Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Wettbewerbskommission (WEKO) 19,4 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) — 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 1 | 19,4 Mio. € |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 1 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
2 Fälle
04.12.2023 Swisscom (Schweiz) AGWEKO: CHF 18,4 Mio. gegen Swisscom wegen Glasfaser-Netzbaustrategie 19,4 Mio. €
Swisscom baute ihr Glasfasernetz so aus, dass Konkurrenten keinen Layer-1-Zugang ab den Anschlusszentralen erhielten. Die WEKO sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, verhängte eine Sanktion von CHF 18'362'014, verpflichtete Swisscom zur Umrüstung und auferlegte Verfahrenskosten von CHF 927'307.
Marktbeherrschende Netzbetreiber müssen Infrastrukturentscheidungen auf Zugangsfolgen für Wettbewerber prüfen.
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a und e KG, Art. 49a Abs. 1 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 18.362.014 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.
- Netzbaustrategie Swisscom: Verfügung vom 4. Dezember 2023 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.05.2024 Xplain AG; Bundesamt für Polizei (fedpol); Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)EDÖB: Datenschutzverstöße bei Xplain, fedpol und BAZG nach Ransomware-Angriff Sonstiges
Nach dem Hackerangriff auf den IT-Dienstleister Xplain stellte der EDÖB fest, dass Personendaten von fedpol und BAZG über Supportprozesse ohne nötige Datenschutzvorkehrungen zu Xplain gelangt waren. Xplain bewahrte die Daten anschließend datenschutzwidrig und teils vertragswidrig auf.
Echtdaten gehören nicht in Support- und Testumgebungen von Dienstleistern – Auftraggeber müssen Weitergabe und Löschung kontrollieren.
Weitergabe von Echtdaten an Dienstleister im Support
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Datenschutzgesetz (DSG)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 01.05.2024
- EDÖB schliesst Untersuchungen gegen das Unternehmen Xplain und die Bundesämter fedpol und BAZG ab Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink