Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.905 Fälle aus 39 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
21 Mio. €Summe der Geldbeträge
21 Mio. €Größter Einzelfall: Lech-Stahlwerke GmbH
21 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 2025121 Mio. €
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

10.12.2025 Lech-Stahlwerke GmbHOLG Düsseldorf: 21 Mio. Euro Geldbuße gegen Lech-Stahlwerke wegen Preisabsprachen DeutschlandKartelle und Absprachen 21 Mio. €

Das OLG Düsseldorf verhängte gegen die Lech-Stahlwerke GmbH wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen eine Geldbuße von 21 Mio. Euro. Vorausgegangen war eine Verständigung mit einem Bußgeldkorridor von 20 bis 30 Mio. Euro, nach der das Unternehmen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 27. Januar 2021 auf die Rechtsfolgen beschränkte; das Verfahren gegen die BGH Edelstahlwerke GmbH wird gesondert fortgeführt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Einspruch gegen einen Kartellbußgeldbescheid kann Jahre später in einer Millionengeldbuße durch das Gericht enden; eine Verständigung schafft Planbarkeit, aber keinen Freispruch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Austausch sensibler Informationen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Preisabsprachen, Informationsaustausch); Az. V-1 OWi OLG 1/24 (GWB)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Verständigung mit Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen; festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von einem Jahr und sieben Monaten im kartellbehördlichen Zwischenverfahren.
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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