Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
390 Mio. €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
290 Mio. €Größter Einzelfall: Uber Technologies Inc. und Uber B.V.
195 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Autoriteit Persoonsgegevens (AP) 390 Mio. € 100 % · 2 Fälle
  2. Rechtbank Amsterdam — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 390 Mio. € 100 % · 2 Fälle
  2. Umwelt und Nachhaltigkeit — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Uber Technologies Inc. und Uber B.V. 290 Mio. € 74 % · 1 Fall
  2. MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App) 100 Mio. € 26 % · 1 Fall
  3. Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (KLM) — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20241—
Q2 20240—
Q3 20241290 Mio. €
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20261100 Mio. €
Q3 20260—

3 Fälle

01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland NiederlandeInternationale Datentransfers 100 Mio. €

Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.07.2024 Uber Technologies Inc. und Uber B.V.Uber: 290 Mio. EUR – Fahrerdaten zwei Jahre ohne Transferinstrument in die USA NiederlandeInternationale Datentransfers 290 Mio. €

Uber speicherte sensible Daten europäischer Fahrer – darunter Standort-, Zahlungs- und Ausweisdaten, teils Straf- und Gesundheitsdaten – auf Servern in den USA und nutzte ab August 2021 kein Übermittlungsinstrument mehr. Die AP verhängte nach Beschwerden von über 170 französischen Fahrern 290 Mio. EUR; es war die dritte Geldbuße der AP gegen Uber.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzerninterne Übermittlungen an die Zentrale sind Drittlandtransfers – wer ein Transferinstrument auslaufen lässt, übermittelt ohne Rechtsgrundlage.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
26.08.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.03.2024 Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (KLM)Rechtbank Amsterdam: KLM-Werbung zu nachhaltigem Fliegen irreführend NiederlandeIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Auf die Verbandsklage der Stiftung Fossielvrij stellte das Gericht fest, dass 15 KLM-Werbeaussagen irreführend und rechtswidrig waren: Sie suggerierten nachhaltiges Fliegen bzw. dass Kompensationsprodukte die Klimawirkung tatsächlich ausgleichen, obwohl Biokraftstoffe und Aufforstung diese nur marginal mindern. KLM trägt die Prozesskosten; weitergehende Anträge wurden abgewiesen (ECLI:NL:RBAMS:2024:1512).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kompensations- und SAF-Angebote dürfen nicht den Eindruck klimaneutralen Reisens erwecken; Verbände können solche Aussagen gerichtlich angreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen und Kompensationsangebote in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Rechtbank Amsterdam
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Wet oneerlijke handelspraktijken (Art. 6:193a ff. BW)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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