Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
98.722 €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
98.722 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Wettbewerbskommission (WEKO) 98.722 € 100 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 98.722 € 100 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 98.722 € 100 % · 2 Fälle

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2024298.722 €
20250–
20260–

2 Fälle

10.06.2024 ein Walliser Transport- und Entsorgungsunternehmen sowie vier weitere UnternehmenWEKO: Sanktion gegen Walliser Transport- und Entsorgungsfirma wegen Submissionsabreden SchweizKartelle und Absprachenanonymisiert 98.722 €

Unternehmen für Sammlung, Transport und Entsorgung von Abfällen im Wallis sprachen Offerten ab. Die WEKO sanktionierte das Transport- und Entsorgungsunternehmen mit CHF 95'138 (ein weiteres Unternehmen: CHF 0), genehmigte einvernehmliche Regelungen und verteilte die Verfahrenskosten auf vier Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kommunale Entsorgungsaufträge sind ein Schwerpunkt der Wettbewerbsbehörden – Offertenkontakte unter Wettbewerbern sind auch im KMU-Umfeld tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei kommunalen Entsorgungsausschreibungen

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (ein weiteres Unternehmen sanktionsfrei)

Originalbetrag 95.138 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink

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15.01.2024 ein marktbeherrschendes Schweizer Zustellunternehmen und ein privater BriefzustellerWEKO untersagt Übernahme eines privaten Briefzustellers durch den Marktführer SchweizFusionskontrolleanonymisiert Anordnung

Die WEKO verbot einem marktbeherrschenden Schweizer Zustellunternehmen den Erwerb eines privaten Briefzustellers, weil der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb bei nationalen adressierten Massenbriefsendungen über 50 Gramm für Geschäftskunden beseitigt und die marktbeherrschende Stellung der Erwerberin in weiteren Brief-, Paket- und Zeitungszustellmärkten begründet oder verstärkt hätte. Die geltend gemachte Sanierungsübernahme liess die WEKO nicht gelten, weil eine andere Kaufinteressentin eine wettbewerbsfreundlichere Lösung bot; die Verfahrenskosten von 98'000 CHF tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich bei einer Übernahme auf die Rettung eines angeschlagenen Konkurrenten beruft, muss belegen, dass keine wettbewerbsfreundlichere Käuferin bereitsteht.

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 10 Abs. 2 KG i.V.m. Art. 32 und 33 KG (Zusammenschlusskontrolle)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
19.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.01.2026 · Direktlink

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