Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

6Fälle aus 1 Jurisdiktion
12,9 Mio. €Summe der Geldbeträge
5,11 Mio. €Größter Einzelfall: ein brasilianisches IT-Unternehmen
1,94 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU) 5,11 Mio. € 40 % · 1 Fall
  2. Controladoria-Geral da União (CGU) 4,93 Mio. € 38 % · 2 Fälle
  3. Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC) 2,89 Mio. € 22 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Korruption und Bestechung 10 Mio. € 78 % · 3 Fälle
  2. Verbraucherschutz und Onlinehandel 2,89 Mio. € 22 % · 3 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 8 Mio. € 62 % · 4 Fälle
  2. Linkcon Ltda. 3,43 Mio. € 27 % · 1 Fall
  3. RSX Informática Ltda. 1,49 Mio. € 12 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202212,39 Mio. €
202315,11 Mio. €
20242496.079 €
20250–
202624,93 Mio. €

6 Fälle

09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs BrasilienKorruption und Bestechung 1,49 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
10.07.2026

Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung BrasilienKorruption und Bestechung 3,43 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
12.01.2026

Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.07.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon büßt Mobilfunkanbieter mit 2 Mio. BRL wegen irreführender 5G-Werbung BrasilienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 330.066 €

Die Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 2.000.000 BRL wegen irreführender Werbung für 5G. Nach der Entscheidung legten die Werbebotschaften die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technologie nicht klar und angemessen offen und führten Verbraucher dadurch in die Irre. Wegen derselben Werbepraxis ergingen gesonderte Bußgeldentscheidungen gegen drei weitere Telekommunikationsanbieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Technische Einschränkungen eines beworbenen Dienstes gehören klar und deutlich in die Werbung selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für Telekommunikationsdienste

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 6 III und IV, Art. 30, Art. 31 und Art. 37 § 1 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 13 I und VI und Art. 14 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
23.07.2024

Originalbetrag 2.000.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.07.2026 · Direktlink

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20.05.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon: Mobilfunkanbieter wegen irreführender 5G-Werbung zu 922.869 BRL verurteilt BrasilienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 166.013 €

Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 922.869,00 BRL, weil seine Werbung für „5G“ Verbraucher in die Irre führte: Sie wies nicht klar und angemessen auf die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technik hin. Den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im Dezember 2024 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für neue Technologien muss deren technische Einschränkungen klar benennen, sonst gilt sie als irreführend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für neue Technologien

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 6 III, IV, 30, 31, 37 § 1 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 13 I, VI und 14 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.05.2024

Originalbetrag 922.869 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink

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04.12.2023 ein brasilianisches IT-UnternehmenIT-Unternehmen: 27,2 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung und irregulärer Buchungen BrasilienBestechung von Amtsträgernanonymisiert 5,11 Mio. €

Ein brasilianisches IT-Unternehmen räumte gegenüber CGU und AGU ein, Mittel irregulär verbucht zu haben, um Amtsträgern oder Politikern unzulässige Vorteile zu zahlen, und sich so Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Hand verschafft zu haben (Art. 5 I–IV Lei 12.846/2013). Die Gesamtschuld von 27.178.868,56 BRL umfasst Ersatz an ein geschädigtes Unternehmen (4.875.501,13 BRL) und an den Gesundheitsfonds des Bundesstaats Santa Catarina (17.587.259,86 BRL) sowie eine Antikorruptionsbuße von 4.716.107,57 BRL. Weil frühere Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft und der Landes-Controladoria CGE/SC angerechnet werden, ist nur die Buße an die Union offen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Irreguläre Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld begründen selbst Haftung – saubere Buchführung ist Korruptionsprävention.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verschleierte Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 I–IV, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,4 %).
Haftung von Führungskräften
Die Duldung durch die Unternehmensleitung wurde mit 3 % erschwerend angesetzt.

Originalbetrag 27.178.868,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.09.2022 die brasilianische Tochter eines internationalen TechnologiekonzernsSenacon: 12,27 Mio. BRL und Verkaufsstopp für Smartphones ohne Ladegerät BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,39 Mio. €

Das Verbraucherschutzdepartement DPDC der Senacon verhängte gegen die brasilianische Tochter des Technologiekonzerns eine Geldbuße von 12.274.500 BRL, weil Smartphones des Konzerns ab einer bestimmten Modellgeneration ohne Ladegerät verkauft wurden. Die Behörde wertete dies u. a. als unzulässiges Koppelungsgeschäft, Verkauf eines unvollständigen Produkts und Diskriminierung von Verbrauchern, ließ den Umweltschutz als Rechtfertigung nicht gelten und ordnete zusätzlich die Löschung der Registrierung dieser Modelle sowie die sofortige Einstellung des Verkaufs der Smartphones ohne Ladegerät an. Später setzte die Senacon das Verfahren aus, um mit dem Unternehmen über eine Verhaltensvereinbarung (Termo de Ajustamento de Conduta) zu verhandeln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer den Lieferumfang eines Produkts mit Umweltgründen reduziert, muss Nutzen und Folgen für Verbraucher belegen können, sonst droht der Vorwurf des Koppelungsgeschäfts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferumfang, Koppelung und Umweltargumente im Verbraucherrecht

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 I und IX, Art. 13 XXIII und Art. 22 III Decreto nº 2.181/1997; Art. 57 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 18 IV und VI Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.09.2022

Originalbetrag 12.274.500 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.09.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.09.2024 · Direktlink

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