Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

DACHStahl und Metall Alle Filter entfernen
3Fälle aus 2 Jurisdiktionen
139 Mio. €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
138,9 Mio. €Größter Einzelfall: Glencore International AG
69,5 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20241138,9 Mio. €
Q4 20240—
Q1 20251—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20261100.000 €
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

05.08.2024 Glencore International AGBundesanwaltschaft: Strafbefehl gegen Glencore wegen Bestechung im Kongo SchweizBestechung von Amtsträgern 138,9 Mio. €

Glencore traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen gegen die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der DR Kongo im Jahr 2011. Strafbefehl mit Busse von 2 Mio. CHF und Ersatzforderung von 150 Mio. USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 05.08.2024: zusammen 152.357.266 USD); weitere Sachverhalte 2007–2017 wurden eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften auch für Bestechung durch Geschäftspartner, wenn sie keine angemessenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korruptionsrisiken durch Geschäftspartner bei Beteiligungserwerben

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger; Strafbefehl
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
05.08.2024

Originalbetrag 152.357.266 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.03.2026 Antidumpingzoll umgangen: Bewährung und Geldstrafe für Import von Friseur-Alufolie DeutschlandZoll 100.000 €

Ein deutsches Importunternehmen deklarierte in China hergestellte Aluminiumfolie für Friseure als Ware mit Ursprung Myanmar, um Antidumpingzölle zu umgehen; eine eigens gegründete Firma in Myanmar nahm nur eine Minimalbearbeitung vor, die den Ursprung nicht änderte. Hinterzogen wurden rund 610.000 Euro, dazu rund 140.000 Euro aus sieben Direktverkäufen an ahnungslose deutsche Kunden. Der verantwortliche chinesische Staatsangehörige erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe; eingezogen wurden über 321.000 Euro, das Verfahren gegen einen zweiten Beschuldigten wurde gegen Geldauflage eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ursprungsangaben für Metallwaren mit Antidumpingzoll müssen belastbar sein – minimale Bearbeitung in einem Drittland ändert den Ursprung nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warenursprung und Ursprungsnachweise bei antidumpingbelasteten Waren

Behörde / Gericht
Gericht in Krefeld (Krefeld District Court); Anklage: Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) Köln; Ermittlungen Zollfahndungsamt Essen
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Hinterziehung von EU-Antidumpingzöllen (Einfuhrabgaben) auf Aluminiumfolie aus China; Ursprungsregeln des EU-Zollrechts
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
31.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben DeutschlandZoll Vorfall

Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler

Behörde / Gericht
Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
Maßnahme
Vorfall ohne bekannte Maßnahme
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
03.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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