Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

85Fälle aus 29 Jurisdiktionen
1,17 Mrd. €Summe der Geldbeträge (67 Fälle mit Betrag)
1,33 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 44 Fälle 52 % · 979,7 Mio. €
  2. Vereinigtes Königreich 12 Fälle 14 % · 2,04 Mio. €
  3. USA 10 Fälle 12 % · 140,2 Mio. €
  4. Kanada 4 Fälle 5 % · 1,42 Mio. €
  5. Singapur 3 Fälle 4 % · 2,07 Mio. €
  6. Südafrika 3 Fälle 4 % · 1,94 Mio. €
  7. Brasilien 2 Fälle 2 % · 29 Mio. €
  8. Schweiz 2 Fälle 2 % · 98.722 €
  9. Neuseeland 2 Fälle 2 % · 1,49 Mio. €
  10. Australien 1 Fall 1 % · 755.668 €
  11. 2 weitere2 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 26 Fälle 31 % · 437,7 Mio. €
  2. Kartellrecht und Wettbewerb 15 Fälle 18 % · 349,6 Mio. €
  3. Umwelt und Nachhaltigkeit 11 Fälle 13 % · 26,4 Mio. €
  4. Verbraucherschutz und Onlinehandel 9 Fälle 11 % · 181,5 Mio. €
  5. Sanktionen und Exportkontrolle 7 Fälle 8 % · 4,42 Mio. €
  6. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 6 Fälle 7 % · 43,8 Mio. €
  7. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 5 Fälle 6 % · 1,09 Mio. €
  8. Korruption und Bestechung 3 Fälle 4 % · 82,5 Mio. €
  9. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1 Fall 1 % · 35,6 Mio. €
  10. Hinweisgeberschutz 1 Fall 1 % · 8.222 €
  11. 1 weitere1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 26 Fälle 31 % · 384 Mio. €
  2. A.P. Møller-Mærsk A/S 1 Fall 1 % · 1,34 Mio. €
  3. AAR Corp. 1 Fall 1 % · 53,5 Mio. €
  4. AENA, S.M.E., S.A. 1 Fall 1 % · 10 Mio. €
  5. Air Caraïbes (mit Groupe Dubreuil Aéro, Groupe Dubreuil); K Finance (Mutter von Air Antilles/CAIRE); Miles Plus 1 Fall 1 % · 14,6 Mio. €
  6. Amazon France Logistique SAS 1 Fall 1 % · 15 Mio. €
  7. Amazon Italia Logistica S.r.l. 1 Fall 1 % ·
  8. Aramex New Zealand Holdings Limited 1 Fall 1 % · 355.800 €
  9. Avis 1 Fall 1 % · 1 Mio. €
  10. Ayzo Pte Ltd 1 Fall 1 % · 24.218 €
  11. 49 weitere49 Fälle

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202249,31 Mio. €
2023914,1 Mio. €
202423682,8 Mio. €
202529346,7 Mio. €
202620116,6 Mio. €

85 Fälle

28.08.2026 MSC Shipmanagement Limited; Hong Kong Spirit Shipping and Trading LimitedMSC Shipmanagement: 1,75 Mio. USD Strafe für heimliches Einleiten öliger Bilgenabwässer USAAbfall und Gefahrstoffe 1,5 Mio. €

Auf der MSC Samira III wurde 2024/2025 ölhaltiges Bilgenwasser über den Abwassertank am Ölabscheider vorbei ins Meer gepumpt; die Ölüberwachung wurde manipuliert und das Öltagebuch gefälscht, das in Philadelphia der Küstenwache vorgelegt wurde. Betreiberin und Eignerin bekannten sich in je zwei APPS-Anklagepunkten schuldig und zahlen zusammen 1,75 Mio. USD; dazu kommen vier Jahre Bewährung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Reedereien müssen Bordpraxis und Öltagebuch aktiv kontrollieren, denn Anweisungen einzelner Offiziere werden dem Unternehmen strafrechtlich zugerechnet.

Bezug zu Schulung und Awareness

MARPOL-Pflichten an Bord, Öltagebuch und Meldewege für Besatzungen

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylvania (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Act to Prevent Pollution from Ships (APPS), 33 U.S.C. § 1908
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
28.08.2026

Originalbetrag 1.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste KanadaVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening

Behörde / Gericht
Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 2,68 Mio. €

Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln SpanienInformationspflichten im Onlinehandel 1 Mio. €

Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen ItalienInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
Veröffentlicht
30.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 Royal Mail Group LtdTribunal: Royal Mail benachteiligte Hinweisgeberin – 6.978 Pfund Entschädigung Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber 8.222 €

Das Tribunal in Manchester stellte fest, dass die Klägerin wegen einer geschützten Offenlegung benachteiligt wurde, und sprach ihr den vereinbarten Betrag von 6.978,20 Pfund zu. Die Klagen wegen Behinderungsdiskriminierung und konstruktiver Kündigung wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Großorganisationen muss sichergestellt sein, dass Hinweisgebende im Arbeitsalltag keine Nachteile erfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
07.09.2026

Originalbetrag 6.978,2 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen SlowenienBeschäftigtendaten Anordnung

Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung

Behörde / Gericht
Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
07.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.07.2026 TMA Haulage LtdTMA Haulage: Betriebslizenz von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt, Widerruf zum 6. Oktober 2026 Vereinigtes KönigreichArbeitszeit Sonstiges

Nach Ermittlungen der Fahrzeug- und Fahreraufsicht DVSA stellte der Traffic Commissioner (Aufsicht über Nutzfahrzeugbetreiber) fest, dass der alleinige Geschäftsführer der TMA Haulage Ltd dreimal im Juni und Juli 2025 sowie – nach seiner Befragung durch die DVSA – zweimal im April 2026 mit der Fahrerkarte eines ausgeschiedenen Beschäftigten gefahren war und so die Aufzeichnungen verfälscht hatte; an einem dieser Tage fuhr er auf diese Weise ohne die fällige Pause weiter. Die Betriebslizenz wurde sofort von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt und zum 6. Oktober 2026 widerrufen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fahrerkarten sind strikt persönlich – wer Fahrzeuggerätedaten regelmäßig mit den Karten der eingesetzten Fahrer abgleicht, deckt Missbrauch auf, bevor es die Behörde tut.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lenk- und Ruhezeiten, Missbrauch von Fahrerkarten

Behörde / Gericht
Traffic Commissioner (Western Traffic Area); Ermittlung: Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Goods Vehicles (Licensing of Operators) Act 1995, ss. 26(1)(f), 27(1)(a) und (b); Road Traffic Act 1988, ss. 115, 117; Tachografen- und Lenkzeitvorschriften
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Nach der Entscheidung sprechen für das Unternehmen: überwiegend vorhandene Compliance-Systeme, ordnungsgemäß angestellte Fahrer, eine Bestehensquote bei der technischen Fahrzeugprüfung (MOT) im Landesdurchschnitt sowie die erneute Einbindung eines Beraters und rechtlicher Beistand.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
22.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Exmar NVExmar: 350.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformationen BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 350.000 €

Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass die an Euronext Brüssel notierte Reederei Exmar NV Insiderinformationen, über die sie am 19. Mai und am 18. Juni 2020 verfügte, nicht so bald wie möglich veröffentlicht hatte; sie standen im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen eines Kunden für die Charter einer schwimmenden LNG-Anlage. Sie verhängte eine Geldbuße von 350.000 EUR und ordnete die namentliche Veröffentlichung für ein Jahr an. Exmar hat Beschwerde beim Marktgerichtshof eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsprobleme eines wichtigen Kunden können Insiderinformationen sein; die Ad-hoc-Prüfung muss sofort erfolgen und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Erkennen und rechtzeitiges Veröffentlichen von Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 36 § 2 und Art. 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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22.05.2026 Streamline Shipping Agencies LimitedHafenagentur in Aberdeen: 146.700 £ nach Gabelstaplerunfall ohne Verkehrstrennung Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 169.756 €

Im Hafen von Aberdeen wurde ein Beschäftigter beim Lösen einer Lkw-Plane von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler erfasst und erlitt mehrere Frakturen und eine Décollement-Verletzung. Beim gleichzeitigen Be- und Entladen waren Fußgänger und Fahrzeuge nicht getrennt. Geldstrafe 146.700 £. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 236 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lade- und Rangierflächen brauchen feste Regeln, wer sich wann wo aufhalten darf, wenn Stapler und Fußgänger gleichzeitig arbeiten.

Behörde / Gericht
Aberdeen Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 17(1) Workplace (Health, Safety and Welfare) Regulations 1992; Section 33(1)(c) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
28.05.2026

Originalbetrag 146.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.05.2026 Transport Desgagnés Inc.Transport Desgagnés: 40.000 CAD, weil ein Tanker ohne Genehmigung in ein arktisches Schutzgebiet fuhr Kanada, NUUmwelt und Nachhaltigkeit 24.902 €

Der vom Unternehmen betriebene Tanker M/T Sarah Desgagnés fuhr am 29. September und 6. Oktober 2024 ohne die erforderliche Zugangserlaubnis in das Akpait National Wildlife Area in Nunavut ein. Das Gericht verhängte 40.000 CAD für den Environmental Damages Fund; das Unternehmen muss eine Mitteilung in einer Lokalzeitung veröffentlichen und wird im Environmental Offenders Registry geführt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzgebietsgrenzen gehören in die Reiseplanung jedes Schiffes; fehlende Zugangserlaubnisse werden auch in entlegenen Gebieten verfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzgebiete in Reiseplanung und Brückenpraxis

Behörde / Gericht
Nunavut Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit
Rechtsgrundlage
Wildlife Area Regulations (Canada Wildlife Act), Paragraph 3.3(1)(h)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
08.05.2026

Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2026 Koninklijke PostNL B.V.ACM: 6,9 Mio. Euro gegen PostNL wegen verspäteter Briefzustellung 2023 NiederlandeSonstiges 6,92 Mio. €

PostNL stellte 2023 im Universalpostdienst nur 89,48 % der Briefe mit fünftägiger Zustellpflicht rechtzeitig zu statt der gesetzlich geforderten 95 %. Die ACM verwarf den Einwand höherer Gewalt wegen des angespannten Arbeitsmarkts und verhängte ein Bußgeld von 6.923.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine gesetzliche Versorgungspflicht trägt, muss absehbare Personalengpässe rechtzeitig ausgleichen; die Arbeitsmarktlage allein ist keine höhere Gewalt.

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 6 Postwet 2009 i. V. m. Art. 4a Postbesluit 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
12.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland NiederlandeInternationale Datentransfers 100 Mio. €

Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.03.2026 Iberia Líneas Aéreas de España, S.A. OperadoraAEPD: 650.000 Euro gegen Iberia nach unbefugtem Zugriff bei Dienstleister SpanienDatenpannen und Datensicherheit 650.000 €

Im Februar 2023 kam es zu einem externen, unbefugten Zugriff auf ein von einem Auftragsverarbeiter betriebenes System mit Daten von Nutzern und Beschäftigten. Die AEPD verhängte als federführende Behörde 650.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO, stellte die Vorwürfe nach Art. 32 und 34 ein und ordnete binnen sechs Monaten angemessene Sicherheitsmaßnahmen an. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wenn ein Dienstleister das System betreibt, bleibt das Unternehmen für die Vertraulichkeit der Daten verantwortlich und muss für angemessene Sicherheit sorgen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.03.2026 Aramex New Zealand Holdings LimitedAramex: 700.000 NZD wegen Kundenaufteilung im Wiederverkäufervertrag NeuseelandKartelle und Absprachen 355.800 €

Der Kurierdienst schloss 2021 mit einem als Wiederverkäufer tätigen Wettbewerber einen Vertrag, der Kunden aufteilte und Preise festlegte, und wandte die Wettbewerbsverbotsklausel einmal auch an; der Text war aus einer älteren Fastway-Vorlage kopiert. Auf die Zivilklage der Commerce Commission bestätigte der High Court am 4. März 2026 die gemeinsam vorgeschlagene mutmaßliche Strafe von 700.000 NZD (Ausgangspunkt 1 Mio. NZD, 30 % Abschlag).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsvorlagen gehören regelmäßig auf den kartellrechtlichen Prüfstand, bevor sie für neue Partner kopiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Prüfung von Vertragsvorlagen

Behörde / Gericht
High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Commerce Act 1986, s 30
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Verwarnungen oder Verstöße, freiwillige Herausgabe von Unterlagen und Befragungen, frühes Eingeständnis und Reue, neue Verträge ohne die Klausel sowie ein neues Wettbewerbs-Compliance-Programm in Neuseeland und Australien.
Haftung von Führungskräften
Den Vertrag erstellte der nationale Vertriebsleiter aus einer Vorlage; ein ranghöherer Beschäftigter unterschrieb ihn, ohne den Inhalt zu prüfen.
Veröffentlicht
04.03.2026

Originalbetrag 700.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.02.2026 Amazon Italia Logistica S.r.l.Garante stoppt Aufzeichnungen über Krankheit und Streiks bei Amazon Italia Logistica ItalienBeschäftigtendaten Anordnung

Bei einer Inspektion im Logistikzentrum Passo Corese (rund 1.800 Beschäftigte) stellte der Garante fest, dass in Freitextfeldern einer mit der Zeiterfassung verbundenen und vielen Führungskräften zugänglichen Plattform nach Rückkehrgesprächen Angaben zu Krankheiten, Streikbeteiligung, Gewerkschaftsaktivitäten und familiären Verhältnissen der Beschäftigten festgehalten wurden, die für die berufliche Eignung unerheblich sind. Er ordnete mit sofortiger Wirkung die endgültige Einschränkung der Verarbeitung dieser Einträge – auch an allen anderen Standorten, die die Plattform nutzen – sowie von vier Kameras vor Zugängen zu Toiletten und Pausenbereichen an; die Ermittlungen dauerten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notizen aus Mitarbeitergesprächen dürfen nur berufsrelevante Informationen enthalten – Gesundheit, Streikteilnahme und Privatleben gehören nicht in HR-Systeme.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dokumentation von Mitarbeitergesprächen und sensible Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6, 9 und 88 DSGVO; Art. 113 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003); Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.02.2026 DPD Polska sp. z o.o.DPD Polska: 11,46 Mio. PLN u. a. wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge PolenAuftragsverarbeitung 2,72 Mio. €

Die UODO verhängte gegen den Paketdienst DPD Polska sp. z o.o. Bußgelder von insgesamt 11.461.030 PLN. 6.251.471 PLN entfallen darauf, dass das Unternehmen externe Transportunternehmen für den Sendungsverkehr zwischen seinen Niederlassungen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO einsetzte, obwohl diese beim Be- und Entladen Zugang zu den Adressetiketten hatten; 5.209.559 PLN darauf, dass Beschäftigten keine wirksamen Berechtigungen zur Datenverarbeitung erteilt und die eigene Datenschutzrichtlinie nicht umgesetzt wurde (Art. 24, 29, 32 DSGVO). Die Behörde wertete beide Verstöße als vorsätzlich und frühere Verwarnungen gegen das Unternehmen als erschwerend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reine Transportdienstleister können Auftragsverarbeiter sein, wenn sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Adressetiketten haben – dann ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auftragsverarbeitung bei Logistik- und Transportdienstleistern erkennen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO; Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 29, Art. 32 Abs. 1 und 4 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd wirkte, dass DPD nach Einleitung des Verfahrens die Verträge mit den Transportunternehmen um Regelungen zur Auftragsverarbeitung ergänzte und das Verfahren zur Erteilung von Berechtigungen änderte.
Haftung von Führungskräften
Keine persönliche Haftung festgestellt.
Veröffentlicht
23.02.2026

Originalbetrag 11.461.030 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war PolenDatenschutz 232.208 €

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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