Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Wettbewerbskommission (WEKO) 19,4 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 19,4 Mio. € 100 % · 2 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 19,4 Mio. € |
| 2024 | 1 | – |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 0 | – |
2 Fälle
01.05.2024 ein Schweizer IT-Dienstleister und zwei Schweizer BundesämterEDÖB: Datenschutzverstöße bei IT-Dienstleister und zwei Bundesämtern nach Ransomware-Angriff Sonstiges
Nach dem Hackerangriff auf einen IT-Dienstleister stellte der EDÖB fest, dass Personendaten zweier Bundesämter über Supportprozesse ohne nötige Datenschutzvorkehrungen zu dem Dienstleister gelangt waren. Der Dienstleister bewahrte die Daten anschließend datenschutzwidrig und teils vertragswidrig auf.
Echtdaten gehören nicht in Support- und Testumgebungen von Dienstleistern – Auftraggeber müssen Weitergabe und Löschung kontrollieren.
Weitergabe von Echtdaten an Dienstleister im Support
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Datenschutzgesetz (DSG)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 01.05.2024
- EDÖB, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.05.2026 · Direktlink
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04.12.2023 ein großer Telekommunikationskonzern aus der EidgenossenschaftWEKO: CHF 18,4 Mio. gegen Telekommunikationskonzern wegen Glasfaser-Netzbaustrategie 19,4 Mio. €
Der Konzern baute sein Glasfasernetz so aus, dass Konkurrenten keinen Layer-1-Zugang ab den Anschlusszentralen erhielten. Die WEKO sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, verhängte eine Sanktion von CHF 18'362'014, verpflichtete den Konzern zur Umrüstung und auferlegte Verfahrenskosten von CHF 927'307.
Marktbeherrschende Netzbetreiber müssen Infrastrukturentscheidungen auf Zugangsfolgen für Wettbewerber prüfen.
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a und e KG, Art. 49a Abs. 1 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 18.362.014 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.
- WEKO, Entscheide (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink