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Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.846 Fälle aus 39 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
202.102 €Summe der Geldbeträge
202.102 €Größter Einzelfall: Cadia Holdings Pty Ltd
202.102 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20251202.102 €
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

31.03.2025 Cadia Holdings Pty LtdCadia Holdings: 350.000 AUD wegen überhöhter Staubemissionen eines Bergwerks AustralienEmissionen und Genehmigungen 202.102 €

Cadia Holdings Pty Ltd, ein Unternehmen von Newmont Mining (vormals Newcrest Mining), wurde vom Land and Environment Court of NSW nach Schuldeingeständnis in drei Fällen nach s 128(1)(b) des Protection of the Environment Operations Act 1997 verurteilt, weil schlecht betriebene Abluftventilatoren des Bergwerks zwischen November 2021 und Mai 2023 dreimal den Konzentrationsgrenzwert für feste Partikel überschritten. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 350.000 AUD und ordnete eine Zahlung von 61.500 AUD an das Department of Climate Change, Energy, Environment and Water (DCCEEW) für ein neues Staubmessgerät im Rural Air Quality Monitoring Network an; dazu kommen die Kosten der EPA und Bekanntmachungen in drei Zeitungen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emissionsrelevante Anlagen wie Abluftventilatoren müssen so betrieben und überwacht werden, dass Grenzwerte auch im Alltagsbetrieb eingehalten werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Staubemissionen und Grenzwerte im Bergbau

Behörde / Gericht
NSW Environment Protection Authority (EPA NSW)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Protection of the Environment Operations Act 1997 (NSW) s 128(1)(b); Zahlungsanordnung nach s 250(1)(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Abschlag von 25 %); keine Vorstrafen, guter Leumund und geringe Rückfallgefahr (weiterer Abschlag von 5 %).
Veröffentlicht
02.04.2025

Originalbetrag 350.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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