 €
Im Februar 2023 kam es zu einem externen, unbefugten Zugriff auf ein von einem Auftragsverarbeiter betriebenes System mit Daten von Nutzern und Beschäftigten. Die AEPD verhängte als federführende Behörde 650.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO, stellte die Vorwürfe nach Art. 32 und 34 ein und ordnete binnen sechs Monaten angemessene Sicherheitsmaßnahmen an. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch wenn ein Dienstleister das System betreibt, bleibt das Unternehmen für die Vertraulichkeit der Daten verantwortlich und muss für angemessene Sicherheit sorgen.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- AEPD, Resolución PS/00437/2024 (EXP202309769), Iberia Líneas Aéreas de España Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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04.03.2026 Aramex New Zealand Holdings LimitedAramex: 700.000 NZD wegen Kundenaufteilung im Wiederverkäufervertrag 355.800 €
Der Kurierdienst schloss 2021 mit einem als Wiederverkäufer tätigen Wettbewerber einen Vertrag, der Kunden aufteilte und Preise festlegte, und wandte die Wettbewerbsverbotsklausel einmal auch an; der Text war aus einer älteren Fastway-Vorlage kopiert. Auf die Zivilklage der Commerce Commission bestätigte der High Court am 4. März 2026 die gemeinsam vorgeschlagene mutmaßliche Strafe von 700.000 NZD (Ausgangspunkt 1 Mio. NZD, 30 % Abschlag).
Vertragsvorlagen gehören regelmäßig auf den kartellrechtlichen Prüfstand, bevor sie für neue Partner kopiert werden.
Kartellrechtliche Prüfung von Vertragsvorlagen
- Behörde / Gericht
- High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Commerce Act 1986, s 30
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Verwarnungen oder Verstöße, freiwillige Herausgabe von Unterlagen und Befragungen, frühes Eingeständnis und Reue, neue Verträge ohne die Klausel sowie ein neues Wettbewerbs-Compliance-Programm in Neuseeland und Australien.
- Haftung von Führungskräften
- Den Vertrag erstellte der nationale Vertriebsleiter aus einer Vorlage; ein ranghöherer Beschäftigter unterschrieb ihn, ohne den Inhalt zu prüfen.
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Originalbetrag 700.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.
- Commerce Commission v Aramex New Zealand Holdings Limited [2026] NZHC 444, Judgment 4 March 2026 Gerichtsentscheidung
- Commerce Commission: Couriers ordered to pay $1.225 million after investigation into cartel conduct (04.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Aramex New Zealand Holdings Limited (PRJ0045982) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.02.2026 Amazon Italia Logistica S.r.l.Garante stoppt Aufzeichnungen über Krankheit und Streiks bei Amazon Italia Logistica Anordnung
Bei einer Inspektion im Logistikzentrum Passo Corese (rund 1.800 Beschäftigte) stellte der Garante fest, dass in Freitextfeldern einer mit der Zeiterfassung verbundenen und vielen Führungskräften zugänglichen Plattform nach Rückkehrgesprächen Angaben zu Krankheiten, Streikbeteiligung, Gewerkschaftsaktivitäten und familiären Verhältnissen der Beschäftigten festgehalten wurden, die für die berufliche Eignung unerheblich sind. Er ordnete mit sofortiger Wirkung die endgültige Einschränkung der Verarbeitung dieser Einträge – auch an allen anderen Standorten, die die Plattform nutzen – sowie von vier Kameras vor Zugängen zu Toiletten und Pausenbereichen an; die Ermittlungen dauerten an.
Notizen aus Mitarbeitergesprächen dürfen nur berufsrelevante Informationen enthalten – Gesundheit, Streikteilnahme und Privatleben gehören nicht in HR-Systeme.
Dokumentation von Mitarbeitergesprächen und sensible Beschäftigtendaten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6, 9 und 88 DSGVO; Art. 113 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003); Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Garante, Provvedimento n. 107 del 24 febbraio 2026 (Amazon Italia Logistica s.r.l.), doc. web n. 10224096 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 24 febbraio 2026: Garante privacy ad Amazon, stop alla schedatura dei lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.02.2026 DPD Polska sp. z o.o.DPD Polska: 11,46 Mio. PLN u. a. wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge 2,72 Mio. €
Die UODO verhängte gegen den Paketdienst DPD Polska sp. z o.o. Bußgelder von insgesamt 11.461.030 PLN. 6.251.471 PLN entfallen darauf, dass das Unternehmen externe Transportunternehmen für den Sendungsverkehr zwischen seinen Niederlassungen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO einsetzte, obwohl diese beim Be- und Entladen Zugang zu den Adressetiketten hatten; 5.209.559 PLN darauf, dass Beschäftigten keine wirksamen Berechtigungen zur Datenverarbeitung erteilt und die eigene Datenschutzrichtlinie nicht umgesetzt wurde (Art. 24, 29, 32 DSGVO). Die Behörde wertete beide Verstöße als vorsätzlich und frühere Verwarnungen gegen das Unternehmen als erschwerend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch reine Transportdienstleister können Auftragsverarbeiter sein, wenn sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Adressetiketten haben – dann ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht.
Auftragsverarbeitung bei Logistik- und Transportdienstleistern erkennen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO; Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 29, Art. 32 Abs. 1 und 4 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Mildernd wirkte, dass DPD nach Einleitung des Verfahrens die Verträge mit den Transportunternehmen um Regelungen zur Auftragsverarbeitung ergänzte und das Verfahren zur Erteilung von Berechtigungen änderte.
- Haftung von Führungskräften
- Keine persönliche Haftung festgestellt.
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 11.461.030 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.02.2026.
- UODO: Naruszenie przepisów RODO przez firmę kurierską (23.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja Prezesa UODO DKN.5112.1.2023 vom 5. Februar 2026 (Portal Orzeczeń UODO) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen 13.731 €
Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).
Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.
Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Zoll ahndet Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei Logistikunternehmen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war 232.208 €
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.
Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.
- Kara dla Poczty Polskiej za brak zapewnienia niezależności sprawowania funkcji IOD Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.4.2025 z 2 stycznia 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros 255,8 Mio. €
Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.
Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- A568 - Ryanair DAC and its parent company Ryanair Holdings plc fined over € 255 million for abuse of a dominant position Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro 15 Mio. €
Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.
Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.
- Behörde / Gericht
- Conseil d'État
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Conseil d'État, décision n° 492830 du 23 décembre 2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.12.2025 MÁV Személyszállítási Zrt. (Rechtsnachfolgerin der MÁV-HÉV Zrt.)MÁV: 50 Mio. HUF wegen Tonaufzeichnung durch Kameras an HÉV-Stationen 129.266 €
Die Kameras an Stationen und Haltestellen der Budapester Vorortbahn HÉV zeichneten jahrelang auch Ton auf; die NAIH sah darin Verstöße gegen Transparenz, Datenminimierung, Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung und die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Gegen die Rechtsnachfolgerin des Betreibers verhängte sie 50.000.000 HUF und verwarnte sie zugleich vor einer künftigen Tonaufzeichnung ohne nachgewiesene Erforderlichkeit.
Eine Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung ist ein eigener, schwerer Eingriff und braucht eine eigene Prüfung der Erforderlichkeit samt Folgenabschätzung.
Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung im öffentlichen Raum
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. e, Art. 35 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.
- NAIH, Határozat NAIH-1589-19/2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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10.12.2025 Euro Car Parks LimitedCMA: 473.000 GBP gegen Euro Car Parks wegen Missachtung eines Auskunftsverlangens 541.128 €
Euro Car Parks ließ ein im Juli 2025 zugestelltes förmliches Auskunftsverlangen der CMA trotz mehrfacher Kontaktversuche rund drei Monate unbeantwortet und erklärte später, die E-Mails der Behörde als vermeintlichen Betrug blockiert zu haben. Die CMA sah darin keine berechtigte Entschuldigung und setzte in ihrem ersten Bußgeld nach den neuen DMCCA-Befugnissen eine feste Geldbuße von 473.000 GBP fest; das Unternehmen hat dagegen Rechtsmittel beim High Court eingelegt, ein Verstoß gegen Verbraucherrecht wurde nicht festgestellt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Behördliche Auskunftsverlangen müssen intern sicher ankommen und fristgerecht beantwortet werden – ein Spam- oder Betrugsverdacht ist keine Entschuldigung.
Umgang mit behördlichen Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Schedule 5 paragraph 16C(2) Consumer Rights Act 2015 (geändert durch den Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 13.02.2026
Originalbetrag 473.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.
- CMA decision page: Euro Car Parks Ltd fixed penalty Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Final enforcement notice to Euro Car Parks Limited (10 December 2025) Entscheidung einer Behörde
- CMA press release: CMA fines Euro Car Parks £473k for failure to comply with legal information notice (13 February 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.12.2025 The Relocations Group (Pty) LtdFSCA: The Relocations Group wegen Versicherungsgeschäft ohne Lizenz Bußgeld
Nach Kundenbeschwerden stellte die FSCA fest, dass das Unternehmen und seine Rechtsvorgängerin South African Relocations ohne Zulassung Transportversicherungen an die Öffentlichkeit ausgegeben und damit als nicht lizenzierte Versicherer gehandelt hatten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer Kunden eigene Versicherungspolicen ausstellt, betreibt erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft und braucht dafür eine Lizenz oder einen lizenzierten Versicherer als Partner.
Erlaubnispflicht für das Ausstellen von Versicherungspolicen
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Short-term Insurance Act, s. 7(1); Insurance Act, s. 5(1); Financial Sector Regulation Act 9 of 2017, s. 139
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- FSCA Press Release, 09 December 2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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04.12.2025 Eurowings GmbHOLG Düsseldorf untersagt Eurowings irreführende CO2-Kompensationswerbung Anordnung
Auf Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersagte das OLG Düsseldorf Eurowings, bei Online-Buchungen eine CO2-Kompensation für 9 € so zu bewerben, dass Kunden an eine klimaneutrale Reise glauben; nicht erwähnt wurde, dass weitere klimaschädliche Emissionen nicht ausgeglichen werden. Die Werbung für „Sustainable Aviation Fuel“ hielt der Senat dagegen nicht für irreführend; die Revision ließ er nicht zu.
Wer CO2-Ausgleich verkauft, muss darauf hinweisen, dass nur ein Teil der Klimawirkung ausgeglichen wird, auch wenn jede einzelne Angabe richtig ist.
CO2-Kompensation und Klimaneutralität in der Kundenkommunikation
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 20. Zivilsenat
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- UWG (irreführende Werbung); Az. I-20 U 38/25
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- OLG Düsseldorf: Pressemitteilung zum Urteil I-20 U 38/25 vom 04.12.2025 (05.12.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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02.12.2025 Post Office LimitedICO: Verwarnung für Post Office wegen Veröffentlichung ungeschwärzter Vergleichsurkunde Verwarnung
Die ICO sprach am 2. Dezember 2025 gegenüber der Post Office Limited eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen am 25. April 2024 statt der vorgesehenen geschwärzten die ungeschwärzte Fassung einer Vergleichsurkunde auf seiner Unternehmenswebsite veröffentlicht. Dadurch wurden personenbezogene Daten von 502 Postmastern öffentlich, die am Gruppenverfahren von 2017 im Zusammenhang mit dem Horizon-IT-Skandal beteiligt waren. Die ICO sah darin mangels angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; eine Geldbuße verhängte sie nicht.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- ICO Enforcement: Post Office Limited. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Reprimand: Post Office Limited (2 December 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.11.2025 SIA "EUROPARK LATVIA"Europark Latvia zahlt 25.000 Euro für Mahnungen an veraltete Adressen 25.000 €
Nach mehreren Beschwerden prüfte die DVI, wie der Parkraumbetreiber Vertragsstrafen einzieht: Rechnungen gingen an frühere statt aktuelle Meldeadressen, Forderungen wurden an Inkassodienste übergeben und in die Datenbank des Kredītinformācijas Birojs eingetragen. Die Behörde sah die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht verletzt und verhängte 25.000 Euro (Vorjahresumsatz laut Entscheidung 8.323.178 Euro).
Wer Forderungen eintreibt oder an Auskunfteien meldet, muss vorher die Aktualität der Adressdaten sicherstellen.
Datenqualität im Forderungsmanagement
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f und Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Praxis nach Verfahrensbeginn geändert, Verträge mit Melde- und Kfz-Register (PMLP, CSDD) geschlossen
- DVI Lēmums Nr. 01630000100425-3 Par soda piemērošanu (SIA „EUROPARK LATVIA“), 24.11.2025 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.11.2025 Braathens International Airways ABBraathens International Airways: 142,8 Mio. SEK für nicht abgegebene Emissionsrechte 13 Mio. €
Naturvårdsverket verhängte gegen die Fluggesellschaft Braathens International Airways eine Sanktionsgebühr von 142.757.565 SEK, weil sie für 99.707 Tonnen CO2-Äquivalente aus dem Jahr 2024 bis zur Frist am 30. September 2025 keine Emissionsrechte abgegeben hatte. Die Gebühr beträgt inflationsbereinigt 129,69 EUR je Tonne (12.930.939 EUR) und befreit nicht von der Abgabepflicht; das Unternehmen war am 30. September 2025 in Konkurs gegangen. Gegen die Schwestergesellschaft Braathens Regional Airways AB erging eine gesonderte Gebühr.
Die Abgabe von Emissionsrechten ist eine harte Frist ohne Ausnahmen; auch in der Krise muss sie in der Liquiditätsplanung abgesichert sein.
Fristgerechte Abgabe von Emissionsrechten im EU-Emissionshandel
- Behörde / Gericht
- Naturvårdsverket
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- 10 kap. 5 § förordningen (2020:1180) om vissa utsläpp av växthusgaser; 16 § 3 lagen om vissa utsläpp av växthusgaser; Art. 12 Abs. 3 Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandel)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Keine: Die EU-Regeln erlauben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage keine Ausnahme von der Abgabepflicht.
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
Originalbetrag 142.757.565 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.
- Naturvårdsverket: Sanktionsavgifter för två flygbolag inom Braathens-koncernen (10.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Naturvårdsverket, Beschluss NV-25-044709 vom 06.11.2025 – Braathens International Airways AB Entscheidung einer Behörde
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06.11.2025 AENA, S.M.E., S.A.AEPD: 10 Mio. Euro gegen AENA wegen Gesichtserkennung an Flughäfen ohne gültige DSFA 10 Mio. €
Der Flughafenbetreiber AENA setzte ein biometrisches Gesichtserkennungssystem für Zugang, Transit und Boarding an mehreren Flughäfen ein, ohne eine den Anforderungen genügende Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen. Die AEPD verhängte 10.043.002 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und bestätigte die vorläufige Aussetzung jeder biometrischen Verarbeitung, bis eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung vorliegt.
Wer biometrische Identifizierung einführt, braucht vorab eine tragfähige Folgenabschätzung mit echter Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Datenschutz-Folgenabschätzung vor Einführung biometrischer Systeme
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- AEPD, Resolución PS/00431/2024 (EXP202304532), AENA Entscheidung einer Behörde
- BOE: Resolución de 4 de marzo de 2026 der AEPD, Sanktionen über 1 Mio. Euro Amtliches Register oder Bekanntmachung
- AEPD, Memoria 2025 (Tabelle der 2025 unterzeichneten Bußgelder über 1 Mio. Euro) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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24.10.2025 Knowles Logistics LimitedLogistiker: Sturz vom Zuckerrüben-Förderband – 133.000 £ 152.418 €
Ein Beschäftigter kletterte 2023 an der Seite eines Förderbands für Zuckerrüben hoch, um eine Verstopfung von Hand zu lösen, stürzte und erlitt Rippenbrüche, eine Lungenverletzung und einen Leberschaden. Verstopfungen kamen mehrmals pro Schicht vor, ein sicheres Verfahren zu ihrer Beseitigung gab es nicht; Geldstrafe 133.000 £ plus 5.438 £ Kosten. Die Gesellschaft beschäftigte laut Jahresabschluss 2024 durchschnittlich 535 Personen.
Wiederkehrende Störungen brauchen ein festgelegtes, sicheres Beseitigungsverfahren – sonst wird Improvisation in der Höhe zum Normalfall.
- Behörde / Gericht
- Peterborough Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 30.10.2025
Originalbetrag 133.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2025.
- Transport company fined £133,000 after employee fell from sugar beet conveyor (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Knowles Logistics Limited (00446417) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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22.09.2025 Onkar Group Pty Ltd (Bakeology)Bakeology: 1,35 Mio. AUD nach tödlichem Unfall eines übermüdeten Lieferfahrers 755.668 €
Das Lager- und Logistikunternehmen Onkar Group Pty Ltd (Bakeology) wurde vom County Court in Wangaratta nach Schuldeingeständnissen in fünf Anklagepunkten verurteilt, nachdem ein Lieferfahrer im August 2022 zwölf Stunden nach Beginn einer Nachtschicht mit seinem Transporter vor einen entgegenkommenden Lkw geraten und gestorben war. Er war dieselbe 796-Kilometer-Tour an 17 aufeinanderfolgenden Nächten gefahren, meist in Schichten von über zwölf Stunden ohne ausreichende Ruhezeiten. Das Unternehmen erhielt 1,1 Mio. AUD wegen rücksichtsloser Gefährdung (reckless endangerment) und insgesamt 250.000 AUD wegen fehlender sicherer Arbeitsbedingungen; zudem muss die Tat in einer Fachpublikation bekannt gemacht werden. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Arbeitgeber müssen für Fahrer verbindliche Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten festlegen und über Übermüdung unterweisen.
Übermüdung am Steuer: Schichtlängen, Pausen und Ruhezeiten von Fahrern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- WorkSafe Victoria
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Occupational Health and Safety Act 2004 (Vic): rücksichtslose Gefährdung, Pflicht zu sicherem Arbeitsplatz, Schutz von Nicht-Beschäftigten, Haftung als Organ (officer)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnisse.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 22.09.2025
Originalbetrag 1.350.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.
- WorkSafe Victoria: Company and director fined $1.43 million after fatigued driver's fatal crash (22.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2025 Fracht FWO Inc.Spediteur Fracht FWO charterte gesperrte venezolanische Airline mit Mahan-Air-Jet 1,38 Mio. €
Der Houstoner Spediteur beauftragte im Mai 2022 unter Umgehung interner Compliance-Abläufe eine gesperrte staatliche venezolanische Fluggesellschaft mit einem Transport von Mexiko nach Argentinien; eingesetzt wurde ein von Irans Mahan Air betriebenes, ebenfalls gesperrtes Flugzeug. OFAC stufte den Fall als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt ein, u. a. weil zwei Vizepräsidenten unter Zeitdruck die Prüfung übergingen.
Dringende Kundenaufträge rechtfertigen nie das Überspringen der Sanktionsprüfung von Frachtführern und eingesetzten Flugzeugen oder Schiffen.
Geschäftspartnerprüfung unter Zeitdruck, Umgehung interner Freigaben
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Venezuela-, Iran-, Proliferations- und Terrorismus-Sanktionsprogramme (OFAC); IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße in fünf Jahren, sofortige Abhilfe, erhebliche Kooperation
- Haftung von Führungskräften
- Verstoß ging laut OFAC maßgeblich von zwei Vizepräsidenten aus, die interne Prüfprozesse übergingen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
Originalbetrag 1.610.775 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2025.
- OFAC Enforcement Release: Fracht FWO Inc. Settles with OFAC for $1,610,775 (03.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.09.2025 Jetstar Airways Pty LimitedJetstar: 2.250.000 NZD für falsche Angaben zu Entschädigungsrechten 1,13 Mio. €
Die Fluggesellschaft machte zwischen 1. Januar 2022 und 22. März 2024 gegenüber Fluggästen in Einzelantworten, automatischen E-Mails und auf ihrer Website falsche Angaben zu deren Entschädigungsrechten nach dem Civil Aviation Act bei Verspätungen und Ausfällen, die sie selbst zu vertreten hatte, sodass berechtigte Ansprüche abgelehnt wurden. Nach Schuldbekenntnis in 20 Sammelanklagepunkten wurde sie zu 2.250.000 NZD verurteilt. Die Commerce Commission hatte Jetstar schon vor dem Tatzeitraum wegen ähnlicher Angaben einen Compliance-Hinweis erteilt.
Standardantworten und Website-Texte zu Kundenrechten müssen die gesetzliche Haftung korrekt wiedergeben, sonst werden sie selbst zum Rechtsverstoß.
Korrekte Auskunft über gesetzliche Kundenrechte im Beschwerdeprozess
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, s 13(i)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Nach dem Einschreiten der Commerce Commission entschädigte Jetstar 2.692 Betroffene mit insgesamt 1.039.390 NZD.
- Veröffentlicht
- 01.09.2025
Originalbetrag 2.250.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2025.
- Commerce Commission: ComCom action results in $2.25 million penalty for Jetstar after misleading Kiwi consumers (01.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Jetstar Airways Pty Ltd (PRJ0047590) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.08.2025 V.Ships Norway A.S.V.Ships Norway: 2 Mio. USD Strafe wegen Ölverschmutzung und gefälschter Öltagebücher 1,73 Mio. €
Auf dem Tanker M/T Swift Winchester war von Februar bis August 2022 ein Schlauch zwischen dem Abfallöltank der Verbrennungsanlage und dem Abwassertank angeschlossen, sodass ölhaltiger Abfall an der Verschmutzungsschutzanlage vorbei ins Meer gelangte; im August 2022 wurde zudem ein Ölabscheiderfilter an Deck mit Entfetter abgespritzt, das Ölgemisch lief über Bord. Das Schiff lief Baton Rouge und Port Arthur mit einem wissentlich gefälschten Öltagebuch an. Das Schiffsmanagement bekannte sich schuldig und zahlt eine Strafe von 2 Mio. USD.
Wenn ein Crewmitglied Missstände an das Management meldet, muss das Unternehmen sofort eingreifen, sonst haftet es für die fortgesetzte Verschmutzung.
Umgang mit Ölrückständen an Bord und ehrliche Dokumentation
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Eastern District of Texas (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Act to Prevent Pollution from Ships (APPS)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2025.
- Shipping Company Fined $2M for Maritime Pollution Offense Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2025 GXO Logistics, Inc. und Wincanton LimitedGXO/Wincanton: Supermarkt-Lagerlogistik muss nach Übernahme verkauft werden Anordnung
GXO hatte Wincanton bereits im April 2024 übernommen; die CMA verhängte eine Stillhalteanordnung, setzte einen Monitoring Trustee ein und stellte in Phase 2 eine Wettbewerbsbeschränkung bei dedizierten Lagerdienstleistungen für den Lebensmittelhandel fest. Mit den Final Undertakings verpflichtete sich GXO, Wincantons Geschäft für Supermarktkunden zu veräußern.
Wer vor Abschluss der Fusionsprüfung vollzieht, trägt das Risiko, Teile des erworbenen Geschäfts wieder abgeben zu müssen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Enterprise Act 2002, ss. 41, 82, 90 (Final Undertakings)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- CMA case page: GXO / Wincanton merger inquiry Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CMA: Notice of acceptance of Final Undertakings (GXO / Wincanton), 26.08.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.08.2025 Global Crossing Airlines Group Inc. (ehemals Canada Jetlines Ltd.)Canada Jetlines (heute Global Crossing Airlines): 100.000 CAD wegen verspäteter Meldung 61.916 €
Die damalige Start-up-Fluggesellschaft teilte der Canada Transportation Agency am 22. Februar 2018 mit, dass sich der Start des Flugbetriebs nach der Kündigung einer Absichtserklärung über zwei Leasingflugzeuge auf Ende 2018 verschiebt, veröffentlichte diese wesentliche Änderung aber erst am 13. März 2018. Im Vergleich mit der BCSC räumte das Unternehmen einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Offenlegung ein und zahlt 100.000 CAD als gemeinsame Zahlung. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Was einer anderen Behörde als wesentliche Planänderung mitgeteilt wird, muss zeitgleich auch dem Kapitalmarkt offengelegt werden.
Ad-hoc-Publizität bei wesentlichen Änderungen
- Behörde / Gericht
- British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 85 (unverzügliche Offenlegung wesentlicher Änderungen) und s. 168.2(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.08.2025 Fletcher Plant LimitedAbfallmakler verletzt Sorgfaltspflicht bei illegaler Deponie – 117.587 £ inkl. Einziehung 135.610 €
Als Abfallmakler organisierte das Sheffielder Unternehmen 2019/2020 den Transport von über 1.400 Tonnen Abfall zu einer illegal betriebenen Fläche in Lincolnshire, ohne die Genehmigungen des Betreibers laufend zu prüfen. Das Gericht verhängte 80.000 £ Geldstrafe und eine Einziehung von 37.587,13 £ (zusammen 117.587,13 £) plus 50.000 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2024 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 104 Beschäftigte.
Sorgfaltsprüfungen bei Entsorgungspartnern sind keine Einmalübung: Genehmigungen müssen während des gesamten Vertrags regelmäßig kontrolliert werden.
Sorgfaltspflichten bei der Beauftragung von Entsorgern
- Behörde / Gericht
- Nottingham Crown Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Section 34(1)(a) und 34(6) Environmental Protection Act 1990 (Duty of Care)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Gericht akzeptierte, dass das Unternehmen den illegalen Betrieb nicht kannte; erste Verurteilung seit über 40 Jahren, neues Management
- Veröffentlicht
- 13.08.2025
Originalbetrag 117.587,13 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.08.2025.
- Sheffield firm pays £167,587.13 for dumping waste in Lincolnshire (Environment Agency) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Fletcher Plant Limited (08466840) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.07.2025 Ayzo Pte LtdAyzo: 36.000 SGD Strafe für Spediteur wegen Missbrauchs fremder Unternehmenskennungen 24.218 €
Der Spediteur Ayzo Pte Ltd verwendete 2024 bei Anträgen auf Ausfuhrgenehmigungen für Zigarettensendungen nach Australien, die in den Frachtpapieren als andere Waren beschrieben waren, missbräuchlich die Unique Entity Numbers zweier anderer Firmen und bewahrte die Konnossemente nicht auf. Ayzo hatte sich allein auf Angaben eines unbekannten Auftraggebers aus Indien verlassen, ohne sie bei den genannten Im- und Exporteuren zu überprüfen. Nachdem sich das Unternehmen in zehn Anklagepunkten nach dem Customs Act wegen falscher UEN-Angaben und in drei Anklagepunkten wegen fehlender Aufbewahrung von Handelsdokumenten schuldig bekannt hatte, verhängten die State Courts am 30. Juli 2025 eine Geldstrafe von 36.000 SGD.
Spediteure müssen Auftraggeber- und Warenangaben vor der Zollanmeldung überprüfen und Handelsdokumente aufbewahren, sonst werden sie zum Werkzeug von Schmugglern.
Sorgfalt bei Zollanmeldungen: Auftraggeber und Warenangaben prüfen
- Behörde / Gericht
- Singapore Customs; Verurteilung durch die State Courts
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Customs Act (unrichtige Angabe der Unique Entity Number); drei weitere Anklagepunkte wegen fehlender Aufbewahrung von Handelsdokumenten (Vorschrift in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
Originalbetrag 36.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- Singapore Customs Media Release 19.08.2025: Freight Forwarder Fined $36,000 for Misusing Companies' Unique Entity Identifiers (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
- Singapore Customs – News (Verzeichnis, Eintrag 19.08.2025 mit Link auf die Mitteilung) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.07.2025 East Midlands Airport LtdEast Midlands Airport: 892.500 GBP Strafe wegen Enteisungsmittel im Abwasser 1,03 Mio. €
Der Derby Crown Court verhängte gegen den Betreiber des Flughafens East Midlands drei Geldstrafen von je 297.500 GBP (insgesamt 892.500 GBP) und 65.687,54 GBP Kosten. Im Januar und Februar 2022 überschritt das mit Rückständen von Flugzeug- und Pistenenteisungsmitteln belastete Oberflächenwasser dreimal den genehmigten BSB-Grenzwert von 15 mg/l. Vor Gericht kam zur Sprache, dass es seit 2006 bereits 13 Genehmigungsverstöße und zehn schriftliche Verwarnungen gegeben hatte.
Wiederholte Grenzwertüberschreitungen trotz früherer Verwarnungen treiben das Strafmaß deutlich nach oben.
Einhaltung von Einleitgrenzwerten bei Enteisung
- Behörde / Gericht
- Derby Crown Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Wechsel des Managements 2022 und aktive Zusammenarbeit mit der Environment Agency (vom Unternehmen vorgetragen).
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
Originalbetrag 892.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.
- Environment Agency: East Midlands Airport fined £892,500 for environmental pollution (28.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.07.2025 Key Holding, LLCLogistiker Key Holding: kolumbianische Tochter organisierte 36 Kuba-Frachten 517.929 €
Nach dem Kauf einer kolumbianischen Logistikfirma im Dezember 2021 organisierte diese bis Juli 2023 36 Frachtsendungen im Wert von rund 3,06 Mio. USD nach Kuba. Weder die US-Mutter noch die Tochter hatten ein Sanktions-Compliance-Programm für ausländische Gesellschaften; OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.
Nach einer Übernahme muss das Sanktions-Compliance-Programm sofort auf die neue Auslandstochter ausgerollt werden – das Kuba-Embargo gilt für US-kontrollierte Töchter weltweit.
Sanktions-Compliance nach Unternehmenskäufen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations (31 C.F.R. part 515)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, keine Vorverstöße, Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Originalbetrag 608.825 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- OFAC Enforcement Release: Key Holding, LLC Settles with OFAC for $608,825 (02.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.06.2025 A.P. Møller-Mærsk A/SA.P. Møller-Mærsk: 10 Mio. DKK für nicht angemeldete Übernahme (Gun-Jumping) 1,34 Mio. €
Das See- und Handelsgericht verurteilte A.P. Møller-Mærsk A/S zu einer zivilrechtlichen Geldbuße von 10.000.000 DKK, weil die Übernahme von Pilot Air Freight Holdings durch die US-Tochter Damco USA im Mai 2022 in Dänemark weder angemeldet noch vor dem Vollzug freigegeben worden war. Die Behörde hatte mindestens 20 Mio. DKK gefordert; das Gericht wertete das Versäumnis als grob fahrlässig, minderte die Buße aber wegen der Selbstmeldung, der vollen Zusammenarbeit und eines bestehenden Compliance-Programms.
Auch Übernahmen durch Auslandstöchter brauchen vor dem Vollzug ein Umsatzschwellen-Screening für jede Rechtsordnung.
Fusionskontroll-Screening bei Transaktionen von Auslandstöchtern
- Behörde / Gericht
- Sø- og Handelsretten (Klage der Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Konkurrenceloven § 12 b stk. 1 og § 12 c stk. 5, 1. pkt.; Bußgeldbemessung nach § 23 b
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Unverzügliche Meldung bei der Behörde nach Entdecken der Anmeldepflicht, volle und loyale Zusammenarbeit, bestehendes und befolgtes Kartellrechts-Compliance-Programm; einmaliger interner Fehler beim Screening.
- Veröffentlicht
- 27.06.2025
Originalbetrag 10.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns 6.801 €
Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.
Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6, Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.
- IMY – Tillsyn Waxholms Ångfartygs AB (WÅAB) Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2024-1520 (18.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.05.2025 Norfolk Southern Railway CompanyNorfolk Southern: EPA-Bußgeld für Lokomotiven ohne gültige Abgaszertifizierung 266.631 €
Nach Auffassung der EPA betrieb die Güterbahn Lokomotiven ohne Konformitätsbescheinigung, hielt die Auflagen einer Testausnahme für mehrere Lokomotiven nicht ein und betrieb Lokomotiven entgegen den geltenden Abgasnormen. Im Vergleich (Consent Agreement and Final Order) zahlt das Unternehmen eine Zivilstrafe von 299.000 USD.
Auch umgebaute oder testweise befreite Fahrzeuge unterliegen Zertifizierungs- und Rückbaupflichten, die im Flottenmanagement nachgehalten werden müssen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 3
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act §§ 203(a), 213(d) (42 U.S.C. §§ 7522(a), 7547(d)); 40 C.F.R. § 1068.101
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 299.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2025.
- In the Matter of Norfolk Southern Railway Company, EPA Docket No. CAA-03-2025-0062, Consent Agreement and Final Order Entscheidung einer Behörde
- 2025 Clean Air Act Vehicle and Engine Enforcement Case Resolutions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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28.04.2025 Taxa 4x35Taxa 4x35: Landgericht erhöht DSGVO-Buße auf 250.000 DKK wegen zu langer Speicherung 33.492 €
Das Østre Landsret erhöhte die vom Stadtgericht Frederiksberg im Januar 2023 verhängte Geldbuße von 100.000 DKK auf 250.000 DKK. Das Taxiunternehmen hatte Telefonnummern der Besteller zusammen mit Abholorten fünf statt der erforderlichen zwei Jahre gespeichert; die Datatilsynet hatte in ihrem ersten DSGVO-Bußgeldvorschlag 1,2 Mio. DKK beantragt und rund 8,9 Mio. betroffene Fahrten angeführt. Das Gericht wertete den Verstoß als fahrlässig und minderte wegen der rund sechsjährigen Verfahrensdauer.
Löschfristen müssen für alle Identifikatoren gelten – wer nur den Namen löscht, die Telefonnummer aber behält, anonymisiert nicht.
Löschfristen und echte Anonymisierung
- Behörde / Gericht
- Østre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 4, stk. 3 og 6
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Fahrlässigkeit, erstmaliger Verstoß, keine besonders sensiblen Daten, sichere Speicherung, rasche Abhilfe nach der Anzeige; lange Verfahrensdauer.
Originalbetrag 250.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
- Datatilsynet: Datatilsynet indstiller taxaselskab til bøde på 1,2 mio. kr. (25.03.2019, mit Update zu Byret und Landsret) Pressemitteilung einer Behörde
- Østre Landsret, dom 28.04.2025, S-185-23 (Domsdatabasen, ECLI:DK:OLR:2025:SS0000000378) Gerichtsentscheidung
- Retten på Frederiksberg, dom 06.01.2023, SS-5405/2020-FRB (Domsdatabasen) Gerichtsentscheidung
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11.04.2025 Svarog Shipping & Trading Company LimitedTankerreederei Svarog ließ OFSI-Auskunftsersuchen unbeantwortet 5.768 €
Die in Großbritannien registrierte, von Zypern aus tätige Treibstoff-Reederei antwortete im Rahmen von Ermittlungen zu Geschäften mit einer Sovcomflot-Tochter nicht fristgerecht auf ein förmliches Auskunftsersuchen von OFSI; erst nach Kontakt über ihre Wirtschaftsprüfer kam eine Antwort. Ein Sanktionsverstoß selbst wurde nicht festgestellt, wohl aber das Informationsdelikt.
Auskunftsersuchen von Sanktionsbehörden brauchen einen klaren Eingangsweg und Fristenkontrolle – schon das Versäumen der Frist ist strafbar.
Umgang mit Behördenanfragen und Fristen
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 72, 74(1)(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geringer, indirekter Schaden; Antwort wurde nachgereicht
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
Originalbetrag 5.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Svarog Shipping & Trading Company Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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06.02.2025 Kings International Removers (Pty) LtdKings International Removers: Versicherungspolicen ohne Lizenz ausgegeben Bußgeld
Nach der Beschwerde eines Kunden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen ohne FSP-Zulassung Finanzdienstleistungen erbracht und ohne Versicherungslizenz kurzfristige Nichtlebensversicherungspolicen an Privatpersonen ausgegeben hatte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Erlaubnispflichten für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- Sections 7(1) und 8(9)(c) Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; Sections 7(1) und 8(2)(d) Short-term Insurance Act 53 of 1998; Section 5(1) Insurance Act 18 of 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- FSCA Press Release, 06 February 2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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31.01.2025 Brink’s Global Services USA, Inc.FinCEN: 37 Mio. USD gegen Brink's wegen Bargeldtransporten ohne AML-Programm 35,6 Mio. €
FinCEN verhängte gegen Brink’s Global Services USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 37 Mio. USD. Das Unternehmen hatte von Oktober 2018 bis Oktober 2020 Bargeld aus Mexiko an Dritte in den USA und Spanien transportiert und damit als Geldtransferdienstleister (MSB) gehandelt, ohne sich bei FinCEN zu registrieren, ein AML-Programm einzurichten oder Verdachtsmeldungen abzugeben; die Transporte entsprachen rund 800 Mio. USD. Auf die Strafe werden 20 Mio. USD angerechnet, die Brink’s im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement an das DOJ zahlt; an FinCEN sind 17 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer für Dritte Bargeld grenzüberschreitend bewegt, muss prüfen, ob er als Geldtransferdienstleister registrierungs- und meldepflichtig ist.
Registrierungs- und Meldepflichten für Bargeldtransport und Geldtransfer
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- 31 U.S.C. § 5330 und § 5318(h)(1), (g); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210 sowie Pflicht zu Verdachtsmeldungen nach 31 C.F.R. Part 1022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- FinCEN berücksichtigte, dass das Unternehmen mit der Behörde kooperierte und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
Originalbetrag 37.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.
- FinCEN, Consent Order Imposing Civil Money Penalty, In the Matter of Brink’s Global Services USA, Inc., Number 2025-01 Entscheidung einer Behörde
- FinCEN Announces $37,000,000 Civil Money Penalty Against Brink’s Global Services USA, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.01.2025 General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A., General Logistics Systems Enterprise S.r.l. (GLS)GLS: 8 Mio. Euro Bußgeld wegen irreführendem Klimaprogramm „Climate Protect“ 8 Mio. €
Die AGCM verhängte gegen General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A. und General Logistics Systems Enterprise S.r.l. gesamtschuldnerisch 8.000.000 Euro, weil das Umweltprogramm „Climate Protect“ mit unklaren, nicht belegten Umweltaussagen und irreführenden Zertifikaten über kompensierte CO2-Emissionen beworben wurde. Abonnementkunden, darunter Kleinstunternehmen, mussten zudem einen nicht angeforderten Klimabeitrag zahlen, der die Kosten des Programms deutlich überstieg, während große Kunden davon befreit waren. Die Behörde stufte dies als unlautere Geschäftspraxis nach Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo ein und untersagte ihre Fortsetzung.
Klimabeiträge und Kompensationsversprechen müssen freiwillig, transparent kalkuliert und belegbar sein; wer die Kosten eines Umweltprogramms auf Kunden abwälzt und damit für sich wirbt, riskiert ein Greenwashing-Verfahren.
CO2-Kompensation und Umweltaussagen korrekt kommunizieren
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo (D.Lgs. 206/2005); Sanktion nach Art. 27 Abs. 9 Codice del consumo
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 04.02.2025
- AGCM, Comunicato stampa PS12525 – Sanzione di 8 milioni al gruppo Gls per pratiche commerciali scorrette (04.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM, Provvedimento PS12525 (Adunanza del 21 gennaio 2025), General Logistics Systems B.V. u. a. Entscheidung einer Behörde
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19.12.2024 AAR Corp.Luftfahrtdienstleister AAR zahlt 55,6 Mio. USD für Bestechung in Nepal und Südafrika 53,5 Mio. €
AAR zahlte über zwischengeschaltete Dritte (einen Vermittler und einen Joint-Venture-Partner) nach Feststellung der SEC Scheinprovisionen an Amtsträger, um den Verkauf zweier Airbus A330 an Nepal Airlines und Wartungsleistungen für South African Airways Technical zu sichern. SEC: 23.451.100 USD Gewinnabschöpfung und 5.785.524 USD Zinsen; DOJ-Strafe 26.363.029 USD im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement.
Staatliche Fluggesellschaften sind öffentliche Auftraggeber – Provisionen an Vermittler bei Flugzeuggeschäften müssen streng geprüft werden.
Agenten und Joint-Venture-Partner bei Geschäften mit Staatsairlines
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC); U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA (Anti-Bestechung, Buchführung, interne Kontrollen); Non-Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Meldung nach Presseberichten, Kooperation (Forensik, Übersetzungen, Zeugen) und Abhilfemaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
Originalbetrag 55.599.653 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.
- SEC Order In the Matter of AAR Corp., Release No. 101987 (19.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- DOJ Criminal Division: Non-Prosecution Agreement Re: AAR Corp. (19.12.2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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17.12.2024 Kakao Mobility Inc.Kakao Mobility sperrte Fahrer konkurrierender Taxidienste: 15,1 Mrd. KRW Bußgeld 10 Mio. €
Kakao Mobility, mit einem Anteil von 96 % (2022) marktbeherrschend bei der App-basierten allgemeinen Taxivermittlung, verlangte laut KFTC von vier konkurrierenden Franchise-Taxibetreibern (UT, TADA, Banban, Macaron Taxi) Partnerschaftsverträge mit Echtzeitzugang zu geschäftssensiblen Daten und schloss deren Fahrer andernfalls von der allgemeinen Vermittlung über Kakao T aus. Nach der Plenarberatung vom 25. September 2024 ordnete die KFTC Abhilfe an und nannte eine vorläufige Geldbuße von 72,4 Mrd. KRW; nachdem die Securities and Futures Commission die Nettobilanzierung der Umsätze festgelegt hatte, gab sie am 17. Dezember 2024 die endgültige Festsetzung der Geldbuße auf 15,1 Mrd. KRW bekannt.
Eine beherrschende Plattform darf den Zugang zu ihrem Kerndienst nicht an die Herausgabe sensibler Geschäftsdaten von Wettbewerbern knüpfen.
Selbstbevorzugung und Ausschluss von Wettbewerbern durch Plattformen
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 45 Abs. 1 Nr. 6 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
Originalbetrag 15.100.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2024.
- KFTC press release (EN), 2 Oct 2024: KFTC Sanctions Kakao Mobility for Abuse of Market Dominance (Scan) Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO), 02.10.2024: 카카오모빌리티의 시장지배적지위 남용행위 제재 Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO, PDF), 02.10.2024: Rechtsgrundlagen (공정거래법 제5조 제1항 제3호, 제45조 제1항 제6호) und Marktanteil Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressehinweis (KO), 17.12.2024: ㈜카카오모빌리티의 콜차단 시지남용 건, 과징금 확정 (151억 원) Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressehinweis (KO, PDF), 17.12.2024: endgültige Festsetzung der Geldbuße nach Nettomethode Pressemitteilung einer Behörde
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13.12.2024 C.H. Robinson International, Inc.C.H. Robinson: Auslandstöchter transportierten Iran- und Kuba-Ware 244.999 €
Fünf nach Übernahmen erworbene ausländische Tochtergesellschaften des Logistikkonzerns vermittelten oder transportierten von November 2018 bis Februar 2022 insgesamt 82 Sendungen mit iranischer oder kubanischer Ware bzw. unter Beteiligung einer iranischen Fluggesellschaft. Ursache war vor allem, dass ihre Buchungssysteme noch nicht in die Konzern-Screeningprozesse eingebunden waren; der Fall war nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.
Übernommene Speditionen müssen schnell an das zentrale Screening angebunden werden; bis dahin braucht es Übergangskontrollen für Ursprung und Beförderer.
Integration übernommener Gesellschaften in Sanktionsscreening
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations; Cuban Assets Control Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, keine Vorverstöße, zügige Abhilfe
- Veröffentlicht
- 13.12.2024
Originalbetrag 257.690 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2024.
- OFAC Enforcement Release: C.H. Robinson International Inc. Settles with OFAC for $257,690 (13.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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04.12.2024 Air Caraïbes (mit Groupe Dubreuil Aéro, Groupe Dubreuil); K Finance (Mutter von Air Antilles/CAIRE); Miles PlusInselflüge Karibik: 14,57 Mio. EUR für Kartell von Air Caraïbes und Air Antilles 14,6 Mio. €
Air Caraïbes und Air Antilles (Compagnie Aérienne Inter Régionale Express, CAIRE) stimmten sich mit Beteiligung von Miles Plus (Aérogestion) zwischen 2015 und 2019 in vier Absprachen über Kapazitätskürzungen, die Aufteilung von Flugzeiten sowie Preise und Tarifbedingungen auf Inselverbindungen in der Karibik ab. Die Autorité de la concurrence verhängte 13 Mio. EUR gesamtschuldnerisch gegen Air Caraïbes, Groupe Dubreuil Aéro und Groupe Dubreuil, 1,5 Mio. EUR gegen K Finance als Muttergesellschaft der insolventen CAIRE und 70.000 EUR gegen Miles Plus.
Auch in kleinen, von wenigen Anbietern geprägten Regionalmärkten sind Absprachen über Kapazitäten und Tarife schwere Kartellverstöße.
Absprachen über Kapazitäten und Preise zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren für die Groupe-Dubreuil-Gesellschaften und Miles Plus; gegen die in Liquidation befindliche CAIRE und ihre direkte Muttergesellschaft wurde mangels Zahlungsfähigkeit kein Bußgeld verhängt.
