Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Land- Niederlande 390 Mio. € 48 % · 3 Fälle
- Italien 263,4 Mio. € 32 % · 4 Fälle
- Spanien 148 Mio. € 18 % · 3 Fälle
- Frankreich 15 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Griechenland 3 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Deutschland 248.731 € 0 % · 5 Fälle
- Polen 232.208 € 0 % · 1 Fall
- Lettland 25.000 € 0 % · 1 Fall
- Schweden 6.801 € 0 % · 1 Fall
- Österreich 500 € 0 % · 1 Fall
- 2 weitere0 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Datenschutz 413,3 Mio. € 50 % · 11 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 255,8 Mio. € 31 % · 1 Fall
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 150,7 Mio. € 18 % · 5 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 200.000 € 0 % · 1 Fall
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 49.231 € 0 % · 4 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit — 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Uber Technologies Inc. und Uber B.V. 290 Mio. € 35 % · 1 Fall
- Ryanair DAC, Ryanair Holdings plc 255,8 Mio. € 31 % · 1 Fall
- Ryanair 107,8 Mio. € 13 % · 1 Fall
- MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App) 100 Mio. € 12 % · 1 Fall
- Vueling 39,3 Mio. € 5 % · 1 Fall
- Amazon France Logistique SAS 15 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe) 5 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Ελληνικά Ταχυδρομεία Α.Ε. (ΕΛΤΑ, Hellenic Post) 3 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l. 2,68 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Avis 1 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 9 weitere464.009 €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 3 | 3,2 Mio. € |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 290 Mio. € |
| Q4 2024 | 4 | 152 Mio. € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 1 | 6.801 € |
| Q3 2025 | 2 | 500 € |
| Q4 2025 | 3 | 270,8 Mio. € |
| Q1 2026 | 2 | 245.939 € |
| Q2 2026 | 2 | 100 Mio. € |
| Q3 2026 | 5 | 3,71 Mio. € |
23 Fälle
12.08.2026 40 Lkw-Fahrer als Scheinwerkvertrag entliehen: 35.000 € Bußgeld für Transportfirmen 35.000 €
Ein deutscher Transportunternehmer setzte 40 ausländische Fahrer zweier verbundener litauischer Fuhrunternehmen unter seiner alleinigen Weisung ein; die Überlassung war als Werkvertrag getarnt, eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit fehlte. Rechtskräftige Bußgelder: 20.000 € gegen die litauische Geschäftsführerin, 15.000 € gegen den deutschen Entleiher (Datum = Veröffentlichung).
Entscheidend ist die gelebte Praxis: Wer fremde Fahrer wie eigene einsetzt und anweist, betreibt Arbeitnehmerüberlassung – egal, was im Vertrag steht.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Überlassung ohne Erlaubnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Bußgelder gegen die Geschäftsführerin des Verleihers und den Entleiher persönlich.
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
- Transportunternehmer im Raum Freiburg entleiht 40 Fahrer ohne Erlaubnis (Hauptzollamt Lörrach) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen Anordnung
Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.
Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.
Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung
- Behörde / Gericht
- Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Upravno sodišče znova potrdilo prakso IP: sistematično GPS sledenje zaposlenim ni dopustno brez tehtnega razloga Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet Verwarnung
Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.
Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.
Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung
- Behörde / Gericht
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Datenschutzbeauftragte verwarnt BVG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland 100 Mio. €
Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.
Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen 13.731 €
Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).
Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.
Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Zoll ahndet Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei Logistikunternehmen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war 232.208 €
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.
Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.
- Kara dla Poczty Polskiej za brak zapewnienia niezależności sprawowania funkcji IOD Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.4.2025 z 2 stycznia 2026 Entscheidung einer Behörde
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23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros 255,8 Mio. €
Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.
Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- A568 - Ryanair DAC and its parent company Ryanair Holdings plc fined over € 255 million for abuse of a dominant position Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro 15 Mio. €
Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.
Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.
- Behörde / Gericht
- Conseil d'État
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Conseil d'État, décision n° 492830 du 23 décembre 2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.11.2025 SIA "EUROPARK LATVIA"Europark Latvia zahlt 25.000 Euro für Mahnungen an veraltete Adressen 25.000 €
Nach mehreren Beschwerden prüfte die DVI, wie der Parkraumbetreiber Vertragsstrafen einzieht: Rechnungen gingen an frühere statt aktuelle Meldeadressen, Forderungen wurden an Inkassodienste übergeben und in die Datenbank des Kredītinformācijas Birojs eingetragen. Die Behörde sah die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht verletzt und verhängte 25.000 Euro (Vorjahresumsatz laut Entscheidung 8.323.178 Euro).
Wer Forderungen eintreibt oder an Auskunfteien meldet, muss vorher die Aktualität der Adressdaten sicherstellen.
Datenqualität im Forderungsmanagement
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f und Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Praxis nach Verfahrensbeginn geändert, Verträge mit Melde- und Kfz-Register (PMLP, CSDD) geschlossen
- DVI Lēmums Nr. 01630000100425-3 Par soda piemērošanu (SIA „EUROPARK LATVIA“), 24.11.2025 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.08.2025 Taxiunternehmer manipulierte Schichtzettel: Bewährungsstrafe, 440.000 € Schaden Freiheitsstrafe
Ein Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe, der auch ein Café betrieb, ließ Taxifahrer Schichtzettel unvollständig ausfüllen, vernichtete aufbewahrungspflichtige Unterlagen und führte Sozialversicherungsbeiträge von über 440.000 € nicht ab; zudem beantragte er zu Unrecht Kurzarbeitergeld. Rechtskräftig: 1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und Schadenswiedergutmachung (Datum = Veröffentlichung).
Unvollständige Arbeitszeitnachweise sind im Taxi- und Transportgewerbe der erste Ansatzpunkt der FKS – die Zeiterfassung muss lückenlos und manipulationssicher sein.
- Behörde / Gericht
- Amtsgericht Karlsruhe (Ermittlung: Hauptzollamt Karlsruhe, FKS)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 266a StGB (126 Fälle)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
- Haftung von Führungskräften
- Unternehmer persönlich verurteilt.
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- Verschleierte Arbeitszeiten und vernichtete Belege (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.07.2025 Ungarischer Frachtführer: Lkw-Fahrer bei Entsendung unterbezahlt – 500 € rechtskräftig 500 €
Ein ungarischer Lkw-Fahrer eines in Ungarn ansässigen Güterbeförderungsunternehmens (in der Entscheidung nicht namentlich genannt) erhielt für eine Entsendung nach Österreich im März 2020 nur 137,94 € statt der kollektivvertraglich gebotenen 319,55 €. Die Bezirkshauptmannschaft Weiz verhängte gegen den Geschäftsführer 500 €, das Landesverwaltungsgericht bestätigte; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0049).
Auch kurze grenzüberschreitende Transporte lösen österreichische Mindestentgelt-Pflichten aus – Speditionen müssen Entsendetage gesondert abrechnen.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Landesverwaltungsgericht Steiermark)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Strafe richtet sich gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer.
- VwGH Ra 2025/11/0049 vom 22.07.2025 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns 6.801 €
Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.
Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6, Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.
- IMY – Tillsyn Waxholms Ångfartygs AB (WÅAB) Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2024-1520 (18.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Strafe für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien 107,8 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium sanktionierte Ryanair wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, überhöhter Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Mit 107.775.777 Euro war Ryanair der größte Posten der Gesamtstrafe von 179 Mio. Euro gegen fünf Billigflieger.
Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Consumo sanciona con 179 millones de euros a cinco aerolíneas low cost por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Strafe wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise 39,3 Mio. €
Im selben Sanktionspaket gegen Billigflieger erhielt Vueling 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Anordnung beendet das Verwaltungsverfahren; Klage vor der Audiencia Nacional war binnen zwei Monaten möglich.
Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Consumo sanciona con 179 millones de euros a cinco aerolíneas low cost por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe)Garante: 5 Mio. Euro gegen Glovo-Tochter Foodinho wegen Überwachung von Fahrern 5 Mio. €
Die Lieferplattform verarbeitete Daten von über 35.000 Fahrern unrechtmäßig: Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung, Standortortung auch außerhalb der Arbeitszeit und automatisierte Bewertungen ohne menschliche Überprüfung. Foodinho war bereits 2021 mit 2,6 Mio. Euro sanktioniert worden; neben 5 Mio. Euro verbot die Garante die biometrische Verarbeitung.
Algorithmische Steuerung von Beschäftigten braucht Transparenz, menschliche Überprüfung und darf keine Ortung außerhalb der Arbeitszeit einschließen.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (u. a. Transparenz, biometrische Daten, automatisierte Entscheidungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Rider, Garante privacy: no all'algoritmo incontestabile dai lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Rider: Sanzione di 2,6 milioni di euro a una piattaforma del gruppo Glovo (2021) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Posti Jakelu OyPosti: 2,4 Mio. EUR für automatisch angelegte E-Postfächer – Gericht hebt Bußgeld auf aufgehoben
Kunden, die etwa einen Nachsendeauftrag bestellten, erhielten automatisch ein elektronisches OmaPosti-Postfach, das sich nicht getrennt abwählen ließ; zudem wurden sie über die Aktivierung unzureichend und teils falsch informiert. Das Sanktionsgremium sah keine vertragliche Rechtsgrundlage für diese Kopplung und verhängte 2,4 Mio. EUR nebst Verwarnung und Anordnung zur Korrektur. Das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 03.11.2025 Verwarnung und Anordnung wegen der unzureichenden Information, hob das Bußgeld aber auf, weil es die Verarbeitung als für den Vertrag über Postis elektronische Dienste erforderlich ansah.
Zusatzdienste dürfen nicht über die Vertragsgrundlage mitverkauft werden – was nicht für den Hauptvertrag nötig ist, braucht eine eigene Wahl.
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 13, Art. 25
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 15.11.2024
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- Tietosuojavaltuutettu – Postille seuraamusmaksu OmaPosti-palvelun tietosuojapuutteista (15.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 13.11.2024 (sähköinen postilaatikko) Entscheidung einer Behörde
- Helsingin hallinto-oikeus – kumosi Posti Jakelu Oy:lle määrätyn 2,4 miljoonan euron seuraamusmaksun (03.11.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.07.2024 Uber Technologies Inc. und Uber B.V.Uber: 290 Mio. EUR – Fahrerdaten zwei Jahre ohne Transferinstrument in die USA 290 Mio. €
Uber speicherte sensible Daten europäischer Fahrer – darunter Standort-, Zahlungs- und Ausweisdaten, teils Straf- und Gesundheitsdaten – auf Servern in den USA und nutzte ab August 2021 kein Übermittlungsinstrument mehr. Die AP verhängte nach Beschwerden von über 170 französischen Fahrern 290 Mio. EUR; es war die dritte Geldbuße der AP gegen Uber.
Konzerninterne Übermittlungen an die Zentrale sind Drittlandtransfers – wer ein Transferinstrument auslaufen lässt, übermittelt ohne Rechtsgrundlage.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- AP legt Uber boete op van 290 miljoen euro om doorgifte data chauffeurs naar VS (26.08.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- AP, Besluit boete Uber doorgifte naar VS vom 22.07.2024 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink