Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU) 5,11 Mio. € 40 % · 1 Fall
- Controladoria-Geral da União (CGU) 4,93 Mio. € 38 % · 2 Fälle
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC) 2,89 Mio. € 22 % · 3 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 8 Mio. € 62 % · 4 Fälle
- Linkcon Ltda. 3,43 Mio. € 27 % · 1 Fall
- RSX Informática Ltda. 1,49 Mio. € 12 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 2,39 Mio. € |
| 2023 | 1 | 5,11 Mio. € |
| 2024 | 2 | 496.079 € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 2 | 4,93 Mio. € |
6 Fälle
09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs 1,49 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.
Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.
Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.
- DOU Seção 1 Nr. 128 vom 10.07.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 202 de 9.7.2026, PAR 00190.106958/2025-80 Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung 3,43 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.
Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 12.01.2026
Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.
- DOU Seção 1 vom 12.01.2026, S. 113: CGU Decisão nº 6 de 9.1.2026 (Linkcon Ltda.) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 1 vom 03.08.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 240 de 30.7.2026, Reconsideração abgelehnt Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.109659/2024-16 (Linkcon) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.07.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon büßt Mobilfunkanbieter mit 2 Mio. BRL wegen irreführender 5G-Werbung 330.066 €
Die Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 2.000.000 BRL wegen irreführender Werbung für 5G. Nach der Entscheidung legten die Werbebotschaften die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technologie nicht klar und angemessen offen und führten Verbraucher dadurch in die Irre. Wegen derselben Werbepraxis ergingen gesonderte Bußgeldentscheidungen gegen drei weitere Telekommunikationsanbieter.
Technische Einschränkungen eines beworbenen Dienstes gehören klar und deutlich in die Werbung selbst.
Transparente Werbung für Telekommunikationsdienste
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 III und IV, Art. 30, Art. 31 und Art. 37 § 1 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 13 I und VI und Art. 14 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 23.07.2024
Originalbetrag 2.000.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.07.2026 · Direktlink
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20.05.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon: Mobilfunkanbieter wegen irreführender 5G-Werbung zu 922.869 BRL verurteilt 166.013 €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 922.869,00 BRL, weil seine Werbung für „5G“ Verbraucher in die Irre führte: Sie wies nicht klar und angemessen auf die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technik hin. Den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im Dezember 2024 zurück.
Werbung für neue Technologien muss deren technische Einschränkungen klar benennen, sonst gilt sie als irreführend.
Transparente Werbung für neue Technologien
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 III, IV, 30, 31, 37 § 1 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 13 I, VI und 14 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.05.2024
Originalbetrag 922.869 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink
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04.12.2023 ein brasilianisches IT-UnternehmenIT-Unternehmen: 27,2 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung und irregulärer Buchungen 5,11 Mio. €
Ein brasilianisches IT-Unternehmen räumte gegenüber CGU und AGU ein, Mittel irregulär verbucht zu haben, um Amtsträgern oder Politikern unzulässige Vorteile zu zahlen, und sich so Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Hand verschafft zu haben (Art. 5 I–IV Lei 12.846/2013). Die Gesamtschuld von 27.178.868,56 BRL umfasst Ersatz an ein geschädigtes Unternehmen (4.875.501,13 BRL) und an den Gesundheitsfonds des Bundesstaats Santa Catarina (17.587.259,86 BRL) sowie eine Antikorruptionsbuße von 4.716.107,57 BRL. Weil frühere Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft und der Landes-Controladoria CGE/SC angerechnet werden, ist nur die Buße an die Union offen.
Irreguläre Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld begründen selbst Haftung – saubere Buchführung ist Korruptionsprävention.
Verschleierte Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I–IV, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,4 %).
- Haftung von Führungskräften
- Die Duldung durch die Unternehmensleitung wurde mit 3 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 27.178.868,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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06.09.2022 die brasilianische Tochter eines internationalen TechnologiekonzernsSenacon: 12,27 Mio. BRL und Verkaufsstopp für Smartphones ohne Ladegerät 2,39 Mio. €
Das Verbraucherschutzdepartement DPDC der Senacon verhängte gegen die brasilianische Tochter des Technologiekonzerns eine Geldbuße von 12.274.500 BRL, weil Smartphones des Konzerns ab einer bestimmten Modellgeneration ohne Ladegerät verkauft wurden. Die Behörde wertete dies u. a. als unzulässiges Koppelungsgeschäft, Verkauf eines unvollständigen Produkts und Diskriminierung von Verbrauchern, ließ den Umweltschutz als Rechtfertigung nicht gelten und ordnete zusätzlich die Löschung der Registrierung dieser Modelle sowie die sofortige Einstellung des Verkaufs der Smartphones ohne Ladegerät an. Später setzte die Senacon das Verfahren aus, um mit dem Unternehmen über eine Verhaltensvereinbarung (Termo de Ajustamento de Conduta) zu verhandeln.
Wer den Lieferumfang eines Produkts mit Umweltgründen reduziert, muss Nutzen und Folgen für Verbraucher belegen können, sonst droht der Vorwurf des Koppelungsgeschäfts.
Lieferumfang, Koppelung und Umweltargumente im Verbraucherrecht
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 I und IX, Art. 13 XXIII und Art. 22 III Decreto nº 2.181/1997; Art. 57 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 18 IV und VI Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.09.2022
Originalbetrag 12.274.500 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.09.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.09.2024 · Direktlink