- Veröffentlicht
- 04.12.2024
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Geldbuße für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien (angefochten) 107,8 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen Ryanair eine Geldbuße von 107.775.777 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, der Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, einer nach Auffassung des Ministeriums überhöhten Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Die Geldbuße war Teil eines Sanktionspakets von insgesamt 179 Mio. Euro gegen fünf Billigfluggesellschaften. Ryanair hat dagegen Klage vor dem Tribunal Superior de Justicia de Madrid erhoben, das die Vollstreckung im Juni 2025 gegen Sicherheitsleistung aussetzte; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Consumo sanciona con 179 millones de euros a cinco aerolíneas low cost por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.11.2024 United Parcel Service Inc. (UPS)UPS: Goodwill der Sparte UPS Freight falsch bewertet – 45 Mio. USD 43,2 Mio. €
UPS stützte die Bewertung von UPS Freight auf ein Beratergutachten mit rund 2 Mrd. USD, obwohl eigene Analysen nur etwa 650 Mio. USD ergaben, und verbuchte keine erforderliche Goodwill-Wertminderung. UPS zahlt 45 Mio. USD und muss Schulungen für bestimmte Führungskräfte, Organmitglieder und Beschäftigte einführen sowie einen unabhängigen Compliance-Berater einsetzen.
Bewertungsgutachten sind nur so gut wie die Informationen, die man den Gutachtern gibt – interne Erkenntnisse müssen in Impairment-Tests einfließen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Section 17(a)(2),(3) Securities Act; Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften des Exchange Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- UPS to Pay $45 Million Penalty for Improperly Valuing Business Unit Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Geldbuße wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise 39,3 Mio. €
Im selben Sanktionspaket gegen Billigfluggesellschaften erhielt Vueling eine Geldbuße von 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und nach Auffassung des Ministeriums irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Entscheidung war gerichtlich anfechtbar; ob sie rechtskräftig ist, ist nicht bestätigt.
Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Consumo sanciona con 179 millones de euros a cinco aerolíneas low cost por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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13.11.2024 Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe)Garante: 5 Mio. Euro gegen Glovo-Tochter Foodinho wegen Überwachung von Fahrern 5 Mio. €
Die Lieferplattform verarbeitete Daten von über 35.000 Fahrern unrechtmäßig: Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung, Standortortung auch außerhalb der Arbeitszeit und automatisierte Bewertungen ohne menschliche Überprüfung. Foodinho war bereits 2021 mit 2,6 Mio. Euro sanktioniert worden; neben 5 Mio. Euro verbot die Garante die biometrische Verarbeitung.
Algorithmische Steuerung von Beschäftigten braucht Transparenz, menschliche Überprüfung und darf keine Ortung außerhalb der Arbeitszeit einschließen.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (u. a. Transparenz, biometrische Daten, automatisierte Entscheidungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Rider, Garante privacy: no all'algoritmo incontestabile dai lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Rider: Sanzione di 2,6 milioni di euro a una piattaforma del gruppo Glovo (2021) Pressemitteilung einer Behörde
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13.11.2024 Posti Jakelu OyPosti: 2,4 Mio. EUR für automatisch angelegte E-Postfächer – Gericht hebt Bußgeld auf aufgehoben
Kunden, die etwa einen Nachsendeauftrag bestellten, erhielten automatisch ein elektronisches OmaPosti-Postfach, das sich nicht getrennt abwählen ließ; zudem wurden sie über die Aktivierung unzureichend und teils falsch informiert. Das Sanktionsgremium sah keine vertragliche Rechtsgrundlage für diese Kopplung und verhängte 2,4 Mio. EUR nebst Verwarnung und Anordnung zur Korrektur. Das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 03.11.2025 Verwarnung und Anordnung wegen der unzureichenden Information, hob das Bußgeld aber auf, weil es die Verarbeitung als für den Vertrag über Postis elektronische Dienste erforderlich ansah.
Zusatzdienste dürfen nicht über die Vertragsgrundlage mitverkauft werden – was nicht für den Hauptvertrag nötig ist, braucht eine eigene Wahl.
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 13, Art. 25
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 15.11.2024
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- Tietosuojavaltuutettu – Postille seuraamusmaksu OmaPosti-palvelun tietosuojapuutteista (15.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 13.11.2024 (sähköinen postilaatikko) Entscheidung einer Behörde
- Helsingin hallinto-oikeus – kumosi Posti Jakelu Oy:lle määrätyn 2,4 miljoonan euron seuraamusmaksun (03.11.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.10.2024 České dráhy (ČD) und Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)ČD und ÖBB: 48,65 Mio. EUR wegen Absprache gegen neuen Bahnkonkurrenten 48,7 Mio. €
Die tschechische und die österreichische Staatsbahn stimmten sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2012 bis 2016 beim Verkauf gebrauchter ÖBB-Fernverkehrswagen ab, damit der Neueinsteiger RegioJet sie nicht erwerben konnte – unter anderem durch abgestimmtes Timing, manipulierte Verkaufsverfahren und Austausch vertraulicher Bieterinformationen. Die Geldbußen betragen 31.940.000 EUR für ČD und 16.712.000 EUR für ÖBB, die als Kronzeugin 45 % Ermäßigung erhielt (zusammen 48.652.000 EUR).
Auch Staatsunternehmen dürfen den Verkauf von Betriebsmitteln nicht mit Wettbewerbern abstimmen, um Neueinsteiger vom Markt fernzuhalten.
Abstimmung zwischen Wettbewerbern bei Verkäufen und Bieterverfahren
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- ÖBB: 45 % Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung.
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
- Commission fines České dráhy and Österreichische Bundesbahnen €48.7 million over collusion to exclude common competitor (IP/24/5425) Pressemitteilung einer Behörde
- Presscorner-Schnittstelle, Volltext IP/24/5425 Pressemitteilung einer Behörde
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23.09.2024 ein marktbeherrschender österreichischer PostdienstleisterÖsterreich: 9,2 Mio. € Geldbuße gegen einen Postdienstleister für diskriminierende Rabatte bei Massensendungen 9,2 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Postdienstleister 9,2 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massensendungen von 2017 bis Anfang 2022: Konsolidierer erhielten bei gleicher Jahresmenge schlechtere Rabattstaffeln, Rabatte oder Jahresboni als andere Großkunden, und die mit Großkunden vereinbarten Rabatte unterlagen einer Geheimhaltungspflicht. Die Geldbuße folgte auf einen bereits rechtskräftigen Abstellungsauftrag aus dem Verfahren eines Konsolidierers; das Unternehmen erkannte die Zuwiderhandlung im Settlement an.
Marktbeherrschende Unternehmen müssen Rabattsysteme so gestalten, dass gleichartige Abnehmer einschließlich Konsolidierern nicht benachteiligt werden, und dürfen Konditionen nicht per Geheimhaltungsklausel abschotten.
Missbrauch von Marktmacht durch Rabattsysteme
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 5 KartG und Art. 102 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement); bereits erfolgte Wiedergutmachung des Schadens.
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- RIS, Judikatur Justiz (Suche) (Entscheidung 2024) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink