Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.828 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
–Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
–Größter Einzelfall
–Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Office of the Australian Information Commissioner (OAIC) – 0 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz – 0 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. IRE Pty Ltd (InspectRealEstate, Plattform 2Apply) – 0 % · 1 Fall
  2. Singtel Optus Pty Ltd – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20261–
Q2 20261–
Q3 20260–
Q4 20260–

2 Fälle

01.04.2026 IRE Pty Ltd (InspectRealEstate, Plattform 2Apply)2Apply-Betreiber IRE: Anordnung wegen übermäßiger und unfairer Datenerhebung bei Mietern AustralienBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Mietbewerbungsplattform 2Apply von März 2020 bis März 2025 mehr personenbezogene Daten erhob als erforderlich, etwa Geschlecht, Studierendenstatus, Staatsbürgerschaft, Visumsablauf und frühere Wohnverhältnisse, und dabei durch Gestaltungsmittel wie „Confirmshaming“, einseitige Darstellung und gebündelte Einwilligungen unfair vorging. Die Entscheidung verpflichtet IRE, diese Datenerhebung binnen 60 Tagen einzustellen, eine unabhängige Prüfung zu beauftragen und der OAIC binnen zwölf Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Formulare dürfen nur erforderliche Daten abfragen und Nutzer nicht durch Gestaltungstricks zur Preisgabe drängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenminimierung und faire Gestaltung von Online-Formularen (Dark Patterns)

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
APP 3.2 und APP 3.5 (Privacy Act 1988 (Cth)); Feststellungen nach s 52(1A)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
IRE passte seine Erhebungspraxis während der Untersuchung an, ohne eine Rechtsverletzung anzuerkennen.
Veröffentlicht
22.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.03.2026 Singtel Optus Pty LtdOptus: Geheimnummern von 41.278 Kunden trotz Sperrwunsch im Telefonbuch AustralienDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Singtel Optus fragte Kundinnen und Kunden, die ihre Rufnummer zu Optus mitnahmen, ob sie im Telefonbuch stehen wollen, setzte den Wunsch nach einer nicht eingetragenen Nummer zwischen Oktober 2015 und September 2019 aber nicht um, sodass 41.278 Betroffene in den White Pages veröffentlicht blieben. Die Privacy Commissioner stellte einen Verstoß gegen APP 11.1 fest, weil Optus das über den ganzen Zeitraum bekannte Fehlerrisiko nicht mit angemessenen Schritten wie regelmäßigen Systemabgleichen beseitigte, und erklärte, dass das Unternehmen dieses Verhalten nicht wiederholen darf. Über Entschädigungen will die Behörde gesondert im Verfahren über eine Sammelbeschwerde (representative complaint) zum selben Sachverhalt entscheiden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Fehlerquellen in Altsystemen und bei Datenweitergaben an Dritte müssen mit regelmäßigen Abgleichen beseitigt werden, statt sie jahrelang hinzunehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutzwünsche von Kunden über Systeme und Dienstleister hinweg zuverlässig umsetzen

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth) s 13(1), APP 11.1; Erklärung nach s 52(1A)(a)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
11.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen