Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

SonstigeECIT Account A/S Alle Filter entfernen
1Fall aus 1 Jurisdiktion
2,68 Mio. €Summe der Geldbeträge
2,68 Mio. €Größter Einzelfall: ECIT Account A/S
2,68 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 202512,68 Mio. €
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

27.01.2025 ECIT Account A/SECIT Account: 20 Mio. DKK als Kartellgehilfe eines Diskothekenkartells DänemarkKartelle und Absprachen 2,68 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verhängte gegen den Buchhaltungs- und IT-Dienstleister ECIT Account A/S eine zivilrechtliche Geldbuße von 20.000.000 DKK. Das Unternehmen hatte von 2004 bis 2020 als Kartellgehilfe eine Absprache mehrerer Diskotheken formalisiert und aufrechterhalten, keine Filialen in den Städten der jeweils anderen oder in einem bestimmten Umkreis zu eröffnen, unter anderem über den Vorsitz im gemeinsamen Einkaufsunternehmen. Es war die erste gerichtlich verhängte zivilrechtliche Kartellbuße seit der Gesetzesänderung 2021; der Konkurrencerådet hatte mindestens 30 Mio. DKK gefordert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berater und Dienstleister ohne eigene Tätigkeit auf dem Markt haften, wenn sie Absprachen unter ihren Mandanten organisieren oder durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Haftung von Beratern und Dienstleistern als Kartellgehilfen

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (auf Bußgeldantrag des Konkurrencerådet)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 3, jf. stk. 3; § 23 stk. 1 nr. 1; § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kein nachgewiesener wirtschaftlicher Vorteil aus der Förderung der Absprache; das Unternehmen war nicht Initiator des Kartells.
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 20.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die hängen bleiben?

14 Tage kostenlos testen — ab 1 Nutzer, ohne Kreditkarte, endet automatisch.

Kostenlos testen