Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
500 Mio. €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
500 Mio. €Größter Einzelfall: Apple
500 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
250 Mio. €500 Mio. €Q3 2023: 0 FälleQ3 2023Q4 2023: 0 FälleQ1 2024: 0 FälleQ1 2024Q2 2024: 0 FälleQ3 2024: 0 FälleQ3 2024Q4 2024: 0 FälleQ1 2025: 1 FallQ1 2025Q2 2025: 1 Fall, 500 Mio. €Q3 2025: 0 FälleQ3 2025Q4 2025: 0 FälleQ1 2026: 0 FälleQ1 2026Q2 2026: 0 FälleQ3 2026: 0 FälleQ3 2026
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20251—
Q2 20251500 Mio. €
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

23.04.2025 AppleDMA: 500 Mio. Euro gegen Apple wegen Anti-Steering im App Store EU-EbenePlattformpflichten 500 Mio. €

In einer der ersten Nichteinhaltungsentscheidungen nach dem Digital Markets Act stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Kunden kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen und dorthin zu lenken. Neben 500 Mio. Euro Bußgeld wurde die Beseitigung der Beschränkungen binnen 60 Tagen angeordnet, sonst drohen Zwangsgelder.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gatekeeper müssen Geschäftsnutzern freie Kommunikation mit ihren Kunden ermöglichen; technische oder kommerzielle Hürden gelten als Umgehung.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Anti-Steering-Pflicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.04.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.03.2025 AppleApple: Kommission legt per DMA-Beschluss konkrete Interoperabilitätspflichten für iOS fest EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

In zwei Spezifizierungsbeschlüssen nach dem Digital Markets Act legte die Kommission fest, welche Maßnahmen Apple zur Interoperabilität treffen muss: Zugang für Hersteller vernetzter Geräte zu neun iOS-Funktionen (etwa Benachrichtigungen auf Smartwatches, Peer-to-Peer-WLAN, NFC, Kopplung) sowie ein transparenteres und schnelleres Verfahren für Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gatekeeper müssen Schnittstellen aktiv öffnen – wer Anfragen Dritter schleppend bearbeitet, riskiert detaillierte behördliche Vorgaben.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925): Interoperabilitätspflicht, Spezifizierungsbeschlüsse
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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