Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

5Fälle aus 1 Jurisdiktion
248.731 €Summe der Geldbeträge (3 Fälle mit Betrag)
200.000 €Größter Einzelfall: Hamburger Hafen und Logistik AG
35.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 200.000 € 80 % · 1 Fall
  2. Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) 35.000 € 14 % · 1 Fall
  3. Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) 13.731 € 6 % · 1 Fall
  4. Amtsgericht Karlsruhe (Ermittlung: Hauptzollamt Karlsruhe, FKS) — 0 % · 1 Fall
  5. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 200.000 € 80 % · 1 Fall
  2. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 48.731 € 20 % · 3 Fälle
  3. Datenschutz — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Hamburger Hafen und Logistik AG 200.000 € 100 % · 1 Fall
  2. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20241200.000 €
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20251—
Q4 20250—
Q1 2026113.731 €
Q2 20261—
Q3 2026135.000 €

5 Fälle

12.08.2026 40 Lkw-Fahrer als Scheinwerkvertrag entliehen: 35.000 € Bußgeld für Transportfirmen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 35.000 €

Ein deutscher Transportunternehmer setzte 40 ausländische Fahrer zweier verbundener litauischer Fuhrunternehmen unter seiner alleinigen Weisung ein; die Überlassung war als Werkvertrag getarnt, eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit fehlte. Rechtskräftige Bußgelder: 20.000 € gegen die litauische Geschäftsführerin, 15.000 € gegen den deutschen Entleiher (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Entscheidend ist die gelebte Praxis: Wer fremde Fahrer wie eigene einsetzt und anweist, betreibt Arbeitnehmerüberlassung – egal, was im Vertrag steht.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Überlassung ohne Erlaubnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Bußgelder gegen die Geschäftsführerin des Verleihers und den Entleiher persönlich.
Veröffentlicht
12.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.08.2025 Taxiunternehmer manipulierte Schichtzettel: Bewährungsstrafe, 440.000 € Schaden DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Freiheitsstrafe

Ein Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe, der auch ein Café betrieb, ließ Taxifahrer Schichtzettel unvollständig ausfüllen, vernichtete aufbewahrungspflichtige Unterlagen und führte Sozialversicherungsbeiträge von über 440.000 € nicht ab; zudem beantragte er zu Unrecht Kurzarbeitergeld. Rechtskräftig: 1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und Schadenswiedergutmachung (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvollständige Arbeitszeitnachweise sind im Taxi- und Transportgewerbe der erste Ansatzpunkt der FKS – die Zeiterfassung muss lückenlos und manipulationssicher sein.

Behörde / Gericht
Amtsgericht Karlsruhe (Ermittlung: Hauptzollamt Karlsruhe, FKS)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 266a StGB (126 Fälle)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Haftung von Führungskräften
Unternehmer persönlich verurteilt.
Veröffentlicht
28.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.01.2024 Hamburger Hafen und Logistik AGHHLA: Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 200.000 €

Die HHLA hatte nicht bekannt gemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 und der Halbjahresfinanzbericht 2022 öffentlich zugänglich waren. Die Geldbuße ist seit 14.02.2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Pflichtveröffentlichungen sollten über eine Checkliste mit Verantwortlichen und Fristen abgesichert werden.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
02.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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