Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
50.096 €Summe der Geldbeträge
50.096 €Größter Einzelfall: ein südafrikanischer Mobilfunkanbieter
50.096 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission) 50.096 € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Verbraucherschutz und Onlinehandel 50.096 € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 50.096 € 100 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2023150.096 €
20240–
20250–
20260–

1 Fall

13.10.2023 ein südafrikanischer MobilfunkanbieterLaufzeitverträge: Verbrauchertribunal verhängt 1 Mio. ZAR gegen Mobilfunkanbieter SüdafrikaVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 50.096 €

Das National Consumer Tribunal stellte am 13.10.2023 auf Antrag der National Consumer Commission in einem auf elf Verbraucherbeschwerden beschränkten Verfahren fest, dass ein Mobilfunkanbieter gegen den Consumer Protection Act verstoßen hatte, unter anderem durch unangemessene Gebühren bei vorzeitiger Kündigung von Laufzeitverträgen, durch die Bedingung, vor einer Kündigung alle offenen Beträge samt Gebühr zu begleichen, durch verspätet umgesetzte Kündigungen und durch einen fehlenden Hinweis auf das nahende Vertragsende; zudem war ein nicht verfügbares Datenpaket beworben und verkauft worden. Das Tribunal wertete Teile des Verhaltens – etwa die weitere Abrechnung nach erklärter Kündigung samt Einschaltung von Inkassodiensten und Meldung an Auskunfteien – als unconscionable conduct (sittenwidriges Verhalten) nach Section 40 und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 1.000.000 ZAR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kündigungsgebühren und -abläufe bei Laufzeitverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand – Verbraucherbehörden verfolgen auch gebündelte Einzelbeschwerden bis zur Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kündigung von Laufzeitverträgen und Stornogebühren

Behörde / Gericht
National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Consumer Protection Act 68 of 2008: Section 14(3)(b)(i) i. V. m. Regulation 5(2) und (3), Section 14(2)(b)(i)(bb), Section 14(2)(b) und (3), Section 14(2)(c), Section 40(1)(b) und (d), Section 41(3) (in den Gründen i. V. m. Section 29(b)); Verwaltungsstrafe nach Section 112
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Gutschriften an betroffene Verbraucher, Verzicht auf Kündigungsgebühren bei SIM-only-Verträgen sowie Kooperation mit National Consumer Commission und Tribunal.

Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2025 · Direktlink

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