Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 2,08 Mrd. € 50 % · 75 Fälle
- USA 1,84 Mrd. € 44 % · 22 Fälle
- Südkorea 202,2 Mio. € 5 % · 7 Fälle
- Schweiz 19,4 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Brasilien 12,9 Mio. € 0 % · 6 Fälle
- Vereinigtes Königreich 6,93 Mio. € 0 % · 8 Fälle
- Norwegen 4,57 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Island 1,39 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Japan 1,2 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Singapur 703.930 € 0 % · 6 Fälle
- 5 weitere1,21 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Datenschutz 1,52 Mrd. € 36 % · 62 Fälle
- KI und digitale Regulierung 1,44 Mrd. € 34 % · 11 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 520,9 Mio. € 12 % · 23 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 399,3 Mio. € 10 % · 7 Fälle
- Korruption und Bestechung 231,6 Mio. € 6 % · 8 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 49,1 Mio. € 1 % · 14 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 9,22 Mio. € 0 % · 8 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 6,32 Mio. € 0 % · 6 Fälle
- Hinweisgeberschutz 626.868 € 0 % · 1 Fall
- Lieferkette und Menschenrechte – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Google LLC 1,19 Mrd. € 29 % · 1 Fall
- Google 890 Mio. € 21 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 519,5 Mio. € 12 % · 45 Fälle
- Apple 500 Mio. € 12 % · 2 Fälle
- Apple Distribution International Limited; Apple Operations International Limited; Apple Inc. 150 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Cadence Design Systems Inc. 120,1 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala) 102,1 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Apple Inc., Apple Distribution International Ltd, Apple Italia S.r.l. 98,6 Mio. € 2 % · 1 Fall
- SK Telecom Co., Ltd. 83,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Telefónica Venezolana C.A. 79,1 Mio. € 2 % · 1 Fall
- 84 weitere433,3 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 6 | 109,3 Mio. € |
| 2023 | 21 | 336,1 Mio. € |
| 2024 | 31 | 233,2 Mio. € |
| 2025 | 50 | 2,48 Mrd. € |
| 2026 | 33 | 1,01 Mrd. € |
141 Fälle
22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck 160.053 €
Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.
Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- IMY Tillsyn: Miljödata i Karlskrona AB Pressemitteilung einer Behörde
- Beslut efter tillsyn enligt dataskyddsförordningen – Miljödata i Karlskrona Aktiebolag (IMY-2025-21177) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2026 O2 Czech Republic a.s.; SHERLOG Technology, a.s.O2 Czech Republic und SHERLOG: 280 Mio. CZK für Kundenaufteilung bei Fahrzeugortung 11,7 Mio. €
Die beiden Unternehmen teilten von Dezember 2012 bis Juni 2022 Kunden für Fahrzeugortungs- und elektronische Fahrtenbuchdienste auf und stimmten Angebote ab, auch in öffentlichen Ausschreibungen. Erstinstanzlich erhielten O2 262,32 Mio. CZK und SHERLOG 18,357 Mio. CZK sowie ein sechsmonatiges Verbot öffentlicher Aufträge; bei O2 wurde statt des Vergabeverbots die Geldbuße erhöht.
Vertriebskooperationen mit Wettbewerbern dürfen nicht in Kundenaufteilung umschlagen – E-Mail-Absprachen über einzelne Ausschreibungen sind der typische Beweis.
Abstimmung mit Kooperationspartnern über Kunden und Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
Originalbetrag 280.677.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.
- Fines exceeding CZK 280 million imposed on O2 Czech Republic and SHERLOG Technology for cartel agreement Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.08.2026 KDDI株式会社 (KDDI Corporation)KDDI: Anleitung der Datenschutzbehörde nach Abfluss von 12,2 Mio. E-Mail-Zugangsdaten Verwarnung
Über eine Software-Schwachstelle in einer von KDDI entwickelten und mehreren Internetprovidern bereitgestellten Mailplattform erbeuteten Unbefugte die Zugangsdaten (Mailadresse und Passwort) von 12.231.954 Personen; 7.616.173 Passwörter lagen im Klartext, sodass Postfächer einsehbar waren (entdeckt am 17. Juni 2026). Die Behörde erteilte KDDI eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, die technischen Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, weil die Zugriffskontrollen gegen die Ausbreitung von Angreifern unzureichend waren, verlangte bis 19. Oktober 2026 einen Bericht und erteilte auch einzelnen Providern, auf die die Klartextspeicherung zurückging, eine solche Anleitung.
Passwörter dürfen nie im Klartext gespeichert werden, und Plattformen, die viele Kunden bündeln, brauchen mehrschichtige Abwehr gegen die Ausbreitung nach einem Einbruch.
Passwortsicherheit und Wiederverwendung von Passwörtern
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147, Art. 146 Abs. 1
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- PPC – KDDI株式会社及びインターネットサービスプロバイダに対する個人情報の保護に関する法律に基づく行政上の対応並びにメールサービス利用者に対する注意喚起について(令和8年8月19日, PDF) Pressemitteilung einer Behörde
- PPC – Pressemitteilung KDDI (19.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an Anordnung
Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.
Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.
Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Bundeskartellamt: Apple ändert Regeln für personalisierte Werbung in Apps (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Beschluss B7-54/25 vom 13.08.2026 (öffentliche Version) Entscheidung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Entscheidungsdatenbank: B7-54/25, Verpflichtungszusagen, Entscheidungsdatum 13.08.2026 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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29.07.2026 KT CorporationKT: 53,979 Mrd. KRW nach Datenabfluss über manipulierte Femtozellen 32,7 Mio. €
Angreifer kopierten Zertifikate aus verlorenen Femtozellen der KT Corporation in selbst gebaute Geräte, waren damit rund elf Monate unbemerkt mit dem Mobilfunknetz verbunden, fingen Daten von 16.647 Teilnehmern ab (Telefonnummer, IMSI, IMEI) und lösten mit abgefangenen Bestätigungscodes unberechtigte Handyzahlungen von rund 240 Mio. KRW bei 368 Betroffenen aus. Die Behörde verhängte wegen mangelhafter Zugangskontrolle – zehn Jahre gültige Zertifikate, keine IP-Beschränkung, keine Erkennung fremder Cell-IDs – ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 53.979.000.000 KRW und ordnete Schwachstellenprüfungen und eine Stärkung des Datenschutzbeauftragten an.
Auch Netzgeräte bei Kunden sind Teil der Angriffsfläche – verlorene Geräte, langlebige Zertifikate und fehlende Anomalieerkennung öffnen das Kernnetz.
Verlorene Netzgeräte und Zertifikatsverwaltung
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9; gesonderter Beschluss 제2026-015-094호: Art. 63(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um weitere 50 % wegen Kooperation, Abhilfe, Entschädigung der Betroffenen und Schutzbemühungen; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren.
- Haftung von Führungskräften
- Angeordnet wurde, Verantwortung und Rolle des Datenschutzbeauftragten (CPO) für das gesamte Unternehmen klar festzulegen und die Governance zu überarbeiten.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
Originalbetrag 53.979.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.07.2026.
- PIPC, 심의·의결서 제2026-015-093호 (주식회사 케이티), 29.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- PIPC, 심의·의결서 제2026-015-094호 (주식회사 케이티), 29.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- PIPC, Entscheidungsdatenbank (위원회 결정문), Eintrag 2025조이0113-02 등 2건 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PIPC-Pressemitteilung vom 30.07.2026: ‘㈜KT의 개인정보 유출사고’ 제재처분 의결 Pressemitteilung einer Behörde
- PIPC press release (English), 07.08.2026: The PIPC Sanctions KT Corporation for Data Breaches Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 GoogleDMA: 890 Mio. Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung und Play-Steering 890 Mio. €
Mit zwei Entscheidungen stellte die Kommission fest, dass Google in der Suche eigene Dienste bevorzugt (460 Mio. Euro) und App-Entwickler bei Google Play daran hindert, Kunden auf alternative Angebote zu lenken (430 Mio. Euro). Google wurde angewiesen, die Verstöße abzustellen.
Ranking-Regeln und Gebührenmodelle von Plattformen müssen nachweisbar diskriminierungsfrei und DMA-konform gestaltet sein.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Selbstbevorzugungsverbot und Anti-Steering-Pflicht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1670: Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.07.2026 TIM S.p.A.Garante: 9,5 Mio. EUR gegen TIM wegen unzulässigen Telemarketings über Partner-Callcenter 9,52 Mio. €
Der Garante verhängte gegen TIM eine Geldbuße von 9.516.000 EUR, weil Callcenter außerhalb des offiziellen Vertriebsnetzes im Auftrag des Unternehmens Werbeanrufe über nicht im Betreiberregister ROC erfasste oder verfälschte Rufnummern (Spoofing) tätigten – oft an im Widerspruchsregister eingetragene Anschlüsse – und die so gewonnenen Kontakte über fingierte Rückrufwünsche auf Webformularen von Vertriebspartnern als scheinbar rechtmäßige Leads in die Systeme gelangten. Die Behörde warf TIM unzureichende Auswahl und Überwachung der Vertriebspartner sowie systematisch fehlende oder verspätete Antworten auf Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanträge vor. Zusätzlich muss TIM das Lead-Verfahren absichern, die Kontrolle der Vertriebskette verstärken und die Verfahren für Betroffenenrechte anpassen.
Wer Kunden über Agenturen und Callcenter gewinnt, muss die gesamte Lead-Kette aktiv überwachen – ein Verhaltenskodex ersetzt diese Kontrolle nicht.
Kontrolle von Vertriebspartnern und Callcentern im Telemarketing
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, 6, 7, 12, 15–22, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice in materia di protezione dei dati personali (D.Lgs. 196/2003)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Mildernd berücksichtigt: kurzer Zeitraum und begrenzte Zahl Betroffener, während des Verfahrens ergriffene Maßnahmen (u. a. Kontrollen und Vertragsbeendigungen bei Partnern), hohe Kooperation, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Beitritt zum Telemarketing-Verhaltenskodex und erhebliche Investitionen in die Kontrolle der Vertriebskette.
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- Garante, Provvedimento n. 556 del 23 luglio 2026 (TIM S.p.A.), doc. web n. 10277005 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 31 luglio 2026: Telemarketing, il Garante privacy sanziona Tim per 9,5 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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21.07.2026 EXTIACNIL: 300.000 EUR gegen EXTIA wegen unbearbeiteter Löschanträge 300.000 €
Die CNIL verhängte gegen das IT- und Ingenieurberatungsunternehmen EXTIA eine Geldbuße von 300.000 EUR, weil von 265 im Jahr 2024 eingegangenen Löschanträgen – überwiegend von Bewerbern, vereinzelt von ehemaligen Beschäftigten – 12 gar nicht bearbeitet und 166 Antragsteller nicht über das Ergebnis informiert wurden; 27 erhielten die Antwort erst nach Ablauf der Monatsfrist. Die CNIL wertete dies als besonders fahrlässig, zumal das Unternehmen 2024 bereits zweimal von der CNIL auf seine Pflichten hingewiesen worden war (Art. 12 und 17 DSGVO).
Automatische Löschroutinen ersetzen nicht die fristgerechte Antwort an die Person, die die Löschung beantragt hat.
Bearbeitung von Löschanträgen
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 und 17 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Im Verfahren löschte das Unternehmen die betroffenen Daten und informierte die Antragsteller nachträglich.
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
- CNIL: Non-respect des droits des personnes : sanction de 300 000 euros à l'encontre de la société EXTIA (09.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2026-010 du 21 juillet 2026 concernant la société EXTIA Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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17.07.2026 Orange România SAOrange România zahlt 100.000 Euro nach Fehlern in App und gehacktem Ticketsystem 99.969 €
Ein Synchronisationsfehler zwischen zwei Anwendungen ermöglichte einem Kunden, in der Mobile-App Rechnungen anderer Kunden abzurufen; zudem wurde die ohne VPN, MFA oder IP-Beschränkung öffentlich erreichbare Ticketing-Plattform angegriffen und ein sehr großer Datenbestand (u. a. Ausweiskopien, Kartendaten, IBAN) abgezogen. Bußgelder: 104.780 Lei (20.000 Euro, Art. 25) und 419.120 Lei (80.000 Euro, Art. 32), insgesamt 523.900 Lei; dazu Anordnung eines Test- und Änderungsmanagements. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Interne Plattformen dürfen nie ohne VPN/MFA im Internet stehen; Software-Änderungen an verknüpften Systemen brauchen Tests vor dem Livegang.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 523.900 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 17.07.2026 (Orange România SA) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht 240.000 €
Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.
Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- TeamViewer SE: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur TeamViewer SE (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs 1,49 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.
Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.
Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.
- DOU Seção 1 Nr. 128 vom 10.07.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 202 de 9.7.2026, PAR 00190.106958/2025-80 Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.07.2026 Character Technologies, Inc. (Character.AI)Garante: 158.000 EUR gegen Character.AI wegen Transparenz- und Altersprüfungsmängeln 158.000 €
Der Garante verhängte gegen die US-Betreiberin des generativen KI-Dienstes Character.AI, auf dem Nutzer – auch Minderjährige – mit virtuellen Figuren chatten, eine Geldbuße von 158.000 EUR, unter anderem wegen mangelhafter Datenschutzinformationen, einer verspätet erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung und der verspäteten Benennung eines Vertreters in der EU. Beanstandet wurden auch Schwächen beim Schutz Minderjähriger und bei der Altersprüfung; binnen 120 Tagen muss das Unternehmen eine funktionierende Altersverifikation, eine wirksame Sperrfrist gegen erneute Registrierung gesperrter Minderjähriger und standardmäßig private Profile für Minderjährige sicherstellen.
Wer generative KI-Dienste in der EU anbietet, braucht vor dem Start vollständige Datenschutzhinweise, eine Folgenabschätzung, einen EU-Vertreter und eine wirksame Altersprüfung.
Datenschutz by Design und Altersprüfung bei KI-Diensten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 und 2, 24 Abs. 1, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1 und 35 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Mildernd: schrittweise verstärkte Altersprüfung (eigener Dienst für Minderjährige, Altersverifikation durch einen Drittanbieter), keine früheren einschlägigen Verstöße, Kooperation und Änderungen der Datenschutzerklärung während des Verfahrens.
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Garante, Provvedimento n. 487 del 3 luglio 2026 (Character Technologies, Inc.), doc. web n. 10269571 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 9 luglio 2026: Intelligenza artificiale, il Garante privacy sanziona Character.AI Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Kochava Inc. und Collective Data Solutions, LLCKochava: Gerichtliche Anordnung beendet FTC-Klage um Handel mit Standortdaten Anordnung
Nach knapp vier Jahren Rechtsstreit hat das Bundesbezirksgericht für Idaho eine zwischen der FTC und dem Datenhändler Kochava vereinbarte Anordnung erlassen. Die FTC hatte Kochava vorgeworfen, präzise Standortdaten von Hunderten Millionen Mobilgeräten ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen verkauft zu haben, aus denen sich etwa Besuche bei Gesundheitseinrichtungen und Gotteshäusern ablesen ließen. Kochava und die Tochter Collective Data Solutions, die das Datenhandelsgeschäft übernommen hat, dürfen sensible Standortdaten nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung und für vom Verbraucher angeforderte Dienste weitergeben und müssen unter anderem ein Programm für sensible Orte, Prüfungen ihrer Datenlieferanten, Auskünfte über Empfänger und Löschfristen einführen; eine Geldzahlung ist nicht vorgesehen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer Standortdaten einkauft oder weitergibt, muss die Einwilligung an der Quelle prüfen und sensible Orte konsequent herausfiltern.
Standortdaten als sensible Daten; Sorgfalt beim Einkauf und Weiterverkauf von Daten
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the District of Idaho auf Klage der Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act, 15 U.S.C. § 45 (unlautere Praktiken); Verfahren nach Section 13(b), 15 U.S.C. § 53(b)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- FTC v. Kochava, Inc., No. 2:22-cv-00377-BLW (D. Idaho), Stipulated Order for Injunction and Other Relief (Document 138, dated 25.06.2026) Gerichtsentscheidung
- FTC-Pressemitteilung: FTC to Ban Kochava and Subsidiary from Selling Sensitive Location Data (04.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Legal Library: FTC v Kochava, Inc. (Fallseite mit Zeitleiste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Portugal: 8,18 Mio. Euro gegen drei Unternehmen wegen Werbung in TV-Aufzeichnungen 8,18 Mio. €
Die drei größten Pay-TV-Anbieter vereinbarten mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens von 2019 bis Mai 2025, Werbung als Bedingung für den Zugriff auf Aufzeichnungen einzuführen und die Vermarktung dieser Werbeflächen zu vereinheitlichen. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen drei Unternehmen 8.181.000 Euro; mit dem bereits zuvor im Vergleich sanktionierten vierten Beteiligten summieren sich die Bußen auf 13.351.000 Euro. Die Namen veröffentlichte die AdC wegen laufender Gerichtsverfahren nicht in der Mitteilung.
Gemeinsam abgestimmte „Branchenlösungen“ zulasten der Kunden sind Kartelle – auch wenn ein Dienstleister die Koordination übernimmt.
Koordinierte Produktänderungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º (Processo PRC/2020/4)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Illuminate Education Inc.FTC: Endgültige Anordnung gegen Bildungssoftware Illuminate nach Datenleck von 10,1 Mio. Schülern Anordnung
Laut FTC-Beschwerde versprach Illuminate Schulen Datensicherheit, schützte seine Cloud-Datenbanken aber nicht angemessen, obwohl ein Dienstleister fast zwei Jahre vorher auf Schwachstellen hingewiesen hatte; ein Hacker griff auf Daten von 10,1 Mio. Schülern inkl. Gesundheitsangaben zu. Die Anordnung verlangt ein Informationssicherheitsprogramm, Datenminimierung und einen öffentlichen Löschplan und untersagt Falschangaben zu Sicherheit und Meldefristen.
Bekannte Schwachstellen nicht jahrelang liegen lassen – Sicherheitsversprechen an Kunden werden als verbindliche Zusagen gemessen.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- FTC Act (Verbot unlauterer und irreführender Praktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- FTC Gives Final Approval to Order Against Illuminate Settling Allegations It Failed to Secure Students' Personal Data Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.05.2026 Sabre Global Technologies LimitedSabre-Tochter nahm Zahlungen der gelisteten Ural Airlines an 1,16 Mio. €
Der Anbieter eines Reisebuchungssystems stellte der im Mai 2022 gelisteten Ural Airlines weiter Leistungen bereit, forderte Zahlungen über rund 906.600 USD an und suchte nach dem Einfrieren durch die Bank nach alternativen Zahlungswegen, was OFSI als Umgehung wertete. Fehlende Eskalation beim Rollenwechsel, vakante Leitungsfunktionen in Recht und Compliance, auf US-Recht fokussierte Richtlinien und ein Screening, das die Listung nicht meldete, trugen bei. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 150 Beschäftigte.
Wird ein Bestandskunde gelistet, muss das sofort eskaliert werden; nach dem Einfrieren durch die Bank Alternativwege für Zahlungen zu suchen, ist selbst ein Verstoß.
Reaktion auf Neulistungen von Bestandskunden, Umgehungsverbot
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 13, 14, 19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung (31.10.2022) und volle Kooperation; Vergleich unter dem neuen Settlement-Verfahren
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 1.000.920,59 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Sabre Global Technologies Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Sabre Global Technologies Limited (03017786) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.05.2026 Wind Tre S.p.A.Garante: 1,7 Mio. Euro gegen Wind Tre nach Datenabfluss über getäuschte Shop-Mitarbeiter 1,72 Mio. €
Angreifer gaben sich als technischer Support aus, verleiteten Mitarbeitende von Verkaufsstellen zur Freigabe von Systemzugängen und erbeuteten Daten von über 365.000 Kunden, bei 41.359 auch Zahlungsdaten. Die Garante rügte mangelhafte Verwaltung von Zugangsdaten und digitalen Zertifikaten sowie unzureichende Sicherheitsbewertungen und verhängte 1.715.600 Euro.
Mitarbeitende in Filialen und Partnershops müssen angebliche Support-Anrufe verifizieren, bevor sie Zugänge freigeben.
Social Engineering / falscher IT-Support
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit, Art. 32)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Newsletter del 16 luglio 2026 – Data breach, il Garante privacy sanziona Wind Tre per 1,7 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento del 14 maggio 2026 [10263796] (Wind Tre) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.05.2026 KT CorporationKT: 640 Mio. KRW für stornierte Galaxy-S25-Vorbestellungen und falsche Hinweise 370.997 €
KT Corporation hatte im eigenen Onlineshop für die Vorbestellung des Galaxy S25 erklärt, Vorteile gälten, sofern kein Ende der Aktion angezeigt werde, beschränkte sie dann aber auf die ersten 1.000 Bestellungen und stornierte einseitig 7.127 Vorbestellungen, die über einen YouTube-Kanal und Genie TV eingegangen und bereits vollständig abgeschlossen waren. Die Behörde wertete dies als falsche Angabe über wesentliche Bedingungen und als ungerechtfertigte Verweigerung des Vertragsschlusses nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법), verhängte ein Bußgeld von 640.000.000 KRW und ordnete an, Zusatzvorteile bei Vorbestellungen künftig klar erkennbar anzugeben.
Aktionsbedingungen wie Kontingente müssen vor dem Vertragsschluss sichtbar sein – nachträgliche Stornierungen abgeschlossener Bestellungen sind keine Lösung.
- Behörde / Gericht
- Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
Originalbetrag 640.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.
- KMCC-Pressemitteilung vom 08.05.2026: ‘케이티(KT)’ 사전예약 이벤트 취소, 과징금 부과 Pressemitteilung einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 08.05.2026 (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.04.2026 Canva Pty Ltd; Canva Operations Pty Limited; Canva Trading Pty Ltd; Fusion Books Pty LtdCanva-Gruppe: 792.000 AUD Bußgelder für verspätete Jahresabschlüsse 485.086 €
Vier australische Gesellschaften der Canva-Gruppe reichten ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 nicht bis zum Stichtag 30. April 2025 bei der ASIC ein; der konsolidierte Bericht folgte erst am 27. März 2026. Die ASIC erließ je Gesellschaft einen Bußgeldbescheid über mutmaßlich 198.000 AUD (zusammen 792.000 AUD); die Bescheide wurden bezahlt, was nicht als Schuldeingeständnis gilt.
Auch schnell wachsende Technologiekonzerne müssen die Berichtsfristen jeder einzelnen Konzerngesellschaft überwachen.
Einreichungsfristen für Finanzberichte aller Konzerngesellschaften
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- s 319(1) Corporations Act 2001 (Cth); Bußgeldbescheide nach s 1317DAM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
Originalbetrag 792.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.
- ASIC 26-090MR: Canva Group pays $792,000 in infringement notices for failing to lodge financial reports on time Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice B00442525 an Canva Pty Ltd (28 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice B00442527 an Fusion Books Pty Ltd (28 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notices Register Amtliches Register oder Bekanntmachung
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01.04.2026 IRE Pty Ltd (InspectRealEstate, Plattform 2Apply)2Apply-Betreiber IRE: Anordnung wegen übermäßiger und unfairer Datenerhebung bei Mietern Anordnung
Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Mietbewerbungsplattform 2Apply von März 2020 bis März 2025 mehr personenbezogene Daten erhob als erforderlich, etwa Geschlecht, Studierendenstatus, Staatsbürgerschaft, Visumsablauf und frühere Wohnverhältnisse, und dabei durch Gestaltungsmittel wie „Confirmshaming“, einseitige Darstellung und gebündelte Einwilligungen unfair vorging. Die Entscheidung verpflichtet IRE, diese Datenerhebung binnen 60 Tagen einzustellen, eine unabhängige Prüfung zu beauftragen und der OAIC binnen zwölf Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.
Online-Formulare dürfen nur erforderliche Daten abfragen und Nutzer nicht durch Gestaltungstricks zur Preisgabe drängen.
Datenminimierung und faire Gestaltung von Online-Formularen (Dark Patterns)
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- APP 3.2 und APP 3.5 (Privacy Act 1988 (Cth)); Feststellungen nach s 52(1A)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- IRE passte seine Erhebungspraxis während der Untersuchung an, ohne eine Rechtsverletzung anzuerkennen.
- Veröffentlicht
- 22.04.2026
- OAIC: RentTech platforms must stop unfair and excessive personal information collection, says Privacy Commissioner (22 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commissioner Initiated Investigation into IRE Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 24 (1 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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20.03.2026 Singtel Optus Pty LtdOptus: Geheimnummern von 41.278 Kunden trotz Sperrwunsch im Telefonbuch Anordnung
Singtel Optus fragte Kundinnen und Kunden, die ihre Rufnummer zu Optus mitnahmen, ob sie im Telefonbuch stehen wollen, setzte den Wunsch nach einer nicht eingetragenen Nummer zwischen Oktober 2015 und September 2019 aber nicht um, sodass 41.278 Betroffene in den White Pages veröffentlicht blieben. Die Privacy Commissioner stellte einen Verstoß gegen APP 11.1 fest, weil Optus das über den ganzen Zeitraum bekannte Fehlerrisiko nicht mit angemessenen Schritten wie regelmäßigen Systemabgleichen beseitigte, und erklärte, dass das Unternehmen dieses Verhalten nicht wiederholen darf. Über Entschädigungen will die Behörde gesondert im Verfahren über eine Sammelbeschwerde (representative complaint) zum selben Sachverhalt entscheiden.
Bekannte Fehlerquellen in Altsystemen und bei Datenweitergaben an Dritte müssen mit regelmäßigen Abgleichen beseitigt werden, statt sie jahrelang hinzunehmen.
Datenschutzwünsche von Kunden über Systeme und Dienstleister hinweg zuverlässig umsetzen
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth) s 13(1), APP 11.1; Erklärung nach s 52(1A)(a)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Commissioner Initiated Investigation into Singtel Optus Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 22 (20 March 2026) Entscheidung einer Behörde
- OAIC: Privacy Commissioner finds against Optus in White Pages breach (11.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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19.03.2026 Apple Distribution International LimitedOFSI: 390.000 Pfund gegen Apple Distribution International im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler 451.452 €
OFSI verhängte am 19. März 2026 gegen die in Irland ansässige Apple Distribution International Limited im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 390.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI wies das Unternehmen, das Erlöse an Softwareentwickler eines App-Marktplatzes auszahlt, über ein britisches Bankkonto im Juni und Juli 2022 zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler an, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand, und stornierte die Anweisungen nicht. Als Ursachen nannte OFSI unter anderem das Vertrauen auf Selbstauskünfte der Entwickler und auf Daten eines Drittanbieters. Das Unternehmen hatte die Zahlungen am 4. Oktober 2022 selbst offengelegt. Der Vergleich kam nach einer Absichtsmitteilung vom 11. November 2025 unter dem im Februar 2026 eingeführten Vergleichsverfahren zustande; gegen die Konzernmutter traf OFSI keine Feststellungen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited“, 30.03.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-apple-distribution-international-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017 (Settlement)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
Originalbetrag 390.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Apple Distribution International Limited (ADI) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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18.03.2026 Míla hf.Island: Míla zahlt 200 Mio. ISK wegen Verstoßes gegen Fusionsauflagen 1,39 Mio. €
Die Telekom-Infrastrukturgesellschaft Míla hf. räumte in einem Vergleich mit Samkeppniseftirlitið ein, von Oktober 2023 bis Dezember 2024 gegen die Auflagen aus dem Vergleich vom September 2022 zur Übernahme durch Ardian verstoßen zu haben: Häufigkeit und Umfang ihrer Kontakte zu Síminn waren geeignet, dessen Anreiz zu schwächen, über die vertragliche Abnahmepflicht hinaus Vorleistungen bei Míla-Wettbewerbern einzukaufen. Míla zahlt eine Geldbuße von 200.000.000 ISK und übernimmt zusätzliche Auflagen; zugleich wurden einzelne Auflagen wegen veränderter Marktverhältnisse auf Gebiete mit erheblicher Marktmacht von Míla beschränkt.
Fusionsauflagen gelten auch für den laufenden Vertriebskontakt; wer ihnen unterliegt, muss Kundenansprache und Vertriebsaktivitäten gegen die Auflagen prüfen und dokumentieren.
Einhaltung von Fusionsauflagen im Tagesgeschäft, insbesondere im Kontakt mit Großkunden
- Behörde / Gericht
- Samkeppniseftirlitið
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Verstoß gegen Fusionsauflagen (Art. 4 und 8 eines früheren Vergleichs); Vergleich nach Art. 17f Abs. 1 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 200.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.
- Sátt Mílu hf. og Samkeppniseftirlitsins (Reykjavík, 18. mars 2026) Entscheidung einer Behörde
- Samkeppniseftirlitið: Rannsókn á Mílu lokið með stjórnvaldssektum og endurskoðun á skilyrðum (19. mars 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Excom Global Co., Ltd. (エクスコムグローバル株式会社)Excom Global („Imoto no WiFi“): Surcharge wegen unbelegter „Nr. 1“-Werbung 941.067 €
Excom Global warb von Februar 2020 bis Mai 2024 für seinen Verleih mobiler WLAN-Router für Auslandsreisen („Imoto no WiFi“) in Anzeigen in Reiseführern und auf eigenen Websites mit Platz 1 bei Kundenzufriedenheit, bei der Wahl durch Auslandsreisende und beim Kundenservice. Die beauftragte Umfrage fragte, ohne eine tatsächliche Nutzung zu prüfen, nur nach dem Eindruck der Websites des Unternehmens und neun willkürlich ausgewählter Wettbewerber und wurde zudem nicht korrekt wiedergegeben; festgesetzt wurde ein Surcharge von 172.620.000 JPY.
Wer mit Umfrage-Siegen wirbt, muss die Methode kennen und prüfen – die Verantwortung bleibt beim werbenden Unternehmen, nicht beim Umfrageanbieter.
„Nr. 1“-Werbung und Rankings
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Originalbetrag 172.620.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.
- エクスコムグローバル株式会社に対する景品表示法に基づく課徴金納付命令について (Eintrag, 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 12.03.2026 mit Surcharge-Bescheid 消表対第181号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie 5.000 €
Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.
Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.
Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 2.3.2026 (puhelutallenteet) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Suomen Numerokeskukselle seuraamusmaksu puutteista puhelutallenteiden antamisessa (25.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali 499.150 €
Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.
Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP PMC Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – Périphériques et Matériels de Contrôle SAS Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr 5,88 Mio. €
Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.
Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOZIK-3/2026 (Orange Polska S.A.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOZIK 3/2026 vom 30.01.2026 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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26.01.2026 Sportadmin i Skandinavien ABSportadmin: 6 Mio. SEK nach Hackerangriff auf Vereinsverwaltung mit Kinderdaten 564.626 €
Der Anbieter einer Verwaltungs-Software und App für Sportvereine wurde im Januar 2025 Opfer eines Datenabflusses durch einen externen Angreifer. Die IMY stellte fest, dass vor und zum Zeitpunkt des Vorfalls keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bestanden, obwohl überwiegend Daten von Kindern und auch Gesundheitsangaben (Allergien, Behinderungen) verarbeitet wurden, und verhängte 6 Mio. SEK; bei der Bemessung berücksichtigte sie den Konzernumsatz der Lime-Gruppe 2024 (rund 685,7 Mio. SEK).
Wer als Software-Anbieter sensible Daten vieler Kunden bündelt, muss Sicherheitsniveau und Angriffsflächen an der Schutzbedürftigkeit der Daten (Kinder, Gesundheit) ausrichten – nicht erst nach dem Vorfall.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Schnelle, umfassende Information der Vereine und Betroffenen nach dem Vorfall; Unterstützung von rund 1.700 Vereinen bei ihren Meldungen innerhalb von 72 Stunden.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 6.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
- IMY – Tillsyn Sportadmin i Skandinavien AB Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2025-7801 (26.01.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.01.2026 SIA „Burde B.V.“Lettland: Burde B.V. wegen überhöhter Lizenzpreise für Blitzer-Software gebüßt 24.199 €
Die Konkurences padome stellte fest, dass SIA „Burde B.V.“ als in Lettland einziger Vertreiber von Softwarelizenzen für Gatso-RT4-Radaranlagen der staatlichen Gesellschaft CSDD, die die Anlagen im staatlichen Auftrag betreibt und auf diese Lizenzen angewiesen war, von September 2022 bis Juli 2023 überhöhte Preise berechnete; binnen eines halben Jahres stieg der Preis um rund 260 %. Sie wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte 24.199,25 EUR. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer als Exklusivvertreiber einen gebundenen Kunden beliefert, muss Preiserhöhungen sachlich begründen können.
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- KP lēmums Nr. 5, lieta KL/2.2-5/24/16 (fotoradaru izplatīšana), 22.01.2026 – publiskojamā versija Entscheidung einer Behörde
- Konkurences padomes lēmumi (Nr. 34, Statuss: Tiesvedībā, publicēts 04.02.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.01.2026 Timegrip ASTimegrip AS: 250.000 NOK, weil Beschäftigte keine Zeiterfassungsdaten erhielten 21.331 €
Datatilsynet verhängte gegen den Anbieter von Zeiterfassungssystemen Timegrip AS ein Bußgeld von 250.000 NOK, weil das Unternehmen nach der Insolvenz einer Einzelhandelskette 80 früheren Beschäftigten die Auskunft über ihre Stempeldaten verweigerte, die sie zum Nachweis ihrer Lohnforderungen brauchten. Die Behörde stufte Timegrip als Verantwortlichen ein, weil das Unternehmen nach der Insolvenz faktisch allein über Speicherung, Nutzung und Zugang entschied, und sah einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO. Angekündigt waren 750.000 NOK; die Behörde berücksichtigte u. a. die unübersichtliche Lage und die eigene lange Verfahrensdauer.
Auftragsverarbeiter sollten vertraglich regeln, wie Daten bei Insolvenz des Verantwortlichen herausgegeben werden – wer die Daten faktisch kontrolliert, haftet als Verantwortlicher auch für Auskunftsansprüche.
Auskunftsrechte von Beschäftigten und Rollenverteilung bei Auftragsverarbeitung
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. i, Art. 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Unübersichtliche Lage nach der Insolvenz des Kunden (nur begrenzt gewichtet) und lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet; angekündigt waren 750.000 NOK.
- Veröffentlicht
- 20.01.2026
Originalbetrag 250.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr for manglende innsyn (20.01.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om ileggelse av overtredelsesgebyr – Timegrip AS, 20/02911-20, 16.01.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung 3,43 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.
Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 12.01.2026
Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.
- DOU Seção 1 vom 12.01.2026, S. 113: CGU Decisão nº 6 de 9.1.2026 (Linkcon Ltda.) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 1 vom 03.08.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 240 de 30.7.2026, Reconsideração abgelehnt Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.109659/2024-16 (Linkcon) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.01.2026 Free Mobile SAS und Free SASCNIL: 42 Mio. Euro gegen Free Mobile und Free nach Datenleck bei 24 Mio. Verträgen 42 Mio. €
Nach einem Angriff im Oktober 2024, bei dem Daten zu rund 24 Mio. Kundenverträgen einschließlich IBAN abflossen, verhängte die CNIL 27 Mio. Euro gegen Free Mobile und 15 Mio. Euro gegen Free (zusammen 42 Mio. Euro). Beanstandet wurden ein VPN-Zugang ohne ausreichende Authentifizierung, mangelhafte Erkennung auffälliger Zugriffe, unvollständige Benachrichtigung der Betroffenen und bei Free Mobile überlange Speicherung von Altverträgen; zusätzlich ergingen Anordnungen mit Fristen.
Fernzugänge wie VPN gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung, und Altdaten gekündigter Verträge müssen konsequent gelöscht werden.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32, Art. 34 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Während des Verfahrens Einführung von Mehr-Faktor-Authentifizierung, eines Security Operations Centers und verbesserter Protokollierung.
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- Violation de données : sanction de 42 millions d'euros à l'encontre des sociétés FREE MOBILE et FREE Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération SAN-2026-001 du 8 janvier 2026 (FREE MOBILE) Entscheidung einer Behörde
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08.01.2026 People Central Pte. Ltd.People Central: 17.500 SGD nach Angriff auf HR-Cloud mit Daten von 95.000 Beschäftigten 11.671 €
Der Anbieter cloudbasierter HR-Software erhielt im April 2024 eine Erpresser-E-Mail; ein Angreifer hatte Datenbanken auf seinen AWS-Servern gelöscht und wahrscheinlich Daten ausgeleitet, mutmaßlich entwendete Daten wurden im Darknet angeboten – gefährdet waren Daten von 95.000 Beschäftigten seiner Kunden (u. a. Ausweisnummer, Gehalt, Bankkonto, Religion) sowie von 24.765 Notfallkontakten und Kindern. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil der Anbieter trotz der ihm von Kunden anvertrauten Personaldaten keine Web Application Firewall gegen vorhandene SQL-Injection-Lücken, einen offen aus dem Internet erreichbaren Remote-Desktop-Zugang ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung und nur alle zwei Jahre Schwachstellenscans hatte. Sie verhängte 17.500 SGD, wegen der Liquiditätslage zahlbar in zwölf Monatsraten, und ordnete u. a. eine Web Application Firewall, jährliche Penetrationstests, Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Verschlüsselung aller Personaldatenfelder an.
Wer als Cloud-Anbieter sensible Personaldaten für Kunden verarbeitet, muss Fernzugänge absichern und seine Anwendungen regelmäßig auf Schwachstellen prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß; Ratenzahlung mit Rücksicht auf die Liquidität, ein Erlass wurde abgelehnt.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2026.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by People Central Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 4, People Central Pte. Ltd., Case No. DP-2405-C2330, PDF (ohne Datum) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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29.12.2025 Cloudflare, Inc.AGCOM: 14,2 Mio. EUR gegen Cloudflare wegen missachteter Anti-Piraterie-Sperranordnung 14,2 Mio. €
AGCOM hatte Cloudflare im Februar 2025 (Delibera 49/25/CONS) als an der Erreichbarkeit rechtswidriger Inhalte beteiligten Diensteanbieter verpflichtet, die DNS-Auflösung und die Weiterleitung von Datenverkehr zu den über die Plattform „Piracy Shield“ gemeldeten Domains und IP-Adressen zu unterbinden. Weil das Unternehmen auch nach Zustellung der Anordnung keine Maßnahmen ergriff, verhängte die Behörde 14.247.698,56 EUR – 1 % des weltweiten Umsatzes bei einem gesetzlichen Rahmen von bis zu 2 %.
Anordnungen von Aufsichtsbehörden sind umzusetzen oder gerichtlich anzugreifen – bloße Untätigkeit führt zu umsatzbezogenen Geldbußen.
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Abs. 31 Legge 249/1997 i. V. m. Legge 93/2023 (Anti-Piraterie-Gesetz) und Anordnung Delibera 49/25/CONS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Sanktionen dieser Art; weil die Vorschrift erstmals gegen das Unternehmen angewandt wurde, blieb die Behörde unter dem Höchstsatz.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
- AGCOM, Delibera n. 333/25/CONS del 29 dicembre 2025, Ordinanza ingiunzione alla società Cloudflare Inc. Entscheidung einer Behörde
- AGCOM, Delibera 333/25/CONS (Registerseite) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- AGCOM, Comunicato stampa 8 gennaio 2026: Sanzione di oltre 14 milioni di euro a Cloudflare Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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29.12.2025 SESAMi (Singapore) Pte Ltd; Abecha Pte LtdSESAMi: 8.750 SGD nach Ransomware-Angriff auf mit der Tochter geteiltes Netzlaufwerk 5.786 €
Im August 2024 verschlüsselte ein Angreifer ein von SESAMi und ihrer Tochter Abecha gemeinsam genutztes Netzlaufwerk mit Zahlungsdaten (u. a. vollständige Kreditkartennummern und Kontodaten) von rund 20.471 Kunden eines Kraftstoff-Flottenrabattprogramms der Tochter und bis zu 18.837 Personen aus der Registrierung für SESAMis B2B-Plattform; eine Ausleitung ließ sich nicht nachweisen. Die Datenschutzbehörde PDPC stufte SESAMi, das das Netz ohne schriftlichen Vertrag für die Tochter betrieb, insoweit als Auftragsverarbeiter (data intermediary) ein und stellte bei SESAMi einen fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest (u. a. veraltete Firewall- und VPN-Firmware, kein Patch-Management, nicht durchgesetzte Passwort- und MFA-Regeln), ebenso bei Abecha, die als Verantwortliche nichts unternommen hatte, um angemessene Sicherheit bei SESAMi sicherzustellen. SESAMi erhielt 8.750 SGD und Anordnungen, Abecha als verantwortliche Stelle nur Anordnungen, darunter eine schriftliche Regelung der Rollen und Datenschutzpflichten im Konzern.
Auch im Konzern braucht die Datenverarbeitung für eine andere Konzerngesellschaft eine schriftliche Rollen- und Pflichtenverteilung, und die verantwortliche Gesellschaft muss angemessene Sicherheit beim Dienstleister aktiv einfordern.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 4(3) PDPA (Pflichten bei Einsatz eines Data Intermediary); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kooperation, rasche und wirksame Abhilfe, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure); bei Abecha zudem geringere Schuld wegen begrenzter Eigenständigkeit als hundertprozentige Tochter, einer der Gründe, von einer Geldbuße gegen sie abzusehen.
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
Originalbetrag 8.750 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.12.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by SESAMi (Singapore) Pte Ltd and Abecha Pte Ltd (veröffentlicht 26.02.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 1, SESAMi (Singapore) Pte Ltd / Abecha Pte Ltd, Case No. DP-2408-C2786 (29.12.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
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22.12.2025 Nexpublica FranceCNIL: 1,7 Mio. Euro gegen Auftragsverarbeiter Nexpublica wegen Sicherheitslücken 1,7 Mio. €
Nexpublica entwickelte und betrieb als Auftragsverarbeiter die Fallverwaltungssoftware „Public CRM“ für die Behindertenbehörde MDPH Nord. Nach zwei Datenpannen 2022 zeigten Audits seit 2021 bestehende kritische Schwachstellen, etwa veraltetes SHA-1-Hashing; die CNIL verhängte 1,7 Mio. Euro direkt gegen den Dienstleister.
Auch Auftragsverarbeiter haften selbst für die Datensicherheit ihrer Software; bekannte Schwachstellen dürfen nicht bis zur nächsten Panne liegen bleiben.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Délibération SAN-2025-015 du 22 décembre 2025 (NEXPUBLICA FRANCE) Entscheidung einer Behörde
- Les sanctions prononcées par la CNIL Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Snowball.xyz-Gruppe (Snowball.xyz, Šviesa, Tavo mokykla, Ateities pamoka) und AL holdingas-Gruppe (AL holdingas, Ugdymo sprendimai, UNT nuoma)E-Klassenbuch-Anbieter teilten Markt auf – 3,6 Mio. Euro Kartellbußen 3,63 Mio. €
Im August 2020 vereinbarten die Betreiber der elektronischen Klassenbücher „Tamo“ und „Eduka“, nicht mehr zu konkurrieren: Die eine Gruppe behielt das Klassenbuch-Geschäft, die andere übernahm die digitalen Lerninhalte. Nach Anerkennung des Verstoßes wurden die Bußen um 15 % gesenkt: 2.714.940 Euro gesamtschuldnerisch für die Snowball.xyz-Gruppe und 913.340 Euro für die AL holdingas-Gruppe (Art. 101 AEUV). Die Entscheidung ist anfechtbar. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Absprachen über „wer macht was“ zwischen Wettbewerbern sind Kartelle – auch wenn sie als Portfoliobereinigung verpackt werden.
Marktaufteilung unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2025-12-18 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
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18.12.2025 Bravogroup Holding Vagyonkezelő Kft.Bravogroup: 32,6 Mio. HUF für nicht angemeldete Beteiligung am Xiaomi-Vertreiber 84.042 €
Die IT-Holding erwarb im Februar 2023 eine 50-%-Beteiligung mit negativer Alleinkontrolle am Xiaomi-Vertreiber Mystical Hungary Zrt., wandte sich aber erst nach 582 Tagen an die Wettbewerbsbehörde und meldete den Zusammenschluss danach an. Nach Selbstanzeige, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht verhängte die Behörde deutlich reduzierte 32,6 Mio. HUF.
Auch Blockade-Rechte (negative Kontrolle) können anmeldepflichtig sein – Beteiligungen vor Signing fusionsrechtlich prüfen.
Fusionskontrolle bei Minderheitsbeteiligungen mit Vetorechten
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Vollzugsverbot
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 32.600.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- Bejelentés és engedély nélkül végrehajtott fúzió miatt bírságolt a GVH Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.12.2025 Apple Inc., Apple Distribution International Ltd, Apple Italia S.r.l.AGCM: 98,6 Mio. Euro gegen Apple wegen der App-Tracking-Transparency-Regeln 98,6 Mio. €
Die AGCM wertete Apples seit 26. April 2021 geltende App-Tracking-Transparency-Richtlinie (ATT) als Ausbeutungsmissbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Drittentwickler von iOS-Apps mussten zusätzlich zu ihrer eigenen Einwilligungsabfrage Apples ATT-Abfrage für denselben Zweck einsetzen, eine einseitig auferlegte und unverhältnismäßige Bedingung. Gegen Apple Inc., Apple Distribution International Ltd und Apple Italia S.r.l. wurde eine Geldbuße von 98.635.416,67 Euro verhängt und die sofortige Abstellung angeordnet; Apples Ziel, die Privatsphäre zu schützen, stellte die Behörde ausdrücklich nicht in Frage.
Auch datenschutzmotivierte Plattformregeln eines marktbeherrschenden Unternehmens müssen für Geschäftspartner verhältnismäßig sein.
Missbrauch von Marktmacht durch Plattformregeln zu Einwilligungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Eine nach den Leitlinien mögliche Erhöhung wegen des sehr hohen Konzernumsatzes wandte die AGCM mit Blick auf parallele Verfahren anderer Wettbewerbsbehörden gegen Apple nicht an.
- Veröffentlicht
- 22.12.2025
- AGCM, Provvedimento A561 (Adunanza 16.12.2025), Chiusura istruttoria Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 22.12.2025: A561 – Sanzione di oltre 98 milioni di euro ad Apple per abuso di posizione dominante Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen 130.311 €
Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.
Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.
Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen
- Behörde / Gericht
- Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.
- OPC: Fido Solutions inc. plaide coupable, 06.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- OPC: Poursuites et condamnations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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11.12.2025 MOBIUS SOLUTIONS LTDMobius Solutions: 1 Mio. Euro Bußgeld als Auftragsverarbeiter von Deezer 1 Mio. €
Die CNIL verhängte gegen MOBIUS SOLUTIONS LTD, einen Anbieter von Werkzeugen für personalisierte Werbekampagnen ohne Niederlassung in der EU, 1.000.000 Euro Bußgeld: Als Auftragsverarbeiter von Deezer hatte das Unternehmen nach Vertragsende eine Kopie der Daten von mehr als 46 Millionen Nutzern behalten, die Daten ohne Weisung zur Verbesserung eigener Dienste genutzt und kein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten geführt (Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29, Art. 30 DSGVO). Deezer hatte der CNIL im November 2022 gemeldet, dass Nutzerdaten im Darknet aufgetaucht waren.
Verantwortliche sollten sich die Löschung beim Vertragsende nachweisen lassen; Auftragsverarbeiter haften auch, wenn eigene Beschäftigte Kundendaten ohne Weisung kopieren.
Löschpflicht und Weisungsbindung von Auftragsverarbeitern
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29 und Art. 30 DSGVO (Délibération SAN-2025-014 vom 11.12.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- CNIL: Violation de données : sanction d'un million d'euros à l'encontre de la société MOBIUS SOLUTIONS LTD (19.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- CNIL: Les sanctions prononcées par la CNIL (Eintrag 11/12/2025, Société ayant pour activité le développement d'outils marketing, 1 000 000 euros) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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11.12.2025 Singapore Telecommunications Limited (Singtel)IMDA: 1 Mio. SGD gegen Singtel nach mehrstündigem Ausfall der Festnetztelefonie 660.197 €
Am 8. Oktober 2024 fiel die Festnetztelefonie von Singtel für rund 500.000 Privat- und Geschäftskunden mehr als vier Stunden lang aus; betroffen waren auch Kundenhotlines von Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Banken sowie Notrufdienste. Ursache war, dass die virtualisierten Firewalls des Sprachsystems und eines Überwachungssystems dieselbe Hardware nutzten, sodass eine Überlastung des unzureichend gefilterten Überwachungssystems auch das Sprachsystem störte und die automatische Umschaltung nicht sauber griff; ein Cyberangriff lag nach der Untersuchung nicht vor. Die IMDA verhängte nach dem Telecommunications Act eine Strafe von 1 Mio. SGD, weil der Vorfall für Singtel vermeidbar gewesen sei.
Kritische Dienste brauchen getrennte Komponenten und zuverlässig erprobte Umschaltmechanismen – geteilte Hardware kann den Fehler eines Nebensystems zum Ausfall der Kernleistung machen.
- Behörde / Gericht
- Infocomm Media Development Authority (IMDA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
Originalbetrag 1.000.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- IMDA: IMDA Imposes Financial Penalty on Singtel for Fixed Voice Disruption (11.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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01.12.2025 One New Zealand Group Limited (One NZ)One NZ: 1,1 Mio. NZD wegen Verstößen gegen den 111-Notrufkodex 543.022 €
Nach einem Verfahren der Commerce Commission verpflichtete der High Court die One New Zealand Group Limited zu einer Geldbuße (pecuniary penalty) von 1.100.000 NZD; zusätzlich zahlt das Unternehmen 100.000 NZD an die Kosten der Behörde, die im Betrag nicht enthalten sind. One NZ räumte zehn Verstöße gegen den 111 Contact Code aus den Jahren 2021 bis 2023 ein, die Informationspflichten, Aufzeichnungen und die regelmäßige Ansprache von Kunden betrafen. Der Kodex soll sicherstellen, dass schutzbedürftige Kunden, deren Festnetzanschluss bei Stromausfall nicht funktioniert, kostenlos eine andere Möglichkeit zum Notruf 111 erhalten.
Wer Kunden von Kupfer- auf neue Festnetztechnik umstellt, muss die Notrufmöglichkeit schutzbedürftiger Kunden bei Stromausfall aktiv nachhalten und lückenlos dokumentieren.
Pflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden beim Notruf während Stromausfällen: informieren, nachfassen, dokumentieren
- Behörde / Gericht
- High Court of New Zealand (Verfahren der Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Act 2001 (Neuseeland), s 156B; 111 Contact Code
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Laut Commerce Commission korrigierte One NZ die Verstöße, sobald es ihr Ausmaß erkannte, und kooperierte vollständig bei der Untersuchung; die Verstöße wurden eingeräumt.
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
Originalbetrag 1.100.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.
- Commerce Commission – One NZ ordered to pay $1.1 million for breaching 111 obligations (01.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register – One New Zealand Group Limited (PRJ0047020) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.11.2025 Infobel SAInfobel: Datenhändler verkaufte Verbraucherdaten für Direktmarketing ohne Rechtsgrundlage 5.000 €
Der Adresshändler (früher Kapitol) hatte Daten des Beschwerdeführers über eine Mediaagentur an einen Werbetreibenden für Direktmarketing weitergegeben, ohne eine wirksame Einwilligung nachweisen zu können. Die APD verhängte 40.000 EUR und ordnete Löschung sowie Information der Empfänger an; das Marktgericht Brüssel hob diese Teile am 03.06.2026 auf und setzte das Bußgeld selbst auf 5.000 EUR fest.
Datenhändler müssen für jeden Datensatz belegen können, auf welcher Rechtsgrundlage er erhoben und weiterverkauft wird.
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse; Cour des marchés
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 24
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.11.2025 LastPass UK LtdICO: 1,2 Mio. £ gegen LastPass UK nach Einbruch in Backup-Datenbank 1,39 Mio. €
2022 kompromittierte ein Angreifer zunächst den Firmenlaptop eines Beschäftigten und dann den privaten Laptop eines leitenden Mitarbeiters, dessen Masterpasswort er per Keylogger abgriff. Weil privater und geschäftlicher Passwort-Tresor über dasselbe Masterpasswort verknüpft waren, gelangte er an die dort hinterlegten Zugangs- und Entschlüsselungsschlüssel und entwendete aus der Backup-Datenbank Daten von bis zu 1,6 Mio. britischen Nutzern. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 35 Beschäftigte.
Kritische Schlüssel gehören nie auf private Geräte oder in private Konten von Beschäftigten – Zugriffe müssen technisch getrennt und beschränkt sein.
Trennung privater und dienstlicher Geräte und Zugangsdaten
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 lit. f
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
Originalbetrag 1.228.283 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Password manager provider fined £1.2m by ICO for data breach Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Enforcement: LastPass UK Ltd Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Companies House: Registereintrag LastPass UK Ltd (13720418) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien 4,5 Mio. €
Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.
Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- AZOP: Administrative Fine of EUR 4.5 Million Imposed on a Telecommunications Operator (14.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.11.2025 Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala)TIGO Guatemala zahlt über 118 Mio. USD wegen Bestechung von Kongressabgeordneten 102,1 Mio. €
Der guatemaltekische Mobilfunkanbieter zahlte 2012 bis 2018 monatlich Bargeld an Kongressabgeordnete bzw. deren Sicherheitsleute, um gesetzgeberische Unterstützung zu erhalten; ein Teil der Mittel stammte aus gewaschenen Drogengeldern. Zweijähriges Deferred Prosecution Agreement mit 60 Mio. USD Strafzahlung und 58.198.343 USD administrativer Einziehung.
Bei Joint Ventures mit lokalen Partnern braucht die Konzernmutter echte Kontrolle über Bargeldflüsse und Behördenkontakte – eine frühe Selbstanzeige ersetzt keine vollständige Aufarbeitung.
Bestechung von Amtsträgern, Bargeldzahlungen, Integrität von Mitgesellschaftern
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of Florida)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-3 (Verschwörung, 18 U.S.C. § 371); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige durch Muttergesellschaft Millicom 2015; später umfangreiche Kooperation und Abhilfe (u. a. Personaltrennungen, Compliance-Personal um 800 % erhöht).
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 118.198.343 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.
- TIGO Guatemala Paid Over $118M to Resolve Foreign Bribery Investigation Pressemitteilung einer Behörde
- Deferred Prosecution Agreement, United States v. Comunicaciones Celulares S.A. d/b/a TIGO Guatemala (Case 1:25-cr-20476) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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31.10.2025 Google LLCTexas: Google zahlt 1,375 Mrd. $ wegen Standort-, Inkognito- und Biometriedaten 1,19 Mrd. €
Texas hatte Google wegen unrechtmäßiger Erfassung von Standortdaten, Aktivitäten im Inkognito-Modus und biometrischen Merkmalen verklagt. Google unterzeichnete einen Vergleich über 1,375 Mrd. $, der zwei Verfahren abschließt.
Einstellungen wie Standortverlauf oder Inkognito-Modus müssen halten, was sie Nutzern versprechen – sonst drohen Milliardenrisiken auch auf Ebene einzelner US-Staaten.
- Behörde / Gericht
- Office of the Attorney General of Texas
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 31.10.2025
Originalbetrag 1.375.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.
- Attorney General Ken Paxton Finalizes Historic Settlement with Google and Secures $1.375 Billion Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.10.2025 Odido Netherlands B.V.Niederlande: 1,52 Mio. Euro gegen Odido – Abhörsystem ohne Sicherheitsplan und Personalprüfung 1,52 Mio. €
Bei Prüfungen 2021/22 stellte die RDI fest, dass der Mobilfunkbetreiber für sein System zur gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung keinen vorgeschriebenen Sicherheitsplan hatte, Beschäftigte mit Zugriff nicht ausreichend überprüft waren (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), Unbefugte Zugang zu Abhördaten hatten und Lieferanten digital auf das System zugreifen konnten. Die RDI verhängte 1.518.750 Euro; Odido hat das System inzwischen erneuert.
Bei besonders schutzbedürftigen Systemen sind Sicherheitsplan, Personalüberprüfung und strikt begrenzte Lieferantenzugänge keine Formalie, sondern Kern der Pflicht.
Zugriffsrechte, Personalüberprüfung und Lieferantenzugänge bei sensiblen Systemen
- Behörde / Gericht
- Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- System erneuert, Risiko unbefugter Zugriffe beseitigt.
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
- RDI legt Odido boete op van ruim 1,5 miljoen vanwege onvoldoende beveiligd aftapsysteem Pressemitteilung einer Behörde
- Beschikking tot oplegging bestuurlijke boete Odido (Publieksversie) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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25.09.2025 „Смарт Софт“ ЕООДBieter Smart Soft schwärzt Konkurrenten per Brief an Schulen an – 37.410 Lewa 19.128 €
Während laufender Ausschreibungen für die Ausstattung von Schulen verschickte Smart Soft Dutzende gleichlautende Briefe an Schulen in der Region Plowdiw/Pasardschik/Panagjurischte mit unwahren oder verzerrten Angaben über einen Mitbewerber. Die KZK sah eine Rufschädigung (Art. 30 ZZK) über rund zwei Monate und verhängte 3 % des Umsatzes 2024, also 37.410 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Vertriebsschreiben über Mitbewerber – besonders an öffentliche Auftraggeber – sind rechtlich zu prüfen, bevor sie rausgehen.
Kommunikation über Wettbewerber im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 37.410 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 869 от 25.09.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung 6,35 Mio. €
Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.
Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.
Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.09.2025 SIA "ZZ Dats"IT-Dienstleister ZZ Dats zahlt 300.000 Euro nach Datenleck als Auftragsverarbeiter 300.000 €
Unbekannte griffen über mehrere Websites auf Datenbanken des Systembetreibers zu und erbeuteten personenbezogene Daten. Die DVI verhängte zunächst 400.000 Euro; die Direktorin hob im Widerspruchsverfahren den Vorwurf als Verantwortlicher auf, weil ZZ Dats Auftragsverarbeiter war, und setzte wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO 300.000 Euro fest. Das Unternehmen hat Klage erhoben.
Auch Auftragsverarbeiter haften eigenständig für die Sicherheit der von ihnen betriebenen Systeme.
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- DVI – Zusammenfassung der Entscheidung zu SIA „ZZ Dats“ (08.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2025 SK Telecom Co., Ltd.SK Telecom: 134,8 Mrd. KRW nach Abfluss von USIM-Daten von rund 23 Mio. Kunden 83,2 Mio. €
Angreifer, die seit August 2021 Schadsoftware in Systemen der SK Telecom Co., Ltd. platziert hatten, entwendeten im April 2025 vom Home Subscriber Server 9,82 GB Daten zu rund 23 Mio. Teilnehmern, darunter USIM-Authentifizierungsschlüssel und IMSI. Die Behörde stellte fehlende Netztrennung und Zugangskontrollen, nicht sicher verschlüsselte Authentifizierungsdaten, unterlassene Sicherheitsupdates, eine unzureichende Aufstellung des Datenschutzbeauftragten und eine verspätete Benachrichtigung der Betroffenen fest. Sie verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 134.791.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 9.600.000 KRW (zusammen 134.800.600.000 KRW) sowie Anordnungen zu Sicherheit, Governance und Aufsicht über Dienstleister und Vertriebspartner.
Kernsysteme des Mobilfunknetzes gehören in das Schutz- und Zertifizierungskonzept – wer sie ausklammert, übersieht jahrelang eingenistete Angreifer.
Unerkannte Schadsoftware in Kernsystemen
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Art. 31(1) und (3), Art. 34(1); Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um weitere 50 % wegen abgeschlossener Abhilfe, Entschädigung der Betroffenen und Schutzbemühungen; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren. Kooperation wurde wegen verzögerter Vorlage von Unterlagen nicht mildernd berücksichtigt.
- Haftung von Führungskräften
- Es fehlte ein Datenschutzbeauftragter (CPO) mit Gesamtverantwortung; angeordnet wurde, Verantwortung und Rolle des CPO klar festzulegen und die Governance neu aufzustellen.
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
Originalbetrag 134.800.600.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2025.
- PIPC, 심의·의결서 제2025-018-243호 (에스케이텔레콤 주식회사), 27.08.2025 Entscheidung einer Behörde
- PIPC, Entscheidungsdatenbank (위원회 결정문), Eintrag 2025조이0056 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PIPC-Pressemitteilung vom 28.08.2025: ‘SK텔레콤 개인정보 유출사고’ 제재처분 의결 Pressemitteilung einer Behörde
- PIPC press release (English), 03.09.2025: The PIPC Sanctions SKT over Data Breach Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.07.2025 Cadence Design Systems Inc.Cadence bekennt sich schuldig: Chipdesign-Software an chinesische Militäruni 120,1 Mio. €
Der Anbieter von Chipdesign-Software aus San José lieferte von 2015 bis 2021 mindestens 59-mal Hardware, Software und Halbleiter-IP an die National University of Defense Technology (NUDT), eine Militärhochschule auf der Entity List, getarnt über den Aliasnamen Central South CAD Center. Cadence bekannte sich der Verschwörung zu Exportkontrollverstößen schuldig; strafrechtliche Strafen von knapp 118 Mio. USD und zivilrechtliche von über 95 Mio. USD ergeben nach Anrechnung netto mehr als 140 Mio. USD.
Tarnnamen und bekannte Aliasse gelisteter Kunden gehören in das Screening; Vertrieb und Compliance müssen Hinweise auf militärische Endnutzer eskalieren.
Alias- und Tarnnamen von gelisteten Kunden erkennen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice; Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Entity List); ECRA; Verschwörung zu Exportkontrollverstößen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
Originalbetrag 140.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.
- DOJ: Cadence Design Systems Agrees to Plead Guilty and Pay Over $140 Million for Unlawfully Exporting to Military University in China (28.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS: Cadence Design Systems to Pay $95 Million Penalty to BIS for Unauthorized Exports to Chinese Entities (28.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2025 The Open Network FoundationVARA: Geldbuße und Unterlassungsanordnung gegen The Open Network Foundation (Werbung) Bußgeld
Laut Durchsetzungsliste der VARA verstieß The Open Network Foundation gegen die VARA Marketing Regulations. Als Maßnahmen führt die Liste eine Unterlassungsanordnung, eine Geldbuße in nicht veröffentlichter Höhe und ein Public Statement auf.
Auch Stiftungen aus dem Kryptoumfeld unterliegen in Dubai den Werberegeln für virtuelle Vermögenswerte, wenn sie dort für ihr Angebot werben.
Regeln für die Bewerbung virtueller Vermögenswerte
- Behörde / Gericht
- Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- VARA Marketing Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- VARA: Enforcement Actions – Liste der Geldbußen (Eintrag The Open Network Foundation, 2025/07/24) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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14.07.2025 Telefónica de España, S.A.U.CNMC: 20 Mio. Euro gegen Telefónica wegen Bruchs der DTS-Fusionsauflagen 20 Mio. €
Die CNMC verhängte gegen Telefónica de España eine Geldbuße von 20.000.000 Euro, weil das Unternehmen von August 2021 bis April 2023 seine Bündelangebote Movistar Fusión und MiMovistar mit Pay-TV und Gerätemiete an Mindestlaufzeiten und Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung knüpfte. Das verstieß gegen die Zusagen, unter denen die Übernahme von DTS 2015 freigegeben worden war; die wiederholten Verstöße gegen diese Zusagen wertete die CNMC als erschwerend.
Zusagen aus einer Fusionsfreigabe gelten auch für spätere Produktvarianten; neue Bündelangebote müssen vor dem Marktstart gegen die Auflagen geprüft werden.
Einhaltung von Fusionsauflagen im Produktvertrieb
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Art. 62.4.c) und Art. 64.2.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Zusagen 1.1 und 1.1.2 einer früheren Fusionsfreigabe
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 30.07.2025
- CNMC, Resolución SNC/DC/004/25 FUSIÓN DISPOSITIVOS (14.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- CNMC Expediente SNC/DC/004/25 - FUSIÓN DISPOSITIVOS Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- La CNMC multa a Telefónica con 20 millones de euros por incumplir los compromisos de la compra de DTS Pressemitteilung einer Behörde
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03.07.2025 Telenor Norge ASTelenor Norge: 50 Mio. NOK nach vier Störungen der Notrufnummern im Herbst 2024 4,21 Mio. €
Die Nkom verhängte gegen Telenor Norge eine Verwaltungssanktion (overtredelsesgebyr) von 50.000.000 NOK, weil Notrufe über das Netz des Anbieters an vier Terminen im Herbst 2024 (29. August, 16. September, 17./18. Oktober, 13. November) ganz oder zeitweise scheiterten oder falsch geleitet wurden. Die Aufsicht stellte 22 Verstöße gegen ekomloven, sikkerhetsloven und mehrere Verordnungen fest, darunter unzureichende Risikobewertungen, nicht sicher durchgeführte geplante Arbeiten, unzureichende Redundanz, ungenügende Prüfung eines Unterauftragnehmers und verspätete Meldungen an die Behörde. Im endgültigen Beschluss hielt die Nkom an der im Februar 2025 angekündigten Höhe fest; die Beschwerdefrist lief bis 8. September 2025.
Wer Notrufdienste trägt, muss geplante Netzänderungen mit Risikoanalyse und funktionierender Redundanz absichern, Zulieferer prüfen und Störungen fristgerecht melden.
Geplante Arbeiten an kritischen Netzen: Risikoanalyse, funktionierende Rückfallebene und Meldung an die Aufsicht binnen 30 Minuten
- Behörde / Gericht
- Nasjonal kommunikasjonsmyndighet (Nkom)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- ekomloven (lov 4. juli 2003 nr. 83), sikkerhetsloven (lov 1. juni 2018 nr. 24), ekomforskriften, nummerforskriften, klassifiseringsforskriften, virksomhetssikkerhetsforskriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.
- Nkom – Opprettholder millionbot mot Telenor (03.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Nkom – Tilsynsrapporten mot Telenor er klar: Varsler bot på 50 millioner kroner (27.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Nkom – Tilsynsrapport Telenor, offentlig sammendrag av sikkerhetsgradert tilsynsrapport (foreløpig), 27.02.2025 Entscheidung einer Behörde
- Brønnøysundregistrene, Enhetsregisteret – Telenor Norge AS (org.nr. 976967631), antall ansatte Amtliches Register oder Bekanntmachung
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03.07.2025 Ezynetic Pte. Ltd.Ezynetic: 17.500 SGD nach Ransomware bei IT-Dienstleister für Geldverleiher 11.664 €
Der SaaS-Anbieter betreibt für lizenzierte Geldverleiher ein an das Kreditbüro für Geldverleiher angebundenes System, in das die Kunden Daten von Kreditantragstellern und Schuldnern eingeben; im Juni 2024 übernahm ein Angreifer über eine verwundbare Webanwendung das Systemadministratorkonto des SQL-Servers, das nur mit einem leicht zu erratenden Passwort geschützt war, löschte Datenbanken und leitete Daten von 190.589 Personen samt Kreditauskunftsdaten aus, die im Darknet angeboten wurden. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest (unzureichende Zugriffskontrolle, keine Schwachstellen- oder Penetrationstests) und hielt wegen der Rolle als Anbieter, der ihm anvertraute Kundendaten verarbeitet, eine Geldbuße von 17.500 SGD für angemessen; den Antrag auf Erlass oder Minderung wies sie ab. Zusätzlich muss das Unternehmen für sein neues Netz binnen neun Monaten die Cyber-Trust-Mark-Zertifizierung der Cyber Security Agency of Singapore (CSA) erlangen.
Privilegierte Standardkonten wie der Administrator eines Datenbankservers müssen deaktiviert oder mit starken Passwörtern und zusätzlichen Kontrollen gesichert und regelmäßig auf Schwachstellen geprüft werden.
Starke Passwörter und Absicherung privilegierter Administratorkonten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Ezynetic (veröffentlicht 03.07.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 2, Ezynetic Pte. Ltd., Case No. DP-2406-C2585, PDF (ohne Datum) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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25.06.2025 Vodafone – Πάναφον Α.Ε.Ε.Τ.Griechenland: 700.000 Euro gegen Vodafone wegen auf Fremde registrierter Prepaid-Nummern 700.000 €
Ein Unbekannter registrierte mit dem Ausweis einer Kundin bei einem Vodafone-Partnershop mindestens 15 Prepaid-Nummern auf ihren Namen. Die Datenschutzbehörde verhängte mit Entscheidung 27/2025 gegen Vodafone 350.000 Euro (Auftragsverarbeitung, Art. 28), 200.000 Euro (Datenrichtigkeit) und 150.000 Euro nach dem griechischen ePrivacy-Gesetz und verwarnte das Unternehmen, binnen drei Monaten die Aktivierung neuer Nummern technisch abzusichern (etwa durch eine SMS an den Bestandskunden); der Shop (Personengesellschaft, anonymisiert) erhielt 40.000 Euro.
Identitätsprüfungen im Filial- und Partnervertrieb sind ein Datenschutzthema – Anbieter haften für schwache Prozesse ihrer Vertriebspartner.
Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss im Partnervertrieb
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 28 Abs. 1 und 3 DSGVO; Art. 12 Gesetz 3471/2006
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Απόφαση 27/2025 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung 16,1 Mio. €
Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.
Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP Exclusive Networks Corporate Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP société Exclusive Networks Corporate (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink