Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

5Fälle aus 2 Jurisdiktionen
66,4 Mio. €Summe der Geldbeträge (4 Fälle mit Betrag)
45 Mio. €Größter Einzelfall: Vodafone GmbH
10,6 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023119,4 Mio. €
Q1 20240—
Q2 20241—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 2025246,8 Mio. €
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20261240.000 €

5 Fälle

03.06.2025 Vodafone GmbHBfDI: 45 Mio. Euro gegen Vodafone wegen Betrug in Partneragenturen und Authentifizierungslücken DeutschlandAuftragsverarbeitung 45 Mio. €

Böswillige Mitarbeitende in Partneragenturen, die für Vodafone Verträge vermitteln, hatten fingierte Verträge und Vertragsänderungen zulasten von Kunden angelegt. Die BfDI verhängte 15 Mio. Euro wegen unzureichender Überprüfung und Überwachung der Partneragenturen (Art. 28) und 30 Mio. Euro wegen Authentifizierungsmängeln bei „MeinVodafone“ in Verbindung mit der Hotline, über die Unbefugte u. a. eSIM-Profile abrufen konnten; zusätzlich eine Verwarnung nach Art. 32.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb an Partneragenturen auslagert, muss deren Umgang mit Kundendaten auditieren und Missbrauch technisch erschweren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Innentäter und Kontrolle von Vertriebspartnern

Behörde / Gericht
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Uneingeschränkte Kooperation einschließlich Selbstbelastung, Modernisierung der Systeme, Trennung von betrügerischen Partnern; Bußgelder akzeptiert und gezahlt, zusätzlich Spenden in Millionenhöhe.
Veröffentlicht
03.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.05.2025 SAP SESAP: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2022 versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,75 Mio. €

SAP hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war (Hinweisbekanntmachung). Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 1,75 Mio. Euro; der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch scheinbar formale Publizitätsschritte wie die Hinweisbekanntmachung brauchen einen festen Platz im Finanzkalender – der Bußgeldrahmen reicht bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.05.2024 Xplain AG; Bundesamt für Polizei (fedpol); Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)EDÖB: Datenschutzverstöße bei Xplain, fedpol und BAZG nach Ransomware-Angriff SchweizAuftragsverarbeitung Sonstiges

Nach dem Hackerangriff auf den IT-Dienstleister Xplain stellte der EDÖB fest, dass Personendaten von fedpol und BAZG über Supportprozesse ohne nötige Datenschutzvorkehrungen zu Xplain gelangt waren. Xplain bewahrte die Daten anschließend datenschutzwidrig und teils vertragswidrig auf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Echtdaten gehören nicht in Support- und Testumgebungen von Dienstleistern – Auftraggeber müssen Weitergabe und Löschung kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Echtdaten an Dienstleister im Support

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datenschutzgesetz (DSG)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
01.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.12.2023 Swisscom (Schweiz) AGWEKO: CHF 18,4 Mio. gegen Swisscom wegen Glasfaser-Netzbaustrategie SchweizMissbrauch von Marktmacht 19,4 Mio. €

Swisscom baute ihr Glasfasernetz so aus, dass Konkurrenten keinen Layer-1-Zugang ab den Anschlusszentralen erhielten. Die WEKO sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, verhängte eine Sanktion von CHF 18'362'014, verpflichtete Swisscom zur Umrüstung und auferlegte Verfahrenskosten von CHF 927'307.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Netzbetreiber müssen Infrastrukturentscheidungen auf Zugangsfolgen für Wettbewerber prüfen.

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a und e KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 18.362.014 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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