Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Datenschutz 11 Fälle 28 % · 413,3 Mio. €
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 5 Fälle 13 % · 218.987 €
- Sanktionen und Exportkontrolle 5 Fälle 13 % · 2,15 Mio. €
- Umwelt und Nachhaltigkeit 5 Fälle 13 % · 3,52 Mio. €
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 5 Fälle 13 % · 150,7 Mio. €
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 3 Fälle 8 % · 43,6 Mio. €
- Kartellrecht und Wettbewerb 3 Fälle 8 % · 255,9 Mio. €
- Hinweisgeberschutz 1 Fall 3 % · 8.222 €
- Korruption und Bestechung 1 Fall 3 % · 53,5 Mio. €
Wen?
nach Unternehmen- AAR Corp. 1 Fall 3 % · 53,5 Mio. €
- Amazon France Logistique SAS 1 Fall 3 % · 15 Mio. €
- András Sebők (ehem. Chief Supply Chain Officer der Wizz Air Holdings plc) 1 Fall 3 % · 147.940 €
- Avis 1 Fall 3 % · 1 Mio. €
- Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR 1 Fall 3 % ·
- C.H. Robinson International, Inc. 1 Fall 3 % · 244.999 €
- Favre SA Transports Internationaux TIR Martigny; weitere Parteien: Favre et Studer SA, RETRIPA VALAIS SA, TMR, Centre de Transferts Martigny SA 1 Fall 3 % · 98.722 €
- Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe) 1 Fall 3 % · 5 Mio. €
- Fracht FWO Inc. 1 Fall 3 % · 1,38 Mio. €
- GXO Logistics, Inc. und Wincanton Limited 1 Fall 3 % ·
- 25 weitere25 Fälle
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 3 | 3,2 Mio. € |
| Q2 2024 | 1 | 98.722 € |
| Q3 2024 | 1 | 290 Mio. € |
| Q4 2024 | 8 | 249,1 Mio. € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 3 | 279.200 € |
| Q3 2025 | 6 | 3,63 Mio. € |
| Q4 2025 | 3 | 270,8 Mio. € |
| Q1 2026 | 2 | 245.939 € |
| Q2 2026 | 4 | 100,2 Mio. € |
| Q3 2026 | 8 | 5,22 Mio. € |
39 Fälle
28.08.2026 MSC Shipmanagement Limited; Hong Kong Spirit Shipping and Trading LimitedMSC Shipmanagement: 1,75 Mio. USD Strafe für heimliches Einleiten öliger Bilgenabwässer 1,5 Mio. €
Auf der MSC Samira III ließen leitende Maschinenoffiziere 2024/2025 ölhaltiges Bilgenwasser über den Abwassertank am Ölabscheider vorbei ins Meer pumpen, manipulierten die Ölüberwachung und fälschten das Öltagebuch, das in Philadelphia der Küstenwache vorgelegt wurde. Betreiberin und Eignerin bekannten sich in je zwei APPS-Anklagepunkten schuldig und zahlen zusammen 1,75 Mio. USD; dazu kommen vier Jahre Bewährung.
Reedereien müssen Bordpraxis und Öltagebuch aktiv kontrollieren, denn Anweisungen einzelner Offiziere werden dem Unternehmen strafrechtlich zugerechnet.
MARPOL-Pflichten an Bord, Öltagebuch und Meldewege für Besatzungen
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylvania (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Act to Prevent Pollution from Ships (APPS), 33 U.S.C. § 1908
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Der Zweite Ingenieur Mikhail Tsurikov bekannte sich ebenfalls schuldig; Strafmaßverkündung für den 10.09.2026 angesetzt.
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
Originalbetrag 1.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2026.
- International Shipping Companies Sentenced to Pay $1.75 Million Fine for Concealing Discharges of Oily Waste into Ocean Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.08.2026 40 Lkw-Fahrer als Scheinwerkvertrag entliehen: 35.000 € Bußgeld für Transportfirmen 35.000 €
Ein deutscher Transportunternehmer setzte 40 ausländische Fahrer zweier verbundener litauischer Fuhrunternehmen unter seiner alleinigen Weisung ein; die Überlassung war als Werkvertrag getarnt, eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit fehlte. Rechtskräftige Bußgelder: 20.000 € gegen die litauische Geschäftsführerin, 15.000 € gegen den deutschen Entleiher (Datum = Veröffentlichung).
Entscheidend ist die gelebte Praxis: Wer fremde Fahrer wie eigene einsetzt und anweist, betreibt Arbeitnehmerüberlassung – egal, was im Vertrag steht.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Überlassung ohne Erlaubnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Bußgelder gegen die Geschäftsführerin des Verleihers und den Entleiher persönlich.
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
- Transportunternehmer im Raum Freiburg entleiht 40 Fahrer ohne Erlaubnis (Hauptzollamt Lörrach) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste Anordnung
Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.
Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.
Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening
- Behörde / Gericht
- Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Federal Court: Volga Dnepr Airlines LLC v. Canada (Foreign Affairs), 2026 FC 1048 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.07.2026 Royal Mail Group LtdTribunal: Royal Mail benachteiligte Hinweisgeberin – 6.978 Pfund Entschädigung 8.222 €
Das Tribunal in Manchester stellte fest, dass die Klägerin wegen einer geschützten Offenlegung benachteiligt wurde, und sprach ihr den vereinbarten Betrag von 6.978,20 Pfund zu. Die Klagen wegen Behinderungsdiskriminierung und konstruktiver Kündigung wurden abgewiesen.
Auch in Großorganisationen muss sichergestellt sein, dass Hinweisgebende im Arbeitsalltag keine Nachteile erfahren.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
Originalbetrag 6.978,2 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.
- Ms S Hamilton v Royal Mail Group Ltd: 2407434/2024 and 2401368/2024 Gerichtsentscheidung
- Ms S Hamilton v Royal Mail Group Ltd: 2407434/2024 and 2401368/2024 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen Anordnung
Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.
Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.
Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung
- Behörde / Gericht
- Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Upravno sodišče znova potrdilo prakso IP: sistematično GPS sledenje zaposlenim ni dopustno brez tehtnega razloga Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.05.2026 Streamline Shipping Agencies LimitedHafenagentur in Aberdeen: 146.700 £ nach Gabelstaplerunfall ohne Verkehrstrennung 169.756 €
Im Hafen von Aberdeen wurde ein Beschäftigter beim Lösen einer Lkw-Plane von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler erfasst und erlitt mehrere Frakturen und eine Décollement-Verletzung. Beim gleichzeitigen Be- und Entladen waren Fußgänger und Fahrzeuge nicht getrennt. Geldstrafe 146.700 £.
Lade- und Rangierflächen brauchen feste Regeln, wer sich wann wo aufhalten darf, wenn Stapler und Fußgänger gleichzeitig arbeiten.
- Behörde / Gericht
- Aberdeen Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Regulation 17(1) Workplace (Health, Safety and Welfare) Regulations 1992; Section 33(1)(c) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
Originalbetrag 146.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- Shipping company fined £146,700 after worker seriously injured by forklift truck (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
08.05.2026 Transport Desgagnés Inc.Transport Desgagnés: 40.000 CAD, weil ein Tanker ohne Genehmigung in ein arktisches Schutzgebiet fuhr 24.902 €
Der vom Unternehmen betriebene Tanker M/T Sarah Desgagnés fuhr am 29. September und 6. Oktober 2024 ohne die erforderliche Zugangserlaubnis in das Akpait National Wildlife Area in Nunavut ein. Das Gericht verhängte 40.000 CAD für den Environmental Damages Fund; das Unternehmen muss eine Mitteilung in einer Lokalzeitung veröffentlichen und wird im Environmental Offenders Registry geführt.
Schutzgebietsgrenzen gehören in die Reiseplanung jedes Schiffes; fehlende Zugangserlaubnisse werden auch in entlegenen Gebieten verfolgt.
Schutzgebiete in Reiseplanung und Brückenpraxis
- Behörde / Gericht
- Nunavut Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Wildlife Area Regulations (Canada Wildlife Act), Paragraph 3.3(1)(h)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.
- Transport Desgagnés Inc. fined $40,000 for Canada Wildlife Act violations in Nunavut Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet Verwarnung
Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.
Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.
Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung
- Behörde / Gericht
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Datenschutzbeauftragte verwarnt BVG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland 100 Mio. €
Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.
Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen 13.731 €
Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).
Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.
Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Zoll ahndet Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei Logistikunternehmen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war 232.208 €
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.
Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.
- Kara dla Poczty Polskiej za brak zapewnienia niezależności sprawowania funkcji IOD Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.4.2025 z 2 stycznia 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros 255,8 Mio. €
Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.
Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- A568 - Ryanair DAC and its parent company Ryanair Holdings plc fined over € 255 million for abuse of a dominant position Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro 15 Mio. €
Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.
Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.
- Behörde / Gericht
- Conseil d'État
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Conseil d'État, décision n° 492830 du 23 décembre 2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.11.2025 SIA "EUROPARK LATVIA"Europark Latvia zahlt 25.000 Euro für Mahnungen an veraltete Adressen 25.000 €
Nach mehreren Beschwerden prüfte die DVI, wie der Parkraumbetreiber Vertragsstrafen einzieht: Rechnungen gingen an frühere statt aktuelle Meldeadressen, Forderungen wurden an Inkassodienste übergeben und in die Datenbank des Kredītinformācijas Birojs eingetragen. Die Behörde sah die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht verletzt und verhängte 25.000 Euro (Vorjahresumsatz laut Entscheidung 8.323.178 Euro).
Wer Forderungen eintreibt oder an Auskunfteien meldet, muss vorher die Aktualität der Adressdaten sicherstellen.
Datenqualität im Forderungsmanagement
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f und Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Praxis nach Verfahrensbeginn geändert, Verträge mit Melde- und Kfz-Register (PMLP, CSDD) geschlossen
- DVI Lēmums Nr. 01630000100425-3 Par soda piemērošanu (SIA „EUROPARK LATVIA“), 24.11.2025 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.09.2025 Fracht FWO Inc.Spediteur Fracht FWO charterte gesperrte venezolanische Airline mit Mahan-Air-Jet 1,38 Mio. €
Der Houstoner Spediteur beauftragte im Mai 2022 unter Umgehung interner Compliance-Abläufe eine gesperrte staatliche venezolanische Fluggesellschaft mit einem Transport von Mexiko nach Argentinien; eingesetzt wurde ein von Irans Mahan Air betriebenes, ebenfalls gesperrtes Flugzeug. OFAC stufte den Fall als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt ein, u. a. weil zwei Vizepräsidenten unter Zeitdruck die Prüfung übergingen.
Dringende Kundenaufträge rechtfertigen nie das Überspringen der Sanktionsprüfung von Frachtführern und eingesetzten Flugzeugen oder Schiffen.
Geschäftspartnerprüfung unter Zeitdruck, Umgehung interner Freigaben
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Venezuela-, Iran-, Proliferations- und Terrorismus-Sanktionsprogramme (OFAC); IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße in fünf Jahren, sofortige Abhilfe, erhebliche Kooperation
- Haftung von Führungskräften
- Verstoß ging laut OFAC maßgeblich von zwei Vizepräsidenten aus, die interne Prüfprozesse übergingen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
Originalbetrag 1.610.775 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2025.
- OFAC Enforcement Release: Fracht FWO Inc. Settles with OFAC for $1,610,775 (03.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
28.08.2025 Taxiunternehmer manipulierte Schichtzettel: Bewährungsstrafe, 440.000 € Schaden Freiheitsstrafe
Ein Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe, der auch ein Café betrieb, ließ Taxifahrer Schichtzettel unvollständig ausfüllen, vernichtete aufbewahrungspflichtige Unterlagen und führte Sozialversicherungsbeiträge von über 440.000 € nicht ab; zudem beantragte er zu Unrecht Kurzarbeitergeld. Rechtskräftig: 1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und Schadenswiedergutmachung (Datum = Veröffentlichung).
Unvollständige Arbeitszeitnachweise sind im Taxi- und Transportgewerbe der erste Ansatzpunkt der FKS – die Zeiterfassung muss lückenlos und manipulationssicher sein.
- Behörde / Gericht
- Amtsgericht Karlsruhe (Ermittlung: Hauptzollamt Karlsruhe, FKS)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 266a StGB (126 Fälle)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
- Haftung von Führungskräften
- Unternehmer persönlich verurteilt.
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- Verschleierte Arbeitszeiten und vernichtete Belege (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.08.2025 V.Ships Norway A.S.V.Ships Norway: 2 Mio. USD Strafe wegen Ölverschmutzung und gefälschter Öltagebücher 1,73 Mio. €
Auf dem Tanker M/T Swift Winchester war von Februar bis August 2022 ein Schlauch zwischen dem Abfallöltank der Verbrennungsanlage und dem Abwassertank angeschlossen, sodass ölhaltiger Abfall an der Verschmutzungsschutzanlage vorbei ins Meer gelangte; im August 2022 wurde zudem ein Ölabscheiderfilter an Deck mit Entfetter abgespritzt, das Ölgemisch lief über Bord. Das Schiff lief Baton Rouge und Port Arthur mit einem wissentlich gefälschten Öltagebuch an. Das Schiffsmanagement bekannte sich schuldig und zahlt eine Strafe von 2 Mio. USD.
Wenn ein Crewmitglied Missstände an das Management meldet, muss das Unternehmen sofort eingreifen, sonst haftet es für die fortgesetzte Verschmutzung.
Umgang mit Ölrückständen an Bord und ehrliche Dokumentation
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Eastern District of Texas (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Act to Prevent Pollution from Ships (APPS)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2025.
- Shipping Company Fined $2M for Maritime Pollution Offense Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
26.08.2025 GXO Logistics, Inc. und Wincanton LimitedGXO/Wincanton: Supermarkt-Lagerlogistik muss nach Übernahme verkauft werden Anordnung
GXO hatte Wincanton bereits im April 2024 übernommen; die CMA verhängte eine Stillhalteanordnung, setzte einen Monitoring Trustee ein und stellte in Phase 2 eine Wettbewerbsbeschränkung bei dedizierten Lagerdienstleistungen für den Lebensmittelhandel fest. Mit den Final Undertakings verpflichtete sich GXO, Wincantons Geschäft für Supermarktkunden zu veräußern.
Wer vor Abschluss der Fusionsprüfung vollzieht, trägt das Risiko, Teile des erworbenen Geschäfts wieder abgeben zu müssen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Enterprise Act 2002, ss. 41, 82, 90 (Final Undertakings)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- CMA case page: GXO / Wincanton merger inquiry Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CMA: Notice of acceptance of Final Undertakings (GXO / Wincanton), 26.08.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.07.2025 Ungarischer Frachtführer: Lkw-Fahrer bei Entsendung unterbezahlt – 500 € rechtskräftig 500 €
Ein ungarischer Lkw-Fahrer eines in Ungarn ansässigen Güterbeförderungsunternehmens (in der Entscheidung nicht namentlich genannt) erhielt für eine Entsendung nach Österreich im März 2020 nur 137,94 € statt der kollektivvertraglich gebotenen 319,55 €. Die Bezirkshauptmannschaft Weiz verhängte gegen den Geschäftsführer 500 €, das Landesverwaltungsgericht bestätigte; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0049).
Auch kurze grenzüberschreitende Transporte lösen österreichische Mindestentgelt-Pflichten aus – Speditionen müssen Entsendetage gesondert abrechnen.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Landesverwaltungsgericht Steiermark)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Strafe richtet sich gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer.
- VwGH Ra 2025/11/0049 vom 22.07.2025 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
02.07.2025 Key Holding, LLCLogistiker Key Holding: kolumbianische Tochter organisierte 36 Kuba-Frachten 517.929 €
Nach dem Kauf einer kolumbianischen Logistikfirma im Dezember 2021 organisierte diese bis Juli 2023 36 Frachtsendungen im Wert von rund 3,06 Mio. USD nach Kuba. Weder die US-Mutter noch die Tochter hatten ein Sanktions-Compliance-Programm für ausländische Gesellschaften; OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.
Nach einer Übernahme muss das Sanktions-Compliance-Programm sofort auf die neue Auslandstochter ausgerollt werden – das Kuba-Embargo gilt für US-kontrollierte Töchter weltweit.
Sanktions-Compliance nach Unternehmenskäufen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations (31 C.F.R. part 515)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, keine Vorverstöße, Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Originalbetrag 608.825 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- OFAC Enforcement Release: Key Holding, LLC Settles with OFAC for $608,825 (02.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns 6.801 €
Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.
Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6, Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.
- IMY – Tillsyn Waxholms Ångfartygs AB (WÅAB) Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2024-1520 (18.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
14.05.2025 Norfolk Southern Railway CompanyNorfolk Southern: EPA-Bußgeld für Lokomotiven ohne gültige Abgaszertifizierung 266.631 €
Nach Auffassung der EPA betrieb die Güterbahn Lokomotiven ohne Konformitätsbescheinigung, hielt die Auflagen einer Testausnahme für mehrere Lokomotiven nicht ein und betrieb Lokomotiven entgegen den geltenden Abgasnormen. Im Vergleich (Consent Agreement and Final Order) zahlt das Unternehmen eine Zivilstrafe von 299.000 USD.
Auch umgebaute oder testweise befreite Fahrzeuge unterliegen Zertifizierungs- und Rückbaupflichten, die im Flottenmanagement nachgehalten werden müssen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 3
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act §§ 203(a), 213(d) (42 U.S.C. §§ 7522(a), 7547(d)); 40 C.F.R. § 1068.101
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 299.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2025.
- In the Matter of Norfolk Southern Railway Company, EPA Docket No. CAA-03-2025-0062, Consent Agreement and Final Order Entscheidung einer Behörde
- 2025 Clean Air Act Vehicle and Engine Enforcement Case Resolutions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
11.04.2025 Svarog Shipping & Trading Company LimitedTankerreederei Svarog ließ OFSI-Auskunftsersuchen unbeantwortet 5.768 €
Die in Großbritannien registrierte, von Zypern aus tätige Treibstoff-Reederei antwortete im Rahmen von Ermittlungen zu Geschäften mit einer Sovcomflot-Tochter nicht fristgerecht auf ein förmliches Auskunftsersuchen von OFSI; erst nach Kontakt über ihre Wirtschaftsprüfer kam eine Antwort. Ein Sanktionsverstoß selbst wurde nicht festgestellt, wohl aber das Informationsdelikt.
Auskunftsersuchen von Sanktionsbehörden brauchen einen klaren Eingangsweg und Fristenkontrolle – schon das Versäumen der Frist ist strafbar.
Umgang mit Behördenanfragen und Fristen
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 72, 74(1)(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geringer, indirekter Schaden; Antwort wurde nachgereicht
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
Originalbetrag 5.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Svarog Shipping & Trading Company Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
19.12.2024 AAR Corp.Luftfahrtdienstleister AAR zahlt 55,6 Mio. USD für Bestechung in Nepal und Südafrika 53,5 Mio. €
AAR zahlte über einen Agenten und einen Joint-Venture-Partner Scheinprovisionen an Amtsträger, um den Verkauf zweier Airbus A330 an Nepal Airlines und Wartungsleistungen für South African Airways Technical zu sichern. SEC: 23.451.100 USD Gewinnabschöpfung und 5.785.524 USD Zinsen; DOJ-Strafe 26.363.029 USD im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement.
Staatliche Fluggesellschaften sind öffentliche Auftraggeber – Provisionen an Vermittler bei Flugzeuggeschäften müssen streng geprüft werden.
Agenten und Joint-Venture-Partner bei Geschäften mit Staatsairlines
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC); U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA (Anti-Bestechung, Buchführung, interne Kontrollen); Non-Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Meldung nach Presseberichten, Kooperation (Forensik, Übersetzungen, Zeugen) und Abhilfemaßnahmen.
- Haftung von Führungskräften
- Beteiligt war ein früherer hochrangiger Mitarbeiter einer AAR-Tochter, Deepak Sharma (in der SEC-Anordnung genannt).
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
Originalbetrag 55.599.653 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.
- SEC Order In the Matter of AAR Corp., Release No. 101987 (19.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- DOJ Criminal Division: Non-Prosecution Agreement Re: AAR Corp. (19.12.2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
13.12.2024 C.H. Robinson International, Inc.C.H. Robinson: Auslandstöchter transportierten Iran- und Kuba-Ware 244.999 €
Fünf nach Übernahmen erworbene ausländische Tochtergesellschaften des Logistikkonzerns vermittelten oder transportierten von November 2018 bis Februar 2022 insgesamt 82 Sendungen mit iranischer oder kubanischer Ware bzw. unter Beteiligung einer iranischen Fluggesellschaft. Ursache war vor allem, dass ihre Buchungssysteme noch nicht in die Konzern-Screeningprozesse eingebunden waren; der Fall war nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.
Übernommene Speditionen müssen schnell an das zentrale Screening angebunden werden; bis dahin braucht es Übergangskontrollen für Ursprung und Beförderer.
Integration übernommener Gesellschaften in Sanktionsscreening
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations; Cuban Assets Control Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, keine Vorverstöße, zügige Abhilfe
- Veröffentlicht
- 13.12.2024
Originalbetrag 257.690 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2024.
- OFAC Enforcement Release: C.H. Robinson International Inc. Settles with OFAC for $257,690 (13.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
26.11.2024 András Sebők (ehem. Chief Supply Chain Officer der Wizz Air Holdings plc)Wizz Air: Führungskraft handelt in Sperrfristen und meldet Eigengeschäfte nicht 147.940 €
Der frühere Chief Supply Chain Officer András Sebők tätigte 2019–2020 115 Geschäfte in Wizz-Air-Aktien im Wert von über 4 Mio. GBP, teils in den 30-tägigen Closed Periods vor Ergebnisveröffentlichungen, und meldete sie nicht binnen drei Geschäftstagen. Erste FCA-Strafe gegen eine Führungsperson (PDMR) wegen Handels in der Closed Period: 123.500 GBP.
Führungspersonen brauchen jährliche Belehrung und ein Pre-Clearance-Verfahren für eigene Aktiengeschäfte, einschließlich der Closed Periods.
Directors' Dealings: Closed Periods und Meldepflichten von Führungspersonen
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 19 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- 30 % Nachlass für Einigung
- Haftung von Führungskräften
- András Sebők (ehem. Chief Supply Chain Officer): 123.500 GBP
- Veröffentlicht
- 27.11.2024
Originalbetrag 123.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.
- FCA fines former airline executive £123,500 Pressemitteilung einer Behörde
- Primary Markets enforcement outcomes Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- FCA Final Notice: András Sebők (26 November 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Strafe für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien 107,8 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium sanktionierte Ryanair wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, überhöhter Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Mit 107.775.777 Euro war Ryanair der größte Posten der Gesamtstrafe von 179 Mio. Euro gegen fünf Billigflieger.
Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Consumo sanciona con 179 millones de euros a cinco aerolíneas low cost por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.11.2024 United Parcel Service Inc. (UPS)UPS: Goodwill der Sparte UPS Freight falsch bewertet – 45 Mio. USD 43,2 Mio. €
UPS stützte die Bewertung von UPS Freight auf ein Beratergutachten mit rund 2 Mrd. USD, obwohl eigene Analysen nur etwa 650 Mio. USD ergaben, und verbuchte keine erforderliche Goodwill-Wertminderung. UPS zahlt 45 Mio. USD und muss Schulungen für bestimmte Führungskräfte, Organmitglieder und Beschäftigte einführen sowie einen unabhängigen Compliance-Berater einsetzen.
Bewertungsgutachten sind nur so gut wie die Informationen, die man den Gutachtern gibt – interne Erkenntnisse müssen in Impairment-Tests einfließen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Section 17(a)(2),(3) Securities Act; Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften des Exchange Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- UPS to Pay $45 Million Penalty for Improperly Valuing Business Unit Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Strafe wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise 39,3 Mio. €
Im selben Sanktionspaket gegen Billigflieger erhielt Vueling 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Anordnung beendet das Verwaltungsverfahren; Klage vor der Audiencia Nacional war binnen zwei Monaten möglich.
Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Consumo sanciona con 179 millones de euros a cinco aerolíneas low cost por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
13.11.2024 Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe)Garante: 5 Mio. Euro gegen Glovo-Tochter Foodinho wegen Überwachung von Fahrern 5 Mio. €
Die Lieferplattform verarbeitete Daten von über 35.000 Fahrern unrechtmäßig: Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung, Standortortung auch außerhalb der Arbeitszeit und automatisierte Bewertungen ohne menschliche Überprüfung. Foodinho war bereits 2021 mit 2,6 Mio. Euro sanktioniert worden; neben 5 Mio. Euro verbot die Garante die biometrische Verarbeitung.
Algorithmische Steuerung von Beschäftigten braucht Transparenz, menschliche Überprüfung und darf keine Ortung außerhalb der Arbeitszeit einschließen.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (u. a. Transparenz, biometrische Daten, automatisierte Entscheidungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Rider, Garante privacy: no all'algoritmo incontestabile dai lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Rider: Sanzione di 2,6 milioni di euro a una piattaforma del gruppo Glovo (2021) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
13.11.2024 Posti Jakelu OyPosti: 2,4 Mio. EUR für automatisch angelegte E-Postfächer – Gericht hebt Bußgeld auf aufgehoben
Kunden, die etwa einen Nachsendeauftrag bestellten, erhielten automatisch ein elektronisches OmaPosti-Postfach, das sich nicht getrennt abwählen ließ; zudem wurden sie über die Aktivierung unzureichend und teils falsch informiert. Das Sanktionsgremium sah keine vertragliche Rechtsgrundlage für diese Kopplung und verhängte 2,4 Mio. EUR nebst Verwarnung und Anordnung zur Korrektur. Das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 03.11.2025 Verwarnung und Anordnung wegen der unzureichenden Information, hob das Bußgeld aber auf, weil es die Verarbeitung als für den Vertrag über Postis elektronische Dienste erforderlich ansah.
Zusatzdienste dürfen nicht über die Vertragsgrundlage mitverkauft werden – was nicht für den Hauptvertrag nötig ist, braucht eine eigene Wahl.
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 13, Art. 25
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 15.11.2024
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- Tietosuojavaltuutettu – Postille seuraamusmaksu OmaPosti-palvelun tietosuojapuutteista (15.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 13.11.2024 (sähköinen postilaatikko) Entscheidung einer Behörde
- Helsingin hallinto-oikeus – kumosi Posti Jakelu Oy:lle määrätyn 2,4 miljoonan euron seuraamusmaksun (03.11.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.07.2024 Uber Technologies Inc. und Uber B.V.Uber: 290 Mio. EUR – Fahrerdaten zwei Jahre ohne Transferinstrument in die USA 290 Mio. €
Uber speicherte sensible Daten europäischer Fahrer – darunter Standort-, Zahlungs- und Ausweisdaten, teils Straf- und Gesundheitsdaten – auf Servern in den USA und nutzte ab August 2021 kein Übermittlungsinstrument mehr. Die AP verhängte nach Beschwerden von über 170 französischen Fahrern 290 Mio. EUR; es war die dritte Geldbuße der AP gegen Uber.
Konzerninterne Übermittlungen an die Zentrale sind Drittlandtransfers – wer ein Transferinstrument auslaufen lässt, übermittelt ohne Rechtsgrundlage.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- AP legt Uber boete op van 290 miljoen euro om doorgifte data chauffeurs naar VS (26.08.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- AP, Besluit boete Uber doorgifte naar VS vom 22.07.2024 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.06.2024 Favre SA Transports Internationaux TIR Martigny; weitere Parteien: Favre et Studer SA, RETRIPA VALAIS SA, TMR, Centre de Transferts Martigny SAWEKO: Sanktion gegen Walliser Transport- und Entsorgungsfirma wegen Submissionsabreden 98.722 €
Unternehmen für Sammlung, Transport und Entsorgung von Abfällen im Wallis sprachen Offerten ab. Die WEKO sanktionierte Favre SA TIR Martigny mit CHF 95'138 (Favre et Studer: CHF 0), genehmigte einvernehmliche Regelungen und verteilte die Verfahrenskosten auf vier Unternehmen.
Kommunale Entsorgungsaufträge sind ein Schwerpunkt der Wettbewerbsbehörden – Offertenkontakte unter Wettbewerbern sind auch im KMU-Umfeld tabu.
Absprachen bei kommunalen Entsorgungsausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (Favre et Studer sanktionsfrei)
Originalbetrag 95.138 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2024.
- Transport de marchandises et déchets en Valais : Décision du 10 juin 2024 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
20.03.2024 Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (KLM)Rechtbank Amsterdam: KLM-Werbung zu nachhaltigem Fliegen irreführend Sonstiges
Auf die Verbandsklage der Stiftung Fossielvrij stellte das Gericht fest, dass 15 KLM-Werbeaussagen irreführend und rechtswidrig waren: Sie suggerierten nachhaltiges Fliegen bzw. dass Kompensationsprodukte die Klimawirkung tatsächlich ausgleichen, obwohl Biokraftstoffe und Aufforstung diese nur marginal mindern. KLM trägt die Prozesskosten; weitergehende Anträge wurden abgewiesen (ECLI:NL:RBAMS:2024:1512).
Kompensations- und SAF-Angebote dürfen nicht den Eindruck klimaneutralen Reisens erwecken; Verbände können solche Aussagen gerichtlich angreifen.
Klimaaussagen und Kompensationsangebote in der Kundenkommunikation
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Amsterdam
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Wet oneerlijke handelspraktijken (Art. 6:193a ff. BW)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
- Rechtbank Amsterdam, 20-03-2024, ECLI:NL:RBAMS:2024:1512, C/13/719848 / HA ZA 22-524 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
28.02.2024 Ελληνικά Ταχυδρομεία Α.Ε. (ΕΛΤΑ, Hellenic Post)Griechenland: knapp 3 Mio. Euro gegen Griechische Post nach Ransomware-Angriff 3 Mio. €
Bei einem Cyberangriff 2022 erlangten Angreifer Administratorzugänge, schalteten Schutzsoftware ab, verschlüsselten Dateien und veröffentlichten erbeutete Daten später im Darknet. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass die Post die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und ihre eigene Sicherheitsrichtlinie nicht umgesetzt hatte, und verhängte mit Entscheidung 10/2024 2.995.140 Euro.
Eine Sicherheitsrichtlinie auf dem Papier schützt nicht – geprüft wird, ob sie tatsächlich umgesetzt ist.
Cyberabwehr, Umgang mit Administratorkonten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Επιβολή προστίμου σε εταιρία για μη ορθή τήρηση τεχνικών και οργανωτικών μέτρων (Απόφαση 10/2024) Entscheidung einer Behörde
- Απόφαση 10/2024 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.01.2024 Hamburger Hafen und Logistik AGHHLA: Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten versäumt 200.000 €
Die HHLA hatte nicht bekannt gemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 und der Halbjahresfinanzbericht 2022 öffentlich zugänglich waren. Die Geldbuße ist seit 14.02.2024 rechtskräftig.
Wiederkehrende Pflichtveröffentlichungen sollten über eine Checkliste mit Verantwortlichen und Fristen abgesichert werden.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 2 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 02.02.2024
- Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink