Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
162.176 €Summe der Geldbeträge
157.176 €Größter Einzelfall: Black Tiger Belgium (vormals Bisnode Belgium)
81.088 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse 157.176 € 97 % · 1 Fall
  2. Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse; Cour des marchés 5.000 € 3 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 162.176 € 100 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Black Tiger Belgium (vormals Bisnode Belgium) 157.176 € 97 % · 1 Fall
  2. Infobel SA 5.000 € 3 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20241157.176 €
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 202515.000 €
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

27.11.2025 Infobel SAInfobel: Datenhändler verkaufte Verbraucherdaten für Direktmarketing ohne Rechtsgrundlage BelgienWerbung und Einwilligung 5.000 €

Der Adresshändler (früher Kapitol) hatte Daten des Beschwerdeführers über eine Mediaagentur an einen Werbetreibenden für Direktmarketing weitergegeben, ohne eine wirksame Einwilligung nachweisen zu können. Die APD verhängte 40.000 EUR und ordnete Löschung sowie Information der Empfänger an; das Marktgericht Brüssel hob diese Teile am 03.06.2026 auf und setzte das Bußgeld selbst auf 5.000 EUR fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenhändler müssen für jeden Datensatz belegen können, auf welcher Rechtsgrundlage er erhoben und weiterverkauft wird.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse; Cour des marchés
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 24
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.01.2024 Black Tiger Belgium (vormals Bisnode Belgium)Black Tiger Belgium: Bußgeld für intransparenten Datenhandel, gerichtlich um 10 % gesenkt BelgienBetroffenenrechte und Transparenz 157.176 €

Der Datenhändler verarbeitete aus Fremdquellen (u. a. Unternehmensregister) gewonnene Daten in großem Umfang und lange, ohne die Betroffenen proaktiv zu informieren; Auskunftsersuchen wurden unvollständig beantwortet und das Verarbeitungsverzeichnis war lückenhaft. Die APD verhängte drei Bußgelder von zusammen 174.640 EUR und untersagte u. a. den Dienst „Data Quality“, bis Betroffene informiert sind; das Marktgericht Brüssel hob am 04.09.2024 die Anordnungen auf und senkte die Bußgelder um 10 % auf zusammen 157.176 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten indirekt erhebt, muss Betroffene aktiv informieren – das berechtigte Interesse trägt nicht, wenn Gesetze die Weiterverwendung verbieten.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO – Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, Auskunftsrecht, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Einstellung des Dienstes „Data Delivery“ und Vernichtung der Verbraucherdatenbank CMX.
Veröffentlicht
16.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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