Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

DACHStahl und Metall Alle Filter entfernen
4Fälle aus 2 Jurisdiktionen
189,9 Mio. €Summe der Geldbeträge (3 Fälle mit Betrag)
138,9 Mio. €Größter Einzelfall: ein Schweizer Rohstoffkonzern
30 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20241138,9 Mio. €
2025351 Mio. €
20260–

4 Fälle

10.12.2025 Lech-Stahlwerke GmbHOLG Düsseldorf: 21 Mio. Euro Geldbuße gegen Lech-Stahlwerke wegen Preisabsprachen DeutschlandKartelle und Absprachen 21 Mio. €

Das OLG Düsseldorf verhängte gegen die Lech-Stahlwerke GmbH wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen eine Geldbuße von 21 Mio. Euro. Vorausgegangen war eine Verständigung mit einem Bußgeldkorridor von 20 bis 30 Mio. Euro, nach der das Unternehmen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 27. Januar 2021 auf die Rechtsfolgen beschränkte; das Verfahren gegen die BGH Edelstahlwerke GmbH wird gesondert fortgeführt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Einspruch gegen einen Kartellbußgeldbescheid kann Jahre später in einer Millionengeldbuße durch das Gericht enden; eine Verständigung schafft Planbarkeit, aber keinen Freispruch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Austausch sensibler Informationen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Preisabsprachen, Informationsaustausch); Az. V-1 OWi OLG 1/24 (GWB)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Verständigung mit Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen; festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von einem Jahr und sieben Monaten im kartellbehördlichen Zwischenverfahren.
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.03.2025 OTTO FUCHS Beteiligungen KGOLG Düsseldorf: 30 Mio. Euro gegen OTTO FUCHS wegen Informationsaustauschs unter Schmieden DeutschlandKartelle und Absprachen 30 Mio. €

Das OLG Düsseldorf setzte gegen die OTTO FUCHS Beteiligungen KG eine Geldbuße von 30 Mio. Euro fest, weil zwei ihrer Prokuristen von Oktober 2010 bis November 2015 zweimal jährlich in der 'Aluminium Forging Group' mit anderen Aluminiumschmieden Informationen über Kosten- und Preisbestandteile ausgetauscht hatten, etwa zu Rabattforderungen von Kunden und gestiegenen Lagerkosten. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regelmäßige Branchenrunden zu Kosten und Rabatten sind auch ohne Preisabsprache riskant, und die Leitung haftet persönlich, wenn sie nicht ausreichend beaufsichtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch in Branchenrunden und Aufsichtspflicht der Leitung

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Kartellbußgeldverfahren)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch) und Verletzung der Aufsichtspflicht; Az. V-6 Kart 2/21 OWi
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Oft wenig konkreter Austausch über Preisbestandteile mit geringem Kostenanteil, daher geringes Gewinn- und Schadenspotenzial; Verhandlungsdruck zwischen Aluminiumlieferanten und Automobilindustrie. Erschwerend wirkten tatbezogene Umsätze von mehr als 1 Mrd. Euro und ein Konzernumsatz von rund 3,4 Mrd. Euro jährlich.
Veröffentlicht
05.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben DeutschlandZoll Vorfall

Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler

Behörde / Gericht
Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
Maßnahme
Vorfall ohne bekannte Maßnahme
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
03.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.08.2024 ein Schweizer RohstoffkonzernBundesanwaltschaft: Strafbefehl gegen Schweizer Rohstoffkonzern wegen Bestechung im Kongo SchweizBestechung von Amtsträgernanonymisiert 138,9 Mio. €

Der Konzern traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen gegen die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der DR Kongo im Jahr 2011. Strafbefehl mit Busse von 2 Mio. CHF und Ersatzforderung von 150 Mio. USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 05.08.2024: zusammen 152.357.266 USD); weitere Sachverhalte 2007–2017 wurden eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften auch für Bestechung durch Geschäftspartner, wenn sie keine angemessenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korruptionsrisiken durch Geschäftspartner bei Beteiligungserwerben

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger; Strafbefehl
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
05.08.2024

Originalbetrag 152.357.266 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.08.2026 · Direktlink

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